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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zum Arbeitsrecht "mobiles Arbeiten" vs. Homeoffice


mercutio
2024-02-08, 13:17:01
Moin,

eine Frage an die Rechtsexperten hier im Forum.

Ich habe gerade einen dicken Fisch an der Angel und stehe kurz vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages bei einem neuen Arbeitgeber.
Der neue Arbeitgeber ist 200 km einfache Fahrt von meinem Zuhause entfernt, weshalb ich 1x die Woche vor Ort sein soll, den Rest zu Hause arbeiten.
Das wurde mündlich vereinbart, im Angebot steht dazu
"Arbeitszeit 40 h/Woche. Mobiles Arbeiten und flexible Arbeitszeiten in Absprache mit dem Vorgesetzten, daher nicht im Vertrag verschriftlicht."

Soweit so gut, jetzt erhalte ich aber Rückmeldung, dass es sein kann, dass ich doch mehr als 50% der Arbeitszeit vor Ort sein soll, weil sonst das Finanzamt Probleme macht. Das wird noch geklärt.

Ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, was das Finanzamt da dagegen haben könnte, denn eine kurze Recherche hier (https://www.verdi.de/themen/arbeit/++co++e06314a2-5daa-11ec-9b3c-001a4a160129) zeigt mir, dass es doch möglich sein kann, weniger als 50% vor Ort im Büro zu arbeiten, den Rest der Arbeitszeit irgendwo bzw. zu Hause.
Das Stichwort dazu ist: Telearbeit.

Eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung bzgl. Telearbeit würde das Problem aus meiner Sicht lösen, dann könnte auch das Finanzamt nix dagegen haben.
Liege ich richtig?

[dzp]Viper
2024-02-08, 13:19:28
Eine Firma darf eine Stelle nicht als mobiles arbeiten definieren wenn man ein Großteil der Arbeitszeit Zuhause verbringt.
Mobiles Arbeiten ist so ausgelegt, dass es eher die Ausnahme als die Regel ist.
Sobald es dir Regel wird muss es Home-Office sein.

So habe ich das man gehört. Mal schauen was andere sagen

Viele Firmen schreiben gerne Mobile Arbeit da sie dann nicht verpflichtet sind den Arbeitsplatz Zuhause auszurichten.
Wenn es Home-Office ist, ist die Firma verpflichtet bei dir Zuhause deinen Arbeitsplatz ausrichten (Stuhl, Tisch, Monitor,...)

mercutio
2024-02-08, 13:22:43
Mobile Arbeit kann im Gegensatz zum Homeoffice an unterschiedlichen Orten erbracht werden, also außerhalb der eigentlichen ersten Arbeitsstätte. Das kann die eigene Wohnung sein (deshalb wird Homeoffice derzeit auch oft als Form mobilen Arbeitens betrachtet), das können aber auch unterschiedliche Standorte des Unternehmens sein. Auch wer in einem Café sitzt und dort an seinem Laptop dienstliche Mails beantwortet, arbeitet mobil.
(...)
Ein anderes Beispiel sind sogenannte Coworking Spaces, bei denen sich Erwerbstätige aus ganz unterschiedlichen Bereichen für bestimmte Zeiten Arbeitsplätze und Büroinfrastruktur mieten, oder ihr Arbeitgeber hat diese Plätze gemietet.
(...) Und nicht zu vergessen Handwerker*innen und Außendienstbeschäftigte: Ihre Arbeit bei den Kund*innen vor Ort fällt ebenfalls unter mobile Arbeit, genauso wie Dienstreisen.

Doch das geht schon, es gibt viele Berufe die nur "mobil" arbeiten. Es ist nur die Frage der korrekten Definition im Arbeitsvertrag, denke ich.

Grendizer
2024-02-08, 13:24:28
Mobiles Arbeiten bedeutet das der AG keine Hardware wie Schreibtisch, Monitore usw bereitstellen muss.

Döner-Ente
2024-02-08, 13:26:04
Bei "Mobiles Arbeiten und flexible Arbeitszeiten in Absprache mit dem Vorgesetzten, daher nicht im Vertrag verschriftlicht" höre ich die Nachtigall trappsen.
Da würde ich im Vorfeld schon klären wollen, was das für eine mögliche HO-Ausstattung durch den AG oder nicht bedeutet und wie "flexibel" die sich die Arbeitszeit vorstellen, und das auch schriftlich fixieren lassen. Können ja trotzdem Arbeitsbedingungen sein, auf die man sich des Geldes wegen einlässt, aber nicht, dass man zwar von zu Hause mit der eigenen Hardware arbeiten soll, aber "flexibel" dann noch zu jeder Tages- und Nachtzeit und gerne doch auch mal mehr als 1xWoche vor Ort bedeuten soll....

