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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unklarheiten bei Erbschaft


StevenB
2024-10-01, 09:00:17
Guten Morgen,

aufgrund der Situation das wir (Zwei Geschwister und Ich) uns demnächst mit dem "Erben" beschäftigen müssen, habe ich da ein paar Fragen vielleicht habt ihr auch ein paar Antworten für uns / mich.

Konkret ist hier der Fall das unsere Mutter uns in den nächsten Wochen / Monaten verlassen wird, ein Testament hat sie bereits wo unser Stiefvater drin steht als alleiniger Erbe.

Ich denke aber hier, das habe ich ihr aber auch gesagt gibt es einen Pflichtanteil der uns "zusteht", darum geht es aber eigentlich auch gar nicht. Wir reden hier vielleicht von 30k € und einem Haus mit einem Sanierungsstau seit 25 Jahren.

Unser Stiefvater hat bereits gesagt das er sobald unsere Mutter tot ist, er noch etwas in Deutschland bleibt und dann wieder zurück nach Ägypten geht, dieser ist auch schon seit 20 Jahren deutscher Staatsbürger.

Aktuell ist das Haus auf meiner Mutter und Ihn überschrieben.

Eigentlich möchte von uns keiner das Haus oder überhaupt einen Anteil davon, allerdings wäre ja dann der nächste Schritt das unsere Kinder dann in die Erbreihenfolge eintreten würden? Das wollen wir in diesem konkreten Fall vermeiden.

Meine Fragen:

1. Mein Bruder möchte auf sein Erbe verzichten, rutscht damit automatisch sein Kind in die Erbreihenfolge?
2. Kann man vor ihrem Tod das Haus noch auf meine Schwester und Mich überschreiben? (Möchte unser Stiefvater so - Rechtssicher möglich?)
3. Das Vermögen was die beide haben, interessiert uns nicht, muß das trotzdem beim Erben berücksichtigt werden oder kann man das irgendwie ausblenden?

Was passiert mit dem Haus?

Mein Neffe (der Sohn meiner Schwester) hat gesagt er würde sich das Haus gerne Stück für Stück sanieren, das würde ich persönlich auch finanziell unterstützen, der Junge ist noch Jung und übt ein Handwerk aus (also ihm traue ich das zu).

Meine Sorge ist nur, das irgendwann die Tochter von meinem Bruder (der ha das Erbe ausschlagen möchte) ankommen würde und ein "Stück" vom Kuchen haben will. (Sie ist von der Kategorie - nicht schnell genug raus gezogen..)

Daher möchte ich es auch Sicher für meinen Neffen haben, für Ratschläge aus dem Forum wäre ich sehr dankbar.

Grüße
Steven

Civtam
2024-10-01, 17:32:33
Deine Frage scheint recht komplex… Wir haben in unserer Familie alles vertraglich mit einem Notar geregelt und das bei einem recht einfachen Fall, in dem alle Erbberechtigten wohlwollend und recht konsensorientiert agieren. Ich würde euch ebenfalls den Gang zu einem Fachanwalt/Notar empfehlen:)

Gast
2024-10-01, 17:38:10
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schenkung

arcanum
2024-10-01, 18:08:10
Wieso nicht einen Anwalt fragen? Das ist eine recht komplexe Geschichte für Laien. Die Erbansprüche für Kinder und Ehemann bleiben auch mit Testament erhalten. Wenn eine Partei verzichtet, wird alles auf die verbleibenden Personen aufgeteilt. Enkelkinder kommen erst dann dran, wenn alle verzichten würden. Man kann natürlich untereinander abweichende Vereinbarungen schriftlich treffen. Bin kein Anwalt und empfehle entweder einen Notar aufzusuchen wenn ihr wisst was ihr wollt oder einen Anwalt wenn ihr Rechtssicherheit braucht. Wenn der Gerichtsstandort in einer größeren Stadt ist, kann man auch zu einem spezialisierten Anwalt für Erbrecht gehen der auch Notar ist - wenn es sowas in eurer Stadt gibt.

senator
2024-10-01, 18:12:22
Ich kann dir sagen,als mein Vater vor 2 Jahren verstorben ist habe ich das Erbe notariell ausgeschlagen.Als nächster wäre mein Sohn in der Erbfolge gewesen,ihn habe ich mit zum Notar genommen damit er das Erbe ebenfalls ausschlagen konnte.

