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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Exchange 2019: OWA-Einstellungen des Nutzers nicht mehr erreichbar?


WhiteVelvet
2022-01-21, 07:42:50
Hallo zusammen,

ich kenne es von Exchange 2016 so, dass ich im ECP schnell und einfach auf die Postfacheinstellungen oder eher OWA-Einstellungen eines Users komme, um z.B. die vergessene Abwesenheitsnotiz zu aktivieren oder eine Regel zu ändern. Dazu bin ich im ECP oben rechts immer auf "Anderer Benutzer" gegangen und habe den Benutzer ausgewählt.

Jetzt haben wir eine Migration zu Exchange 2019 durchgeführt und wenn ich dasselbe jetzt versuche, kommt eine dicke Fehlermeldung, dass ich keine Berechtigung dazu hätte. Ich habe dann mal beim Chef nachgefragt und der hat hinterfragt, ob man denn hier wirklich Zugriff auf das Outlook des Users haben darf. Ich glaube, er hat nicht ganz verstanden, wozu dieser Bereich da ist, denn als ich ins Unternehmen kam, kannte man diesen Bereich nicht. Man verweist dann auf die geltende Dienstanweisung, dass die IT nicht dafür zuständig sei, Abwesenheitsassistenten und Regeln zu bearbeiten. Allerdings wird dann wiederum von uns verlangt, dass wir das Passwort des Users in Abstimmung mit Vorgesetzten, Betriebsrat und DSB zurücksetzen sollen, was ein viel größerer Aufwand ist. Vielleicht liegt das Missverständnis vor, dass man auf Inhalte des Postfachs zugreifen könnte. Aber das hier ja nicht der Fall.

Daher meine Frage: Ist der Zugang zum Punkt "anderer Benutzer" bei Exchange 2019 standardmäßig erstmal deaktiviert? Gibt es irgendwelche datenschutzrechtlichen Probleme beim Zugriff auf die Einstellungen von Outlook des Users über das ECP? Microsoft sieht diesen Weg doch vor.

YeahBuoy!
2022-01-21, 14:47:25
Vorab; ich bin kein DSB, daher ist das jetzt eher meine Meinung aus der Praxis heraus.

Der Zugriff des Ag auf Mitarbeiterpostfächer ist, soweit ich das verfolgt habe, recht umstritten. Seitens der LDSB wird die Auffassung vertreten das der AG nur in absoluten Ausnahmefällen Zugriff auf das Postfach des Mitarbeiters haben darf. Der AG ist allerdings zur Aufrechterhaltung des regulären Geschäftsbetrieb dazu berechtigt Maßnahmen zu ergreifen um eben diesen sicherzustellen.

Das vorweg gesagt; Mit hinreichender krimineller Energie könntest du ja die Weiterleitungsregeln so hinbiegen das der eingehende Mailtraffic des Kollegen an einen unbefugten, bspw. einen neugierigen Teamleiter, weitergeleitet wird. Ergo; kein direkter Zugriff, aber es besteht Missbrauchspotenzial. Da der AG aber auch das berechtigte Interesse am Aufrechterhalten der Geschäftsprozesse hat; bspw. wenn der Vertriebsleiter beim abendlichen Stelldichein einen Herzkasper kriegt und die Anfragen weitergeleitet werden müssen, bietet der ECP eben diese Funktion.

Um Ärger zu vermeiden würde ich mir, da dir ja eine schriftliche Dienstanweisung vorliegt, darauf beschränken auf das Problem im Falle vergessener Weiterleitungen im Urlaubsfalle hinzuweisen und dir im Ausnahmefall schriftlich das go vom Kabal (Vorgesetzter, Betriebsrat, DSB) geben zu lassen.

BoRaaS
2022-01-23, 15:17:18
Rechtliche Dinge außen vorgelassen, aber das Setting ist immer noch an der gleichen Stelle und funktioniert "hier" einwandfrei.