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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Streiterei mit Handy-Kauf über Ebay


Nasenbaer
2003-04-10, 19:19:54
Hi,
ich habe mir vor längerer Zeit (am 32.12.02) ein Handy über E-Bay per Sofort-Kauf geholt. Es war ein Nokia 6310i mit Vodafone Sun Tarif.
Die einmaligen Kosten von 25€ wurden mir aber nie zurückerstattet.
Da ich auch recht viel zu tun hatte und mir sagte das kommt schon noch hab ichs ganz schön schleifen lassen.
Jedenfalls rief ich dann gestern endlich mal an und er meinte prompt, dass er nicht mehr zurückverfolgen könnte welche Aktionen damals liefen. Ich hätte mich eher melden müssen und nicht erst 3,5 Monate später.
Nun ist es aber so, dass ich es frühestens mit der ersten Rechnung hätte merken können. Die kam am 24.01.03 und seit diesem Tag ist ja erst knapp 2 Monate vergangen.

Sei es wie es ist - ich möchte jedenfalls meine 25€ haben und wollte fragen ob das Recht dabei auf meiner Seite ist. War auch der bisher eizige Kauf bei E-Bay, den ich machte.
Kennt sich da jemand mit solchen Fragen aus?

Mfg Nasenbaer

Micron
2003-04-10, 19:24:00
Originally posted by Nasenbaer
Hi,
ich habe mir vor längerer Zeit (am 32.12.02) ein Handy über E-Bay per Sofort-Kauf geholt. Es war ein Nokia 6310i mit Vodafone Sun Tarif.
Die einmaligen Kosten von 25€ wurden mir aber nie zurückerstattet.
Da ich auch recht viel zu tun hatte und mir sagte das kommt schon noch hab ichs ganz schön schleifen lassen.
Jedenfalls rief ich dann gestern endlich mal an und er meinte prompt, dass er nicht mehr zurückverfolgen könnte welche Aktionen damals liefen. Ich hätte mich eher melden müssen und nicht erst 3,5 Monate später.
Nun ist es aber so, dass ich es frühestens mit der ersten Rechnung hätte merken können. Die kam am 24.01.03 und seit diesem Tag ist ja erst knapp 2 Monate vergangen.

Sei es wie es ist - ich möchte jedenfalls meine 25€ haben und wollte fragen ob das Recht dabei auf meiner Seite ist. War auch der bisher eizige Kauf bei E-Bay, den ich machte.
Kennt sich da jemand mit solchen Fragen aus?

Mfg Nasenbaer

Hallo, ich verstehe nicht so ganz worauf du hinaus willst. Wenn du mit 25€ die anschlussgebühr meinst dann wirst du die nie wieder bekommen weil das normal ist. Wenns anders ist erkläre es mir bitte mal :)

Nasenbaer
2003-04-10, 19:49:01
Das Handy wurde wiefolgt beworben:

Artikelbezeichnung: @@ NOKIA 6310i OHNE ANSCHLUSSGEBÜHR 0,- € @@

Dennoch wurde mir von Vodafone dieser Betrag abgezogen. Das Geld möchte ich von der Firma (Tele2000 Gbr) zurückerstattet haben aber sie stellen sich quer.
Man kann nicht mit was werben was man nicht erfüllt.

Mfg Nasenbaer

Kampf Ameise
2003-04-10, 20:06:47
Originally posted by Nasenbaer
Hi,
ich habe mir vor längerer Zeit (am 32.12.02) ein Handy über E-Bay per Sofort-Kauf geholt. Es war ein Nokia 6310i mit Vodafone Sun Tarif.
Die einmaligen Kosten von 25€ wurden mir aber nie zurückerstattet.
Da ich auch recht viel zu tun hatte und mir sagte das kommt schon noch hab ichs ganz schön schleifen lassen.
Jedenfalls rief ich dann gestern endlich mal an und er meinte prompt, dass er nicht mehr zurückverfolgen könnte welche Aktionen damals liefen. Ich hätte mich eher melden müssen und nicht erst 3,5 Monate später.
Nun ist es aber so, dass ich es frühestens mit der ersten Rechnung hätte merken können. Die kam am 24.01.03 und seit diesem Tag ist ja erst knapp 2 Monate vergangen.

Sei es wie es ist - ich möchte jedenfalls meine 25€ haben und wollte fragen ob das Recht dabei auf meiner Seite ist. War auch der bisher eizige Kauf bei E-Bay, den ich machte.
Kennt sich da jemand mit solchen Fragen aus?

Mfg Nasenbaer

nach ein "paar"(weiss nicht wie viele) wochen werden die ebay auktionen aus der datenbank gelöscht man sieht nur nocht die ebay nr. aber nciht mehr die auktion selber

das machen die um speicherplatz zu sparen

und wenn er die emails gelöscht hat, (was nach 4 monaten eigentlich jeder mal macht, um platz zu sparen ) dann weiss er nicht mehr ob du und was überhaupt du bei ihm gekauft hast

Nasenbaer
2003-04-10, 21:31:19
@Kampf Ameise
Du hast Recht. Und ich weiß auch, dass ich ganz schön getrödelt habe. Aber andererseits habe ich mit ihm einen rechtskräftigen Vertrag abgeschlossen und den hat er zu erfüllen. Wenn die nicht im Stande sind ihre Daten bis zur Verjährung solcher Beanstandungen (genau diese Zeitspanne wüsste ich gerne) zu speichern, dann tut es mir herzlich leid.
Ich hab die E-Mail noch, die ich von E-Bay bekam aber aus der Datenbank wurde bereits alles gelöscht.