StevenB
2024-02-08, 13:43:06
(IT)

Der Begriff Mobiles arbeiten ist bei meinem AG ganz schwammig. Vor Corona war es maximal 1 Tag in der Woche, wenn es denn sein muss, zu Corona war es dann 2-3 Tage im HO.

Mit Abteilungswechsel - nur noch HO, außer ich möchte mal ins Büro dann steht mir eventuell ein Platz zur Verfügung in der IWS. (Inspiring workspace) :freak:

Vertraglich definiert ist aber nur "Mobiles arbeiten ist möglich".

Andere Projekte / Abteilungen haben seit 2023 Pflichttage im Büro, von 1-3 Tagen die Woche, was reduziert oder auch ausgebaut werden kann.

Persönlich würde ich eine klare Regelung im Vertrag ansprechen / fordern, 400km am Tag sind schon viel.

Edit:

Vom AG kommt das mit dem Finanzamt? Klingt für mich schon Mal komisch und macht überhaupt keinen Sinn, klingt eher danach als wollen sie so einen Präzedenzfall wie mit dir mündlich zugesagt verhindern. (Bzgl. nur einen Tag im Office, nicht das plötzlich noch mehr Leute HO fordern)

Edit2:

Für das Home-Office, mobile Arbeit, Remote Work und Mobile Office gibt es keine gesetzliche Definition, weshalb die Bedingungen und Anforderungen weitaus lockerer sind als für die Telearbeit. Für diese hingegen sind die genauen Regelungen in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) festgehalten.

https://www.clockodo.com/de/lexikon/telearbeit/

Döner-Ente
2024-02-08, 13:54:50
400km am Tag sind schon viel.
Das nicht zu vergessen. Der eine Tag gehört effektiv schon zu 100% dem Arbeitgeber, selbst bei der bestmöglichsten Anreisegelegenheit, die ja auch nicht immer gegeben ist.

Wer da bei der Sache der Haken und wer der Fisch ist, scheint mir noch nicht abschließend geklärt...:O.

satanicImephisto
2024-02-08, 14:12:42
Lass Dir Home Office mit 80% in den Vertrag schreiben. In der jetzigen Form kann der Arbeitgeber jederzeit irgendwann, beispielsweise wenn er günstig Leute los werden will, Dich ins Office verlangen, worauf du vermutlich bei 200km keine Lust hast und dann von Dir aus kündigst.
Damit ist jegliche Form von Abfindung etc. passé

NiCoSt
2024-02-08, 14:34:26
Lass Dir Home Office mit 80% in den Vertrag schreiben. In der jetzigen Form kann der Arbeitgeber jederzeit irgendwann, beispielsweise wenn er günstig Leute los werden will, Dich ins Office verlangen, worauf du vermutlich bei 200km keine Lust hast und dann von Dir aus kündigst.
Damit ist jegliche Form von Abfindung etc. passé

Das denke ich auch. Wenn sie dich wirklich wollen, kann es an einem Zusatz im Vertrag nicht scheitern. Alles andere ist bei der Konstellation Recht riskant.
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass der AG selbst nicht weiß, wohin solche Regelungen langfristig führen, und daher auch gewisse Flexibilität sichern will.

PatkIllA
2024-02-08, 14:59:58
Lass Dir Home Office mit 80% in den Vertrag schreiben. In der jetzigen Form kann der Arbeitgeber jederzeit irgendwann, beispielsweise wenn er günstig Leute los werden will, Dich ins Office verlangen, worauf du vermutlich bei 200km keine Lust hast und dann von Dir aus kündigst.
Damit ist jegliche Form von Abfindung etc. passé
Schreiben die das nicht sowieso, dass sich das aus betrieblich notwendigen Gründen vorbehalten? Steht bei uns immer drin.

