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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auto seit 4 Monaten in der Werkstatt


Liarnd
2025-10-10, 14:26:27
Hey ich wollte mal schauen was ihr dazu meint.

Unser zweitauto ist seit 4 monaten in der Werkstatt. Initial war das airbag Steuergerät kaputt. Das wurde mehrfach repariert/Fehlerspeicher gelöscht und eingebaut (was wegen Urlaub der Werkstatt und der Firma die das Teil repariert schon mal über 6 Wochen gedauert hat). Wir waren in der Zeit nicht auf unser zweitauto angewiesen also war das von mir aus ok.
In der Werkstatt haben sich nach dem Einbau und der Zündung beide Seitenairbags ausgelöst. Anschließend wurde uns ein leihauto durch die Werkstatt gestellt, nachdem der Schaden aufgetreten ist.
Das ist jetzt ein Versicherungsfall und die Prüfung zieht sich hin. Der Schaden beläuft sich lt Werkstatt wahrscheinlich auf 5000 bis 6000 Euro (neue Airbags, Steuergerät, Sitze beziehen). Wiederbeachaffungswert liegt wahrscheinlich um den selben Dreh.

Ich war der Werkstatt bisher absolut zuvorkommend und hab da keinen Druck gemacht. Wir haben ein leihauto das zwar kleiner ist (smart) aber das hat auch seine Vorzüge..

Ich war da bisher noch sehr entspannt und hab auch die ausgelösten Airbags bei dem Auto ( mini bj 2014) im Sinne einer Minderung des Restwertes ebenfalls weniger relevant empfunden. Falls die Versicherung das Auto als Totalschaden einschätzt, möchte ich nun auch nicht mit Verlust rausgehen..
Bei dem Wiederbeachaffungswert schafft man doch bestimmt selten sich ein Auto wieder in gleichen Zustand zu holen?

Wir haben gerade erst eine neue kupplung einbauen lassen, endtopf Batterie und Bremsen sind auch nicht so alt..

Bleiben mir da noch irgendwelche anderen Möglichkeiten um da auf meine Kosten zu kommen? Das leihauto müßte ich ja auch wahrscheinlich dann von einem auf den andern Tag abgeben? Ein neues geeignetes Auto finde ich ja auch nicht gleich morgen...

Wie würdet ihr reagieren? Brauch ich einen Anwalt oder lass ich alles auf mich zukommen?

Mortalvision
2025-10-10, 14:37:42
Was ist denn das konkrete Anliegen der Werkstatt? Lass die sich doch mit dem Hersteller rumkloppen.

x-force
2025-10-10, 14:46:31
wenn das ein wirtschaftlicher totalschaden ist, nimmst du das geld, behältst das auto, reparierst was nötig ist(in einer anderen werkstatt mit gebrauchten teilen, sollten die dir kein unschlagbares angebot unterbreiten) und sparst den rest.

ein mietwagen muss dir für die reperaturdauer gestellt werden.
der anwalt kann helfen, dass du nicht unnötig schlecht aus der sache gehst, wenn sich die werkstatt ggü deinen forderungen quer stellt.

Shink
2025-10-10, 14:48:33
Versteh ich das richtig, dass du davon ausgehst, dass du für den Schaden, den die Werkstatt verursacht hat, jetzt einfach den Wiederbeschaffungswert bekommst und das dein Problem ist?
Haben sie das angeboten oder ist das deine Einschätzung?

Ist natürlich ne blöde Sache.

Shaft
2025-10-10, 14:48:54
Unter Berücksichtigung der Urlaubszeit, muss eine Reparatur in einen angemessenen Zeitraum stattfinden.

Das sollte hier schon nicht gegeben sein.

Schon mal nach gefragt, warum sich das so in die Länge zieht?
Evtl. und vor allen schriftlich mit Frist?

Wenn nicht würde ich das jetzt tun, so kann man auch alles schön festhalten.

Rechtsschutz vorhanden?

Wenn nicht, Erstgespräch bei einen Anwalt kostet jetzt auch nicht die Welt, vielleicht auch nichts.

Kosten können ggf. an den Schadensverursacher weitergeben werden.

