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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Doppelversand... was tun?


Bakunin3
2003-04-23, 08:12:50
Jetzt mal gesetzt den Fall, ihr bestellt eine Ware oder ersteigert sie bei einem Händler bei Ebay... ihr überweist das Geld und ein paar Tage später trifft die Ware bei euch ein.
Prima.
Allerdings kommt die gleiche Ware unbestellt und unbezahlt wieder drei Tage später ein zweites mal bei euch ein...

Was würdet ihr machen?

B3

Asaraki
2003-04-23, 08:39:40
Entweder zurückschicken, würde ich machen, oder aber behalten, ABER wenn du es behalten willst, erstmal abwarten ob der Händler sich meldet, in dieser Zeit darfst du die Ware nicht benutzen. Was is es denn?

Bakunin3
2003-04-23, 09:03:25
Naja... aber zurückschicken würde ja mein eigenes Geld kosten... wenn ich unfrei schicke, nimmt es der Händler eventuell nicht an.
Da ich mich über den Händler bei der Abwicklung aber ohnehin schon sehr geärgert habe, will ich nicht einen einzigen Pfennig für dessen Fehler ausgeben.

Also werde ich warten, ob der sich von sich aus meldet.

Es ist übrigens noname-Arbeitsspeicher.

B3

stabilo_boss13
2003-04-23, 11:11:07
Originally posted by Bakunin3
Naja... aber zurückschicken würde ja mein eigenes Geld kosten..Brauchst du auch nicht:

7. Unverlangtes Zusenden von Waren
Durch eine Klarstellung im BGB (§ 241a) wird weiterhin festgeschrieben, dass durch das unverlangte Zusenden von Waren kein Vertrag zustande kommt. Dies galt auch zuvor. Schickt ein Unternehmer Waren an einen Verbraucher, obgleich dieser sie nicht bestellt hat, kann er vom so belästigten Kunden auch keinen Schadensersatz oder ein Entgelt für den gezogenen Nutzen verlangen. Wollte der Unternehmer bislang seine Waren zurück erhalten, musste er sie abholen. Jetzt kann er nicht einmal mehr dies durchsetzen. Dies gilt freilich dann nicht, wenn ein bestelltes Paket lediglich irrtümlich bei einem falschen Adressaten landet. Dieser muss es weiterhin der Post zurückgeben, damit es richtig zugestellt wird.

Quelle: http://www.uni-koeln.de/rrzk/kompass/87/k8717.html

Eine ganz andere Sache ist, ob du bei diesem Händler wieder einmal etwas bestellen willst. Vielleicht kannst du das ja einvernehmlich (ein kleines Geschenk für deine Mühe) regeln.

Bakunin3
2003-04-23, 11:41:55
Originally posted by stabilo_boss13
Brauchst du auch nicht:

7. Unverlangtes Zusenden von Waren
Durch eine Klarstellung im BGB (§ 241a) wird weiterhin festgeschrieben, dass durch das unverlangte Zusenden von Waren kein Vertrag zustande kommt. Dies galt auch zuvor. Schickt ein Unternehmer Waren an einen Verbraucher, obgleich dieser sie nicht bestellt hat, kann er vom so belästigten Kunden auch keinen Schadensersatz oder ein Entgelt für den gezogenen Nutzen verlangen. Wollte der Unternehmer bislang seine Waren zurück erhalten, musste er sie abholen. Jetzt kann er nicht einmal mehr dies durchsetzen. Dies gilt freilich dann nicht, wenn ein bestelltes Paket lediglich irrtümlich bei einem falschen Adressaten landet. Dieser muss es weiterhin der Post zurückgeben, damit es richtig zugestellt wird.

Quelle: http://www.uni-koeln.de/rrzk/kompass/87/k8717.html

Eine ganz andere Sache ist, ob du bei diesem Händler wieder einmal etwas bestellen willst. Vielleicht kannst du das ja einvernehmlich (ein kleines Geschenk für deine Mühe) regeln.