Ich habe 110km einfachen Arbeitsweg. Davon über hundert auf der Autobahn und das ist schon nervig genug.

mercutio
2024-02-08, 15:02:13
Das nicht zu vergessen. Der eine Tag gehört effektiv schon zu 100% dem Arbeitgeber, selbst bei der bestmöglichsten Anreisegelegenheit, die ja auch nicht immer gegeben ist.

Wer da bei der Sache der Haken und wer der Fisch ist, scheint mir noch nicht abschließend geklärt...:O.

Naja, für den Gehaltssprung, der mir angeboten wird, würde ich das schon in Kauf nehmen. Es geht um 29% mehr brutto, wovon 23% mehr netto bleiben. Davon wird was auf der Straße bleiben, das senkt dann aber auch die Steuerlast - man bekommt einen Teil davon wieder zurück.
Langfristig würde ich auch umziehen. Aber nicht in den nächsten 2-3 Jahren.

Jetzt da mir das Angebot vorliegt, kann ich ja auch mit meinem jetzigen AG verhandeln. Noch habe ich nix unterschrieben und nix gekündigt.

Ich vermute aber auch, dass es nur an der korrekten Bezeichnung klemmt. Diese Firma ist in den letzten Jahren recht schnell und stark gewachsen. Da fehlt es an manchen Stellen noch am nötigen Know-How.

Shink
2024-02-08, 15:49:44
Soweit so gut, jetzt erhalte ich aber Rückmeldung, dass es sein kann, dass ich doch mehr als 50% der Arbeitszeit vor Ort sein soll, weil sonst das Finanzamt Probleme macht.
Das kenn ich schon auch.
Wenn du in Österreich angestellt bist, dabei aber zu 60% im Homeoffice in Bayern sitzt, fragt sich das Finanzamt, wieso du deine Steuern eigentlich nicht in Deutschland zahlst.

Wie das innerhalb von Deutschland mit Telearbeit ist, weiß ich nicht. Kann der Arbeitnehmer dann rumheulen, warum ihm der AG zu Hause keine Internetleitung/Möbel/Kaffeemaschine zur Verfügung stellt? Dann würde ich verstehen, dass sie das nicht im Vertrag haben wollen.

SGT.Hawk
2024-02-09, 09:51:29
Ja, aber dein Beispiel ist ja im Ausland, soweit ich dass verstehe geht es hier um Deutschland, da sollte das egal sein.

mercutio
2024-02-09, 09:56:25
Habe jetzt eine Kopie des Vertrags bekommen, da steht Arbeitsort Düsseldorf, kein Hinweis auf mobiles Arbeiten oder gar Homeoffice.
Daran stört sich wohl das FA - allerdings konnte ich mit google keine Hinweise auf eine Regel "mehr als 50% im Büro, sonst..." finden.

dreas
2024-02-09, 09:59:58
Gibts auch nicht, das Finanzamt ist ne Ausrede. Ich wäre vorsichtig.

00-Schneider
2024-02-09, 10:02:50
Lass Dir Home Office mit 80% in den Vertrag schreiben. In der jetzigen Form kann der Arbeitgeber jederzeit irgendwann, beispielsweise wenn er günstig Leute los werden will, Dich ins Office verlangen, worauf du vermutlich bei 200km keine Lust hast und dann von Dir aus kündigst.
Damit ist jegliche Form von Abfindung etc. passé


This.

Egal wie gut die Stelle ist, solche Sachen immer schriftlich festhalten lassen. Wenn sie dich wirklich wollen schreiben sie für dich explizit in den AV ~"4 Tage pro Woche im HO".

[dzp]Viper
2024-02-09, 10:18:31
Gibts auch nicht, das Finanzamt ist ne Ausrede. Ich wäre vorsichtig.
Gegenüber dem Finanzamt muss nachweisbar sein wann wer im mobilen arbeiten / Home-Office war.
Wir müssen z.b. mobiles arbeiten auch im Zeitnachweis-System hinterlegen.

mercutio
2024-02-09, 10:29:47
Ich habe eine Zusatzvereinbarung vorgeschlagen, die das "mobile Arbeiten" regelt. Muster dazu gibts ja im Netz (habe ich mitgeschickt). :freak:

Bin mal gespannt, wie die Reaktion ist und wie schnell die kommt.

