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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gameboy Advance SP & Flash Linker


Alberich
2003-03-28, 06:29:29
Hallo!

Weiß jemand von euch, ob der Game Boy Advance SP irgendwelche Probleme mit den 'Flash Advance Linker'-Karten macht?

Alberich
2003-03-28, 06:31:07
Hmmm... Ist das hier das richtige Forum?

Oder besser: Gibt es ein richtiges Forum für diese Frage? *g*

Kampf Ameise
2003-03-28, 18:17:03
vielleicht hat der anbieter von dem flash linker ein forum oder es steht da , auch mit gba sp verwendbar ?, aber die dinger sind doch sehr sehr teuer oder ?

MarcDK
2003-03-28, 18:20:37
Ist so eine Sache. In anderen Foren gibt es da unterschiedliche Ergebnisse. Ich werde am Mo. mal zu Saturn fahren mit meiner Flashkart eund es dort ausprobieren. Fall sich es vergesse erinnere mich noch mal dran.

Alberich
2003-03-29, 03:45:37
Originally posted by Kampf Ameise
vielleicht hat der anbieter von dem flash linker ein forum oder es steht da , auch mit gba sp verwendbar ?, aber die dinger sind doch sehr sehr teuer oder ? Ja, das Teil war schweineteuer. Ich habe ca. 260€ dafür hingeblättert. Allerdings hat es für ein 'Billig-Made in China (o.ä.)'-Produkt eine ziemlich gute Qualität und verrichtet seinen Dienst wacker und ohne Probleme.

Die eigentlich Webseite des Herstellers |http://www.visoly.com| ist schon seit längerem nicht mehr erreichbar. Man wird automatisch zu 'liksang' umgeleitet. Und dort erfährt man (wie sollte es anders sein) natürlich nichts... *g* Auch der Importeur aus Deutschland, bei dem ich den Flash-Linker gekauft habe, gibt keine Auskunft. Weder auf seiner Webseite, noch per Mail. Naja, mal abwarten und Earl Grey trinken...

Alberich
2003-03-29, 03:50:02
Originally posted by MarcDK
Ist so eine Sache. In anderen Foren gibt es da unterschiedliche Ergebnisse. Ich werde am Mo. mal zu Saturn fahren mit meiner Flashkart eund es dort ausprobieren. Fall sich es vergesse erinnere mich noch mal dran. Vielleicht kauf ich auch einfach draus los und für den Fall, dass es nicht funktioniert, verkauf ich den Game Boy schnell wieder. Ich bin mir sicher, dass ich einen Abnehmer für ein 1-2 Tage altes Gerät finde, wenn ich ein bisschen mit dem Preis runtergehe.

Wim Thoelke hätte jetzt wohl *R-I-S-I-K-O* gesagt...

DirtyH.
2003-03-29, 10:15:06
Originally posted by Alberich
Vielleicht kauf ich auch einfach draus los und für den Fall, dass es nicht funktioniert, verkauf ich den Game Boy schnell wieder. Ich bin mir sicher, dass ich einen Abnehmer für ein 1-2 Tage altes Gerät finde, wenn ich ein bisschen mit dem Preis runtergehe.

Wim Thoelke hätte jetzt wohl *R-I-S-I-K-O* gesagt...

Schonmal was von 14-tägigem Rückgaberecht gehört?

Alberich
2003-03-29, 10:39:19
Zu allererst: Es funktioniert - und das einwandfrei! *juhuu*Originally posted by DirtyH. Schonmal was von 14-tägigem Rückgaberecht gehört? Du bist ja lustig...

Was hätte ich denn Deiner Meinung nach dem Händler sagen sollen? Etwas wie: "Meine Karte, die ein unauthorisiertes Zubehörteil darstellt und mit der ich sonst immer die 'Sicherheitskopien verwalte', funktioniert nicht mit diesem Game Boy."? Da stehen die nicht so drauf... ;-)

dildo4u
2003-03-29, 11:14:01
Nein innerhalb der 14tage muss kein grund angegeben werden warum man was zurück gibt ist glaub ick so seit dem 1januar 2002

Alberich
2003-03-29, 11:17:04
Wie, wir haben schon 2002?

Mal im Ernst: Das wusste ich gar nicht. Wie gut, dass es dieses Board gibt! ;-)

Hatstick
2003-03-29, 13:42:47
dies ist so nicht ganz richtig.es besteht die möglichkeit original verpackte ware innerhalb von 14tagen zurückzugeben.
nicht aber benutzte.
dies entscheidet weiterhin der händler selber!

Kai
2003-03-29, 13:56:11
Originally posted by Hatstick
dies ist so nicht ganz richtig.es besteht die möglichkeit original verpackte ware innerhalb von 14tagen zurückzugeben.
nicht aber benutzte.
dies entscheidet weiterhin der händler selber!

Quelle?

Hatstick
2003-03-29, 14:09:31
@ Kai!
Ich arbeite schon seit ein paar jährchen im einzelhandel.
bei meinem letzten arbeitsplatz(auch in der computerbranche)
habe ich beschwerden bearbeitet und auch in der rechtsabteilung mitgearbeitet.nenne ich jetzt einfach mal so.
und da bekommt man ja einiges mit.
und sobald die ware geöffnet ist wendet sich das blatt halt und die rechte und pflichten des käufers/verkäufers ändern sich auch.
ich hab jetzt nicht jura studiert oder will jetzt auch klug machen aber in der regel ist es nun mal so das bei geöffneter ware der händler entscheidet.
wenn ich jetzt wo ich im verkauf arbeite jeden gebrauchten artikel zurücknehmen würde hätte ich nach ca.6monaten entweder kaputte produkte rumliegen oder produkte die zwar i.O. sind aber kein kunde sie mehr kauft weil sie offen sind.
das ist zumindest im fachhandel meist nicht möglich.
in grossen kaufhäusern hab ich noch nicht gearbeitet.da mag das anders sein.
gruss!

dildo4u
2003-03-29, 14:12:11
http://www.wds.de/wds/home/agbs_rueckgabe.html

,,Rückgaberecht
Dem Käufer steht ein Rückgaberecht nach § 361b BGB
zu. Somit kann jeder Artikel innerh. von 14 Tagen nach
Erhalt im Auslieferzustand an uns zurückgeschickt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich,,

gilt für online bestellungen glaub kaum das das im normalen laden anders sein soll

Hatstick
2003-03-29, 14:14:14
[QUOTE][SIZE=1]Originally posted by dildo4u
http://www.wds.de/wds/home/agbs_rueckgabe.html
von 14 Tagen nach
Erhalt im Auslieferzustand

genau!
im auslieferungszustand ohne grund innerhalb von 14 tagen.also ORIGINAL verpackt!!!

dildo4u
2003-03-29, 14:16:49
http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/361a.html hier gehts weiter ich hab grad vor 3 wochen ein router an e-bug zurück geschickt hab einfach alles eingepackt was dabei ist ist ja nun auch nicht so das Prob die verpackung aufzuheben aber grundsätzlich geht das

hofmetzger
2003-03-29, 22:52:43
Originally posted by dildo4u
http://www.wds.de/wds/home/agbs_rueckgabe.html


gilt für online bestellungen glaub kaum das das im normalen laden anders sein soll

doch! im laden kannste die ware ja in augenschein nehmen (an software ham die bei dem gesetz nu nicht gerade gedacht) aber beim versandhandel musste dich zb auf ein foto im katalog verlassen - und deshalb da das rückgaberecht.

(auch wenn ich mir sicher bin, alle angaben ohne gewähr)