Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probleme mit dem eigenen Anwalt
USS-VOYAGER
2026-03-18, 20:44:21
Hallo, ich breche mal eine lange Story kurz zusammen:
Es gab die Scheidung mit allem drum und dran, Kind, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht, Umgang und und und.
Da ich nur den Mindestlohn verdiene, also keine Kohle für Anwalt und die ganzen Gerichtstermine habe, Lief dann alles über ein Beratungsschein und Prozesskostenhilfe.
Mein Anwalt war schon immer scheiße, machte alles auf den letzten Drücker, sagt Termine kurzfristig ab, meldet sich überhaupt nicht auf Mails usw.
Beim letzten Gerichtstermin im Januar dieses Jahres ist er zum Falschen Gericht gefahren und wir alle mussten über eine Stunde auf ihn warten...
Vor 2 Wochen kam ein Brief vom Gericht das die meine Finanzielle Situation erneut Prüfen, für den ersten Prozess vor 2-3 Jahren und ich musste wieder alle Einnahmen und Ausgaben vorlegen.
Hab ich gemacht und machte mir keine weiteren Gedanken/sorgen weil ich das für den letzten Prozess im Januar erst gemacht habe und mir Prozesskostenhilfe bewilligt wurde.
Diesen Samstag kam dann die Antwort vor Gericht das ich jetzt knapp 6000€ Gerichtskosten zurück zahlen soll....
Was ich überhaupt nicht verstehe weil mir ja vor Zwei Monaten erst erneut Prozesskostenhilfe bewilligt wurde weil mein Gehalt zu niedrig ist und wenn ich mein Einkommen und Ausgaben in einem Online Rechner eingebe, dort auch steht das mein Gehalt nicht ausreicht und ich Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen würde und ich dies nicht zurück zahlen müsse.
Das habe ich gleich mein Anwalt geschickt und gesagt das ich jetzt gar nicht weiß was ich tun soll und der meldet sich einfach wieder nicht... Mir steht jetzt das Wasser bis zum Hals und der lässt mich mal wieder einfach stehen und hängen und meldet sich einfach nicht zurück... das kann doch nicht sein, was ist das für ein Anwalt...
Es gibt einfach in jedem Beruf Leute die einfach null Bock haben auf das was sie tun.
Erstmal viel Kraft für dich um das alles durch zu stehen und wenn einem
Die scheiße bis zum Hals steht, bloß den Kopf nicht hängen lassen!
USS-VOYAGER
2026-03-18, 21:00:05
Ich denke auch das es damit zu tun hat das es bei mir über die Hilfescheine läuft und er nur das nötigste dafür bekommt und deshalb auch nur das nötigste tut...
Würde ich selber zahlen sehe die Sache bestimmt anders aus.
Dicker Igel
2026-03-18, 21:11:34
Prozesskostenhilfe wird halt von den Advokaten gerne als kostenlos beschrieben. Dabei handelt es sich in Wirklichkeit um ein schlichtes Darlehn, was bei entsprechendem Verdienst auch nach bis zu 4 Jahren zurückzuerstatten ist. Das wird hinter Deinem Rücken auch automatisch geprüft. Gegen eine versäumte Kostenaufklärung kann man auch nur dann klagen, wenn man die Kosten selbst beim Advokat unter Zeugen erfragt hat. Ansonsten erklärt das halt "praktischerweise" keiner. Online musst Du halt auch schauen, was Sterne und Kleingedrucktes sagen.
Theworlds
2026-03-19, 23:53:25
@USS-VOYAGER
Prozesskostenhilfe würde ich mich mal beim Amtsgericht erkundigen ,
die haben Rechtspfleger die müssten das eigentlich wissen.
GelbeSeite
2026-03-20, 10:29:50
Mir steht jetzt das Wasser bis zum Hals und der lässt mich mal wieder einfach stehen und hängen und meldet sich einfach nicht zurück... das kann doch nicht sein, was ist das für ein Anwalt...
ChatGPT hilft da ganz gut weiter. Zum Beispiel:
„sofortige Beschwerde“ gegen die Entscheidung:
„Hiermit lege ich gegen den Beschluss vom [Datum] sofortige Beschwerde ein. Die Entscheidung ist aus meiner Sicht falsch, da meine wirtschaftlichen Verhältnisse weiterhin nicht ausreichen. Begründung folgt.“
Frist wahren ist wichtiger als perfekte Begründung.
Das Ding ist fristgebunden. Wenn du nichts machst, wird es rechtskräftig.
Dicker Igel
2026-03-20, 10:39:05
Nett von euch Leute, bringt ihm nur nix!
