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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuer Stromvertrag: Ich möchte in die Grundversorgung. Wie genau mache ich das?


bananenmann
2022-12-05, 12:43:37
Hallo, ich habe mal eine Frage. Und zwar folgendes:
Normalerweise habe ich jedes Jahr den Stromanbieter gewechselt und - dank der Neukundenboni etc. - viel Geld gespart. Das ging nach der Kostenexplosion für Strom ja nun nicht mehr. Letztes Jahr habe ich dann trotzdem über Check24 bei Vattenfall einen 12-monatigen Vetrag bei Vattenfall abgeschlossen. Dieser läuft im März aus und ich habe (über Check24) festgestellt, dass mein Grundversorger, der hier bei mir eben gerade Vattenfall ist, in der Grundversorgung viel günstiger ist, als wenn ich bei ihm einen längerfristigen Vertrag abschließe. Ich möchte also bei ihm einfach in die Grundversorgung. Soweit so gut.

Ich habe gelesen, dass man automatisch in die Grundversorgung rutscht, wenn man beim alten Anbieter gekündigt hat und zum Ablauf des Vertrages keinen neuen Anbieter hat. Dann allerdings kann es passieren, dass man erst einmal für 3 Monate in die "Ersatzversorgung" rutscht, welche extrem viel teurer ist und erst nach Ablauf dieser 3 Monate in die Grundversorgung übernommen wird.

Meine Frage ist also: Was muss ich exakt tun, wie muss ich exakt vorgehen, um zu forcieren, dass ich sofort in diese Grundversorgung übernommen zu werden? (Soweit ich das verstanden habe, habe ich rechtlich Anspruch darauf - es wird nur von den Stromanbietern künstlich erschwert). Vielen Dank im Voraus.

Lyka
2022-12-05, 12:52:28
ist zwar kein emotionales Problem fürs Sozi, aber ich habs mal freigeschaltet.

bananenmann
2022-12-05, 13:09:52
Danke.
Und ja sorry, wusste nicht in welche Rubrik ich das packen sollte. Kannst es gerne verschieben, wenn es irgendwoanders besser hineinpasst ;)

GBWolf
2022-12-05, 13:56:03
Dachte tatsächlich bisher auch man rutscht da automatisch rein.

isgrimm
2022-12-05, 16:15:15
Ich bin in letztem Mai aus den selben Gründen in die Grundversorgung gerutscht und seither geblieben. Bei mir hat es in Bremen bei der SWB reibungslos funktioniert.

Meridian12
2022-12-05, 16:57:50
Also ich bin Ende letzten Jahres in die Grundversorgung gerutscht ,weil Stromio mir kündigte und durfte 80 Cent für die kw/h zahlen.

Soviel zu "ich will in die Grundversorgung".

Für "normale" Preise musste man einen Spezialvertrag (oder wie der genannt wurde) abschliessen.
konnte ich nicht, weil keine Neukunden damals genommen wurden.

Ich zahlte also ein Schweinegeld an Entega und war dennoch kein Kunde von ihnen :rolleyes::rolleyes:, weil ich nicht in die Spezialverträge (die natürlich die Normalverträge sind,aber damals nicht so hiesen) wechseln durfte.

So wars bei mir.
Deswegen Augen auf beim Thema Grundversorgung.Das kann ganz schnell in die Hose gehen.
Ich hatte den Strompreis von 80 Cent kwh auch erst bei der Abrechnung sehen können.

rentex
2022-12-05, 20:24:10
So, seit 30.11. (1 Monat) aus der EON Grundversorgung, ohne Probleme zum neuen Anbieter. Zählerstandswerte zur Sicherheit über zwei Kommunikationskanäle bekanntgegeben. Einem Arbeitskolleggen wurde "ausversehen" von EON, während wechsel innerhalb zweier EON Tarife, der Strom abgestellt (6 Tage lang)...irre! Hatte natürlich rechtliche Konsequenzen für EON.

Mega-Zord
2022-12-05, 20:32:37
Ist doch eh auf ca. 40 Cent gedeckelt demnächst, alles drüber zahlt der Staat und wir später mit Steuern oder weiterem Abbau des Sozialsystems.

Tangletingle
2022-12-05, 20:47:05
Also ich bin Ende letzten Jahres in die Grundversorgung gerutscht ,weil Stromio mir kündigte und durfte 80 Cent für die kw/h zahlen.

Soviel zu "ich will in die Grundversorgung".

Für "normale" Preise musste man einen Spezialvertrag (oder wie der genannt wurde) abschliessen.
konnte ich nicht, weil keine Neukunden damals genommen wurden.

Ich zahlte also ein Schweinegeld an Entega und war dennoch kein Kunde von ihnen :rolleyes::rolleyes:, weil ich nicht in die Spezialverträge (die natürlich die Normalverträge sind,aber damals nicht so hiesen) wechseln durfte.

