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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : A/CH Spielehändler, die nach D liefern


Leonidas
2003-04-15, 17:48:15
Ich vergesse es doch jedesmal: Welche Spielehändler aus Österreich und der Schweiz liefern auch problemlos nach Deutschland? Danke für Antworten.



Bisherige Antworten:
http://www.gameware.at/
http://www.dschungel.at/
http://www.alcom.ch/
http://www.pc-joy.ch/

THUNDERDOMER
2003-04-15, 17:52:15
Originally posted by Leonidas
Ich vergesse es doch jedesmal: Welche Spielehändler aus Österreich und der Schweiz liefern auch problemlos nach Deutschland? Danke für Antworten.

kenn nur www.gameware.at und liefert auch in deutshland an :)

Silent Hunter
2003-04-15, 17:53:13
www.dschungel.at

JTHawK
2003-04-15, 22:27:28
wenn es um versand von FSK18 ware geht .. dann kannsu auch in good old germany kaufen


www.okaysoft.de im fsk18 bereich .. da gibts alles wa das 18+ hertz begehrt ..

HiddenGhost
2003-04-15, 23:19:57
Aber wie kommt man an indizierte Titel, aka Resi2 oder 3 ran?

Iceman346
2003-04-15, 23:46:15
Originally posted by HiddenGhost
Aber wie kommt man an indizierte Titel, aka Resi2 oder 3 ran?

Theoretisch auch bei Okaysoft. Durch das neue Jugenschutzgesetz dürfen die auch indizierte Titel versenden. Bei so alten Spielen wie RE2 und 3 ist aber die Frage ob die noch zu haben sind.

Leonidas
2003-04-16, 00:09:25
Originally posted by JTHawK
wenn es um versand von FSK18 ware geht .. dann kannsu auch in good old germany kaufen


www.okaysoft.de im fsk18 bereich .. da gibts alles wa das 18+ hertz begehrt ..



Sorry, aber ich schick denen doch keine Kopie eines Ausweises! Man ist doch nicht 29, um wie ein Kind behandelt zu werden, oder? Außerdem lehne ich Registrierungen sowieso ab ...

Unregistered
2003-04-16, 07:10:29
einfachste reglung->Kreditkarte, ist doch ab 18(?)

Cu

x-dragon
2003-04-16, 10:10:05
Originally posted by Unregistered
einfachste reglung->Kreditkarte, ist doch ab 18(?)

Cu Die könnte man sich ja auch mal von den Eltern ausleihen, also so sicher ist das auch nicht.

Sale
2003-04-16, 10:10:59
Originally posted by Leonidas
Ich vergesse es doch jedesmal: Welche Spielehändler aus Österreich und der Schweiz liefern auch problemlos nach Deutschland? Danke für Antworten.

www.alcom.ch

Leonidas
2003-04-17, 05:52:37
Originally posted by Unregistered
einfachste reglung->Kreditkarte, ist doch ab 18(?)

Cu


Leider werden Kreditkarten nirgendwo als Ausweis-Ersatz akzeptiert, zu schade.

Leonidas
2003-04-17, 05:55:00
Originally posted by X-Dragon
Die könnte man sich ja auch mal von den Eltern ausleihen, also so sicher ist das auch nicht.



Hehe. Alle, bei denen man nur die Ausweisnummer eingeben muß, sind doch genauso innerhalb von 10 Sekunden zu knacken. Hier nachzuschlagen:
http://www.nickles.de/c/s/26-0020-244-1.htm

mirp
2003-04-17, 12:01:34
Originally posted by Leonidas

Sorry, aber ich schick denen doch keine Kopie eines Ausweises! Man ist doch nicht 29, um wie ein Kind behandelt zu werden, oder? Außerdem lehne ich Registrierungen sowieso ab ... Wenn du weißt, dass es unter bestimmten Voraussetzungen (s. Okaysoft) auch über den deutschen Versandhandel geht, warum schreibst du dann in den News was anderes? ;)

Spiele ohne USK-Siegel dürfen jedoch generell nicht mehr über den (deutschen) Versandhandel vertrieben werden,...

Jeanda
2003-04-17, 12:57:42
www.wog.ch

Jeanda
2003-04-17, 13:06:04
Lieferung nur in der Schweiz und Liechtenstein...