Danke, das hilft mir sehr weiter... also behalte ich das erst einmal und warte ab, ob der Mensch überhaupt noch mal etwas wegen seinem Billig-RAM sagt.

B3

Hansmaulwurf
2003-04-23, 16:19:09
Kannste auf jedenfall behalten :) ich würds auch machen

EureDudeheit
2003-04-23, 16:53:33
Originally posted by stabilo_boss13
Brauchst du auch nicht:

7. Unverlangtes Zusenden von Waren
Durch eine Klarstellung im BGB (§ 241a) wird weiterhin festgeschrieben, dass durch das unverlangte Zusenden von Waren kein Vertrag zustande kommt. Dies galt auch zuvor. Schickt ein Unternehmer Waren an einen Verbraucher, obgleich dieser sie nicht bestellt hat, kann er vom so belästigten Kunden auch keinen Schadensersatz oder ein Entgelt für den gezogenen Nutzen verlangen. Wollte der Unternehmer bislang seine Waren zurück erhalten, musste er sie abholen. Jetzt kann er nicht einmal mehr dies durchsetzen. Dies gilt freilich dann nicht, wenn ein bestelltes Paket lediglich irrtümlich bei einem falschen Adressaten landet. Dieser muss es weiterhin der Post zurückgeben, damit es richtig zugestellt wird.

Quelle: http://www.uni-koeln.de/rrzk/kompass/87/k8717.html

Eine ganz andere Sache ist, ob du bei diesem Händler wieder einmal etwas bestellen willst. Vielleicht kannst du das ja einvernehmlich (ein kleines Geschenk für deine Mühe) regeln.



das ist sooooo nicht richtig, es stimmt zwar daß durch eine unbestellte leistung der versender keine ansprüche gegen den empfänger hat und der empfänger die sache benutzen und quasi als geschenkt ansehen darf aber in diesem fall sieht das anders aus, da es sich offensichtlich um einen irrtum vom versender handelt und er es dir wahrscheinlich nicht bewußt ein 2. mal geschickt hat, damit du es kostenlos behalten darfst oder um einen vertrag mit dir zu schließen. somit ist 241a absatz 2 einschlägig und der versender kann die sache wieder zurückverlangen und auch schadensersatz....

EureDudeheit
2003-04-23, 16:56:47
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

Bakunin3
2003-04-23, 18:26:11
Originally posted by EureDudeheit

das ist sooooo nicht richtig, es stimmt zwar daß durch eine unbestellte leistung der versender keine ansprüche gegen den empfänger hat und der empfänger die sache benutzen und quasi als geschenkt ansehen darf aber in diesem fall sieht das anders aus, da es sich offensichtlich um einen irrtum vom versender handelt und er es dir wahrscheinlich nicht bewußt ein 2. mal geschickt hat, damit du es kostenlos behalten darfst oder um einen vertrag mit dir zu schließen. somit ist 241a absatz 2 einschlägig und der versender kann die sache wieder zurückverlangen und auch schadensersatz....

Schadensersatz?

Für den Schaden, der ihm enstanden ist, daß er mir aus eigener Zerstreutheit eine Ware zugesendet hat, die ich kein zweites mal bestellt hatte? Dann schicke ich jetzt auch aller Welt Waren zu und verlange dann Schadensersatz, ha, ha. ;D

Übrigens war das Ganze über Ebay abgewickelt...
Und dann ist da noch folgendes Seltsames gewesen: Es war zwar zwei mal die exakt selbe Ware, auch auf gleiche Weise verpackt... aber der Absender ist zwei mal ein anderer... ich nehme aber natürlich an, daß es der selbe Versender ist... weil ich ja sonst nichts bestellt habe (oder wenn, dann in totaler geistiger Umnachtung, wer weiß ;) ).

Also ich behalte den Kram jetzt erst mal... wenn er wirklich noch mal ankommt, kann er es gerne - benutzt - wieder haben. Ich kann ja jederzeit - wahrheitsgemäß - sagen, daß ich den Namen des zweiten Versenders noch NIE gehört habe. Ich konnte den Laden, von dem der zweite Versand kam, ja nicht einmal über Google finden...

