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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Warnung: RTCW nicht nach D importieren!


Unregistered
2001-11-15, 11:06:01
Aus:

http://www.game-on.de/index.cfm?article_id=13536

Achtung: Das Einführen der US-Original-Version ist aufgrund der im Spiel enthaltenen verfassungswidrigen Nazi-Symbole in Deutschland strafbar! Activision warnt laut dem Fachmagazin MCV vor dem Import des Titels - strafrechtliche Folgen sind für Händler und auch für Privatleute nicht auszuschließen.

Nefilim
2001-11-15, 11:15:09
Nett, dass Du uns die Meldung schickst, doch ich frage mich, mit welcher juristischen Begründung es verboten sein soll?

Dann müsste jedes Buch, jeder Film und jedes Medium mit einem Hakenkreuz verboten sein!

Ich denke mal, das ist ganz einfach nur Panikmache von Activision, die sicher auch gerne ein paar deutsche Versionen verkaufen würden... ;) :D

PrimeTime
2001-11-15, 11:29:02
Leider ist das keine Panikmache von Activision.

Bücher und Filme gelten als Kunst. Auch wenn das bei machem Kriegsfilm aus den 70er recht zweifelhaft ist. Aber so ist nun einmal leider die gesetzliche Lage in Deutschland.

Und Computergames werden nicht als Kunst angesehen, daher ist der Vertrieb verboten.

Aber Deutschland sollte so langsam einmal aus seinem Schlaf erwachen. Es kann doch irgendwie nicht sein das bei Hakenkreuzen alle entsetzt aufschreien, aber zu der Politik von diesem Kriegstreiber Sharon in Israel kein Politiker den Mund aufmacht.

ow
2001-11-15, 12:23:56
Originally posted by PrimeTime
Leider ist das keine Panikmache von Activision.

Bücher und Filme gelten als Kunst.


Gilt das auch fuer mit Hakenkreuzen geschmueckte Neonazi-Propaganda (gedruckte Werke)??

Irgendwie kann das ja nicht sein, oder?

Leonidas
2001-11-15, 12:30:52
Originally posted by Unregistered
Aus:

http://www.game-on.de/index.cfm?article_id=13536




Activision warnt, weil sie Angst verbreiten wollen. Das ist alles. Ob das, was sie sagen, einwandfrei ist, spielt für Activision keine Rolle.

Leonidas
2001-11-15, 12:44:53
Um das mal eindeutig klarzustellen:

Der private Besitz von RTCW/englisch ist definitiv nicht strafbar! Genauso wie der Besitz von "Mein Kampf" im übrigen.




Aber:

1. Deutsche Händler dürfen das nicht handeln!

2. Es kann jederzeit - auch bei Privatpersonen - beschlagnahmt werden. Allerdings werden rein praktisch keine Hausdurchsuchungen gemacht, um an ein Stück privater Software ranzukommen. Hausdurchsuchungen aus diesen Gründen gibt es im gewöhnlichen nur bei Händlern. Ob ein Spiel auch von Privatpersonen beschlagnahmt werden kann, legt der Richter fest, der die Beschlagnahmung festlegt - dies kann also in jedem Fall anders sein. Bei Spielen ist es wohl extrem selten, daß auch die Beschlagnahmung von Privatpersonen angeordnet wird.

3. Es kann jederzeit - auch bei Privatpersonen - an der Grenze beschlagnahmt werden. Dies wird auch gemacht, wenn der Zoll dies entdecken sollte.

4. Der Erwerb aus dem Ausland ist *nicht* ausdrücklich verboten. Allerdings basiert dies nur darauf, daß es überhaupt keine Regelung für diesen Fall gibt. Kritiker beachten hier gern nur den normalen Text, der den Erwerb erst einmal prinzipiell verbietet. Dies ist richtig, aber: Dieses deutsche Gesetz gilt nun einmal nur auf deutschem Boden. Das deutsche Gesetz kann dem Bürger nich vorschreiben, was er im Ausland erwerben darf, es kann nur vorschreiben, was nach Deutschland eingeführt werden darf.

5. Aus dem Punkt (4) ergibt sich die Frage, ob es rechtens ist, RTCW/englisch nach Deutschland einzuführen. Eigentlich nicht, das Gesetz ist da theoretisch eindeutig. Ich würde zwar ein Schlupfloch sehen, denn wenn der private Besitz erlaubt ist, muß auch die private Einfuhr erlaubt sein, ansonsten würde das Gesetz keinen Sinn machen. Aber hier besteht nach gängiger Rechtssprechung der einzige Haken: Die Einfuhr ist auch Privatpersonen nicht erlaubt. Der Punkt ist aber, daß dies bei cleverer Handlungsweise nicht endeckt werden wird und sobald das Teil über die Grenze drüber ist, es wieder legal ist. Für die illegale Grenzüberschreitung zu RTCW/englisch muß man (solange es nur privat genutzt wurde) meines Wissens nach allerdings keine strafrechtliche Verfolgung fürchten. Das Spiel wird eingezogen und fertig, über die illegale Grenzüberschreitung kümmert sich keiner - mal abgesehen davon, daß dies sowieso keiner nachweisen kann, woher das Spiel wirklich stammt.





