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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage wegen Unterhalt


USS-VOYAGER
2023-07-18, 18:49:01
Ich hab da mal paar fragen zum Thema Unterhalt.
Sagen wir mal ich müsste 377€ Unterhalt Monatlich zahlen.
Durch mein niedriges Gehalt kann oder muss ich laut diversen Onlinerechner nur 71€ bezahlen. Die Restlichen 306€ werden vom Jugendamt übernommen und mir werden diese 306€ dann Monatlich als Schulden beim Jugendamt angerechnet?
Da kommt ja dann in den Jahren eine riesige Summe zusammen.
Heißt das dann ich habe irgend wann (willkürliche Summe) 50000€ Schulden beim Jugendamt die sie Zurückfordern werden mit allem drum und dran wie Pfändung/Vollstreckung, Gerichtsvollzieher usw.?
Heißt mir bleibt irgend wann nichts anderes übrig als in die privatinsolvenz zu gehen?

schmacko
2023-07-18, 18:58:16
Nein, es wird, so wie ich mich erinnere, vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss an den Elternteil gezahlt, der überwiegend das Kind erzieht. Der andere Elternteil muss dann beim Jugendamt seine Vermögensverhältnisse erklären. Daraus ergibt sich, wie viel das betreffende Elternteil zu zahlen hat. Ich bin mir sicher, dass die Differenz nicht zu Schulden werden, weil der Elternteil ja gar nicht mehr leisten kann.

USS-VOYAGER
2023-07-18, 19:14:07
Ich lese die ganze ein wenig rum und ich lese das fast immer anders, so das sich die ganze zeit Schulden beim Jugendamt anhäufen.

"Seit ein paar Jahren nun zahle ich den Unterhalt sowie eine nicht zu verachtende Rate um die angehäuften Schulden nach und nach zu tilgen, als ziemlich unvermittelt eine weitere Forderung via Jugendamt ins Haus trudelte, dass auch die Differenz von Unterhaltsvorschuss zum regulär fälligen Unterhalt noch „an das Kind" zurückgezahlt werden müsse („Bitte zahlen Sie jetzt ~ 14.000 Euro").

sw0rdfish
2023-07-18, 19:28:04
https://www.anwalt.org/unterhaltsvorschuss/#r%C3%BCckzahlung

Du bist verpflichtet eine Arbeit anzunehmen, mit der du Unterhalt leisten kannst. Ist das nicht möglich, finanziert der Staat halt vor, aber ja, du musst den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Das Jugendamt muss aber regelmäßig bei dir anfragen und du solltest Auskunft erteilen.

Lass dich anwaltlich beraten.

USS-VOYAGER
2023-07-18, 19:32:40
Hier steht wiederum auch was anderes:
Frage: Der Vater verdient netto nur 1.600,- Euro. Er müsste für seine beiden Kinder “eigentlich” laut Düsseldorfer Tabelle monatlich insgesamt 689,- Euro Kindesunterhalt zahlen. Wegen seines Selbstbehalts von 1.370,- Euro kann er aber nur 330,- Euro zahlen. Muss er die Differenz von monatlich 359,- Euro irgendwann nachzahlen, wenn es ihm finanziell besser geht?

Antwort: Nein. Denn durch den Mangelfall reduziert sich seine Unterhaltspflicht von vornherein auf denjenigen Betrag, den er zahlen kann. Es ist also im Beispielsfall nicht etwa so, dass er 689,- Euro schuldet, davon aber nur 330,- Euro zahlt, sondern vielmehr schuldet er wegen des Mangelfalls von vornherein nur 330,- Euro. Es gibt also keinen Rückstand, den er irgendwann einmal nachzahlen müsste.



https://www.scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt/muss-im-mangelfall-die-differenz-nachgezahlt-werden/

Steht halt auf jeder Seite was anderes.

Marscel
2023-07-18, 19:32:53
§ 7 UhVorschG soll dich für den Vorschuss in Haftung nehmen, § 7a sagt, dass das JA dich aber nur dann belangen soll, wenn das finanziell möglich ist. Zur Klarstellung "möglich": Du kriegst kein Bürgergeld.

