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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Elterngeld Rückforderung nach 5 jahren


F5.Nuh
2022-01-03, 23:06:56
Moin,

bin am 20.11.21 erneut Papa geworden :) und habe Elterngeld für meine Frau beantragt (Minimalsatz 300€ durch Studium). Heute war ein Schreiben in meinem Briefkasten über den Elterngeldbescheid jedoch von meiner Tochter, welche am 02.08.2017 geboren ist.

Da ist eine Rückforderung von ca. 480€, was Sie auf das jetzige Elterngeld gegenrechnen möchten :rolleyes:. Ich finde die Forderung nach fast 5 Jahren schon sehr dreist... ich verstehe aus dem Schreiben auch nicht ganz wieso :freak:

Ist das nicht nach 5 jahren Verjährt? Da dürfte doch keine Nachberrechnung erfolgen, ist doch deultich mehr als verjährt oder irre ich mich?

Haben die bestimmt durch Zufall rausgefunden mit dem neuen Antrag... :rolleyes::freak:

Wollte gerne eure Meinung wissen, rufe da morgen / übermorgen auf jeden Fall an.

Grüße

Monger
2022-01-03, 23:35:23
Bei mir gabs auch Nachforderungen, wenn auch nicht so viel. Lag daran, dass in der Elternzeit mein Gehalt gestiegen ist, ich dies wohl nicht ausreichend der Elterngeldstelle mitgeteilt habe, und bei ner Prüfung das dann festgestellt wurde.
Dass sowas erst sehr viel später reinschlägt, ist wohl normal, denn zum Elterngeld gab es so viele auch rückwirkende laufende Gerichtsprozesse, dass viele von denen halt erst jetzt zu ner Entscheidung kamen.
Trotzdem: sich das mal erklären zu lassen, schadet nicht. Wenn du dich im Recht siehst, kannste natürlich auch über Rechtsbeistand nachdenken.

Marscel
2022-01-03, 23:41:52
demklon?

Es gibt da Google, da kannst du was zu "SGB Verjährung Erstattung" finden. Da steht dann was zu Verjährungsfristen, und wann die einsetzt.

Dann, dass der unterlassene Briefinhalt und vor allem das Datum drauf so um den Jahreswechsel herum vielleicht den entscheidenen Unterschied machen.

Und dann, dass der Zeitpunkt nicht dreist sondern vielleicht rechtens sein könnte. Zu der Verrechnungshöhe, und ob die überhaupt berechtigt ist, kann man so natürlich nichts sagen.

F5.Nuh
2022-01-08, 18:17:22
Natürlich geht keiner ans Telefon. Werde jetzt einen Widerspruch einlegen und meine ganzen Unterlagen mit senden.

Die sollen sich bitte telefonisch bei mir melden und mit mir diese Thematik klären.

Grendizer
2022-01-08, 18:31:14
Wann verjährt Elterngeld?
soweit der Bescheid unter einer Befristung nach § 8 Absatz 3 Bundeselterngeldgesetz vorläufig ergangen ist, gibt es leider keine regelmäßige Verjährungsfrist, welche zu laufen beginnt.

Heelix01
2022-01-08, 19:03:36
Verrückt … nur bei dir?
Wie kann den Elterngeld zurückgefordert werden, bedeutet ja du hast Zuviel erhalten. Das würde bedeuten deine letzten 12 Gehaltsnachweise waren verkehrt auf deren Grundlage das festgelegt wurde !? Macht doch 0 Sinn.der AG hat mit dem Elterngeld doch praktisch nichts am Hut.

Monger
2022-01-08, 19:12:26
Verrückt … nur bei dir?
Wie kann den Elterngeld zurückgefordert werden, bedeutet ja du hast Zuviel erhalten. Das würde bedeuten deine letzten 12 Gehaltsnachweise waren verkehrt auf deren Grundlage das festgelegt wurde !? Macht doch 0 Sinn.der AG hat mit dem Elterngeld doch praktisch nichts am Hut.
War wie gesagt bei mir auch so. Es wird zwar so angesetzt, aber wenn sich während deiner Elternzeit dein Gehalt ändert, musst du das mitteilen. Und irgendwas ändert sich immer.

Heelix01
2022-01-08, 19:45:05
Nur wenn du weiter arbeitest unter dessen oder sehe ich das verkehrt ? Der AG zahlt dir ja kein Geld wenn du die Elternzeit zuhause sitzt.

F5.Nuh
2022-01-08, 20:03:40
Ich habe den ersten Monat 30H die Woche weiter gearbeitet, da man ja minimum zwei Monate nehmen muss und ich aber nur einen wollte.

Ich habe aber mein Gehalt vorher berrechnen lassen auf der Basis von 30h/Woche und habe dies rechtzeitig der Elterngeldstelle geschickt.

Dadurch habe ich den ersten Monat das Minimum von 300€ erhalten und den zweiten Monat die 65% vom Netto.

Da ich alles rechtzeitig abgegeben hatte und alles so bestätigt wurde, kann dies dennoch nicht sein.

Witzigerweise haben die das (was auch immer... wird sich zeigen) erst bemerkt, als ich den Elterngeldantrag für meinen neugeborenen Sohn gestellt hatte letztes Jahr Anfang Dezember.

:facepalm::uconf3:

Monger
2022-01-08, 23:00:53
Nur wenn du weiter arbeitest unter dessen oder sehe ich das verkehrt ? Der AG zahlt dir ja kein Geld wenn du die Elternzeit zuhause sitzt.
Teilzeit in Elternzeit halt.