Zesotu
2003-04-17, 13:26:31
http://www.pc-joy.ch/

Qu4k3Gir1
2003-04-17, 13:47:27
thx für die links. *freu*

btw: ich hasse geschnittene sachen!

Leonidas
2003-04-17, 13:59:09
Originally posted by mirp
Wenn du weißt, dass es unter bestimmten Voraussetzungen (s. Okaysoft) auch über den deutschen Versandhandel geht, warum schreibst du dann in den News was anderes? ;)

Spiele ohne USK-Siegel dürfen jedoch generell nicht mehr über den (deutschen) Versandhandel vertrieben werden,...


Okaysoft liefert im USK18-Bereich alle Spiele, die auch USK18-Siegel haben. Aber keines, welches kein solches Siegel hat. Wenn also Postal 2 oder die japanische Original-Version von Final Fantasy nie zur USK-Prüfung angemeldet wird, dann bekommen diese Spiele kein Siegel und dürfen auch in einem USK18-Bereich nie in D vertrieben werden. Es geht hier um Spiele ohne jegliche Prüfung, für diese gilt dieses Verbot. Zitat (http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/14496/1.html):


Um es nochmal klar zu sagen: Spiele ohne USK-Freigabe dürfen ab 1. April prinzipiell nicht mehr im Versandhandel vertrieben werden.

mirp
2003-04-17, 14:05:14
Originally posted by Leonidas

Okaysoft liefert im USK18-Bereich alle Spiele, die auch USK18-Siegel haben. Aber keines, welches kein solches Siegel hat. Wenn also Postal 2 oder die japanische Original-Version von Final Fantasy nie zur USK-Prüfung angemeldet wird, dann bekommen diese Spiele kein Siegel und dürfen auch in einem USK18-Bereich nie in D vertrieben werden. Es geht hier um Spiele ohne jegliche Prüfung, für diese gilt dieses Verbot. Dort gibt es auch alle Spiele, die kein USK-Siegel haben und deshalb nur "ab 18" versand werden dürfen.

Leonidas
2003-04-17, 14:06:19
Dagegen spricht dieses Zitat (http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/14496/1.html):


Um es nochmal klar zu sagen: Spiele ohne USK-Freigabe dürfen ab 1. April prinzipiell nicht mehr im Versandhandel vertrieben werden.




Sollte es falsch sein, muß ich unsere News-Passagen natürlich ändern.

Mephisto
2003-04-17, 14:07:15
...

mirp
2003-04-17, 14:18:26
Ich denke, dass ist in diesem Zitat nur etwas ungenau dargestellt. Vielleicht habe ich die richtige Stelle auch nicht gelesen. Soweit ich weiß, werden Titel ohne USK-Siegel generell wie USK18 behandelt. IIRC war das damals auch das Argument beim Verbot von Region Code 1 DVDs.

Um sich bei Okaysoft den USK18-Bereich anzusehen, ist keine Registrierung nötig. Die Seite überprüft wohl lediglich die Checksumme. Erst wenn man was bestellt, muss man dies durch eine Kopie beweisen.

Iceman346
2003-04-17, 15:24:10
Originally posted by Leonidas
Dagegen spricht dieses Zitat (http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/14496/1.html):


Um es nochmal klar zu sagen: Spiele ohne USK-Freigabe dürfen ab 1. April prinzipiell nicht mehr im Versandhandel vertrieben werden.


Sollte es falsch sein, muß ich unsere News-Passagen natürlich ändern.

Ich hab grad den genauen Wortlaut nicht im Kopf (und find das pdf File nicht mehr *g*) aber nach dem Gesetz ist Okaysoft kein Versandhandel mehr, da entsprechende Vorkehrungen getroffen werden dass die Spiele nicht in die Hände von Kindern gelangen (Registrierungen/Eigenhändiger Versand).

Leonidas
2003-04-17, 18:08:53
Ich vertraue nun auch nur auf diesem einem Zitat. Schön wäre es, wenn jemand den genauen Gesetzestext hätte.

PrimeTime
2003-04-17, 18:31:13
Copy and Paste von www.Okaysoft.de

etwas ausführlicher:
Seit 1. April 2003 gilt das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Insbesondere in Bezug auf Titel mit der Einstufung "Nicht geeignet unter 18 Jahren", auf Import-Titel und auf indizierte Titel hat dieses weitreichende Folgen:
Bisher konnten wir alle Titel die nicht in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen waren problemlos versenden und waren vom Vertrieb indizierter Titel ausgeschlossen.