Muss die HR-Abteilung und wahrscheinlich auch der Betriebsrat zustimmen, denke ich...

siegemaster
2024-02-09, 11:05:50
Viper;13487255']
Wenn es Home-Office ist, ist die Firma verpflichtet bei dir Zuhause deinen Arbeitsplatz ausrichten (Stuhl, Tisch, Monitor,...)

Das kann nicht stimmen, gibt es dazu eine Quelle? Arbeite selber zu 100% im Homeoffice und auch im Bekanntenkreis gibt es einige die im Home-Office bzw. als Service-Techniker mit Home-Office-Anteil und niemand bekommt die komplette Büroausstattung bezahlt.

The_Invisible
2024-02-09, 11:12:26
Viper;13487801']Gegenüber dem Finanzamt muss nachweisbar sein wann wer im mobilen arbeiten / Home-Office war.
Wir müssen z.b. mobiles arbeiten auch im Zeitnachweis-System hinterlegen.

Im digitalen Zeitalter ja hoffentlich kein Problem, ich bin 80% HO und ist vertraglich geregelt, Zeiten werden digital eingecheckt und dem FA übermittelt, bekommen in AUT sogar eine Pauschale dafür zurück pro Arbeitstag im HO.

Ich check ehrlichgesagt nicht wo das Problem ist das im Vertrag reinzuschreiben...

@siegemaster
Wüsste ich auch nicht, ich schreib aber sowieso das ganze Computerzeug von der Steuer ab

nairune
2024-02-09, 11:26:43
Das kann nicht stimmen, gibt es dazu eine Quelle? Arbeite selber zu 100% im Homeoffice und auch im Bekanntenkreis gibt es einige die im Home-Office bzw. als Service-Techniker mit Home-Office-Anteil und niemand bekommt die komplette Büroausstattung bezahlt.

Du könntest ja auch selber googlen, aber ja, das ist wirklich so.
https://www.verdi.de/themen/arbeit/++co++e06314a2-5daa-11ec-9b3c-001a4a160129
Ist bei uns auch so - bekommst alles gestellt, was du brauchst. Hier steht gerade ein 1000€-Monitor vom AG vor mir.

Meine Firma ist extrem korrekt in gesetzlichen Vorschriften und wir haben Leute, die kommen 1x im Monat ins Büro. Also keine Ahnung wovor die Firma da Angst hat, aber gehen tut das.

AtTheDriveIn
2024-02-09, 11:30:58
Steht da doch gar nicht. Für Homeoffice sind es Laptop und vielleicht Handy. Nicht einen Schreibtisch etc. was sonst unter Büroausstattung fällt.

Wenn man einen 100% HO Vertrag hat, wo der Erbringungsort auch die eigene Adresse ist, sieht es anders aus.

nairune
2024-02-09, 11:32:22
Falsch. Der AG muss gewährleisten, dass du deine Aufgaben erfüllen kannst und dabei keine gesundheitlichen Schäden erleidest. Ergo auch Mobiliar.

mercutio
2024-02-09, 11:32:25
Das kann nicht stimmen, gibt es dazu eine Quelle? Arbeite selber zu 100% im Homeoffice und auch im Bekanntenkreis gibt es einige die im Home-Office bzw. als Service-Techniker mit Home-Office-Anteil und niemand bekommt die komplette Büroausstattung bezahlt.
Doch das stimmt, siehe dazu die verdi-Website oben.
Im Vertrag wird es deshalb wohl eher "mobiles Arbeiten" oder "Telearbeitsplatz" genannt, denn damit umgeht der AG diese Pflicht. Dann muss er nur Arbeitsmittel stellen, was er ja sowieso machen muss.

(...)
Wer bezahlt die Ausstattung im Homeoffice?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich sind. Für das Arbeiten im Homeoffice ist das z.B. ein internetfähiges Laptop bzw. Handy. Beschäftigte haben keine Verpflichtung, eigene technische Hilfsmittel für die Arbeitstätigkeit zu nutzen.
(...)
Was ist beim Arbeiten im Homeoffice zu beachten?
Auch im Homeoffice gilt das Arbeitsschutzgesetz. Zur Vermeidung von Stress durch nicht funktionierende Technik und Software und zur Sicherung der praktischen Arbeitsfähigkeit ist es wichtig, dass die Beschäftigten angemessene Technik zur Verfügung gestellt bekommen, die sicher, zuverlässig, ergonomisch und gebrauchstauglich ist. Ein technischer Support muss bei Einführung und auch dauerhaft bereitgestellt werden.
(...)
Muss sich der Arbeitgeber an den Kosten für Strom, Internet und Heizung im Homeoffice beteiligen?
Je mehr Beschäftigte ihre Arbeit im Homeoffice erbringen, desto weniger Kosten fallen im Betrieb für den Arbeitgeber an. Deshalb besteht häufig ein Interesse des Arbeitgebers, die Arbeit ins Homeoffice zu verlagern.