Tangletingle
2023-07-18, 19:35:15
Da wird auch "nur" Einkommen herangezogen. Solltest du also mal was erben dann wird das nicht herangezogen außer du generiert damit Einkommen z.b. durch Vermietung und Verpachtung.

Halt den Kopf hoch. Wird schon. Lass dich auf jeden Fall anwaltliche beraten.

USS-VOYAGER
2023-07-18, 19:43:04
Also irgend was mit Erben oder besser Bezahlter Job wird bei mir nicht passieren.
Ich hab da jetzt halt nur schiss vor, irgend wann vor ein riesen Berg schulden zu stehen und der Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür steht... Denn dann kann ich mir gleich ne hohe Brücke suchen...

sw0rdfish
2023-07-18, 19:43:35
https://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhaltsvorschuss-Rueckzahlung--f284211.html

Hier steht was ähnliches. Es kommt wohl wie immer auf Details an. Ich denke, es ist sinnvoll sich fachanwaltlich beraten zu lassen. :wink:

USS-VOYAGER
2023-07-18, 19:54:30
Hier ist noch ein Post von mir aus einem anderen Thread der mittlerweile geschlossen wurde.
Um zu sehen wie es gerade bei mir so abläuft...
https://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=13322603&postcount=38
Also Ex Frau zieht mit mein Kind 600km weit weg, ich sehe es durch die Entfernung kaum noch, und kriege dann auch noch ein Haufen Schulden am Arsch dafür das ich mein Kind kaum noch sehe...
Sie lebt bei ihrem neuen, wo die keine Miete zahlen müssen weil sie beim Vater mit im eigenen Haus Wohnen.
Ich soll wenn ich meine Tochter haben will für die ganzen Fahrten alleine aufkommen.
Ich soll sie Anfang August und ende August jeweils für eine Woche haben. Heißt ich soll die 600km pro weg 8x hin und her fahren, sind 4800km in nur einen Monat.
Nachdem ich 6 Stunden (ohne Stau) hin gefahren bin soll ich wieder 6 stunden zurück fahren, also hätte ich immer insgesamt 12 Stunden Autofahrt vor mir.
Zur zeit ist alles scheiße...
Und jetzt kommen die ganze zeit diese Gelben Briefe wegen dem Unterhalt reingeflattert...

Filp
2023-07-18, 21:08:23
Da häufen sich keine Schulden an, du musst dich aber regelmäßig nackig machen. Es wird leider sehr schlecht und schlampig überprüft, meine Ex-Frau jobt seit vielen Jahren nur etwas rum und zahlt kaum was. Ihr Selbstbehalt wird nicht reduziert, obwohl sie seit 12 Jahren in einem eheähnlichen Verhältnis lebt. Interessiert halt nur keinen und mehr als eine Anmerkung, dass sie verpflichtet ist mehr zu arbeiten bekommt sie auch nicht.

Deine Ex-Frau bekommt auch keine 300€ Unterhaltsvorschuss, sondern den Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld und deinen Unterhaltszahlungen.

https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/mindestunterhalt/

Bei großen Distanzen kann man eine Teilung der Fahrtkosten erreichen, ansonsten kommt dafür immer der Elternteil auf, bei dem das Kind nicht dauerhaft lebt.
Ich könnte dir jetzt noch ganz viele Dinge erzählen, mit denen du deiner Ex-Frau über viele Jahre völlig erfolglos Dauerstress machen kannst. Letztendlich bringt es dir aber nichts und die Kinder leiden drunter...

https://www.anwalt.org/unterhaltsvorschuss/#r%C3%BCckzahlung

Du bist verpflichtet eine Arbeit anzunehmen, mit der du Unterhalt leisten kannst. Ist das nicht möglich, finanziert der Staat halt vor, aber ja, du musst den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Das Jugendamt muss aber regelmäßig bei dir anfragen und du solltest Auskunft erteilen.

Lass dich anwaltlich beraten.

Unsinn, steht sogar in deinem verlinkten Artikel, dass er nichts zurückzahlen muss, wenn er berechtigt nicht zahlen kann...

