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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anfrage auf Mieterhöhung: Wiederruffrist von 2 Monaten verstrichen - Was jetzt?


King Rollo
2025-12-03, 13:56:52
Guten Tag zusammen.

Ich wollte einfach mal ein paar Meinungen einholen zu dem Thema:

Mein Vermieter hatte mir Ende August einen Brief geschickt mit der Anfrage auf Mieterhöhung zum 1.12. diesen Jahres. Der aktuelle Mietspiegel ließe das zu bla bla. Ich solle doch bitte bis spätestens 30.11. schriftlich zustimmen oder stillschweigend zustimmen, indem ich einfach ab Dezember die höhere Miete überweise.

Nun hatte ich mir schon die ganze Zeit vorgenommen, einen Widerruf zu formulieren, aber aus verschiedenen Gründen verschob sich das immer weiter nach hinten. Und ich hatte ja immer den 30.11. als Stichtag im Hinterkopf bis zu dem ich antworten muss.

Also schrieb ich am 30.11. einen Widerruf inkl. Begründung und einem Gegenvorschlag. Zwei Tage kam eine E-Mail zurück, dass der Widerruf nicht akzeptiert werden können, da die Widerruffrist von 2 Monaten bereits verstrichen sei.

Dass es diese 2 Monate Frist gibt, war mir bis zu dem Zeitpunkt nicht bewusst. Aber ich frage mich tatsächlich, warum es diese Frist überhaupt gibt! Denn meines Wissens bedarf eine Anfrage auf Mieterhöhung eine explizite Zustimmung (wie oben beschrieben)! Eine automatische Zustimmung gibt es nicht.

Nun frage ich mich, wie es nun weitergeht und wie ich am besten vorgehen kann. Der Vermieter hat keine Zustimmung von mir und bekommt also auch keine höhere Miete, und die Gründe für meine Ablehnung kennt er ja auch bereits.

Soll ich jetzt einfach nochmal das Gespräch suchen oder was denkt ihr?

Lyka
2025-12-03, 14:02:06
Gehört meiner Meinung eher ins Offtopic. Aber ich lass es erstmal hier.

maximum
2025-12-03, 14:11:36
Um wieviel Mieterhöhung geht es denn? Hast du mal in den Mietspiegel geschaut und ausgerechnet, ob es wirklich berechtigt in der Höhe möglich ist? Da kommen ja einige Sachen zusammen wie Baujahr, wie ist das Bad ausgestattet etc. einige Städte haben extra Onlinerechner dafür. Gespräch suchen mit welchem Ziel? Das würde ich nur machen, wenn du bereit bist für ein Entgegenkommen, wie z.B. eine Erhöhung, aber nicht in dem Maße wie vorgeschlagen. Ansonsten wäre es wohl besser das vom Mieterverein/Mieterbund prüfen zu lassen, die Mitgliedschaft sollte so um die 100€/Jahr kosten. Da geht es nicht nur um die Höhe sondern auch um eventuelle Formfehler.

Hier steht jeweils:
https://deutschesmietrecht.de/mieterhoehung/475-kuendigung-mieter-mieterhoehung-zustimmung-abgelehnt.html
https://www.ra-sonntag.de/mieterhohung-nicht-zustimmen-kundigung/
ohne Zustimmung bleibt die alte Miete gültig und es bleibt für den Vermieter nur der Klageweg.

King Rollo
2025-12-03, 14:29:58
Es geht um eine Erhöhung um 9% und der Preis wäre auch mit Erhöhung noch ziemlich gut. Es ist auch alles entsprechend korrekt aufgelistet und berechnet in dem Schreiben (so weit ich das überblicke).

Ich finde es halt nur wahnsinnig ungerecht. Es hat sich nichts verändert in der Wohnung oder dem Haus. Alles ist gut so, wie es ist. Und trotzdem soll ich plötzlich mehr bezahlen. Warum? Mit welcher (nachvollziehbaren) Begründung?

maximum
2025-12-03, 14:35:18
Ich würde denke ich das Gespräch suchen und die Hälfte anbieten, nach 15 Monaten kann aber imo die nächste Erhöhung kommen. Vielleicht fragst du daher mal bei r/wohnen oder r/legaladvicegermany was reddit dazu meint.