Mortalvision
2024-10-01, 19:12:14
Ring-Ring-Ring Alarmton!

Dein Vater kann 3mal deutscher Staatsbürger sein. Wenn er in Ägypten stirbt, könnte aufgrund islamischer Bestimmungen und dort geltendem Recht ein anderes Erbrecht greifen! Ich würde das wirklich mal juristisch gut abklopfen lassen, bevor er diese Welt verlässt und in die nächste geht (was ja offenbar noch Zeit hat)

BTW: Viel Kraft für Euch und Eure Mutter. Wenn es absehbar ist, ist es nicht weniger leicht als wenn es plötzlich kommt…

Erbsenkönig
2024-10-01, 20:43:55
Bei sowas kommt es auf die Details an. Wenn der Stiefvater als alleiniger Erbe eingesetzt wurde, sind die Kinder zunächst einmal enterbt. Ob aber u.U. Schluss- bzw. Nacherben eingesetzt wurden, kann sich nur durch Blick ins Testament ergeben.

Zu den Fragen:

1) In der Theorie ja, aber hier kommt es wie gesagt auf die konkreten testamentarischen Verfügungen an.
2) Sicherlich, sofern sie noch rechtsfähig ist.
3) In Bezug auf was? Sofern tatsächlich der Ehemann als alleiniger Erbe eingesetzt ist und es ansonsten keine Verfügungen gibt, erbt hier kein anderer.
4) Siehe oben. Angenommen, dass die Informationen stimmen: Ausschließlich an den Ehemann.

Der Pflichtteil ist lediglich ein Anspruch der gesetzlichen Erben auf Geld. Keiner erbt, sofern ein anderer als Alleinerbe bestimmt wurde.

][immy
2024-10-01, 22:06:14
1. Mein Bruder möchte auf sein Erbe verzichten, rutscht damit automatisch sein Kind in die Erbreihenfolge?
2. Kann man vor ihrem Tod das Haus noch auf meine Schwester und Mich überschreiben? (Möchte unser Stiefvater so - Rechtssicher möglich?)
3. Das Vermögen was die beide haben, interessiert uns nicht, muß das trotzdem beim Erben berücksichtigt werden oder kann man das irgendwie ausblenden?
zu 1)
Nein, da rutscht niemand automatisch nach. Nur wenn dein Bruder zuvor das zeitliche segnen würde (was wir mal nicht hoffen wollen) würden seine Kinder den Erbanspruch übernehmen.
2. Ja, kann man, aber das Haus würde trotzdem in die Erbmasse rein fallen. Übrigens auch, wenn du schon weit vorher ein Haus überschrieben bekommst mit Nießbrauchsrecht. Denn die relevante Zeit läuft dann erst dann an, wenn das Erbe angetreten wird. Über das Nießbrauchsrecht kann man zwar die erwartete Lebendauer ab Überschreibung anrechnen und so einen Wertverlust mit einrechnen, aber die Immobilie bleibt mit diesem Wertabzug trotzdem Teil der Erbmasse. D.h. wenn sie euch das Haus noch überschreibt, wird der Wert von euren Anteilen abgezogen und geht ggfs. auch ins negative zu euren Lasten.
3. Das Vermögen gehört (wenn nicht anders Vereinbart) zu jeweils 50% beiden. D.h. Dementsprechend wandern 50% in die Erbmasse rein. Du kannst immer auf Dinge verzichten (nicht nicht auf eventuelle Schulden, wenn du das Erbe antrittst), das obliegt den Erbenden. Es muss quasi nur jeder Einverstanden sein.