Liegt keine Vereinbarung darüber vor oder ergibt sich der Anspruch auf Kostenbeteiligung nicht aus dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, kommt es auf die Gesamtumstände an. Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung zusätzlicher Kosten, wenn das Interesse des Arbeitgebers an der Verrichtung der Arbeit im Homeoffice überwiegt. Im Streitfall können Beschäftigte den Anspruch auf Aufwendungsersatz vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.
(...)

Um langfristig negative gesundheitliche Folgen abzuwenden, gelten beim Arbeiten im Homeoffice die Empfehlungen der Unfallversicherungsträger im Hinblick auf die Unterstützung durch technische Ausstattung und die Gestaltung von Arbeitsplätzen. (...)

/dev/NULL
2024-02-09, 11:33:24
@Siegemaster sitzt Du im vertraglichen Homeoffice und heißt das auch so oder sagt der Arbeitgeber, dass Du mobile working machen darfst? (also von daheim, vom Strand oder irgendwo arbeitest?

Ich hab das zumindest bei uns in der Firma auch so erlebt das es in der Betreibsvereinbarung NICHT Home Office heißt, sondern mobile working, eben genau aus dem Grund, dass sonst der AG für Einheiltung von Arbeitssicherheit/Ergonomie etc zuständig ist und das bedeutet eben uU auch einen passenden Schreibtisch+Stuhl etc.. und dann darf man das auch nur von da machen.

siehe
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitsrecht-was-mobilarbeit-von-homeoffice-unterscheidet_76_498118.html

elten beim Arbeiten im Homeoffice die Empfehlungen der Unfallversicherungsträger im Hinblick auf die Unterstützung durch technische Ausstattung und die Gestaltung von Arbeitsplätzen
-> und langfristig nur am Laptop am Sofa zu sitzen ist da sicher nicht im Sinne

Grendizer
2024-02-09, 11:51:43
Beim vertraglich vereinbarten Homeoffice = Telearbeit

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Homeoffice

Neben der Vor- und Nachteile sollten natürlich auch die rechtlichen Voraussetzungen bei der Einführung von Homeoffice-Angeboten berücksichtigt werden. So sieht etwa die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vor, dass der Arbeitgeber für die Ausstattung des Homeoffice zuständig ist, wenn mit einem Mitarbeiter eine wöchentliche Arbeitszeit am Telearbeitsplatz vereinbart ist. Dabei gelten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dieselben Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wie für Arbeitsplätze an der Betriebsstätte. Die Rahmenbedingungen zur Ausstattung eines Telearbeitsplatzes können Sie hier im Einzelnen nachlesen.

https://www.haufe.de/thema/homeoffice/


Der Arbeitgeber muss beim Homeoffice einen ergonomischen Schreibtisch, Monitor(e), Stuhl und Notebook/Desktop/ThinClient mit Maus und Tastatur stellen. Desweiteren muss er sich eigentlich darüber versichern, das die Licht und Temperaturverhältnisse im gesetzlichen Rahmen liegen und auch die Abstände und Verkabelung sicher ist.

Das wird meistens über eine Dienstvereinbarung geregelt, die man unterschreibt.

Die Realtität sieht oft anders aus und vor allem drücken sich mittelständige Unternehmen vorm Homeoffice und weichen deshalb auf mobiles Arbeiten aus.

AtTheDriveIn
2024-02-09, 12:02:09
Homeoffice ist als Begriff gar nicht definiert, siehe Verdi. Wie soll das aus dem Begriff eine Verpflichtung des AG abgeleitet werden?

Bei einem vollständigen Einsatz von zu Hause aus, hat man einen Anspruch auf Büromöbel. Sobald aber ein Büroarbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung gestellt wird, z.b. bei teilweise HO, sind Möbel deine Sache. Das du @home einen ergonomischen Arbeitsplatz hast, lassen sich viele AG dann von dir absegnen. Ist das nicht der Fall, musst du eben solange von dem im Betrieb aus arbeiten.