King Rollo
2025-12-03, 15:01:30
Die Frage ist ja auch: kann mein Vermieter jetzt einfach direkt klagen und es kommen entsprechende Kosten auf mich zu oder muss er den Klageweg nochmal explizit ankündigen?

Rush
2025-12-03, 15:17:40
Ich schätze er hat sich auf § 558b BGB berufen?

Wenn er dir die Frist von sich aus bis 30.11. anbietet, kann er sich nicht auf die zwei Monate Überlegungsfrist berufen, da er sie eigenständig zu deinen Gunsten verlängert hat. Bedeutet deine Nicht-Zustimmung ist legitim (genau wie ein Nicht-reagieren) und ihm der bleibt nur der Weg einer Zustimmungsklage.

Wenn der Mietpreis aber - wie du sagst sehr niedrig ist - wird das Gericht dieser Klage wohl zustimmen und bist dann in der Pflicht. Sprich aufgeschoben, heißt nicht aufgehoben.

Korfox
2025-12-03, 19:52:02
Ich glaube bei Mietrecht braucht man einen Anwalt. Es steht ja die Widerspruchsfrist gegen die Zustimmungsfrist (beides eigentlich 2 Monate). Das wäre eigentlich eindeutig, da Stillschweigen keine Zustimmung ist und er dann nach Ablauf der 2 Monate die Zustimmung einklagen müsste. Keine Ahnung, wie sich das 'oder Zahlen sie in stillschweigenden Zustimmung' auswirkt. Weiterhin ist er meines Erachtens verpflichtet sich auf sämtliche Fristen schriftlich hinzuweisen. Also auch die zwei Monate Widerspruchsfrist. Das Las sich nicht so als hätte er das getan.

Aaaber...

Ich finde es halt nur wahnsinnig ungerecht. Es hat sich nichts verändert in der Wohnung oder dem Haus. Alles ist gut so, wie es ist. Und trotzdem soll ich plötzlich mehr bezahlen. Warum? Mit welcher (nachvollziehbaren) Begründung?

Das ist schlichtweg kein nachvollziehbarer Widerrufsgrund. Keine Ahnung, wie lange du da jetzt wohnst aber... Arbeitest du seit 20 Jahren im selben Job für das selbe Geld oder bist du tariflich angestellt oder hast regelmäßig Gehaltsverhandlungen? Zumindest einen Inflationsausgleich bekommt man ja fast immer durch.
Nehmen wir einfach Mal 5 Jahre an, die du da jetzt wohnst, dann ist eine Erhöhung um 9% immernoch deutlich unter der Inflation. Ob sich in den 5 Jahren etwas getan hat oder nicht ist dabei unerheblich. Der Vermieter muss Liquidität zurückstellen, damit er etwas machen lassen kann wenn es notwendig ist. Wenn er z. B. damit rechnet alle 20 Jahre die Fassade machen zu müssen und die Mieten dazwischen nicht anpasst, dann muss er entweder zu Beginn der 20-Jahres-Periode deutlich über dem Mietspiegel liegen oder kann aus den Überschüssen aus der Miete die Fassade nicht bezahlen. Abgesehen davon muss er dann halt alle 20 Jahre um dreistellige Prozentwerte aufschlagen, weil Inflationsausgleich.

Heelix01
2025-12-04, 06:33:54
Und wieso genau willst du der Erhöhung widersprechen wenn trotz der 9% die Miete noch günstig ist ? :D

Es gibt doch klare Regeln:

Max 20% in 3 Jahren
Letzte Erhöhung länger als 15 Monate her
Nicht oberhalb Mietspiegel.