Lawmachine79
2025-10-10, 16:15:00
Was ist denn das konkrete Anliegen der Werkstatt?
Liarnd verarschen.

blackbox
2025-10-10, 16:23:19
Formal solltest du eine Frist setzen auf Reparatur des entstandenen Schadens. Wie die Werkstatt das Geld nachher wiederholt von der Versicherung, das kann dir egal sein. Auch ob das ein Totalschaden ist oder nicht, sehe ich nicht als dein Problem an. Damit soll sich die Werkstatt herumschlagen. Allerdings hätte ich nach dem Vorfall kein großes Vertrauen mehr in diese Werkstatt. Erst so lange brauchen, dann beim Einbau alles falsch machen, was man falsch machen kann und jetzt brauchen sie wieder so ewig?

Wenn die Werkstatt die Frist nicht einhalten kann: Abholen des Fahrzeugs und woanders reparieren lassen. Rechnung geht an die Werkstatt. Jedoch wäre ein juristische Unterstützung in dem Verzugsfall sehr hilfreich ;)

NiCoSt
2025-10-10, 16:55:29
Wie kann sich denn ein Airbag einfach so zünden? Damit der Airbag auslöst müssen dutzende Parameter stimmig sein, U. A. muss die Geschwindigkeit über einem bestimmten Wert liegen. Im stand kann das nicht passieren, außer die Werkstatt hat extreeemmm fahrlässig gehandelt und entgegen aller Vorschriften.

Zwei Möglichkeiten: es wurde grob gepfuscht oder die sind mit dem Auto gefahren und es gab einen Unfall.
Hast du das Auto mal gesehen seit dem? Oder erzählen die dir das nur?
Dass sich Azubis und andere mal für ein Wochenende Autos aus Werkstätten "leihen" hab ich auch schon öfters gehört...

Was auch immer passiert ist, die Werkstatt muss haften. Ich würde eher Richtung Anwalt überlegen...

T86
2025-10-10, 17:38:36
Falls es zum Streit kommt fiktiv abbrechen.

Das Geld nehmen und dein Auto natürlich behalten!
Von jemandem der privat ein Auto Schlachtet das Steuergerät und Sitze kaufen inkl Rückbank und fertig
Dann ist sogar der Bezug egal ;)
Privat ist ganz wichtig weil gebraucht bekommst gewerblich keine Airbags oder Teile davon
Ggf noch den Kabelbaum dazu

Die Mini Community ist recht groß und es gibt auch viele Schrauber da die mal schlachten

damit in eine freie Werkstatt gehen
Sitze und Steuergerät tauschen (lassen)
Danach Fehler löschen und gut
Das Auto sollte halt Stromlos sein und auch paar mal Zündung an und aus das auch Kondensatoren entladen werden
Prinzipiell ist das kein Hexenwerk und ich hab’s tatsächlich auch schon gemacht

Deswegen kann mir auch null erklären warum beide Seiten Airbags gezündet haben
Normal zündet nur einer und zwar der auf der Aufprall Seite wie ich aus eigener Erfahrung weis.
Das Steuergerät war scheinbar dann immernoch defekt

Liarnd
2025-10-10, 20:22:28
Was ist denn das konkrete Anliegen der Werkstatt? Lass die sich doch mit dem Hersteller rumkloppen.
Sorry war nicht so klar ausgedrückt. Die Werkstatt kloppt sich nun mit der eigenen Haftpflichtversicherung rum.


wenn das ein wirtschaftlicher totalschaden ist, nimmst du das geld, behältst das auto, reparierst was nötig ist(in einer anderen werkstatt mit gebrauchten teilen, sollten die dir kein unschlagbares angebot unterbreiten) und sparst den rest.

ein mietwagen muss dir für die reperaturdauer gestellt werden.
der anwalt kann helfen, dass du nicht unnötig schlecht aus der sache gehst, wenn sich die werkstatt ggü deinen forderungen quer stellt.
Das hatte ich die Werkstatt auch gefragt. Also ob ich bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert bekomme und dann das Auto zum Restwert weiterverkaufen könnte. Er meinte nein, die Versicherung zahlt entweder 1. den Wiederbeschaffungswert ODER 2. den Wiederbeschaffungsaufwand (= Wiederbeschaffungswert minus Restwert). Bei der 1. Option hätte ich das Auto nicht mehr.

