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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Chat mit der BPJS am 22.11.2001


Kai
2001-11-10, 00:35:05
Am 22.11.2001 wird auf der Seite der Spielezeitschrift PC-Action ein Chat mit Elke Monssen-Engberting, der Leiterin der BPJS (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften) stattfinden.

Der Chat wird sehr wahrscheinlich moderiert sein - wenn ihr also daran teilnehmen möchtet, reisst euch bitte am Riemen :)

Eine kleine Bitte meinerseits:
Vermeidet es bitte nach "Return to Castle Wolfenstein" zu fragen - und wieso wir es nicht erwerben dürfen, denn wenn wir Pech haben und auch ein sogenannter "Jugendschützer" aus reiner Neugierde "mitchatten" möchte, könnte dieser auf die dumme Idee kommen einen Beschlagnahmungsantrag für RTCW einzureichen ;)

eViLsTieFel
2001-11-10, 00:41:24
Kann mir jetzt nochmal einer erklären was überhaupt der sinn der bpjs ist ??? Wahllos irgendwelche Spiele indizieren ? Man denke an den Fall als da jemand Autobahnraser aus den Regalen holen wollte weil es Verkehrteilnehmen zur Raserei anstifftet... son Unsinn

silverboobs
2001-11-10, 10:38:12
Originally posted by Kai
könnte dieser auf die dumme Idee kommen einen Beschlagnahmungsantrag für RTCW einzureichen ;)

Wieso das denn?
Beschlagnahmung nur bei (in D.) verbotenen Inhalten (wie bspw. die enhaltenen Swastika in der US oder engl.Version von RtCW); die deutsche Version könnte lediglich indiziert werden (wegen "zu hoher" und realistischer Gewaltdarstellung,...).
Wenn eine ungeschnittene Version nach D in den Handel kommen soll, wird die sowieso sofort staatsanwaltschaftlich beschlagnahmt werden (sofern die das mitbekommen), bei der dt. Version hingegen dauert ne Indizierung in der Regel ne gewisse Zeit:

Antrag muss gestellt werden und bearbeitet werden, Sitzung BPjS (die im allgemeinen nur 4x jährlich zusammen trifft), Entscheidungsfindung, Bekanntmachung im BPjS-eigenen Printmedium...

Was meint ihr, warum Q3A solange frei verkäuflich war?
Oder weshalb es Q3TA AddOn noch imemr frei verkäuflich gibt?

Andre
2001-11-10, 10:57:46
Ich raff aber bis heute nicht, warum Q3 indiziert wurde, nicht aber UT.
Den Unterschied sollen die mir mal erzählen.

silverboobs
2001-11-10, 11:15:49
Ich kann nur versuchen es zu erklären: für Q3A hat sich jemand die Mühe gemacht, eine Prüfung zur Indizierung in die Wege zu leiten (bspw. n besorgter Vater, der bei den Jugendbehörden nachgefragt hat) und bei UT hat dies keiner.
Da die BPjS nur auf Antrag in Aktion tritt, und nur die Jugend- und Landesjugendämter diesen Antrag stellen können, bleibt allen anderen nur, eine Antragsstellung anzuregen, bzw. auf möglicherweise jugendgefährdende Inhalte hinzuweisen...
Ich denke mal, dass die wenigsten Leute wissen, wie sie sowas in Gang zu bringen hätten und viele "Erziehungsberechtigte" die Spiele der Kinder tolerieren; ob aus Unwissenheit über den Inhalt oder weil sie nicht glauben, dass das irgendwelche negativen Folgen haben könnte, lasse ich mal dahingestellt.

Tatsache ist, jeder kann so eine Prüfung anregen, hatte das sogar mal bei Sierra.de etwas schärfer formuliert, in einer Diskussion über "grünes blut" in dt. Versionen von HL und CS usw. und ner BPjS-Diskussion: Tatsache ist, dass Sierra (zumindest in den letzten Jahren) von sich aus immer ne lokalisierte Fassung seiner Shooter (in D.) freiwillig nachgelegt hat, um der möglichen Indizierung wegen die Umsatzeinbussen gering zu halten.
Andere Hersteller (id, epic) taten dies nicht, und es war auch nicht zu deren Nachteil (siehe UT: keine Indizierung).

Habe mal in einem Interview mit Engberding-... geklesen, dass die Erziehungsberechtigten ihren Kindern den Zugang zu indizierten Inhalten erlauben können, sie also sogar die Spiele für ihre kinder "unter der Ladentheke" erwerben können ;)

Wäre doch mal n netter Aspekt, den die gute Dame noch mal näher im Chat erläutern sollte...

(Wenn man dann noch etwas, wie das "Wissen (der Eltern über die Spiele/Inhalte) und nicht dagegen handeln = tolerieren = erlauben" einwerfen kann, wären alle unter 18-jährigen aus dem Schneider, oder?)