So wars bei mir.
Deswegen Augen auf beim Thema Grundversorgung.Das kann ganz schnell in die Hose gehen.
Ich hatte den Strompreis von 80 Cent kwh auch erst bei der Abrechnung sehen können.
Die haben dich einfach ordentlich verarscht. Jeder im Versorgungsgebiet hat Anspruch auf Grundversorgung. Was dir passieren kann ist, dass du in die Ersatzversorgung rutsch (max. 3 Monate).

bananenmann
2022-12-05, 23:57:06
@all
Eben. Darum ging es mir in der Frage eigentlich. Habe mich mal wieder zu ausschweifend ausgedrückt. Dass man automatisch in die Grundversorgung rutscht, wenn man keinen Vertrag hat, weiß ich ja. Nur wie vermeidet man, dass der Grundversorger einen vorübergehend erst einmal in die extrem teure Ersatzversorgung stuft, bevor er einen dann (nach ca. 3 Monaten) in die Grundversorgung einstuft? Was muss ich also exakt tun, damit ich SOFORT in die Grundversorgung komme - diese also direkt erzwinge? Vielen Dank im Voraus.

Duran05
2022-12-06, 00:07:24
Du kündigst den alten Vertrag und schließt einen neuen Vertrag mit den Stadtwerken ab. Bei den meisten geht das ganz einfach online.

Ersatzversorgung ist teils sogar teurer als die Grundversorgung, daher kannst du auch recht zeitnah wechseln...
Aber normal melden die sich eh wenn du keinen Vertrag hast und wollen eine Bankverbindung wissen.

nairune
2022-12-06, 08:16:21
Ich lasse mich auch in die Grundversorgung fallen, bis März haben die noch 33ct. Einfach von dir aus beim alten Anbieter kündigen. Ersatzversorgung bekommt man meines Wissens, wenn dein Anbieter *dir* kündigt, weil er nicht mehr liefern kann.
Strompreisbremse ist doch fürn Arsch: nur auf 40 Cent gedeckelt und was du ersetzt kriegst, darfst dann auch noch versteuern, sind also nicht wirklich 40 Cent (und es ist nicht egal, was dein Anbieter verlangt).

Stormtrooper
2022-12-06, 12:23:40
@all
Nur wie vermeidet man, dass der Grundversorger einen vorübergehend erst einmal in die extrem teure Ersatzversorgung stuft, bevor er einen dann (nach ca. 3 Monaten) in die Grundversorgung einstuft?
Gar nicht.
Der Weg vom Vertrag direkt in die Grundversorgung ist einem versperrt, außer du bekommst von deinem Anbieter gleich einen Grundversorgungstarif.

Zitat:"
Anspruch auf Grundversorgung erst nach drei Monaten

Eine weitere Neuregelung sieht vor, dass ein Recht auf Aufnahme in die Grundversorgung erst nach drei Monaten besteht."
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/energie-bauen/energiepreise-anbieterwechsel/energiepreise-der-grund-ersatzversorgung

Dr.Doom
2022-12-06, 14:21:31
Gar nicht.
Der Weg vom Vertrag direkt in die Grundversorgung ist einem versperrt, außer du bekommst von deinem Anbieter gleich einen Grundversorgungstarif.

Zitat:"
Anspruch auf Grundversorgung erst nach drei Monaten

Eine weitere Neuregelung sieht vor, dass ein Recht auf Aufnahme in die Grundversorgung erst nach drei Monaten besteht."
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/energie-bauen/energiepreise-anbieterwechsel/energiepreise-der-grund-ersatzversorgungNein.
Das mit den drei Monaten gilt, wenn man in der Ersatzversorgung IST -- erst nach drei Monaten geht's in die Grundversorgung.
Das bedeutet NICHT, dass jeder für mindestens drei Monate erstmal durch die Ersatzversorgung muss.

Rest: siehe Link oben, Abschnitt "Wann landen Sie in der Ersatzversorgung, wann in der Grundversorgung?"

bananenmann
2022-12-06, 17:12:37
Du kündigst den alten Vertrag und schließt einen neuen Vertrag mit den Stadtwerken ab. Bei den meisten geht das ganz einfach online.

Ersatzversorgung ist teils sogar teurer als die Grundversorgung, daher kannst du auch recht zeitnah wechseln...
Aber normal melden die sich eh wenn du keinen Vertrag hast und wollen eine Bankverbindung wissen.