Der alleinige Erbe bedeutet erst mal nur, das der Ernannte sich um alles kümmern darf und sich auch mit den Pflicht-Anteilserbenden auseinander setzen darf (Pflichtanteil wären 25% insgesamt). Das könnt ihr einfordern. Heißt aber nicht, das ihr deshalb das Haus bekommt, sondern nur, das euch 25% des Gegenwertes (immer ab Todestag, egal ob danach Wertpapiere plötzlich in den Keller gehen oder extrem steigen) zustehen. Am Ende müsst ihr das aber aushandeln, wie das genau vonstatten geht (im schlimmsten Fall per Anwalt, falls gar keine Einigung möglich ist).

Nur kurz, ich bin kein Anwalt, durfte mich letztes Jahr aber auch mit so einem ähnlichen Thema auseinander setzen.



Meine Sorge ist nur, das irgendwann die Tochter von meinem Bruder (der ha das Erbe ausschlagen möchte) ankommen würde und ein "Stück" vom Kuchen haben will. (Sie ist von der Kategorie - nicht schnell genug raus gezogen..)

Daher möchte ich es auch Sicher für meinen Neffen haben, für Ratschläge aus dem Forum wäre ich sehr dankbar.

Da kann sie ankommen wie sie möchte. Sie ist nicht Erbberechtigt (solange nicht ausdrücklich im Testament hinterlegt, und dann wird es ab >10k€ Wert richtig teuer, weil dann die Erbschaftssteuer für sie bereits anfällt und so ein Haus mit Gründstück ist was Wert).

Btw, selbst wenn der gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen Erbberechtigten (z.B. weil Vater oder Mutter verstorben ist und die entsprechende Oma über etwas vererbt) kann sich das Kind noch ab 18 (bis keine Ahnung mehr wann) umentscheiden und das Erbe einfordern (natürlich nur in Form von einer Kompensation für den damaligen Wert).

Aber in deinem Fall ist sie nicht erbberechtigt und dein Bruder kann ohne Probleme das Erbe ausschlagen.

Yggdrasill
2024-10-01, 22:49:12
Ein Vorschlag:
Verkauft das Haus an den Neffen wenn der wirklich will. Egal ob das noch durch Mutter und Stiefvater passiert, oder dann durch die wie auch immer aufgestellte Erbengemeinschaft. Nehmt einen fairen Preis an, der für den Neffen akzeptabel/günstig ist und trotzdem alle Beteiligten zufriedenstellt. Klärt vorher wie die weitere Nutzung der Immobilie aussehen soll, speziell z.B. wie lange der Stiefvater noch darin leben möchte und so was. Ist, ganz besonders wenn der Stiefvater das Haus nicht haben will, prinzipiell eine gute Lösung. Der Neffe bekommt damit das Haus rechtssicher und ohne Erbtricksereien, der eingenommene Erlös wird entsprechend Testament in der Erbengemeinschaft aufgeteilt. Da gibt es anschließend keinen Streit oder Diskussionen weil das Haus noch schnell mal verschenkt wurde oder so. Niemand muss was ausschlagen oder wegen der Erbreihenfolge und möglichen Ansprüchen hinterher ankommen.

Was das Erbe ausschlagen angeht würde ich mich sicherheitshalber noch mal beim Anwalt informieren. Die beste Freundin meiner Frau musste das auch schon wegen Schulden für den Sohn machen, hatte aber eine 6-Wochen-Frist versäumt, die wohl ab Ausschlagung des Erbes durch den Vater gilt. Nur als Hinweis, ich habe da keine genauen Informationen dazu. Hab das damals kurz mit meiner Frau diskutiert, als meine Mutter gestorben ist und meine Frau wollte das ich das Erbe wegen einer baufälligen Hütte im Thüringer Wald ausschlage.

