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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Internet-Versender nicht an Preisangabe gebunden


Alfred E. Neumann@Work
2003-03-24, 11:24:30
Internet-Versender nicht an Preisangabe gebunden
Trotz einer elektronischen Auftragsbestätigung ist ein Internet-Versender nicht an eine fehlerhafte Preisangabe auf seiner Homepage gebunden. Das hat das OLG Frankfurt im Prozess eines Kunden gegen einen Versandhandel entschieden (Az.: neun U 94/02). Der Mann hatte zwei Computer und einen Monitor per Internet bestellt. Wegen eines Software-Fehlers war im Angebot auf der Webseite das Komma um zwei Stellen verrutscht, so dass aus 7.215 DM (etwa 3700 €) 72,15 DM wurden.
Der Verkäufer hatte zunächst eine automatisch erstellte Auftragsbestätigung per E-Mail geschickt, war aber einen Tag später von dem viel zu billigen Angebot zurückgetreten. Der falsche Preis liege einem Übermittlungsfehler zu Grunde, befanden die Richter. Der Fehler habe auch über die Annahmeerklärung hinaus weiter gewirkt, ohne dass der Händler ihn korrigieren konnte. Er habe daher den Kaufvertrag wirksam angefochten.

DEAF BOY
2003-03-24, 16:48:55
ja, hab schon länger gewusst. war ja im videotext zu lesen.