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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probleme mit ebay verkäufer


Unregistered
2003-04-29, 08:17:37
Hi ,

Hab ein problem mit einem ebay verkäufer ,ich sollte vorüberweisen und dann das gerät bekommen ,ich habe schon längst überwiesen un nun meldet er sich troz aufforderung :(

irgendwo habe ich hier gelesen das man überwiesenes geld auch wieder zurück buchen kann stimmt das ?

wäre euch dankbar für jede hilfe :)

ciao

Unregistered
2003-04-29, 08:18:28
Originally posted by Unregistered
Hi ,

Hab ein problem mit einem ebay verkäufer ,ich sollte vorüberweisen und dann das gerät bekommen ,ich habe schon längst überwiesen un nun meldet er sich troz aufforderung :(


ciao

trozt aufforderung nicht mehr :)

Unregistered
2003-04-29, 10:36:54
Zurückbuchen kannst du nicht sobald das Geld dem Konto des VK gutgeschrieben wurde. Das kannst du nur solange wie der Überweisungsvorgang noch nicht abgeschlossen ist.

WedgeAntilles
2003-04-29, 11:21:26
1 Woche lang hast du soweit ich weiß Zeit, dass Geld zurückbuchen zu lassen.

Es ist irrelevant ob das Geld schon gutgeschrieben wurde - das ist eh meist am nächsten Tag der Fall.


Edit: Was du sonst tun kannst:
Wie lange meldet er sich schon nicht?
Beschwere dich bei ebay über ihn
Gib ihm ne negative Bewertung

Wirklilch viel tun kannst du nicht - vor Gericht ziehen lohnt sich nicht, der Beträg dürfte viel zu gering sein.

stabilo_boss13
2003-04-29, 11:33:24
Überweisungen können nach erfolgter Gutschrift nicht mehr rückgängig gemacht werden:

Die Frist für den Widerruf von Überweisungsaufträgen ist seit Mitte August 1999 in dem sogenannten Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39 vom 26.7.1999) geregelt. Hiernach kann der Überweisungsauftrag nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a Abs. 4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich und der Zahlende muss sich dann gegebenenfalls unmittelbar an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will.

Wird häufig durcheinander gebracht mit der Einzugsermächtigung:

Zum Ausgleich für dieses Risiko gewähren die Kreditinstitute ihren Kunden eine Frist von sechs Wochen, um eventuelle unberechtigte Abbuchungen zu reklamieren und eine Rücklastschrift zu veranlassen. Der Kunde ist nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen also gezwungen, seine Kontoauszüge regelmäßig auf mögliche unberechtigte Lastschriften hin zu überprüfen.

Quelle: http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?anlage68.htm