Nein, denn wenn ich einen Vertrag abschließe, dann habe ich nicht den (aktuell günstigeren) Grundversorgungspreis. Beim (für mich) günstigsten Tarif laut Check24 zahle ich bei Vattenfall 113 Euro pro Monat (bei 3000 kWh). In der Grundversorgung zahle ich bei denen aber nur 91 Euro. Genau deswegen will ich ja KEINEN Vetrag abschließen und deswegen mein ganzes Theater hier, warum ich in die Grundversorgung will. Grundversorgung = KEIN Vertrag

@all
Zur Zeit habe ich einen 12-Monats-Vertrag bei Vattenfall, der zum 28.02.2023 ausläuft. Für gewöhnlich hatte ich früher (als ich jährlich den Anbieter wegen der Neukundenboni wechselte) immer Anfang Januar gekündigt und dann einen neuen Vetrag bei einem anderen Anbieter samt Neukundenbonus geschlossen. Nun war das zuletzt ja nicht möglich. Ich sehe schon: Es ist kompliziert und es besteht immer die Gefahr, dass man doch in die Ersatzversorgung eingestuft wird. Vielleicht sollte ich doch direkt wieder einen Vetrag abschließen?! In dem Fall ist aber wie gesagt wieder Vattenfall der günstigste Anbieter und ich muss dann 113 Euro pro Monat bei denen zahlen, obwohl dort die Grundversorgung 91 Euro kostet... irgendwie ärgerlich...

Ice-Kraem
2022-12-06, 17:19:18
Was bedeutet denn sonder Vertrag?
Ist jeder Vertrag bei einem anderem Anbieter ein Sondervertrag?

Weil das ist da nicht erklärt in dem Link oben.

Ice-Kraem
2022-12-06, 17:29:39
Weil dann ist es ja einfach. Dann mach ich das auch. Einfach bei yello auslaufen lassen und dann grundversorgung.

sgclimber
2022-12-07, 08:42:32
Habe Aufgrund der Thematik mal bei unserem Grundversorger geschaut. Im Moment liegen die bei 38 Cent. Die Tage wurde da aber eine neue Preisliste zum 01.01.23 veröffentlicht mit einem neuen Preis von 65 Cent. Schön zur Strompreisbremse noch die Preise erhöhen damit man ja genug mitnimmt. Die "normalen" Verträge liegen bei 37 Cent, dafür ist noch keine Erhöhung angekündigt, da kommt man aber nicht rein weil keine Neukunden angenommen werden.

Unser jetziger Vertrag bei einem anderen Anbieter läuft noch bis April mit 32 Cent. Mal sehen was danach passiert.

Stormtrooper
2022-12-07, 09:48:00
Das bedeutet NICHT, dass jeder für mindestens drei Monate erstmal durch die Ersatzversorgung muss.
"
Das stimmt, aber solange er keinen neuen Vertrag hat, landet er in der Grundversorgung.

Zitat:"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
§ 38*Ersatzversorgung mit Energie
(1) Sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das nach § 36 Abs. 1 berechtigt und verpflichtet ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__38.html

nairune
2022-12-07, 10:46:45
Naja, du musst dann aber auch weiterlesen, was in § 36 Abs. 1 steht...


Die Pflicht zur Grundversorgung besteht zudem nicht für die Dauer von drei Monaten seit dem Beginn einer Ersatzversorgung nach § 38 Absatz 1, sofern der Haushaltskunde bereits zuvor an der betroffenen Entnahmestelle beliefert wurde und die Entnahmestelle dem bisherigen Lieferanten aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages nicht mehr zugeordnet werden konnte. Ein konkludenter Vertragsschluss durch Entnahme von Energie ist für die betroffene Entnahmestelle für diesen Zeitraum ausgeschlossen.


Also technisch gesehen... könnten sie einen schon in die Ersatzversorgung stecken. Also erstmal 3 Monate ~60 Cent, bevor man dann in den (aktuell) etwas günstigeren Tarif kommt. Vielleicht buche ich dann doch einfach einen Tarif für 12 Monate, der Unterschied sind am Ende 50€ oder so...

#44
2022-12-07, 10:52:53
Also technisch gesehen... könnten sie einen schon in die Ersatzversorgung stecken.
Ich hätte das so gelesen, dass dieser Paragraph überhaupt erst relevant ist sobald die Ersatzversorgung bereits begonnen hat.