Das neue Gesetz definiert aber den Versandhandel neu:
Zitat: "Versandhandel im Sinne des Gesetzes ist jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird.
Da wir entsprechende Vorkehrungen installiert haben können wir auch weiterhin Importtitel und nun auch indizierte Spiele an volljährige Kunden versenden:
Hierzu benötigen wir für die AUSLIEFERUNG aller Titel die:
- keine Jugendfreigabe,
- Nicht geeignet unter 18 Jahren,
- indizierte Titel,
- Import Titel die keine USK Freigabe haben
eine einwandfrei lesbare Kopie des Personalausweises die bestätigt, dass der Besteller mindestens 18 Jahre alt ist. (Dies benötigen wir nur einmalig und können dann ggf. weitere Bestellungen problemlos ausliefern).
Hierbei sollte Vorder- und Rückseite per Mail-Anhang übermittelt werden (am Besten im JPG-Format in einer Grösse von etwa 500 * 350 Pixel je Bild, die Bilder können natürlich auch gepackt werden).

Für unser Angebot das die oben genannten Titel enthält haben wir einen speziellen Zugang eingerichtet der durch eine Personalausweisnummer-Prüfung, bzw. Kundennummer/Passwort Abfrage gesichert ist.
(Anmerkung: Hierbei handelt es sich um eine Eigenprogrammierung, es wird also NICHT auf irgendwelche andere Seiten zur Überprüfung verlinkt und die Ausweisnummer wird nur im Falle einer Bestellung an uns übermittelt.)
Ansonsten GARANTIEREN wir (wie seit 14 Jahren), dass KEINERLEI Daten an Dritte weitergegeben werden.

- Die Zustellung entsprechender Lieferungen wird dann nur noch mit der Post-Option "eigenhändig" erfolgen, das heisst diese Sendungen können nur direkt vom Passinhaber² entgegengenommen werden.
Leider ergeben sich durch diese Zustellform Mehrkosten von 2.50 Euro, die allen entsprechenden Sendungen hinzugerechnet werden müssen.

- alle Titel mit einer Einstufung bis "Freigegeben ab 16 Jahren" können weiter ohne jegliche Einschränkung und Alterskontrolle versandt werden.

² Die Post bietet auch die Möglichkeit einer Person Ihres Vertrauens eine Postvollmacht auszustellen, welche dann auch "eigenhändige" Sendungen entgegennehmen darf. Die entsprechenden Formulare gibt es bei der Post.

egdusp
2003-04-17, 18:53:13
Vielleicht sollte man diesen Thread mal zum Sticky machen, oder noch besser, die entsprechenden Versandhändler direkt auf der Hauptseite verlinken.

mfg
egdusp

Eliot
2003-04-17, 19:08:23
http://www.aum.at
Österreichs kleiner Amazon :-)

http://www.gamespot.at

http://www.softunity.com/


Eliot

mirp
2003-04-17, 20:18:42
Originally posted by Leonidas
Ich vertraue nun auch nur auf diesem einem Zitat. Schön wäre es, wenn jemand den genauen Gesetzestext hätte. In dem Interview, das du hier angibst, verweist ein Link darauf:

Im Wesentlichen fordert das neue Gesetz (http://www.bmfsfj.de/top/dokumente/Artikel/ix_86000.htm?template=single&id=86000&script=1&ixepf= _86000), dass...

Auf der Seite kann man es dann als PDF herunterladen.

TingleTangleDuke
2003-04-18, 11:01:56
Originally posted by Leonidas




Sorry, aber ich schick denen doch keine Kopie eines Ausweises! Man ist doch nicht 29, um wie ein Kind behandelt zu werden, oder? Außerdem lehne ich Registrierungen sowieso ab ...

wohl ein wenig paran..... was? Als wenn Okaysoft etwas für die Situation könnte - die machen wenigstens das beste daraus ohne - na, egal..... Wenn du in eine Videothek gehst, mußt du auch den Ausweis vorlegen und die Daten werden gespeichert, in deinem Leben gibt es noch hunderte solcher Beispiele - da spielt Okaysoft garantiert kein MS oder ähnliches!