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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lehrer und das geistige Eigentum


AtTheDriveIn
2023-06-19, 08:42:02
Bin zwar selbst kein Lehrer, aber im privaten Umfeld kamen folgende Fragen auf.

- Welche Rechte hat ein verbeamteter Lehrer X an dem von ihm erstellten Material, sagen wir ein Arbeitsblatt B wenn er es im Zuge seiner Unterrichtsvorbereitung erstellt hat?

>>Kurze Internetrecherche ergab, dass ein Urheberrecht entsteht. Das ist also schon beantwortet. Interessant werden dann diese Fragen:

- Darf dieser Lehrer Blatt B kennzeichnen, sagen wir mit einem Wasserzeichen oder Logo?

- Darf ein anderer Lehrer Y nun B verwenden, wenn es im Dokumentensystem der Schule von Lehrer A hochgeladen wurde?

- Darf Y Änderungen an AB vornehmen ohne mit X Rücksprache zu halten?

- Darf Y das vermeintliche Logo entfernen?

/dev/NULL
2023-06-19, 08:56:03
Die Frage ist: Wird das Bildungssystem besser, wenn man an der Stelle auch noch Urheberrecht durchdrückt.
Alternativ: sollte es nicht OpenSource Material geben und alle arbeiten gemeinsam um es besser zu machen?

PatkIllA
2023-06-19, 09:08:25
Übertragt man die Rechte da nicht üblicherweise an den Arbeitgeber?
Ich habe als Softwareentwickler zumindest eine entsprechende Klausel. (Genaue Formulierung gerade nicht im Kopf)

#44
2023-06-19, 09:23:32
Übertragt man die Rechte da nicht üblicherweise an den Arbeitgeber?
Ich habe als Softwareentwickler zumindest eine entsprechende Klausel. (Genaue Formulierung gerade nicht im Kopf)
Das gilt aber nur für die Verwertungsrechte. Afaik. ist es nicht möglich Urheberpersönlichkeitsrechte (insbesondere das Recht auf Nennung als Autor) rechtswirksam zu übertragen.

Zafi
2023-06-19, 10:44:39
Im Dienstvertrag eines verbeamteten Lehrers steht in der Regel drin, dass Mehrarbeit durch die Bezahlung abgegolten wird. Und ebenso auch, dass alle Nebentätigkeiten der Erlaubnis des Arbeitgebers bedürfen.

Hier Extra-Kohle rauszuschlagen, dürfte daher unmöglich sein.

Urheberrechte liegen ganz klar beim Lehrer, so wie auch bei jedem anderen der einen 0815-Job nachgegt. Nur wurde diese Arbeit im Sinne seiner Tätigkeit erbracht, wodurch sein Arbeitgeber Nutzungsrechte an seinen erstellten Schreiben/Briefe/Mails/Tabellen/Dokumente/Bildern, etc. erhalten muss. Wenn da extra was vereinbart wurde, dann kann er sich darauf beziehen. Wenn nicht, dann ist es übers Gehalt/Lohn abgegolten.

Da die Nutzungsrechte also beim Arbeitgeber/Schule liegen, dürfen andere Lehrer dieser Schule natürlich auch die Arbeiten weiter verwenden. Nur wenn Sie diese Blätter für eine andere Schule (z.B. eine private Schule) weiterverwenden wollen, dann benötigen sie die Erlaubnis des Urhebers.

Bis zu einer bestimmten Menge dürfen Lehrer aber auch bei geschützten Werken Inhalte ungefragt entnehmen. Dazu gibt es dann spezielle Regeln (Google mal nach Lehrererkopie).

Monger
2023-06-19, 10:58:20
Ich weiß nicht ob für Schule andere Regeln gelten, aber normalerweise gehört alles was du in einem betrieblichen Kontext für deine ausgewiesene Arbeit tust und dort verwendest auch dem Arbeitgeber. Dafür dass du das Ergebnis deiner Arbeit dem Arbeitgeber überträgst, wirst du bezahlt.
Das Wissen was du dabei erworben hast, gehört natürlich dir, und nichts hindert dich daran, nochmal ähnliche Arbeitsmaterialien für dich selber herzustellen, sofern du dafür keine Arbeitsmittel deines Arbeitgebers nutzst.

AtTheDriveIn
2023-06-19, 12:45:55
Im Dienstvertrag eines verbeamteten Lehrers steht in der Regel drin, dass Mehrarbeit durch die Bezahlung abgegolten wird. Und ebenso auch, dass alle Nebentätigkeiten der Erlaubnis des Arbeitgebers bedürfen.

Hier Extra-Kohle rauszuschlagen, dürfte daher unmöglich sein.

Urheberrechte liegen ganz klar beim Lehrer, so wie auch bei jedem anderen der einen 0815-Job nachgegt. Nur wurde diese Arbeit im Sinne seiner Tätigkeit erbracht, wodurch sein Arbeitgeber Nutzungsrechte an seinen erstellten Schreiben/Briefe/Mails/Tabellen/Dokumente/Bildern, etc. erhalten muss. Wenn da extra was vereinbart wurde, dann kann er sich darauf beziehen. Wenn nicht, dann ist es übers Gehalt/Lohn abgegolten.

Da die Nutzungsrechte also beim Arbeitgeber/Schule liegen, dürfen andere Lehrer dieser Schule natürlich auch die Arbeiten weiter verwenden. Nur wenn Sie diese Blätter für eine andere Schule (z.B. eine private Schule) weiterverwenden wollen, dann benötigen sie die Erlaubnis des Urhebers.

Bis zu einer bestimmten Menge dürfen Lehrer aber auch bei geschützten Werken Inhalte ungefragt entnehmen. Dazu gibt es dann spezielle Regeln (Google mal nach Lehrererkopie).

Danke, das klingt interessant. Also Urheberrecht und Nutzungsrecht sind zu unterscheiden. Außerdem kann das Arbeitsblatt ja nur im Zuge der Lehrertätigkeit entstanden sein, da Mehrarbeit abgegolten und Nebentätigkeit der Zustimmung bedarf.

Wie ist denn der Fall zu bewerten, wo ein Lehrer anfängt Wasserzeichen und Logos auf seine Arbeitsblätter zu packen, um auf sich als Urheber hinzuweisen? Geht sowas? Ich finde es sehr merkwürdig, hab es aber schon gesehen.