Poekel
2022-12-07, 11:42:08
Ich hätte das so gelesen, dass dieser Paragraph überhaupt erst relevant ist sobald die Ersatzversorgung bereits begonnen hat.
Das bezieht sich wohl eine Kündigung gegenüber dem Anbieter, der dann keinen Strom mehr liefern darf, also i. d. R. Insolvenz, nicht wenn ein Vertrag normal gekündigt wird oder ausläuft:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Vertragsarten/start.html

Bei einem Anbieter wie Vattenfall dürfte man daher wohl eher automatisch in die Grundversorgung fallen, da dieser in der Region wohl weiterhin Strom liefern wird/darf.
Du bist bei Anbieter X, der plötzlich in deinem Gebiet nicht mehr liefern kann/darf -> Ersatzversorgung
Du bist bei Anbieter Y und dein Vertrag läuft aus oder wurde gekündigt und der Anbieter ist weiterhin in deiner Region tätig (evtl. wäre ein Fall mit ordentlicher Kündigung/Auslaufen bei zeitnaher Insolvenz weniger klar) -> Grundversorgung

bananenmann
2022-12-07, 11:56:48
@all
Ich hatte mich verguckt: Beim günstigsten Preis von Vattenfall zahl ich nicht 113 Euro pro Monat sondern sogar 145 Euro. Die 113 Euro kamen nur dadurch zustande, weil sie den Wechselbonus miteingerechnet haben. Seltsamerweise bekomme ich den auch, obwohl ich bei Vattenfall bin und auch dort bleibe (steht explizit da - und das ist neu).

Andererseits ist jetzt (laut Check24) auch die Grundversorgung schon teurer. Nun sind es (bei jährlich 3000 kwh) nicht mehr Abschläge in Höhe von 91 Euro, sondern nun sind es da 113 Euro. Es bleibt also letztendlich eine Diskrepanz von mehr als 30 Euro pro Monat. Wie das dann mit der Deckelung wird und wann die kommt weiß ich nicht.

Ich habe übrigens Vattenfall direkt angeschrieben und gefragt, was ich tun- bzw. wie ich vorghen muss, um direkt in die Grundversorgung zu kommen. Klar, wollen die das nicht. Dennoch habe ich gefragt und es damit begründet, dass - wenn ich erst einmal in die Ersatzversorgung rutschte - ich mir dann doch lieber einen Vertrag bei einem ANDEREN Anbieter zulege. Leider sind sie gar nicht auf meine Fragestellung eingegeangen. Die Antwort lautete:

Sehr geehrter Herr Bananenmann,
Vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Dezember 2022.
Um die Tarife der Grundversorgung nutzen zu können, melden Sie sich zum 1. März 2023 bei uns neu an.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam der Vattenfall Europe Sales GmbH

Tolle, nämlich gar keine Antwort auf meine Frage. :(

Duran05
2022-12-07, 12:14:35
Schreibe dem Verbraucherschutz und frage dort mal nach. Die können dir eine konkrete Antwort geben und auch ob der Versorger im Unrecht ist.
Bei 3 Monaten werden die Kosten auch so hoch sein das sich jede Anfrage lohnt. ;)

Poekel
2022-12-07, 13:48:23
Tolle, nämlich gar keine Antwort auf meine Frage. :(
Anmeldung dürfte doch sein, wenn du ihnen schreibst, dass du zu einem bestimmten Datum aufgrund Vertragsendes in die Grundversorgung wechseln willst?
Da ist auch ein Musterbrief, der evtl. nur leicht abgeändert werden braucht:
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/heizen-und-warmwasser/teure-ersatzversorgung-bei-gas-und-strom-das-koennen-sie-tun-77436

bananenmann
2022-12-07, 18:44:18
Schreibe dem Verbraucherschutz und frage dort mal nach. Die können dir eine konkrete Antwort geben und auch ob der Versorger im Unrecht ist.
Bei 3 Monaten werden die Kosten auch so hoch sein das sich jede Anfrage lohnt. ;)


Lies Dir meine Fragen doch bitte erst einmal GENAU durch, bevor Du etwas dazu schreibst. Das ist jetzt das zweite mal, bei dem deine Antwort keinen Sinn ergibt, weil Du die Frage scheinbar gar nicht verstanden hast. Hier ist niemand im Unrecht oder Recht, da es gar keinen Streitfall gibt.


@Poeckel
Danke. So werde ich es dann wohl machen ;)

mironicus
2022-12-07, 18:55:01
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/grundversorgung-oder-sondervertrag-vertraege-bei-strom-und-gas-10912

Schnippa
2022-12-07, 19:34:57
Mein Energieversorger hatte mir gekündigt und ich bin automatisch in die Grundversorgung gekommen.

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/energie-wohnen/anspruch-auf-grundversorgung-nach-kuendigung-des-energievertrags#

SamLombardo
2022-12-07, 20:08:19
Was passiert denn eigentlich, wenn man den Stromvertrag kündigt und einen anderen Anbieter wählt mit dem Stromzähler? Der gehören ja nicht mir sondern ist gemietet vom Stromanbieter. in meinem Fall von den örtlichen Stadtwerken. Die nehmen den doch dann nicht wieder mit, wenn ich einen anderen Anbieter wähle, oder? Sorry für die eventuell blöde Frage.

fake1955
2022-12-07, 20:39:45
Der Zähler gehört dem Netzbetreiber, nicht dem Stromlieferant.

