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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : copy von winxp


horscht
2001-11-13, 20:45:36
n abend,

wie isn das jetzt mit einer kopierten xp version???
meint ihr das auch privatanwender mit rechtlichen schritten rechnen müssen??? wie sieht hier die rechtslage aus??? will jetzt aber nich die standard antworten hören, wie "kaufs dir halt". ich werde es mir schon kaufen - möchte es aber halt erst mal mit meiner hardware testen bevor ich es mir kaufe und dann vielleicht nen depri kriege wenn meine ganzen karten nich richtig laufen!

kurz gesagt hat sich mein mitbewohner das ding gekauft und ich überlege ob ich es mir ma kurz installiere...

noch was: sollte man die updatefunktion mit einer nicht legalen version bleiben lassen oder iss das egal???

thx

Unregistered
2001-11-13, 21:01:54
Ich denke nicht, das du mit rechtlichen Schritten rechnen musst, wenn du dir ne Raubkopie auf den Rechner machst.
Das leidige Thema mit den Raubkopien, hin oder her. Was soll ich als armer Student machen? Da holt man sich schon die ein oder andere "Sicherungskopie" aus dem Netz, ob Spiele oder sonst. Software.
Ich hatte ME aus dem Netz, 2000, und XP auch. Wenn ich irgendwann viel Geld verdiene kauf ich mir den ganzen Ramsch.
Mit dem Auto uppen weiss ich nicht so genau. Ich mach es seit ME und mir hat noch keiner ans Bein gepisst.

barracuda
2001-11-14, 15:10:51
Auch die Private Nutzung von raubkopierten OS'en oder sonstigen Programmen ohne im Besitz der jeweils erforderlichen Nutzungslizenz zu sein, ist strafbar. Aber:

Man darf alles, man darf sich nur nicht erwischen lassen. ;D;D;D

Das Online-Update würde ich in diesem Fall lieber bleiben lassen.

Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du mit Deiner kompletten HW-Konfiguration zum Händler gehst und ein Original-Windows käuflich erwirbst, nachdem der Händler zugesichert hat, daß diese OS mit der beschriebenen HW-Konfig läuft. Das sollte er schriftlich oder vor Zeugen tun. Wenn das OS wider Erwarten doch nicht zum Fliegen zu bringen ist, kannst Du es wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.