USS-VOYAGER hat vor 2-3 Jahren PKH beantragt, was auch gewährt wurde. Nun wurde seine finanzielle Situation erneut geprüft und er muss die PKH zurückzahlen, was wie von mir schon beschrieben völlig legitim ist. Er kann das ja in bis zu 48 Raten zurückzahlen und das wären bei 6k 125/Monat. Dass er erneut PKH gewährt bekommt, hat mit der alten Schuld gar nix zu tun!
Ich habe das leider auch alles schon durchgemacht und mich von ehrlichen Leuten aufklären lassen ...
USS-VOYAGER
2026-03-20, 12:09:41
Aber wieso wird mir erneut pkh gewährt wenn mein Einkommen angeblich ausreichend ist um die Prozesskosten selbst zu bezahlen?
Dicker Igel
2026-03-20, 12:21:43
PKH ist halt ein zinsloses Dahrlehen vom Staat, samt dem Rattenschwanz, den ich oben beschrieben habe. Wenn Du nun wiederum PKH beantragst wird das genehmigt, weil Du Dich danach ja wieder bis zu 4 Jahre(ist quasi die max Ratenzeit) erholen kannst und dann halten die wieder ihre Hand auf. Es ist quasi nur dann umsonst, wenn Du ü4 Jahre lang Bürgergeld, oder eine miese Rente welcher Art auch immer bekommst.
USS-VOYAGER
2026-03-20, 13:07:25
Ich hatte ja mehrere Prozesse und jedes Mal musste ich die pkh beantragen, heißt das die kommen jetzt alle nach und nach an und halten die Hand auf? Kann ich mir ja gleich den Strick nehmen...
IceKillFX57
2026-03-20, 13:45:48
Zur Not Privatinsolvenz. Vor allem falls du noch andere Schulden hast.
Habe jemanden aus der Familie der Frau der 250000 für Konsumgüter als Schulden angehäuft hat. Ist paar Monaten raus (waren glaube ich 3 Jahre?)…kannste dir nicht ausdenken. Schaut sich schon Mercedes Neuwagen an um sich danach was gönnen…
Dicker Igel
2026-03-20, 14:50:56
Ich hatte ja mehrere Prozesse und jedes Mal musste ich die pkh beantragen, heißt das die kommen jetzt alle nach und nach an und halten die Hand auf? Kann ich mir ja gleich den Strick nehmen...
Die 4 Jahre sind halt wichtig. Wenn Du bspw schon eine PKH zahlst, wird es mit den erneuten Forderungen meist zu knapp. Denn wenn Du bspw ab 4/2026 48M zahlst, wird die 48M Laufzeit die anderen PKHs durch Bearbeitungszeiten überfahren. War bei mir auch so.
Mortalvision
2026-03-20, 15:03:26
Äh, es gibt durchaus Schulden, die nicht in den Rahmen einer Privatinsolvenz fallen. Meines Wissens nach gehören dazu Schulden aus strafbaren Handlungen (z.B. Steuerbetrug) und auch Gerichtskosten aufgrund von Straftaten. Die werden nur gestundet bis zum Existenzminimum, aber nie erlassen.
Zum OP: Jo, blöd! Du bist quasi arm durchs Familiengericht geworden, wenn ich das richtig verstanden habe. Wärst nicht der erste Vater, dem es da so geht.
Wenn Deine wirtschaftlichen Verhältnisse die ganze Zeit unterhalb der Grenze sind (Stichwort: Existenzminimum), dann entspanne Dich erstmal. Vielleicht wäre es eine gute Idee, dem Gericht gleich zu schreiben. Der genannten Summe zu widersprechen, weil Du a) PKH beantragt hattest und b) sich Deine Verhältnisse (Leben am Existenzminimum?) nicht geändert haben. Du könntest das Gericht zur Prüfung Deiner wirtschaftlichen Verhältnisse auffordern, um gleich einen Nachweis zu erbringen.
Dicker Igel
2026-03-20, 15:19:59
Die haben doch schon geprüft. Kommunikation ist in dem Fall wichtig, die lassen ja mit sich reden und das sogar recht unbürokratisch. War hier zumindest so.
Theworlds
2026-03-20, 15:49:42
Ich hatte ja mehrere Prozesse und jedes Mal musste ich die pkh beantragen, heißt das die kommen jetzt alle nach und nach an und halten die Hand auf? Kann ich mir ja gleich den Strick nehmen...
ich hatte mal ganz früher bei einem sehr Guten Anwalt Sozialrecht , da konnte ich beim Anwalt direkt über ihn Prozesskostenhilfe beantragen Probleme hatte ich keine damit das war nur ein Formular, da muss ich nur angeben
Einkommen, Gesamteinkommen weitere Einkommen mehr nicht.
PS Es gibt einfach zu viele schlechte Anwälte in Deutschland mal so nebenbei.
GelbeSeite
2026-03-20, 15:51:43
Die haben doch schon geprüft. Kommunikation ist in dem Fall wichtig, die lassen ja mit sich reden und das sogar recht unbürokratisch. War hier zumindest so.