Döner-Ente
2024-10-02, 08:21:44
Anwalt
Das da.
Erbrecht ist nicht so banal und wenn die Schilderung des Sachverhaltes schon so lang ist und es nicht darum geht, sich 3.000 Mücken zu sichern, sondern ein ganzes Haus, wäre ein Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Erbrecht gut angelegtes Geld. Nicht, dass der liebe Neffe erst noch jahrelang Geld und Arbeitsleistung in die Butze steckt und dann auf einmal die raffgierige Cousine um die Ecke kommt und sich das Prachtstück unter den Nagel reißt, nur weil man jetzt keine paar Hundert Euro für einen Anwalt ausgeben wollte.

Nostalgic
2024-10-02, 09:47:48
Das da.
Erbrecht ist nicht so banal und wenn die Schilderung des Sachverhaltes schon so lang ist und es nicht darum geht, sich 3.000 Mücken zu sichern, sondern ein ganzes Haus, wäre ein Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Erbrecht gut angelegtes Geld.
Das!

Aus eigener Erfahrung kann sagen das man sich schon mal innerlich auf Streitigkeiten und versuchte Übervorteilungen von allen Seiten vorbereiten sollte.

Beim erben lernt man seine Familie kennen.

StevenB
2024-10-02, 14:18:02
Danke für das Feedback und den Zuspruch, bzgl. Anwalt und Notar das war mir klar, aber ich wollte erst einmal das Forum "abgreifen".

Der Geistige Zustand meiner Mutter ist noch völlig in Ordnung, aber wie Krebs so ist und ich das von einem Verwandten kante, kann es doch sehr schnell zu ende gehen.

Bzgl. Schenkung - das wäre hier tatsächlich ein Weg, so ganz grob überflogen. Aber ich denke es ist hier der bessere Weg einen Fachanwalt zu kontaktieren.

Grüße
Steven

Erbsenkönig
2024-10-02, 14:48:16
Die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer bei der Thematik nicht übersehen. Das ist genauso relevant wie das Zivilrechtliche.

Nostalgic
2024-10-02, 15:02:58
Die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer bei der Thematik nicht übersehen. Das ist genauso relevant wie das Zivilrechtliche.
+1

StevenB
2024-11-08, 19:58:36
Falls es jemanden interessiert, also meine Mutter lebt noch aber es wird halt immer schlechter.

Zum anderen Teil, die von uns erarbeitete Lösung das der Neffe das Haus bekommt und wir ihn unterstützen, wir alle Termine vereinbaren und die Kosten übernehmen wird plötzlich von unserem Stiefvater torpediert obwohl er vorher unter tränen dem zugesagt hat und sich gefreut hat etc.

Wir würden ein falsches Spiel treiben wären undankbar etc. das sie das Haus ohne meine Hilfe schon gar nicht mehr hätten dank Zwangsvollstreckung vor 17 Jahren wird dabei natürlich ausgeblendet.

Aber was auch immer, er steht alleine im Testament und wir haben ehrlich gesagt gar keine Lust überhaupt etwas zu erben, gem. Anwalt werden nur bei Unklarheiten im Testament die Kinder benachrichtigt vom Nachlaßgericht, wir müßten unseren Pflichtanteil erst aktiv beantragen.

Tjo - traurig, aber irgendwie haben wir es geahnt.

Nostalgic
2024-11-08, 20:21:09
Tut mir echt leid für euch. War wohl anzusehen aber wenn man es wirklich erlebt ist trotzdem ein Schlag in die Magengrube.

Was das Erbe betrifft versteh ich Situation immer noch nicht. Mach ganze finanziell überhaupt noch Sinn für euch?

00-Schneider
2024-11-08, 20:21:11
Wenn es soweit ist:

Pflichtteil beantragen. Selbst wenn du das Geld nicht wirklich brauchst, solltest du es nicht einfach so herschenken. Verschenk es zur Not weiter oder leg es für jemanden an, z.b. deine Kinder.

Mortalvision
2024-11-08, 21:28:28
Das klingt nach einem brauchbaren Weg. Hast Du die Forderung erstmal gestellt, bleibt sie sehr lange bestehen.

Surrogat
2024-11-08, 23:31:00
Am Ende des Tages trifft immer wieder der alte Spruch zu: Undank ist der Welten Lohn!