§ 7 UhVorschG soll dich für den Vorschuss in Haftung nehmen, § 7a sagt, dass das JA dich aber nur dann belangen soll, wenn das finanziell möglich ist. Zur Klarstellung "möglich": Du kriegst kein Bürgergeld.
Natürlich bekommt man als bedürftiger Unterhaltspflichtiger auch Bürgergeld, wo kommt solch ein Unsinn her? ;D

Marscel
2023-07-18, 21:48:32
Das behaupte ich doch gar nicht:

Solange der Elternteil, bei dem der Berechtigte nicht lebt, Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht und über kein eigenes Einkommen im Sinne von § 11 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch verfügt, wird der nach § 7 übergegangene Unterhaltsanspruch nicht verfolgt.

Da steht nur, dass falls derjenige Bürgergeld kriegt (SGB 2) und dabei kein Einkommen nach irgendwelchen Anrechnungsverfahren hat, _dann_ sieht das JA für die Dauer der Zeit davon hab, die evtl. Vorschüsse zurückzuholen.

Filp
2023-07-18, 22:01:13
Das behaupte ich doch gar nicht:



Da steht nur, dass falls derjenige Bürgergeld kriegt (SGB 2) und dabei kein Einkommen nach irgendwelchen Anrechnungsverfahren hat, _dann_ sieht das JA für die Dauer der Zeit davon hab, die evtl. Vorschüsse zurückzuholen.

Ok, hatte es so verstanden, dass kein Bürgergeld kommt, weil du ein "möglich" gesetzt hast.

schmacko
2023-07-18, 22:08:48
Im Mangelfall häufst du tatsächlich keine Schulden auf. Du zahlst den Betrag, der nach den anrechenbaren Abzügen und Zuschläge von deinem Selbstbehalt übrig ist. Dafür musst du eben Erklärungen und Unterlagen beibringen. Lass dich dennoch am besten einmal anwaltlich beraten. Oder geh zum Jugendamt. Oft sind die Sachbearbeiterinnen nett drauf, wenn man guten Willens ist. Sie dürfen zwar eigentlich nicht beraten, aber müssen immer im Sinne des Kindes handeln.

sw0rdfish
2023-07-18, 22:31:31
Hier ist noch ein Post von mir aus einem anderen Thread der mittlerweile geschlossen wurde.
Um zu sehen wie es gerade bei mir so abläuft...
https://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=13322603&postcount=38
Also Ex Frau zieht mit mein Kind 600km weit weg, ich sehe es durch die Entfernung kaum noch, und kriege dann auch noch ein Haufen Schulden am Arsch dafür das ich mein Kind kaum noch sehe...
Sie lebt bei ihrem neuen, wo die keine Miete zahlen müssen weil sie beim Vater mit im eigenen Haus Wohnen.
Ich soll wenn ich meine Tochter haben will für die ganzen Fahrten alleine aufkommen.
Ich soll sie Anfang August und ende August jeweils für eine Woche haben. Heißt ich soll die 600km pro weg 8x hin und her fahren, sind 4800km in nur einen Monat.
Nachdem ich 6 Stunden (ohne Stau) hin gefahren bin soll ich wieder 6 stunden zurück fahren, also hätte ich immer insgesamt 12 Stunden Autofahrt vor mir.
Zur zeit ist alles scheiße...
Und jetzt kommen die ganze zeit diese Gelben Briefe wegen dem Unterhalt reingeflattert...

Lass dich anwaltlich beraten. Habt ihr geteiltes Sorgerecht?!
Dann...
Bzgl. der Ferien stehen dir definitiv (nach der anwaltlichen Beratung die ich mal hatte) 50% der Zeit zu.
Ansonsten... hast du dem Umzug zugestimmt? Imho kann deine Ex nicht einfach wegziehen und deine Tochter mitnehmen.
Aber wie oben schon gesagt... --> Anwalt für Familienrecht und einmal die 100- 200€ für ne Beratung investieren.

USS-VOYAGER
2023-07-18, 22:38:21
Lass dich anwaltlich beraten. Habt ihr geteiltes Sorgerecht?!
Dann...
Bzgl. der Ferien stehen dir definitiv (nach der anwaltlichen Beratung die ich mal hatte) 50% der Zeit zu.
Ansonsten... hast du dem Umzug zugestimmt? Imho kann deine Ex nicht einfach wegziehen und deine Tochter mitnehmen.
Aber wie oben schon gesagt... --> Anwalt für Familienrecht und einmal die 100- 200€ für ne Beratung investieren.