SamLombardo
2022-12-07, 20:47:44
Der Zähler gehört dem Netzbetreiber, nicht dem Stromlieferant.
Vielen Dank für die Antwort. du siehst ich bin in völliger Noob in dieser Bezehung. Habe bisher noch nie den Vertrag gewechselt. Danke.

Tangletingle
2022-12-07, 23:20:28
Der Zähler gehört dem Netzbetreiber, nicht dem Stromlieferant.
Und auch das ist nicht korrekt. Messstellenbetreiber muss nicht der Netzbetreiber sein. Ist zwar meistens so aber es gibt noch andere Anbieter wie z.b. Discovergy.

Duran05
2022-12-08, 00:10:02
Lies Dir meine Fragen doch bitte erst einmal GENAU durch, bevor Du etwas dazu schreibst. Das ist jetzt das zweite mal, bei dem deine Antwort keinen Sinn ergibt, weil Du die Frage scheinbar gar nicht verstanden hast. Hier ist niemand im Unrecht oder Recht, da es gar keinen Streitfall gibt.

Niemand schrieb hier von einem Streitfall außer dir und alle sind auf deine Frage im Thementitel eingangen. Deine Frage wurde kurz danach beantwortet und dein Versorger gab dir auch ein genaues Datum in seiner Antwort.

Dein Thementitel: Du möchtest in die Grundversorgung.
Unsere Antwort: Du kommst in die Grundversorgung wenn du alle bisherigen Verträge kündigst & deinen Versorger über Webseite (bei uns in der Kommune geht das) oder Telefon deine Bankverbindung mitteilst.

Grundversorgung kann in der Regel nicht abgelehnt werden wie der Name schon sagt.
Sollte dich dein Versorger reinlegen und länger brauchen als die gesetzliche Frist dann ist genau der Verbraucherschutz die richtige Anlaufstelle um dagegen vorzugehen.
Jetzt erklär mal, welche Frage du noch offen hast.
In Beitrag #23 nennt dein Versorger dir den Zeitraum und in Beitrag #4, #5, #27 wurde das auch geschrieben.
Der Verbraucherschutz klärt auch auf: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/energie-bauen/energiepreise-anbieterwechsel/energiepreise-der-grund-ersatzversorgung
Eine weitere Neuregelung sieht vor, dass ein Recht auf Aufnahme in die Grundversorgung erst nach drei Monaten besteht. Grundversorgern soll damit die Möglichkeit gegeben werden, sich auf den plötzlich höheren Energiebedarf einzustellen und dementsprechend neue Lieferverträge abzuschließen. In den drei Monaten Ersatzversorgung sind Sie aber den hohen Kosten und Preissteigerungen ausgeliefert. Der Ausweg kann ein neuer Vertragspartner sein.

Nur mal so am Rande, auch Abweichungen von dieser Norm sind ein Fall für den Verbraucherschutz, es gibt auch Tricksereien der Firmen, bekannt ist ja unter anderem Stromio, Grünstrom schon.
Du brauchst keine Webseite eines Vermittlers, das muss direkt beim Anbieter gehen diese Anmeldung. Der einzige Grundversorger der PLZ-Region ist der Ansprechpartner.

Wenn du dir nicht helfen lassen willst, kannst du selber suchen... viel Erfolg.
Ich schließe grundsätzlich auch Verträge über die Grundversorgung ab, die haben eine minimale Laufzeit und daher ist zukünftig ein schneller Wechsel möglich. Wenn das nicht geht, ist die Antwort auch klar: Das Recht einfordern und eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.

bananenmann
2022-12-08, 22:11:45
Schreibe dem Verbraucherschutz und frage dort mal nach. Die können dir eine konkrete Antwort geben und auch ob der Versorger im Unrecht ist.

Niemand schrieb hier von einem Streitfall außer dir und alle sind auf deine Frage im Thementitel eingangen. Deine Frage wurde kurz danach beantwortet und dein Versorger gab dir auch ein genaues Datum in seiner Antwort.

Wenn der Versorger "im Unrecht ist" und "ich den Verbraucherschutz diesbezüglich fragen soll", heißt das für mich, dass es einen Streitfall zu diesem Thema gibt, was ja nicht der Fall ist und beweist, dass Du mal wieder am Thema vorbei redest und auch erneut beweist Du, dass Du überhaupt nix liest, bevor Du schreibst. So auch hier: Mein Stromanbieter hat mir zwar den 01.03.2022 als Datum für die Grundversorgung genannt, aber nur weil ich ihm mitgeteilt hatte, dass mein Vertrag zum 28.02.2022 ausläuft und ich diesen nicht verlängere. Meine Frage an ihn, wie ich es bewerkstellige bzw. was ich tun muss um zu vermeiden vorübergehend für 3 Monate in die Ersatzversorgung zu rutschen, bevor ich bei ihm in die Grundversorgung komme, hat er bewusst NICHT beantwortet. Jetzt bin ich so schlau wie vorher, Capice?