Unregistered
2001-11-10, 12:38:35
Originally posted by Kai
Eine kleine Bitte meinerseits:
Vermeidet es bitte nach "Return to Castle Wolfenstein" zu fragen - und wieso wir es nicht erwerben dürfen, denn wenn wir Pech haben und auch ein sogenannter "Jugendschützer" aus reiner Neugierde "mitchatten" möchte, könnte dieser auf die dumme Idee kommen einen Beschlagnahmungsantrag für RTCW einzureichen ;)

Gerade jetzt wäre die Chance, nach RTCW zu fragen. Dann sind die müßige Spekulationen zu Ende, die in den diversen Foren ablaufen (Ist RTCW verboten? Ist der Import von RTCW verboten? Was würde die Staatsanwaltschaft im Falle eines Importes unternehmen? usw.).

Vielleicht nehme ich am Chat teil und frag mal: Alles was Sie über RTCW wissen wollten, aber nie zu fragen wagten.

VanAsten
2001-11-10, 16:37:17
BEschimpft sie ja nicht sonst werden eure Namen die ihr beim Chat verwendet auch noch indiziert. *eg*

Captain America
2001-11-10, 18:22:20
Originally posted by Andre
Ich raff aber bis heute nicht, warum Q3 indiziert wurde, nicht aber UT.
Den Unterschied sollen die mir mal erzählen.

Wenn das was ich damals gehört habe richtig ist, wurde UT nicht indiziert, weil sein Vorgänger so aufgebaut war, das man bestimmte Personen (die 4-armigen Hempels da) nicht abknallen durfte um weiter zu kommen. Keine Sinnlose Gewalt also. H4rh4r.

Scheinbar war die Tatsache dass UT ein anderes Genre als U ist nicht bekannt.

Leonidas
2001-11-12, 01:55:52
Originally posted by Captain America


Wenn das was ich damals gehört habe richtig ist, wurde UT nicht indiziert, weil sein Vorgänger so aufgebaut war, das man bestimmte Personen (die 4-armigen Hempels da) nicht abknallen durfte um weiter zu kommen. Keine Sinnlose Gewalt also. H4rh4r.

Scheinbar war die Tatsache dass UT ein anderes Genre als U ist nicht bekannt.



Exakt @ CapM: Unreal wurde seinerzeit geprüft, aber nicht indiziert. Q3A wurde als Fortsetzung automatisch geprüft, UT eben nicht. Und wenn keiner einen Antrag einreicht ...

Blood2 wurde auch erst Monate später indiziert, bei Doom war das glaube ich ähnlich. Offensichtlich sind die Jugendämter so weit von der Realität ihrer Zielgruppe entfernt, das sie nicht mitbekommen, was läuft ...

Kai
2001-11-12, 02:07:33
Originally posted by Captain America


Wenn das was ich damals gehört habe richtig ist, wurde UT nicht indiziert, weil sein Vorgänger so aufgebaut war, das man bestimmte Personen (die 4-armigen Hempels da) nicht abknallen durfte um weiter zu kommen. Keine Sinnlose Gewalt also. H4rh4r.

Scheinbar war die Tatsache dass UT ein anderes Genre als U ist nicht bekannt.

Die konnte man doch abknallen :| Oder redet ihr von der D-Version ?

Wuzel
2001-11-12, 04:16:17
He da Chat ich mit.
Was nehmen die da fürn Chat -> erlauben die nen weng die Schnecke zu stritzen ?

Also dieser Jugendschutz ist mega beknackt -> was ja jedes KIND ;)

Denn 'Hempels' ( Nalis ? ) kann man sehr wohl einen vorn Latz setzen.
Warum ladebn die die Schnecke nicht auf ne Runde Q3 RA ein ???
Das wär lustig -> ich glaub so viel Spass hatse noch nie in ihrem Leben gehabt ...

Captain America
2001-11-12, 11:10:03
You can smack the Hemples up but they won't show you all the goodies.

Kai
2001-11-12, 13:45:24
Originally posted by Captain America
You can smack the Hemples up but they won't show you all the goodies.

I rate pretty high on smacking the Hempels, cuz they look so stupid with their 40000 arms. Hey, did anyone saw a female Hempel with four tits?

VanAsten
2001-11-12, 13:49:40
Yep die Hempels kann man abknallen. Hab aber glaub ich die E, hab lang ned mehr U gespielt.

thomasius
2001-11-22, 15:56:31
nur noch mal zur erinnerung, damit wir das nicht vergessen

Kai
2001-11-22, 16:28:32
Ich bin wohl dabei :)

thomasius
2001-11-22, 19:19:25
wo findet der chat statt und wann?
ich war jetzt auf der seite von der spielezetschrift, da steht aber gar nix!

thomasius
2001-11-22, 19:25:18
Meldung auf www.pcgames.de
Er findet nun am 10.12.2001 ab 18 Uhr in unserem Themenchat statt.