Anwalt habe ich durch die Scheidung und Aufenthaltsbestimmungsrecht natürlich schon.
Dem Umzug habe ich natürlich nicht zugestimmt aber das Gericht hat den Umzug zugestimmt obwohl das Jugendamt in ihrem Bericht geschrieben hat das es für das Kind das beste sei wenn alles so bleibt wie es jetzt ist.
Nachzulesen hier:
https://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=13322620&postcount=41

Ach und bevor die Aussage kommt dann soll ich doch einfach mein Anwalt fragen:
Das habe ich natürlich schon gemacht per Mail und ihm auch die Briefe weitergeleitet die ich bekommen habe. Aber ich bekomme von ihm so gut wie nie eine Antwort per Mail, er schreibt einfach nicht zurück. Telefontermine werden gerne mal verschoben usw. Generell tut er nur das nötigste und tut bei fristen alles auf den letzten Drücker erst erledigen.
Ich hab das Gefühl das es daran liegt das es bei mir über ein Beratungsschein läuft und er an mir nicht so viel verdient.

Mortalvision
2023-07-18, 23:23:17
Easy, es werden, sobald Du deutlich mehr verdienst, nur die Unterhaltsvorschüsse der letzten 3 Jahre zurückgefordert (ob Kalenderjahr oder Jahre ab dem ersten Vorschuss weiß ich nicht). Damit sollte das nicht zu viel werden und bleibt überschaubar.

Filp
2023-07-18, 23:34:43
Easy, es werden, sobald Du deutlich mehr verdienst, nur die Unterhaltsvorschüsse der letzten 3 Jahre zurückgefordert (ob Kalenderjahr oder Jahre ab dem ersten Vorschuss weiß ich nicht). Damit sollte das nicht zu viel werden und bleibt überschaubar.

Ich glaube ihr solltet nochmal genau lesen wie es mit dem Unterhaltsvorschuss funktioniert, evtl. versteht ihr dann auch die Sache mit den 3 Jahren etc. ;D

Hier steht es nochmal hoffentlich für alle verständlich:
https://www.scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt/muss-im-mangelfall-die-differenz-nachgezahlt-werden/

Das was du zahlen kannst, im Fall oben also z.B. die 71€, ist das quasi der Betrag der zurückgefordert wird. Anders sieht es aber eben aus, wenn man einfach nichts/zu wenig zahlt, obwohl man zahlungsfähig ist. Da kommen dann auch die 3 Jahre ins Spiel ;)

Tangletingle
2023-07-19, 00:54:47
Kann man nur widerholen, dass du mir wahnsinnig leid tust und ich leider aus eigener Erfahrung sagen kann wie schwer es ist. Ich hab mein Leben soweit umgekrempelt, dass ich so nahe wie mir finanziell möglich ist bei meinen Kindern bin. Bin für Monate 700km gependelt um wenige Stunden mit ihnen verbringen zu können. Hab mir dann einen neue Job gesucht um wieder näher bei ihnen zu sein. Mehr Betreuungszeit wirst du dir aber auch dann gerichtlich erstreiten müssen. Leider spricht die Erfahrung von mir und mehrere Väter in meinem Umfeld klar gegen ein Entgegenkommen der Mutter auch wenn Beratungsplätze wie die charitas oder das jugendamt anderes empfehlen. Das hast du ja vor dem Wegzug deiner Ex schon genau so erlebt. Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen und hält den Kopf oben.

P.s. ich lege dir eine begleitende Gesprächstherapie ans Herz oder zumindest eine Gesprächsgruppe mit therapeutischer Betreuung! Ohne hätte ich die Zeit wohl nicht überstanden.

Ach und such dir für die Folgesachen ne neuen Anwalt. Es gibt ausgezeichnete weibliche Anwälte für Familienrecht. Auch aus eigener Erfahrungen ist dort das Engagement oft höher als bei ihren männlichen Standesgenossen.