Hält dein Vermieter diese Punkte ein, würde mich interessieren auf welcher Grundlage du widersprechen willst :D .
Wenn die 3 Punkte erfüllt sind und sein Begehren korrekt formuliert, wird er einfach auf Zustimmung klagen und gewinnen. Konsequenz für dich nachzahlen der Erhöhung zum 01.12 , ggf. Gerichts und Anwaltskosten.

thomasius
2025-12-04, 07:23:16
auch ich musste erst 2 (3) Dinge lernen... durch Schmerzen:
1. schiebe Dinge nie auf die lange Bank (weißt du wahrscheinlich selber)
2. die Mitgliedschaft in einem Mietverein lohnt sich
(3) sag ich auch immer zu meinen Leuten Glauben ist nicht wissen, ruft an, fragt nach, schafft Fakten.

meine Empfehlung such so einen Verein auf, damals haben sie mir trotzdem rückwirkend geholfen, ALLERDINGS nictht bis vor Gericht, aber eben: Unterlageb prüfen, REchtslage prüfen, Schreiben formulieren und schicken.
Mir haben sie damals 50€ im Monat gespart, die Mitgliedschaft kostet 80€ im Jahr bei mir.....

Duran05
2025-12-04, 12:49:08
Es geht um eine Erhöhung um 9% und der Preis wäre auch mit Erhöhung noch ziemlich gut. Es ist auch alles entsprechend korrekt aufgelistet und berechnet in dem Schreiben (so weit ich das überblicke).

Was meinst du mit korrekt überblickt? Wo hast du die Infos überprüft?
Nicht den Brief abchecken, deine Stadt hat häufig einen Mietspiegel oder wenn nicht, mehrere Vergleichswohnungen.
Das ist was zählt.

Aber grundsätzlich kann es schon sein das noch Erhöhungen möglich sind.
Bei uns ist das allerdings nicht so, fast alle Angebote liegen schon über der Grenze, da ist nach Umzug 2-3 Jahre erstmal gar nichts möglich.
Auch die letzten Jahre haben sich höchstens 3-4% noch addiert.

Du kannst auch zurecht sauer sein wenn zB instandhaltungen liegen gelassen wurden. Sagen wir mal so Kleinigkeiten wie Briefkästen, altes Badezimmer, kaputte Klingel/Öffner und so weiter.

King Rollo
2025-12-08, 14:47:30
Ich bedanke mich auf jeden Fall für die regen Kommentare und hoffe, mich meinem Vermieter eine gute Lösung finden zu können. Ich gebe zu, dass ich das Thema bisher zu einseitig und unterkomplex betrachtet hatte.

Dr. Lars Sahmströhm
2025-12-08, 15:21:25
Der Mietvertrag ist zwar ein Privatvertrag und wie fast jeder Vertrag kann er mit Zustimmung von beiden Seiten geändert werden, aber Mieterhöhungen sind eine Ausnahme, die unter zuzätzlichen Auflagen liegt. Diese Zweimonatsfrist ist in dem Fall eine unflexible Grenze. Sie stellt ein Fenster bereit innerhalb dessen über die Erhöhung Einigung erzielt werden muss. Wenn die ausbleibt, bringt es auch nichts mehr seine Zustimmung doch noch zu erklären, der Zug ist dann abgefahren. Der VM muss nun entweder den Klageweg beschreiten oder die Sperrfrist abwarten bis er die nächste Erhöhungsforderung verschicken darf, ich glaube ca. 12-15 Monate.

Ich glaube daher nicht, dass du dich jetzt noch außergerichtlich mit ihm einigen kannst, weil er das gar nicht annehmen dürfte, es würde ja quasi das ordentliche Mieterhöhungsverfahren torpedieren. Vielleicht hast du Glück und der VM ist a)nett oder b)Hat sein Mieterhöhungsschreiben formell falsch formuliert oder c)scheut Prozesse

Duran05
2025-12-08, 15:47:58
Eine andere Idee wäre noch sich auf eine Erhöhung zu einigen aber 2-3 Jahre weitere Erhöhungen auszuschließen per Vertrag.
Manchmal macht es ja Sinn. Zum Beispiel neues Badezimmer und dann sagt man gerne zahle ich dafür ein paar Euro mehr an.

Vorsicht, diese freiwilligen Erhöhungen gehen wohl abseits der gesetzlichen Norm.