Grendizer
2024-02-09, 12:09:04
Homeoffice ist nicht geseztlich definiert wird aber in gängiger Rechtsprechung der Telearbeit gleich gesetzt und damit gelten die Regelungen für die Telearbeit analog für das Homeoffice.

Es gibt genug Literatur zu dem Thema und auch Gerichtsurteile, die das so behandeln.

Und wie gesagt, wenn es nur teilweise arbeiten von zu hause geht, wird der Arbeitgeber das Wort Homeoffice nicht schriftlich in Verträgen oder Dienstvereinbarungen nutzen, sondern vom mobilen Arbeiten reden. Ist bei uns auch so. Alle sprechen davon das XYZ heute im Homeoffice ist, aber bei uns gibt es auch nur das recht auf mobiles arbeiten.... aber da auch mit nur 1 Tag Präsenzpflicht im Monat, je nach Abteilung.

Und das führt auch leider bei manchen Kollegen zu 8 Stunden mit dem NB am Küchentisch.... ob das gesund ist, wage ich zu bezweifeln. Aber die Kollegen hätte in ihren Wohnungen auch gar keinen Platz für einen 160x80cm Schreibtisch und 100cm Abstand nach hinten

AtTheDriveIn
2024-02-09, 12:18:11
Homeoffice ist nicht geseztlich definiert wird aber in gängiger Rechtsprechung der Telearbeit gleich gesetzt und damit gelten die Regelungen für die Telearbeit analog für das Homeoffice.

Es gibt genug Literatur zu dem Thema und auch Gerichtsurteile, die das so behandeln.

Nochmal: Bei 100% Homeoffice, also Erbringung der Tätigkeit grundsätzlich von zu hause. Das bedeutet der AG stellt gar keinen Arbeitsplatz in der Firma bereit. Ja, dann muss er das bei dir zu hause machen.

Bei teilweise HO, wenn der AG bereits einen Arbeitsplatz in der Firma bereitstellt, muss er keinen Zweiten bei dir zu hause mit Mobiliar einrichten.

Nur weil irgendwo Begriffe wie "Homeoffice" oder "Telearbeit" benutzt werden, leitet sich daraus nicht eine Kostenübernahme für Mobiliar ab.

siegemaster
2024-02-09, 12:25:43
Du könntest ja auch selber googlen, aber ja, das ist wirklich so.
https://www.verdi.de/themen/arbeit/++co++e06314a2-5daa-11ec-9b3c-001a4a160129
Ist bei uns auch so - bekommst alles gestellt, was du brauchst. Hier steht gerade ein 1000€-Monitor vom AG vor mir.

Meine Firma ist extrem korrekt in gesetzlichen Vorschriften und wir haben Leute, die kommen 1x im Monat ins Büro. Also keine Ahnung wovor die Firma da Angst hat, aber gehen tut das.

Wo genau ist die Rede von Büroausstattung? Natürlich habe ich die Hardware gestellt bekommen, aber eben keine Büroausstattung (Bürostuhl, Schreibtisch etc.). Bitte eine Stichhaltige quelle, unser BR hat das alles bereits über einen Anwalt checken lassen und der sagt auch, dass es so rechtens ist. Bitte keine weiteren dummen Antworten a la "Google doch selbst".

siegemaster
2024-02-09, 12:27:42
Bei einem vollständigen Einsatz von zu Hause aus, hat man einen Anspruch auf Büromöbel. Sobald aber ein Büroarbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung gestellt wird, z.b. bei teilweise HO, sind Möbel deine Sache. Das du @home einen ergonomischen Arbeitsplatz hast, lassen sich viele AG dann von dir absegnen. Ist das nicht der Fall, musst du eben solange von dem im Betrieb aus arbeiten.

Bitte eine genaue Quelle für diese Aussage, meine Arbeitsstätte ist meine Wohnadresse, daher müsste ja mein Mobiliar bezahlt werden. Wird es aber nicht und das ist Anwaltlich abgeklärt. Aber der könnte ja etwas dazulernen...