Weiter zu Dir: Meine grundsätzliche Frage in diesem Thread drehte und dreht sich immer noch einzig und allein darum wie man DIREKT in die Grundversorgung - ohne den Umweg der Ersatzversorgung - kommt und Dein erster Ratschlag war ich solle einen Vertrag abschließen. :rolleyes: . Ich weiß, dass ich ein Anrecht auf die Grundversorgung habe - das habe ich nie angezweifelt. Auch hat mir mein lokaler Stromanbierter die Grundversorgung nicht verweigert, weil ich sie weder beantragt noch irgendwas anderes in der Richtung gemacht habe. Ich muss also auch nicht zum Verbraucherschutz, weil es keinen Streitfall diesbezüglich gibt und ich auch in keine Ersatzversorgung gerutscht bin. Hast Du auch nicht verstanden. Alles totaler Unsinn wie gesagt. Und warum? Weil Du die Frage nicht verstehst oder verstehen willst. Du liest wahrscheinlich nur Threadtitel und keinen Text dazu. Alles, was Du hier in Deiner letzten Nachricht so schlau zitierst habe ich schon tausendfach im Netz gelesen und WEIß ES SELBER !!! Genau das ist doch der Grund meines Threads hier. Nochmal in für Dich in leicht verständlich: Wie Grundversorgung OHNE vorherige Zwangs-Ersatzversorgung? - Tipps und Tricks willkommen !!! (Frage verstanden?). Zuguterletzt wirfst Du mir vor, dass ich keine Ratschläge annehmen will. Falsch !!! Ich will nur keine von Dir mehr !!! Weil es einfach nur anstrengend ist Dir ständig zu erklären, dass Du wieder einmal nichts verständen hast. Ich beschwer mich bei absolut gar keinem hier - nein, ich bin allen sehr, sehr dankbar. Nur Du brauchst mir nicht mehr helfen, einverstanden.? Dankeschön und auf wiedersehen.

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Bei allen anderen bedanke ich mich noch einmal für die rege Teilnahme. Man sieht, dass dies ein sehr komplexes Thema ist, welches viele Unklarheiten beinhaltet. Und irgendwie weiß kaum jemand so richtig, richtig bescheid. Ich glaube die Gesetzgebung bis jetzt auch noch nicht :D ... Ich habe vorerst beschlossen abzuwarten, wie es mit der Deckelung des Strompreises vorangeht und wie sich (auch die Grundversorgungs-)-Preise zum neuen Jahr ändern. Muss meinen laufenden Vetrag zu Ende Januar kündigen. Ein bisschen Zeit habe ich also noch, um diese Entwicklung zu verfolgen. Ein weiterer Gedanke von mir ist vielleicht tatsächlich in die Grundversorgung zu gehen - selbst wenn dann 3 Monate Zwangs-Ersatzversorgung anständen, ich diese also NICHT vermeiden kann - weil vielleicht durch die Deckelung auf 40 Cent pro Kilowattstunde (80% des Verbrauchs) die ja zum 01. März eintritt (sogar bis Januar rückwirkend sein soll) diese Ersatzversogungs-Strompreise gar nicht so hoch wären und ich danach von dem günsten Grundversorgungstarif profitieren könnte. Dann müsste ich theoretisch nur also "nur" 3 Monate lang 20% meines Stroms teuer bezahlen. Weiß jemand, ob denn diese Ersatzversorgungspreise überhaupt auch gedeckelt werden? Habe dazu nix im Netz gefunden. Also alles nur so eine Idee/Theorie von mir und wilde Spekulation. Wie gesagt, muss erst die Preiserhöhungen für alle Tarife abwarten...

Duran05
2022-12-09, 00:24:31
Und diese Fragen wurden beantwortet, von beginn an.
Kündigen und warten... so schwer kann das nicht sein.
Das stand in jedem Link (von mehreren Benutzern) - das Energiegesetz wurde 2022 angepasst und hat eine Neuregelung bekommen.

Übrigens ist der Verbraucherschutz ebenfalls für Fragestellungen(dick markiert) bei unklaren Regelungen zuständig, es muss keinen Streitfall geben um ihn Nutzen zu können (laut deinen eigenen Aussagen kennst du das bisher nicht). Deswegen nennt er sich so und man kann ihn kontaktieren für weitere Hilfen.