USS-VOYAGER
2023-07-19, 06:52:25
Bin für Monate 700km gependelt um wenige Stunden mit ihnen verbringen zu können.

Du musstest die ganzen 700km immer alleine fahren, da war nix zu machen?
Wir sind gerade dabei das sie mir die Hälfte Entgegenkommen muss. Weil es gab Gerichtsurteile das wenn sie sich so weit vom Vater entfernt das sie sich an den Fahrten beteiligen muss.


" Grundsätzlich hat der Umgangsberechtigte die Kosten für das Bringen und Holen des Kindes zu zahlen. Das gilt auch beim gemeinsamen Urlaub mit dem Kind und ebenso bei beengten finanziellen Verhältnissen des umgangsberechtigten Elternteils.

Lediglich dann, wenn der Umgangsberechtigte die Kosten des Bringens und Holens gar nicht zahlen und der betreuende Elternteil diese ohne weiteres finanzieren kann, muss letzterer diese Kosten übernehmen bzw. sich daran beteiligen (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 27.06.2003, Az.: 11 WF 66/03).


Das ist im Familienrecht auch der Fall, wenn der betreuende Elternteil durch einen Umzug eine erhebliche räumliche Entfernung zum Umgangsberechtigten herbeigeführt hat (OLG Schleswig, Beschluss vom 03.02.2006, Az.: 13 UF 135/05).


Unbeschadet dieser Kostentragungspflichten ist es sinnvoll, wenn der betreuende Elternteil das Kind zum Umgangsberechtigten bringt und dieser das Kind zum betreuenden Elternteil zurückbringt. Damit wird gegenüber dem Kind zum Ausdruck gebracht, dass die Elternteile jeweils das Recht des anderen akzeptieren. "

Semmel
2023-07-19, 08:05:59
https://www.anwalt.org/unterhaltsvorschuss/#r%C3%BCckzahlung

Du bist verpflichtet eine Arbeit anzunehmen, mit der du Unterhalt leisten kannst. Ist das nicht möglich, finanziert der Staat halt vor, aber ja, du musst den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Das Jugendamt muss aber regelmäßig bei dir anfragen und du solltest Auskunft erteilen.

Genau das ist der Knackpunkt, warum es in manchen Fällen zur finanziellen Katastrophe kommen kann. Es gibt Fälle, da glaubt der Staat nicht, dass man nicht mehr verdienen könnte. Die Folge: Es wird ein fiktives Gehalt für einen fiktiven besseren Job als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Dann muss man plötzlich deutlich mehr Unterhalt bezahlen. Das klappt dann natürlich nicht, mit der Folge, dass das Amt den Unterhalt vorschießt und hier summieren sich dann tatsächlich auch Unterhaltsschulden auf.

Wenn es mal so weit kommt, dann hilft nur noch eine Auswanderung in ein Land, wo deutsche Unterhaltsansprüche nicht vollstreckt werden.

Gast
2023-07-19, 14:00:15
Genau das ist der Knackpunkt, warum es in manchen Fällen zur finanziellen Katastrophe kommen kann. Es gibt Fälle, da glaubt der Staat nicht, dass man nicht mehr verdienen könnte. Die Folge: Es wird ein fiktives Gehalt für einen fiktiven besseren Job als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Dann muss man plötzlich deutlich mehr Unterhalt bezahlen. Das klappt dann natürlich nicht, mit der Folge, dass das Amt den Unterhalt vorschießt und hier summieren sich dann tatsächlich auch Unterhaltsschulden auf.


So kenne ich das auch, was aber ein Unding sondergleichen ist. Wenn der Staat meint, dass man im Stande wäre einen besser vergüteten Job zu haben ("virtuell"), dann soll der Staat einen solchen Job doch bitte akquirieren und offerieren. Komisch nur, dass wenn der Staat Arbeitslosen Jobs vermittelt, es immer so prekäre Hungerlohnjobs sind, wo keiner arbeiten möchte... Anscheinend ist es doch nicht so einfach mal eben einen überdurchschnittlich gutvergüteten Job zu bekommen.

Was ist eigentlich mit Einzelhandelskaufleuten, z.B. einem Lidl Filial-Mitarbeiter? Wird dem auch gesagt, dass er ja kontrafaktisch hätte BWL studieren und nachher in Leitungsposition arbeiten können, daher mehr Unterhalt und Alimente zu zahlen habe?