Selbst schon so oft erlebt....einfach nur sinnlos

Yggdrasill
2024-11-09, 00:15:17
Sehr schade, aber damit habt ihr zumindest das Thema vorher soweit gebracht, dass nicht erst nach dem Tod der Mutter erst die Ernüchterung bei der Klärung eintritt.

Ich würde aufgrund dem Verhalten des Stiefvaters da auch meinem Pflichtteil beantragen.

Gouvernator
2024-11-09, 01:00:54
Sehr schade, aber damit habt ihr zumindest das Thema vorher soweit gebracht, dass nicht erst nach dem Tod der Mutter erst die Ernüchterung bei der Klärung eintritt.

Ich würde aufgrund dem Verhalten des Stiefvaters da auch meinem Pflichtteil beantragen.
Du kannst beantragen was du willst, wenn der Kerl sich nach Ägypten absetzt spielt es eh keine Rolle mehr. Der Plan ist doch simpel. Allein erben, Haus verticken und schnell ab mit dem Geld nach Ägypten.
Unser Stiefvater hat bereits gesagt das er sobald unsere Mutter tot ist, er noch etwas in Deutschland bleibt und dann wieder zurück nach Ägypten geht, dieser ist auch schon seit 20 Jahren deutscher Staatsbürger.

Die einzige Frage im Raum ist, kann man das Geld aus Hausverkauf noch schnell genug für diverse Pflichtanteile, noch rechtzeitig abfangen? Als Eigentümer hat er doch das Geld schnell in Gold umgewandelt und am nächsten Tag liegt er am ägyptischen Strand.

Nostalgic
2024-11-09, 01:16:15
Seh ich hier auch so. Der wird so schnell wie möglich auscashen.

StevenB
2024-11-09, 07:01:58
Es ist eigentlich echt traurig, aber wir denken mittlerweile auch, sobald unsere Mutter tot ist wird er das Haus verkaufen und abhauen.

Immerhin sind sie jetzt seit knapp 30 Jahren verheiratet, das so ein Verhalten plötzlich Auftritt ist für uns auch unerklärlich.

Das einzige was ich persönlich jetzt noch versuche mein Geld wieder zubekommen was ich damals bezahlt habe um die Zwangsvollstreckung zu verhindern. Ich habe bisher nie Forderungen gestellt, weil das Thema für mich erledigt war, weil Familie ist Familie.

Eigentlich hab ich gar keine Lust auf irgendwelchen Stress, aber ich bin echt am überlegen ob ich dann einfach aus trotz den pflichtanteil beantrage wenn es mal soweit ist, nur um ihn noch mehr zu überfordern.

Wir reden hier von einem 800m2 Grundstück mit einem baufälligen Haus, was aber doch gem. Wüstenrot zwischen 80 und 120k wert sein soll. :freak:
(Im Speckgürtel von Magdeburg)

Surrogat
2024-11-09, 11:24:26
Das einzige was ich persönlich jetzt noch versuche mein Geld wieder zubekommen was ich damals bezahlt habe um die Zwangsvollstreckung zu verhindern. Ich habe bisher nie Forderungen gestellt, weil das Thema für mich erledigt war, weil Familie ist Familie.

Sofern es nicht im Grundbuch steht, oder anderweitig vom Schuldner unterschriebener Schriftverkehr besteht, vergiss es lieber.

Übrigens solltest du dir keine moralischen Bedenken machen, Familie ist ein Ding und liegt dir offensichtlich am Herzen, hier gehts aber um was anderes...

Nostalgic
2024-11-09, 11:29:55
Familie ist Familie oder Blut ist dicker als Wasser sind immer solche Sprüche die vor dem Knall kamen.

Lasst das lieber von einem Anwalt prüfen ob Erfolgsaussichten bestehen und ob den Kampf wert ist.

Aus Trotz zu prozessieren ist ja nicht unbedingt verkehrt aber man sollte am Ende nicht drauf zahlen.