B3

EureDudeheit
2003-04-23, 18:29:56
wenn du die sache kaputt machst... schadensersatz

M@trix
2003-04-23, 21:11:26
Ich würde es auch erst einmal behalten, aber noch nicht benutzen! Würde so 1Monat warten oder 2 und schauen was kommt. Wenn nichts kommt *freu*

MFG

Viking-Warrior
2003-04-23, 22:46:10
Genau so etwas ist mir auch passiert. Habe im T-Punkt ISDN bestellt, den Vertrag abgeschlossen und eine ISDN-Anlage mit integrierter Firewall gekauft. Auch gleich bezahlt. Und mitgenommen.
Aber ca. zwei Wochen später bekam ich genau dieselbe Anlage und einen neuen NTBA zugeschickt. Mit einem Lieferschein: "Ihre Bestellung:"
Anbei ist ein Überweisungsschein, aber alle Daten, Zahlen und Beträge sind mit ******* ausgefüllt.
Anscheinend hat der Typ im T-Punkt vermerkt, was ich gekauft habe, auch dass ich schon bezahlt habe, aber nicht, dass ich die Anlage schon mitgenommen habe (Und auch den NTBA).
Selbst schuld, bisher hat sich noch niemand gemeldet. Das Ding liegt noch Original-Verpackt in meinem Regal, und wartet auf Jemanden, der so etwas brauchen kann, hähä.

Unregistered
2003-04-25, 02:09:03
@Bakunin3

im Politik forum machst du ein auf " Ich liebe die Gerechtigkeit " und hier zeigst Du mal was für ein type Du bist.

Das was Du vorhast ist ganz einfach "" Betrug "" !!!

Sir Silence auffer Arbeit
2003-04-25, 09:13:48
Betrug ist rechtswidrig... aber stand da oben nicht, dass es dem Gesetz nach ok is, was er vor hat?

Selbst wenn: Wie oft werden wir von Händlern betrogen?

sun-man
2003-04-25, 13:37:07
Hi,
anschreiben und zurückschicken.
Meist ist das Geschrei nämlich erst dann riesengroß wenn man selbst "beschißen" wurde. Sei es um nen Euro oder um nen ganzen Speicherriegel.
ICH würde mich freuen wenn jemand ehrlich wäre.

<Selbst wenn: Wie oft werden wir von Händlern betrogen?

Heißt das das wir uns nun alles unehrlich aneignen dürfen ?

Ich hab mal nen Wasserkühler zuviel bekommen von AC. Nach 3 Tagen kam ne Mail ich möge es bitte einfach einpacken und zurückschicken (ich hatte schon am ersten Tag dorthin gemailt). Habs nicht zurückgeschickt sondern extra bezahlt, ohne Versandkosten etc...sowas kann man immer gebrauchen.

MFG

Unregistered
2003-04-25, 18:19:30
Originally posted by Mogul
Hi,
anschreiben und zurückschicken.
Meist ist das Geschrei nämlich erst dann riesengroß wenn man selbst "beschißen" wurde. Sei es um nen Euro oder um nen ganzen Speicherriegel.
ICH würde mich freuen wenn jemand ehrlich wäre.

<Selbst wenn: Wie oft werden wir von Händlern betrogen?

Heißt das das wir uns nun alles unehrlich aneignen dürfen ?

Ich hab mal nen Wasserkühler zuviel bekommen von AC. Nach 3 Tagen kam ne Mail ich möge es bitte einfach einpacken und zurückschicken (ich hatte schon am ersten Tag dorthin gemailt). Habs nicht zurückgeschickt sondern extra bezahlt, ohne Versandkosten etc...sowas kann man immer gebrauchen.

MFG


Genau, nur weil es ein paar schwarze schafe gibt muss man nicht auch eins sein.

Ich hatte bis jetzt, knock knock on wood, immer glück mit händler, ich suche mir aber auch keinen arabischen basar aus um PC ware zu kaufen.

Lieber € 1,- mehr zahlen und gute ware bekommen als billig kaufen und schrott bekommen.