Manchmal habe ich das Gefühl, dass unserem Staat keine Entschuldigung zu peinlich ist um Geld aus den Taschen der Bürger zu quetschen.

Hierzu ganz interessant: "Leutnant Dino" / Detlev Bräunig. Einfach mal googeln.

Gast
2023-07-19, 22:48:26
Wenn du kaum Geld hast und Unterhalt zahlen musst häufst du Schulden an.
Gerichtsvollzieher wird da nicht direkt kommen aber die fragen dein Einkommen, dein Vermögen ab. Wenn du nicht antwortest gibt das erhebliche Probleme die dann relevant werden.

Ansonsten wird das Kind sicher zum Geld kommen, Vorschuss wurde bereits genannt. Du bist damit aber nicht aus dem Schneider. Glaub nicht das die dann einfach verzichten

Ansonsten musst du nur mal nach Düsseldorfer Tabelle suchen, da steht alles haargenau drin bis zu welchem Euro man abtreten muss!
Unter der Pfändungsfreigrenze (nicht das gleiche) muss keiner im Land was abgeben, damit wirst du sehr wahrscheinlich nicht glücklich.
Sobald wer mehr arbeitet oder was erbt wird dann doch wieder abgezogen.
Unterhalt wird auch regelmäßig angepasst

Gast
2023-07-19, 22:56:05
So kenne ich das auch, was aber ein Unding sondergleichen ist. Wenn der Staat meint, dass man im Stande wäre einen besser vergüteten Job zu haben ("virtuell"), dann soll der Staat einen solchen Job doch bitte akquirieren und offerieren. Komisch nur, dass wenn der Staat Arbeitslosen Jobs vermittelt, es immer so prekäre Hungerlohnjobs sind, wo keiner arbeiten möchte... Anscheinend ist es doch nicht so einfach mal eben einen überdurchschnittlich gutvergüteten Job zu bekommen.

Was ist eigentlich mit Einzelhandelskaufleuten, z.B. einem Lidl Filial-Mitarbeiter? Wird dem auch gesagt, dass er ja kontrafaktisch hätte BWL studieren und nachher in Leitungsposition arbeiten können, daher mehr Unterhalt und Alimente zu zahlen habe?

Manchmal habe ich das Gefühl, dass unserem Staat keine Entschuldigung zu peinlich ist um Geld aus den Taschen der Bürger zu quetschen.

Hierzu ganz interessant: "Leutnant Dino" / Detlev Bräunig. Einfach mal googeln.

Gilt wohl eher für die Stundenanzahl im Monat, wenn die einer von sich aus drosselt. Die ganzen Medianstundenlöhner und die große Armee um den Mindeslohn herum, hat da nicht viel an Nachforderungen zu befürchten, außer dass der Selbstbehalt von 1370 Euro erbärmlich wenig ist. Wie man da in allen möglichen Konstellationen in Deutschland wohnen, überleben und zur Arbeit kommen soll, bleibt dem deutschen Staat sein Geheimnis. Gerade wo diese Schongrenzen immer nur stark verzögert und wenig kompensierend der Inflation angepasst wurden und jetzt dies in diesen turbulenten (Währungs)zeiten extrem fatal für die Betroffenen, aber auch für das Allgemeinwesen ist. Aber wie sagt ein Youtube-Entertainer, zurücklehen, die Show genießen, der Aufschlag kommt!

Gast
2023-07-20, 09:56:45
Ich denke zum Thema Unterhalt und Umgang wurde alles gesagt.
Alles weitere siehe trennungsfaq.com oder VAFK, etc..

Da du ein Mann bist, legt das Jugendamt sowieso ganz andere Kriterien an, als bei einer Frau. EKE/PAS existiert in deren Augen nicht.
Erwarte auf gar keinen Fall Rücksicht oder Verständnis vom Jugendamt.

Entweder du machst es wie ein Bekannter, vögelt durch die Welt und erfüllt seinen biologischen Auftrag oder du läßt das Thema Kind komplett und gehst Richtung MGTOW.