Manche Anbieter haben aufgrund der Energiekrise auch ihre Webseite geändert und angepasst, so das es einige Optionen nicht mehr gibt. Das darf nicht passieren, aber es ist schon passiert. Der Verbraucherschutz hat sogar geklagt um die unzulässigen Preise zwischen Neu und Bestandskunden zu kippen. Sie haben übrigens Recht bekommen.
Meinen Beitrag hast du definitiv nicht aufgefasst: Ich schließe immer Verträge ab (auch GV), weil ich nichts dem Zufall überlassen will. Denn so weiß ich auch den genauen Zeitpunkt. Nötig war das allerdings nicht, denn irgendwer will die verbrauchte Energie abrechnen wenn kein anderer Vertrag läuft und der Versorger hat immer Zählernummer und Standort parat... er kann also Ablesungen in Auftrag geben. Bei hunderten von Euros wird er definitiv den Verbraucher selbst ermitteln. So schon geschehen bei Umzügen.
Zuguterletzt würden wir sicherlich gerne wissen, warum du nicht die Hotline deines dir bekannten Versorgers bemüht hast, den Auftrag schnellstmöglich umzusetzen. Wenn sie dich hinhalten mit fadenscheinigen Begründungen, dann gilt wieder: Die Hilfen bemühen.
Du schreibst, du möchtest Tricks wissen wie das schneller geht: Die gibt es nicht weil klar definiert ist wie diese Versorgung auszusehen hat (landesweit). Du kannst frühestens nach dem 28.02.23 wechseln weil dein Vertrag bis dahin läuft. Der 1. März aus der email ist also eine prima Antwort gewesen.
Wegen der Energiekrise gibt es auch im Januar schon wieder Umstellungen an der Abrechnung, es sollte nicht wundern wenn nicht alles glatt läuft über Webseiten und Kundenservice(...), das betrifft über 45 Mio Kunden.
----------------
Ich zitiere Worte von dir um dir mal aufzuzeigen wie widersprüchlich weitere Aussage werden. Dick Markiert sind deine Fragen die angeblich nicht verstanden wurden.
Dein Beitrag:
Dass man automatisch in die Grundversorgung rutscht, wenn man keinen Vertrag hat, weiß ich ja.
Was muss ich also exakt tun, damit ich SOFORT in die Grundversorgung komme - diese also direkt erzwinge? Vielen Dank im Voraus.

Deine Behauptung:
Niemand will hier irgendeinen Auftrag schnellstmöglich umsetzen und schon gar nicht will hier jemand wissen, wie es schneller geht in die Grundversorgung zu wechseln.

Du hast nach eigener Aussage einen Versorgervertrag bis zum 28.02.23 abgeschlossen. Ohne Preisanpassung des Anbieters kannst du vor dem 01.03.23 nicht den bisherigen Vertrag herabstufen.

Du kannst ebenso bis zum 15. Februar warten und dann entscheiden welcher Tarif der bessere wird. Die Kündigung kann bereits laufen.
Es gibt also keine Eile und in den Tarifbedingungen des Jahres 2023 wird auch drinstehen welche Preise und Strombremseklauseln Einfluss haben werden.

Ich habe dir auch per privater Nachricht mitgeteilt, das du in diesem Land nicht das Recht besitzt über andere zu bestimmen und den Imperator stecken lassen darfst. Das Wort Wir gehört zur Sprache und ich bezweifle, das es hier eine Verbindung gäbe.

bananenmann
2022-12-09, 14:33:37
Ich hatte Dich doch gebeten Dich bitte hier nicht mehr einzumischen. Du hast es immer noch nicht verstanden - weder das Thema, noch, dass ich Deine Hilfe nicht möchte. Und sprich bitte nicht in der "WIR" Form, nur Du bist gemeint und nur Du verstehst die Frage(n) nicht - alle anderen schon. Hast Du mit deinem letzten Absatz übrigens wieder eindrucksvoll bewiesen. Niemand will hier irgendeinen Auftrag schnellstmöglich umsetzen und schon gar nicht will hier jemand wissen, wie es schneller geht in die Grundversorgung zu wechseln. Lass es einfach, bitte. Danke.

sun-man
2022-12-10, 07:49:53
Ist doch eh auf ca. 40 Cent gedeckelt demnächst, alles drüber zahlt der Staat und wir später mit Steuern oder weiterem Abbau des Sozialsystems.
?? 40Cent für 80% Deines Verbrauchs aus dem letzten Jahr. Alles drüber zahlst Du selber.

Solange der Versorger auch der Grundversorger ist ^^. Bei uns ist es das "E Netz Südhessen" und der Grundversorger war erst schwer zu finden. Als man den Tarif gefunden hat und auch nachfragte bekam man 55 Cent geliefert.

Die Check24 Tarife Vattenfall und Eprimo sind etwas teurer als würde man einen Vertrag z.B. über einen Energieberater machen.