Grendizer
2024-02-09, 12:29:21
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/28775

Aber wie gesagt, wichtig hier ist das es eine Vereinbarung über Telearbeit oder Homeoffice gibt und wie AtTheDriveIn richtig hingewiesen hat, das kein Arbeitsplatz für dich in einem Firmengebäude zur Verfügung steht. Hier reicht auch schon die Möglichkeit einen Arbeitsplatz zu buchen, wenn es keine feste zurodnung mehr gibt.

siegemaster
2024-02-09, 12:38:37
Homeoffice ist als Begriff gar nicht definiert, siehe Verdi. Wie soll das aus dem Begriff eine Verpflichtung des AG abgeleitet werden?

Bei einem vollständigen Einsatz von zu Hause aus, hat man einen Anspruch auf Büromöbel. Sobald aber ein Büroarbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung gestellt wird, z.b. bei teilweise HO, sind Möbel deine Sache. Das du @home einen ergonomischen Arbeitsplatz hast, lassen sich viele AG dann von dir absegnen. Ist das nicht der Fall, musst du eben solange von dem im Betrieb aus arbeiten.
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/28775

Aber wie gesagt, wichtig hier ist das es eine Vereinbarung über Telearbeit oder Homeoffice gibt und wie AtTheDriveIn richtig hingewiesen hat, das kein Arbeitsplatz für dich in einem Firmengebäude zur Verfügung steht. Hier reicht auch schon die Möglichkeit einen Arbeitsplatz zu buchen, wenn es keine feste zurodnung mehr gibt.

Entsprechend dem letzten Absatz bezieht sich der Link eindeutig auf einen Arbeitsverhältnis indem die Telearbeit eingeführt werden soll und nicht um ein neues Arbeitsverhältnis indem ausschließlich um Telearbeit geht: "Es besteht nach ArbStättV weder vom Arbeitgeber noch vom Beschäftigten eine Pflicht oder ein Anspruch auf Telearbeit."

AtTheDriveIn
2024-02-09, 13:46:15
Entsprechend dem letzten Absatz bezieht sich der Link eindeutig auf einen Arbeitsverhältnis indem die Telearbeit eingeführt werden soll und nicht um ein neues Arbeitsverhältnis indem ausschließlich um Telearbeit geht: "Es besteht nach ArbStättV weder vom Arbeitgeber noch vom Beschäftigten eine Pflicht oder ein Anspruch auf Telearbeit."


Verstehe nicht was du meinst. Imo macht es doch keinen Unterschied, ob Telearbeit neu eingeführt wird, oder schon vorhanden ist. Wenn es eingeführt wird, werden ja auch Vereinbarungen (Verträge, BV, etc.) entsprechend angepasst.

Es werden in dem Beitrag grundsätzlich zwei Sachverhalte beschrieben:
1) Telearbeit für AN --> AG muss Telearbeitsplatz einrichten, außer man einigt sich anderweitig (vielleicht bei dir der Fall gewesen?)

2) Möglichkeit der Telearbeit für AN. Weiterhin ein Arbeitsplatz im Betrieb --> AG kann Bedingungen nennen für die Teilnahme, wie eigenes Mobiliar.

siegemaster
2024-02-09, 15:07:13
@siegemaster
Wüsste ich auch nicht, ich schreib aber sowieso das ganze Computerzeug von der Steuer ab
Genau so mache ich es auch :up:

Roak
2024-02-09, 15:28:28
Das kann nicht stimmen, gibt es dazu eine Quelle? Arbeite selber zu 100% im Homeoffice und auch im Bekanntenkreis gibt es einige die im Home-Office bzw. als Service-Techniker mit Home-Office-Anteil und niemand bekommt die komplette Büroausstattung bezahlt.

Bei mir, öffentlicher AG, ist das so. Telearbeit bedeutet HO incl. Gestelltung von allem. An das mobile Arbeiten sind keine Anforderungen gestellt. Aber HO 2, Büro oder Außendienst 3 Tage.

Du sagst ja Service Technker, ist ja eh ein mobiler Beruf ohne festen Arbeitsort.

Ich verlinke es mal:

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/29501

mercutio
2024-02-15, 15:18:05
Also falls das noch jemanden interessiert: Ich bekomme eine zusätzliche Vereinbarung zum Arbeitsvertrag, die Homeoffice regelt.
Wenn ich dann ins Büro bestellt werde, erhalte ich sogar die Reisekosten erstattet.
Danke für den hilfreichen Input hier.

NiCoSt
2024-02-15, 16:02:54
Sehr schön