Versteh ich das richtig, dass du davon ausgehst, dass du für den Schaden, den die Werkstatt verursacht hat, jetzt einfach den Wiederbeschaffungswert bekommst und das dein Problem ist?
Haben sie das angeboten oder ist das deine Einschätzung?
Ist natürlich ne blöde Sache.
This. Ist die Einschätzung der Werkstatt. Das Urteil der Versicherung bleibt noch aus. Aber dadurch dass die Reparatur so aufwendig ist, glaubt die Werkstatt, dass dies der Fall sein könnte.


Unter Berücksichtigung der Urlaubszeit, muss eine Reparatur in einen angemessenen Zeitraum stattfinden.
Das sollte hier schon nicht gegeben sein.
Schon mal nach gefragt, warum sich das so in die Länge zieht?
Evtl. und vor allen schriftlich mit Frist?
Wenn nicht würde ich das jetzt tun, so kann man auch alles schön festhalten.
Rechtsschutz vorhanden?
Wenn nicht, Erstgespräch bei einen Anwalt kostet jetzt auch nicht die Welt, vielleicht auch nichts.
Kosten können ggf. an den Schadensverursacher weitergeben werden.
Es gibt ja keine Definition für eine angemessene Zeit.
Wenn es chronologisch interessiert, dann hat die Werkstatt zunächst selbst 2 Wochen gebraucht bis sie den Fehler gefunden bzw das Auto angeschaut hatte (ich hatte das Auto mit Termin abgegeben aber die hatten anscheinend ne volle Bude). Danach 2 Wochen bis sie das Steuergerät wieder hatten. Das war dann erneut kaputt und sie mussten es nochmal wegschicken. Hat wieder 2 Wochen gedauert und die Werkstatt war ne Woche im Urlaub. Dann direkt eingebaut. Zunächst hat sich die Werkstatt dann noch 2-3 Wochen mit der Firma die das Steuergerät repariert Ergebnislos auseinandergesetzt und hat den Fall dann an die Haftpflicht übergeben. Die wollten jetzt vor 1 Woche erneut die Unterlagen von der Werkstatt, da sie sie nicht erhalten hätte. Und heute war die Aussage, dass sie Versicherung gerade massiv im Rückstand sei und das noch ein paar Wochen dauere bis sie den Fall bearbeiten können ;-):freak:

Ich habe eine Privat und Verkehrsrechtschutzversicherung, wobei ich nicht weiß ob die auch ohne Verkehr greift ;-)
Da ich in der Werkstatt mit den Autos jährlich wegen irgendwas vorbeischaue und die etwas günstiger ist als die umliegenden Werkstätten wollte ich das eher als ultima ratio sehen.


Formal solltest du eine Frist setzen auf Reparatur des entstandenen Schadens. Wie die Werkstatt das Geld nachher wiederholt von der Versicherung, das kann dir egal sein. Auch ob das ein Totalschaden ist oder nicht, sehe ich nicht als dein Problem an. Damit soll sich die Werkstatt herumschlagen. Allerdings hätte ich nach dem Vorfall kein großes Vertrauen mehr in diese Werkstatt. Erst so lange brauchen, dann beim Einbau alles falsch machen, was man falsch machen kann und jetzt brauchen sie wieder so ewig?

Wenn die Werkstatt die Frist nicht einhalten kann: Abholen des Fahrzeugs und woanders reparieren lassen. Rechnung geht an die Werkstatt. Jedoch wäre ein juristische Unterstützung in dem Verzugsfall sehr hilfreich ;)
Eigentlich nachvollziehbar, dass Sie für den entstandenen Schaden aufkommen müssten. Und wenn ich das Auto wiederinstand gesetzt haben möchte sie das auch tun müssten.
Andererseits ist es bei nem Verkehrsunfall ja auch nicht so, dass ich bei nem Totalschaden verlangen kann dass sie die Karre wieder reparieren. Und in meinem Fall falls der Reparaturschaden wesentlich höher wäre als ein Totalschaden, dann könnte ich das ja auch nicht Verlangen, auch wenns deren Fehler wäre?

Wie kann sich denn ein Airbag einfach so zünden? Damit der Airbag auslöst müssen dutzende Parameter stimmig sein, U. A. muss die Geschwindigkeit über einem bestimmten Wert liegen. Im stand kann das nicht passieren, außer die Werkstatt hat extreeemmm fahrlässig gehandelt und entgegen aller Vorschriften.