Ja eben. Nur muss er das Schreiben einmal beantworten, denn Fristen sind Fristen. Nebenbei kann er dann ja reden und gucken. Die haben ja nichts davon, wenn er schlicht kein Geld hat.
USS-VOYAGER
2026-03-20, 16:03:00
Ich habe nebenbei noch ein 10K Autokredit am laufen der noch 4 Jahre geht. Das habe ich auch angegeben und der wurde auch anerkannt und berücksichtigt da ich eine schwere Gehbehinderung habe und somit auf das Auto angewiesen bin.
Hinzu kommt das meine Ex-Frau mit meiner Tochter 600km weit weg gezogen ist und das Gericht mich dazu verdonnert hat das ich die Ferien mit ihr da unten verbringen soll. Heißt ich muss alle paar Monate wenn Ferien sind darunter fahren und mir für mich und meine Tochter eine Unterkunft anmieten um dort die Ferien mit ihr zu verbringen. Was mich jedes mal ca.600-700€ kostet. Schon vorher war es schwierig diese Summe immer zur Seite zu legen aber jetzt mit der neuen Forderung ist es quasi unmöglich für mich geworden.
Das werde ich dem Gericht jetzt am Wochenende auch schreiben. Ich werde noch mal meine ganzen ausgaben aufzählen und schreiben das ich ja jede Schulferien da runter fahren muss und eine Unterkunft und Ausflüge finanzieren muss und das dass dann gar nicht mehr gehen würde.
Dicker Igel
2026-03-20, 16:11:53
Oh man ... -.-
Das Schreiben der Landesjustizkasse kannst Du auch gemütlich via Mail beantworten(Zeichen angeben usw). Denen auf jeden Fall in der Mail alles so gut wie möglich schildern, die Nachweise kannst Du abfotografieren und anhängen etc und dann schreiben die Dir einen Brief, wie das dann läuft. Aber alles schön in Ruhe, dass Du nix vergisst.
00-Schneider
2026-03-20, 18:03:55
Die MA bei den Behörden sind idr. sowohl faul als auch inkompetent.
Das wird unter dem Schema laufen: "Wir können es ja mal versuchen, vielleicht zahlt der Trottel."
Einfach ganz sachlich und unaufgeregt widersprechen und abwarten.
Zur Not Privatinsolvenz. Vor allem falls du noch andere Schulden hast.
Habe jemanden aus der Familie der Frau der 250000 für Konsumgüter als Schulden angehäuft hat. Ist paar Monaten raus (waren glaube ich 3 Jahre?)…kannste dir nicht ausdenken. Schaut sich schon Mercedes Neuwagen an um sich danach was gönnen…
Nach einer Privatinsolvenz wird dir kein seriöses Finanzinstitut mehr einen Kredit gewähren.
Oder bin ich da falsch informiert?
USS-VOYAGER
2026-03-22, 19:27:19
Hab mir mal was von Gemini zusammenschreiben lassen. Sieht ganz gut aus und sollte so passen:
Betreff: Sofortige Beschwerde gegen den Ratenfestsetzungsbeschluss vom 05.03.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Beschluss vom 05.03.2026 der mir erst am 14.03.26 zugestellt wurde, lege ich hiermit sofortige Beschwerde ein. Die Festsetzung einer monatlichen Rate von 124,00 € ist fehlerhaft, da wesentliche gesetzliche Freibeträge unberücksichtigt blieben.
1. Mehrbedarf wegen Schwerbehinderung (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ZPO i.V.m. § 30 Abs. 1 SGB XII)
Ich bin schwer gehbehindert (GdB 70%, Merkzeichen G). In der Anlage zur PKH-Berechnung wurde unter Punkt IV. "Mehrbedarfe gem. § 115 I Nr. 4 ZPO" ein Betrag von 0,00 € eingesetzt. Nach geltendem Recht steht mir jedoch ein Mehrbedarf von 17 % des Regelsatzes zu (aktuell ca. 100,00 €). Eine Kopie meines Schwerbehindertenausweises lag dem Antrag bereits bei und wird dieser Beschwerde erneut beigefügt.
2. Behinderungsbedingte Fahrtkosten (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO)
Das Gericht hat unter Punkt II.a lediglich eine Pauschale von 119,60 € für die einfache Entfernung angesetzt. Aufgrund meiner Gehbehinderung bin ich zwingend auf die Nutzung meines PKW angewiesen (was durch die Anerkennung meines Autokredits unter Punkt VI. bereits gewürdigt wurde).
Daher sind die tatsächlichen Fahrtkosten für die Gesamtfahrstrecke (Hin- und Rückweg) mit 0,30 €/km anzusetzen:
23 km x 2 = 46 km arbeitstäglich; bei 19 Arbeitstagen ergibt dies einen monatlichen Abzug von 262,20 €.