Dr. Lars Sahmströhm
2022-12-10, 15:01:50
Du musst einfach nur Vattenfall einen Brief schreiben in dem steht, dass du dich mit Adresse/Zählernr. XY zum Datum XY in der GV befindest, weil du gekündigt hast. Den schickst du rechtssicher ab und damit bist du in der GV, bzw. müsste sogar nach 2-3 Wochen ein Brief kommen, der das bestätigt.

Wenn die dann trotzdem EV von dir kassieren wollen, verweist du auf diesen Brief. Fertig aus. Die EV kommt nur zum Tragen, wenn der Kunde nicht zugeordnet werden kann. Da du schon bei Vattenfall bist und die auch der Grundversorger sind, müsstes du theoretisch gar nichts machen und in die GV kommen, weil du ja Vattenfall bekannt bist, aber ich würde dennoch den Brief schicken, weil ich dieser Firma nicht über den Weg traue.

bananenmann
2022-12-13, 00:27:48
@Dr. Lars Sahmströhm
Cool, vielen Dank. So werde ich es machen - vorausgesetzt die Grundversorgungspreise sind ab Januar wirklich noch wesentlich günstiger als ein fester Tarif bei denen (für erneut 12 Monate). Schaue mir das bis mitte Januar an und entscheide dann, ob sich das lohnt.
;)

nairune
2022-12-13, 10:44:53
Bei Vattenfall steht schon, dass sie zum 1.2. die Grundversorgung (wieder) erhöhen. Immer noch etwas günstiger als ihr normaler 12/24-Monate Tarif.

Si|encer
2022-12-13, 11:34:22
?? 40Cent für 80% Deines Verbrauchs aus dem letzten Jahr. Alles drüber zahlst Du selber.


Bin mal gespannt WAS man über 80% bezahlen muss, ob die Versorger da dann völlig frei drehen dürfen und sich die Deckelung dann doch über den Verbraucher, der nicht sparsam ist, wiederholen.

sane in the membrane
2022-12-19, 05:50:19
FAZ: Die fiesen Tricks der Stromversorger (https://m.faz.net/aktuell/finanzen/die-fiesen-tricks-der-stromversorger-18539242.html)

Journalismus kostet Geld, aber das Wichtigste hier in Kürze:
"Viel unverschämter findet er eine andere Masche: Wer den Grundversorgungstarif wählt, wird trotzdem einfach in die teurere „Ersatzversorgung“ eingruppiert. Passt der Kunde nicht auf, zahlt er zumindest für drei Monate viel mehr als gedacht." [..] "Die „Ersatzversorgung“ ist für Sonderfälle gedacht, die sehr selten auftreten [..]. Genaue Fälle hat die Bundesnetzagentur definiert. Ein normaler, rechtzeitiger Wechsel eines Kunden nach einer eigenen Kündigung gehört demnach nicht dazu." [..] "Nach Erkenntnis von Holger Schneidewindt ist die falsche Einstufung bei vielen Kunden passiert. „Es ist mittlerweile ein Klassiker geworden.“ [..] "Verivox rät Verbrauchern, in solchen Fällen umgehend Widerspruch einzulegen und erneut mit dem Grundversorger in Kontakt zu treten. Lässt sich der Konflikt nicht lösen, stünden zudem Verbraucherzentralen oder die Schlichtungsstelle Energie beratend zur Verfügung."

Nuon
2023-01-22, 11:24:45
Muss Bayern bald mehr für Strom bezahlen? (https://www.br.de/nachrichten/bayern/neue-preiszonen-muss-bayern-bald-mehr-fuer-strom-bezahlen)
Deutschland wird eventuell in Strompreiszonen aufgeteilt:
Weil es zu wenig Stromleitungen zwischen Nord- und Süddeutschland gibt, überlegt die EU eine Aufteilung Deutschlands in mehrere Preiszonen. In Bayern könnte der Strompreis dadurch steigen.

Filp
2023-01-22, 11:27:46
Richtig so, wer die ganze Zeit alles blockiert und erschwert, soll auch drauf zahlen.

TheCounter
2023-01-22, 11:53:49
Es trifft aber nicht die Politiker, die es blockieren, sondern die Bevölkerung, die nix dafür kann.

nairune
2023-01-22, 11:56:22
Bei mir hatte das übrigens geklappt: war in die 33ct Grundversorgung gerutscht. Ohne irgendwas zu tun, einfach nur gekündigt. Da die aber zum Februar teurer wird, habe ich ab da bereits einen normalen, ähnlich teuren Tarif gebucht.

Filp
2023-01-22, 12:02:36
Es trifft aber nicht die Politiker, die es blockieren, sondern die Bevölkerung, die nix dafür kann.
Die könnten ja anders wählen als immer CSU und andere fortschrittsfeindliche Parteien ;)