Zwei Möglichkeiten: es wurde grob gepfuscht oder die sind mit dem Auto gefahren und es gab einen Unfall.
Hast du das Auto mal gesehen seit dem? Oder erzählen die dir das nur?
Dass sich Azubis und andere mal für ein Wochenende Autos aus Werkstätten "leihen" hab ich auch schon öfters gehört...

Was auch immer passiert ist, die Werkstatt muss haften. Ich würde eher Richtung Anwalt überlegen...
Ich war währenddessen mit meinem anderen Auto schon da, ich hab das Vertrauen noch nicht ganz verloren, wir hatten ja auch gleich einen Leihwagen bekommen. Das Auto steht noch ganz intakt da. Der Mechaniker ist erfahren und hatte es selbst repariert und wurde dabei auch etwas verletzt mit leichter Verbrennung, Tinnitus und Rückenbeschwerden.
Er sieht den Fehler im Steuergerät, das repariert wurde, aber beweisen kann mans nicht.


Falls es zum Streit kommt fiktiv abbrechen.

Das Geld nehmen und dein Auto natürlich behalten!
Von jemandem der privat ein Auto Schlachtet das Steuergerät und Sitze kaufen inkl Rückbank und fertig
Dann ist sogar der Bezug egal ;)
Privat ist ganz wichtig weil gebraucht bekommst gewerblich keine Airbags oder Teile davon
Ggf noch den Kabelbaum dazu

Die Mini Community ist recht groß und es gibt auch viele Schrauber da die mal schlachten

damit in eine freie Werkstatt gehen
Sitze und Steuergerät tauschen (lassen)
Danach Fehler löschen und gut
Das Auto sollte halt Stromlos sein und auch paar mal Zündung an und aus das auch Kondensatoren entladen werden
Prinzipiell ist das kein Hexenwerk und ich hab’s tatsächlich auch schon gemacht

Deswegen kann mir auch null erklären warum beide Seiten Airbags gezündet haben
Normal zündet nur einer und zwar der auf der Aufprall Seite wie ich aus eigener Erfahrung weis.
Das Steuergerät war scheinbar dann immernoch defekt

Klingt nach einer nicht ganz verkehrten Option, aber auch zeit/arbeitsaufwändig. Für mich eine Optino, meine Frau würde mit dem Auto und Baby eher nicht mehr fahren wollen ;D
Keine Ahnung was auch der Wiederbeschaffsaufwand wäre bzw der Restwert des Autos.. zum Schluss ist der noch relativ hoch. :D

Ja dadurch dass beide Seitenairbags gleichzeitig durch die Zündung aufgegangen sind entweder Steuergerät defekt oder halt beim Einbau was falsch gemacht.

Shaft
2025-10-11, 15:08:07
Sorry war nicht so klar ausgedrückt. Die Werkstatt kloppt sich nun mit der eigenen Haftpflichtversicherung rum.


Es gibt ja keine Definition für eine angemessene Zeit.
Wenn es chronologisch interessiert, dann hat die Werkstatt zunächst selbst 2 Wochen gebraucht bis sie den Fehler gefunden bzw das Auto angeschaut hatte (ich hatte das Auto mit Termin abgegeben aber die hatten anscheinend ne volle Bude). Danach 2 Wochen bis sie das Steuergerät wieder hatten. Das war dann erneut kaputt und sie mussten es nochmal wegschicken. Hat wieder 2 Wochen gedauert und die Werkstatt war ne Woche im Urlaub. Dann direkt eingebaut. Zunächst hat sich die Werkstatt dann noch 2-3 Wochen mit der Firma die das Steuergerät repariert Ergebnislos auseinandergesetzt und hat den Fall dann an die Haftpflicht übergeben. Die wollten jetzt vor 1 Woche erneut die Unterlagen von der Werkstatt, da sie sie nicht erhalten hätte. Und heute war die Aussage, dass sie Versicherung gerade massiv im Rückstand sei und das noch ein paar Wochen dauere bis sie den Fall bearbeiten können ;-):freak:



In der Tat ja und nein, es gibt eine angemessen Standzeit für Werkstattbesuche. Hatte auch schon vermutet, das externe Dienstleistung beauftragt wurden. Das erklärt die Lange Bearbeitungszeit.

Naja der Zug ist es schon abgefahren. Bis zum Gutachten kannst auch noch abwarten.

Und jede Wette, wenn das Steuergerät ein Schuss weg hat, oder Softwareseitig, das sollte man rausbekommen.