Es ergibt sich somit eine Differenz von 142,60 €, die zusätzlich vom Einkommen abzuziehen ist.
Des weiteren wurde unter Punkt II.a angegeben das ich kein Rundfunkbetrag bezahle was ich jedoch tue. Siehe beigefügtem Kontoauszug.
Unter Berücksichtigung des Mehrbedarfs (ca. 100 €) und der korrekten Fahrtkosten (zusätzliche 142,60 €) und den Rundfunkgebühren reduziert sich das verbleibende Einkommen von 248,00 € auf einen Betrag unter der maßgeblichen 20-Euro-Grenze.
Ich beantrage daher, die Ratenzahlung auf 0,00 € festzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sollte das wohl ausreichen? Oder soll ich noch schreiben das ich ja alle paar Monate zu den Ferien zu meiner Tochter fahren muss wozu ich jedesmal eine Unterkunft anmieten muss was mich gesamt immer ca.600-700€ kostet und das ich die nicht mehr aufbringen könnte wenn die Ratenforderung bestehen bleibt?
Rooter
2026-03-22, 19:33:17
Gemini macht viele Rechtschreibfehler. :uponder:
MfG
Rooter
USS-VOYAGER
2026-03-22, 19:42:58
Echt? Vielleicht soll es so aussehen das es nicht von der KI kommt :biggrin:
Das Einzige was von mir kommt:
"der mir erst am 14.03.26 zugestellt wurde"
"Des weiteren wurde unter Punkt II.a angegeben das ich kein Rundfunkbetrag bezahle was ich jedoch tue. Siehe beigefügtem Kontoauszug."
Der Rest alles von Gemini
IceKillFX57
2026-03-22, 21:20:33
Füge das mit der Tochter doch hinzu. Ist doch gutes Argument. Wenn es nichts bringt, dann bringt es nichts. Zumindest hast du es versucht.
Dicker Igel
2026-03-22, 21:34:00
Sehe ich auch so und lass' doch die Paragraphen weg, alles schön einfach halten und niemanden überfordern.
USS-VOYAGER
2026-03-22, 21:58:40
Ich habe dieses noch auf einer Extra Seite beigefügt:
Des Weiteren möchte ich hinzufügen, dass mir zusätzliche Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts entstehen.
Das Gericht in Baden-Württemberg hat mich dazu aufgefordert, die Umgangskontakte in den Ferien bei meiner Tochter vor Ort in Baden-Württemberg zu verbringen.(Den Beschluss habe ich beigefügt)
Zu den hohen Fahrtkosten (Paderborn – Fischingen, 566 km) muss ich daher jedes Mal für mich und meine Tochter eine Unterkunft anmieten.
Zusätzlich zu den Fahrt- und Unterkunftskosten fallen Verpflegungskosten sowie Kosten für Unternehmungen und Ausflüge an, sodass ich pro Ferienbesuch bei Gesamtkosten von rund 600 € liege. Schon jetzt ist es für mich sehr schwierig, diesen Betrag aufzubringen. Sollte es bei der Forderung von 124 € monatlich bleiben, könnte ich die Umgangskontakte in den Ferien finanziell nicht mehr sicherstellen.
Daher bitte ich Sie, Ihre Berechnung nochmals zu überprüfen. Zudem habe ich meine Einnahmen und Ausgaben bereits auf den Portalen pkh-rechner.de und pkh-vkh.de geprüft; beide Berechnungen ergaben, dass mein Einkommen für eine Rückzahlung nicht ausreicht.
Also wenn das alles jetzt nicht ausreicht dann weiß ich auch nicht mehr.
Aber ich denke das sollte ausreichen.
Duran05
2026-03-22, 23:44:44
Es gibt massig Prozesskostenrechner, schau dir andere an, kann durchaus sein das einer nicht gut funktioniert.
Kann mir nicht vorstellen das die Summe allzu groß ausfällt, ein kurzer Test mit 2400 brutto ergab ratenfrei und das war noch ohne Abgaben einzutragen.
Du hast Mietkosten, Werbungskosten, Versicherungskosten, das lässt sich offenbar aufrechnen, das solltest du tun. Vielleicht kann auch der Kurzaufenthalt bei Miete eingerechnet werden.
Bei einem steht auch das hier: "Finanzierung eines krankheitsbedingt erforderlichen PKW der unteren Mittelklasse."
Mit G-Eintrag sollte da noch mehr Spielraum entstehen. Vielleicht haben die einfach die andere Seite der Ausgaben vergessen oder übersehen. Ohnehin, was hast du zu befürchten? Die Pfändungsgrenze liegt bei nicht weniger wie 1560 netto, darunter geht nix.
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