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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kleingewerbe


Blackpitty
2022-10-07, 09:34:12
Kleingewerbe neben dem Hauptberuf,

wo kann ich mich informieren oder wer entscheidet ob ich meine geplante Tätigkeit auch ausüben darf?

Als Beispiel.... ein gelernter Metzger kann wohl kaum als Kleingewerbe einfach Maurer machen....

Ich weis das es Berufslisten gibt für die bei Gründung eine Ausbildung in dem Beruf und oder Meister benötigt wird, nur kommt in meinem Fall die Tätigkeit in der Liste nicht vor.

Wo also kann ich bevor ich zum Rathaus renne und ein Kleingewerbe anmelde sicher rausfinden ob das auch machbar ist?

Es fällt nicht in den Freiberufler sondern in den Gewerbebereich

Palpatin
2022-10-07, 09:35:36
Vermutlich bei einem Steuerberater.

Tangletingle
2022-10-07, 09:39:06
Zulassungsfreie Handwerksberufe

In einigen Handwerksberufen ist es möglich, ohne Meisterbrief und ohne Meisterpflicht einen eigenen Handwerksbetrieb zu gründen . Das sind die sogenannten zulassungsfreien Handwerksberufe:

Uhrmacher, Metallbildner, Metall- und Glockengießer, Graveur, Gold- und Silberschmied, Schneidwerkzeugmechaniker, Feinoptiker, Edelsteinschleifer und -graveur, Vergolder

Damen- und Herrenschneider, Modisten, Sticker, Sattler und Feintäschner, Schuhmacher, Weber, Textilreiniger

Modellbauer

Holzbildhauer, Korbmacher, Kürschner, Glas- und Porzellanmaler, Keramiker

Segelmacher, Wachszieher, Gebäudereiniger

Brauer, Mälzer, Müller, Weinküfer

Buchbinder, Buchdrucker, Drucker, Fotografen, Flexografen, Siebdrucker, Schriftsetzer

Bogenmacher, Geigenbauer, Handzuginstrumentenmacher, Holzblasinstrumentenmacher, Klavier- und Cembalobauer, Metallblasinstrumentenmacher, Zupfinstrumentenmacher.

einfach mal nach meisterpflicht googeln.

YeahBuoy!
2022-10-07, 10:00:59
Wenn du magst kannst du ja mal posten welche Tätigkeiten du vor hast auszuüben, dann ließe sich etwas zielführender für dich antworten. Die Liste von Tangletingle ist soweit glaube ich noch weitestgehend korrekt, ergänzend dazu hier noch ein paar Berufe die seit Ende 2019 wieder die Meisterpflicht eingeführt haben:

"Damit gilt für diese zwölf Gewerke nun wieder die Meisterpflicht: Fliesen-, Estrich- und Parkettleger, Betonsteinhersteller, Behälter- und Apparatebauer, Rollladentechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller sowie Orgelbauer"

Andere Frage; hast du das mit deinem Chef schon mal besprochen? In der Regel, meist sind Nebenbeschäftigungen ja ein eigener Regelungsgegenstand in Anstellungsverträgen, ist dessen Einwilligung Voraussetzung dafür das du neben dem Job noch eine weitere Tätigkeit übernimmst.

Hier noch ein paar Informationen dazu:

https://www.gewerbeanmeldung.de/nebenberuflich-gewerbe-anmelden

Plutos
2022-10-07, 11:12:29
IMHO ist "Kleingewerbe" eine rein steuerrechtliche Abgrenzung, handelsrechtlich ist Gewerbe gleich Gewerbe, egal wie groß oder klein.

YeahBuoy!
2022-10-07, 11:22:27
@ Plutos: Korrekt, aber die ich hatte die Frage eher so aufgefasst ob die angestrebte Tätigkeit nun in Anlage A (zulassungspflichtig) oder B (zulassungsfrei) steht. Siehe https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/Downloads/DE/Checklisten-Uebersichten/Gruendungswege/04_uebersicht-Analge-A-B-Handwerksordnung.pdf?__blob=publicationFile

_Slayer_
2022-10-07, 12:25:18
Naja die Leute vom Gewerbeamt sollten eigentlich schon wissen, ob sie dir einen Gewerbeschein/Gewerbeanmeldung ausstellen dürfen...

GSXR-1000
2022-10-10, 19:30:12
Kleingewerbe neben dem Hauptberuf,

wo kann ich mich informieren oder wer entscheidet ob ich meine geplante Tätigkeit auch ausüben darf?

Als Beispiel.... ein gelernter Metzger kann wohl kaum als Kleingewerbe einfach Maurer machen....

Ich weis das es Berufslisten gibt für die bei Gründung eine Ausbildung in dem Beruf und oder Meister benötigt wird, nur kommt in meinem Fall die Tätigkeit in der Liste nicht vor.

Wo also kann ich bevor ich zum Rathaus renne und ein Kleingewerbe anmelde sicher rausfinden ob das auch machbar ist?

Es fällt nicht in den Freiberufler sondern in den Gewerbebereich

Diese Fragen kann dir am besten die örtliche IHK respektive HWK rechtssicher beantworten. Mit denen musst du dich im Fall einer Gewerbeaufnahme ggf eh in Kontakt begeben.

Blackpitty
2022-10-10, 23:22:03
danke euch, dann muss ich mich mal bei der Handwerkskammer melden und den Fall schildern, passt irgendwie zu keinem der genannten Berufe in den Auflistungen

Stormtrooper
2022-10-11, 06:18:39
Das Problem ist...
Die Meisterpflicht gilt nur für bestimmte Tätigkeiten.

Einfaches Beispiel.
Der Heizungsbauer darf die Heizung/Heizungspumpe auch elektrisch anschließen und braucht dafür kein Elektromeister.

/dev/NULL
2022-10-11, 09:48:10
So spreche er doch: was will er denn machen?

Blackpitty
2022-10-11, 09:54:29
Das Problem ist...
Die Meisterpflicht gilt nur für bestimmte Tätigkeiten.

Einfaches Beispiel.
Der Heizungsbauer darf die Heizung/Heizungspumpe auch elektrisch anschließen und braucht dafür kein Elektromeister.

das weis ich, das sind ineinander übergreifende Gewerke die man dann mit einer kleinen Zusatzqualifikation(beim Strom) ausführen darf und kein extra Elektriker kommen muss