Die Frage ist halt wie lange habe ich Zeit solche Vertragsbrüche zu beanstanden.

Mfg Nasenbaer

DEAF BOY
2003-04-10, 22:16:18
Versuch mal mit ComputerBILD

ComputerBILD kämpft für Sie :D

Nasenbaer
2003-04-10, 22:33:11
Originally posted by DEAF BOY
Versuch mal mit ComputerBILD

ComputerBILD kämpft für Sie :D
Wegen 25€ Streitsumme würde ich doch nicht dieses Blatt kaufen. Wo BILD drauf steht ist :kotz: drin.
Da müsste es um mehr gehen. :)

Ne im Ernst - Weiß jemand wie lange man Zeit hat derartiges zu beanstanden?

Mfg Nasenbaer

AlfredENeumann
2003-04-10, 22:41:18
Originally posted by Nasenbaer
@Kampf Ameise
Du hast Recht. Und ich weiß auch, dass ich ganz schön getrödelt habe. Aber andererseits habe ich mit ihm einen rechtskräftigen Vertrag abgeschlossen und den hat er zu erfüllen. Wenn die nicht im Stande sind ihre Daten bis zur Verjährung solcher Beanstandungen (genau diese Zeitspanne wüsste ich gerne) zu speichern, dann tut es mir herzlich leid.
Ich hab die E-Mail noch, die ich von E-Bay bekam aber aus der Datenbank wurde bereits alles gelöscht.

Die Frage ist halt wie lange habe ich Zeit solche Vertragsbrüche zu beanstanden.

Mfg Nasenbaer

Lange genung. Gebe dem Händler schriftlich eine angemessene Frist (2 Wochen) die diesen Betrag zurückzuerstatten, ansonsten bekommt er halt Post von deinem Anwalt. Ist zwar ne Schande wegen 25€ so einen Aufstand zu machen, aber es steht dir zu

Nasenbaer
2003-04-10, 22:43:34
Originally posted by AlfredENeumann


Lange genung. Gebe dem Händler schriftlich eine angemessene Frist (2 Wochen) die diesen Betrag zurückzuerstatten, ansonsten bekommt er halt Post von deinem Anwalt. Ist zwar ne Schande wegen 25€ so einen Aufstand zu machen, aber es steht dir zu
*NeuenMutFass*
Ich werde da vorher nochmal anrufen versuchen dies so zu regeln ansonsten kommen die schweren Geschütze.

Mfg Nasenbaer

Kenny1702
2003-04-10, 23:07:53
Originally posted by Nasenbaer

*NeuenMutFass*
Ich werde da vorher nochmal anrufen versuchen dies so zu regeln ansonsten kommen die schweren Geschütze.

Mfg Nasenbaer

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Wenn nicht, dann kann es dir durchaus passieren, das wenn du richtig schwere Geschütze auffährst, daß du am Ende draufzahlst... daher stehts nur überlegt handeln;)

Byteschlumpf
2003-04-10, 23:10:51
25€ Streitwert sind den teuren Anwalt in keinster Weise Wert!

Unsere Gerichte sind ohnehin schon zu sehr mit Kleinkram belastet!

Den DAS wegen solcher "Peanuts" zu belasten, kann zu ernsthaften Problemen führen, wenn man ihn mal wegen wirklich wichtiger - vielleicht sogar essentieller Dinge benötigt!!!

AlfredENeumann
2003-04-11, 00:06:01
Ich meinte ja nicht das man den Händler vor den Kadi ziehen muß, sondern vom Anwalt nur einen bösen Brief schreiben lassen. Das schüchtert die meisten schon genung ein. Wegen 25€ würde ich auch nicht vor gericht ziehen.

Craig
2003-04-11, 00:19:14
Versuchs trotzdem!

Craig
2003-04-11, 00:19:52
edit

Byteschlumpf
2003-04-11, 01:01:56
Der Anwalt kostet dann vielleicht gleich 100€ allein für den läppischen Brief - für den Rechtsschutz ist das allerdings nicht sehr empfehlenswert, da dieser nicht beliebig oft in Anspruch genommen werden kann!

Wäge daher genau Kosten und Nutzen ab!

Nasenbaer
2003-04-11, 11:56:58
25€ sind es nicht wert einen Anwalt einzuschalten aber ich kenne eine Anwaltsgehilfin und die kennt sich besser mit Gesetzen aus als ich. Ich könnte sie ja im Brief auf die verletzten Paraphraphen hinweisen, wenn mein heutige Telefonat nicht fruchten sollte.

Mfg Nasenbaer