Ich habe eine Privat und Verkehrsrechtschutzversicherung, wobei ich nicht weiß ob die auch ohne Verkehr greift ;-)




Ich glaube nicht. Gutachten der Gegnerischen Versicherung abwarten.
Dann kann man immer noch Anwalt einschalten. Erstgespräch darf maximal 250 Euro kosten. Der Fall sollte klar sein, so kannst du die Kosten weitergeben an Verursacher.

Sunrise
2025-10-11, 15:59:46
Ein eigener Gutachter hat seine Vorteile.

Mortalvision
2025-10-11, 16:05:03
Ja. Was mir noch einfällt: Wenn das strafrechtlich relevant ist, kannst Du stets den ganzen Schaden einfordern. Daher wäre es nicht verkehrt, einen Gutachter einzuschalten, der die Schöden dokumentiert. Das müsste imho auch der Schadensverursacher begleichen. Wie sehen das die anderen?

Korfox
2025-10-11, 19:01:12
Airbags können natürlich auch im Stand auslösen und funktionieren unabhängig von der Fahrzeuggeschwindigkeit. Einzig relevante Parameter sind die Aufprallgeschwindigkeit und der Aufprallwinkel/die Aufprallstelle. Wäre ja noch schöner, wenn einem an der roten Ampel einer vorne mit 60 drauf kracht und die Airbags lösen nicht aus.

Zu empfehlen, dass es Laie an einem Airbagsystem selbst rumbastelt, nachdem das System aus unbekannten Gründen ausgelöst hat ist natürlich die beste Idee, die man in der Situation haben kann.
Dann haftet wenigstens keine Werkstatt und auch sonst niemand mehr, wenn das Problem nicht im Steuergerät lag oder eines der privat beschafften Teile auch einen Schaden hat. Wenn durch den Schaden der Airbag nicht mehr auslöst muss man sich im besten Fall nicht mal mehr die Beschwerde darüber anhören.

Haarmann
2025-10-12, 20:35:09
Liarnd

Du hast viel Geduld ...

Ich hätte da ne kürzere Reissleine. Ca nach 2 Tagen stände ich dort mit echt mieser Laune auf der Matte ...

Schau mal, ob es sich um diese ominösen Takata Airbags handelt. Die werden gratis ersetzt.

siegemaster
2025-10-13, 12:58:06
Der Schaden beläuft sich lt Werkstatt wahrscheinlich auf 5000 bis 6000 Euro (neue Airbags, Steuergerät, Sitze beziehen). Wiederbeachaffungswert liegt wahrscheinlich um den selben Dreh.

Das würde ich einen "guten" Gutachter einschätzen lassen und nicht die gegnerische Versicherung. I.d.R. geht man dann auch mit einem deutlichen Plus raus. Im Zweifelsfall musst du dir Hilfe von einem Anwalt holen.

Liarnd
2025-10-13, 17:55:51
Liarnd

Du hast viel Geduld ...

Ich hätte da ne kürzere Reissleine. Ca nach 2 Tagen stände ich dort mit echt mieser Laune auf der Matte ...

Schau mal, ob es sich um diese ominösen Takata Airbags handelt. Die werden gratis ersetzt.

Ja, meiner Frau wurde von Freunden/bekannten auch schon ausgerichtet, dass die von Anfang an Rabatz gemacht hätten ;-).
Ich hab mir anfangs nicht viel dabei gedacht, später dann dass ich zumindest keine km drauffahre und jetzt wo es auf einen Totalschaden hinauslaufen könnte ich dann nicht wie der letzte depp dastehen möchte ;-)
Das würde ich einen "guten" Gutachter einschätzen lassen und nicht die gegnerische Versicherung. I.d.R. geht man dann auch mit einem deutlichen Plus raus. Im Zweifelsfall musst du dir Hilfe von einem Anwalt holen.

In diesem Fall fände ich einen niedrigen Schaden ja gar nicht schlecht,wenn es auf Reparatur/Austausch hinausläuft. Ich will ja eigentlich kein neues Auto ;-)
Mehr als Totalschaden kann der externe gutachter ja auch nicht bescheinigen, höchstens andersherum dass es kein totalschaden wäre und man das alles gut ersetzen kann ;-)
Oder kriegt man ein Auto bei dem die Airbags ersetzt wurden nicht mehr oder nur für viel weniger los?