Daraus ergibt sich:

1. Man muss es sich aus dem Ausland beschaffen. An der Grenze muß man Glück haben, wobei dies aus einem anderem EU-Land wohl problemlos sein sollte.

2. Oder man lässt es sich aus Österreich etc. per Versandhändler schicken. Dann muß man auch Glück haben, daß nicht zufällig das eigene Paket beim Zoll zur Stichprobe rangezogen wird. Diese Chance ist sehr gering, aber sie besteht.

3. Wird man bei der Einfuhr gemäß Punkt (1) oder (2) erwischt und ist kein Softwarehändler oder ähnliches, dann wird nur das Spiel beschlagnahmt. Eine Straftat liegt definitiv nicht vor, weil der Besitz ja legal ist und man mehr auch nicht gemacht hat. Der Erwerb fand nicht in Bundesgebiet statt und kann nicht verfolgt werden.

4. Schlecht ist es natürlich, wenn man Software-Händler oder ähnliches ist oder etwas, was die Behörden für ähnlich halten (und das kann viiiiel sein). Dann könnte die Sache als gewerbliche Einfuhr gewertet werden, auch wenn es nur ein privates Exemplar war. Dann kann es passieren, daß die Behörden bei der Gelegenheit gleich mal die Wohnung und die Geschäftsräume auf den Kopf stellen und da auch noch ein paar andere Leichen im Keller finden. Also ist für jeden mit eigener Gewerbeanmeldung die ganze Sache ein Stück riskanter. Besonders wenn einem die Behörden wegen völlig anderer Sachen ans Leder wollen, werden sie diesen Vorwand genüßlich ausnutzen.

5. Ist das Teil erst einmal hier, ist es legal. Solange es hübsch in der eigenen Wohnung bleibt. Vermietung, Verkauf (auch privater Verkauf) und selbst Vorführung unter Freunden sind verboten. Man darf sich ausschließlich alleine daran erfreuen :-)

6. Das Online-Spielen mit einer originalen Version ist ein rechtlich hochinteressanter Punkt, weil "online" juristisch gesehen "öffentlich" ist und man mit einer originalen RTCW Version ja gemäß Punkt (5) nicht öffentlich gehen darf. Ich denke hier aber, daß man sich auf folgende Position zurückziehen kann: Zu einem Spiel gehören immer der Client und der Server. Der Server selber ist neutral, d.h. beinhaltet keine verbotene Symbolik. Außerdem steht er im gewöhnlichen im Ausland. Der Client selber findet dagegen nur auf dem heimischen Rechner statt. D.h. die Darstellung verbotener Symbole findet nur privat statt, auch wenn das Game selber öffentlich ist. Demgemäß sollte auch Online-Spielen mit RTCW/englisch absolut legal sein. Mal abgesehen davon daß es von außerhalb eh so gut wie nicht einsichtbar ist, ob man eine deutsche oder englische Version benutzt. Das weiss nur der Serverbetreiber und der darf sowas aus Datenschutzgründen im gewöhnlichen nicht rausgeben - oder sitzt im Ausland und wird sich einen Dreck um die Anfrage einer deutschen Behörde scheren.

7. Wenn die Behörden erfahren, daß man ein derartiges Spiel besitzt, hätten sie theoretisch die Möglichkeit der Hausdurchsuchung (nur wenn der Richter auch die Beschlagnahmung von Privatpersonen angeordnet hatte). Es ist höchst unwahrscheinlich, daß sie dies machen, so lange man als unbescholtene Privatperson gilt. Wenn die Behörden aber einen wegen was anderem auf dem Kicker haben, dann werden sie diesen Vorwand ausnutzen.

8. Falls man nix auf der Kerbe hat und trotzdem eine Hausdurchsuchung wegen RTCW bekommt, würde ich im nachhinein auf Unverhältnismäßigkeit klagen und wohl sogar Recht bekommen. Eine Hausdurchsuchung wegen eines privat genutzen Spiels (wenn nicht mehr dabei herauskommt) ist einfach nur schlicht unverhältnismäßig und eine gigantische Steuerverschwendung. Das Spiel bekommt man natürlich nicht zurück.



Ergo:

Man fährt über die Grenze und holt es sich dort völlig anonym. Oder man lässt es sich aus einem anderen EU-Land schicken, mit dem geringen Risiko, daß es der Zoll zur Stichprobe heranzieht. Wenn es einmal hier ist, ist es legal und wird auch zu 99,99% nie entdeckt werden.



PS: Und hier greift dann schon der Überwachungsstaat, der von einigen immer wieder weggeredet wird. Angenommen eine Behörde bekommt Wind davon, daß man so etwas besitzt (ob von einem abgefangenem Paket oder sonstwas). Die Behörde wird einen als anfällig für Rechtsextremismus einordnen, die machen nun einmal keinen Unterschied zwischen echten Neonazis und Computerspielen. Und allein diese eine Eintragung reicht aus, damit sich andere Behörden das Recht nehmen können, einen zu überwachen! Anfangsverdacht nennt man so etwas. Der ist gegeben (egal, ob auf sinnvollen Weg zustandegekommen oder nicht) und man wird wohl auf ewig in der entsprechenden Kartei stehen. Viel toller wird es noch, wenn die Behörden in Zukunft besser zusammenarbeiten. Ist ein schöner Begriff, heisst aber nichts anderes als "Datenaustausch" oder "eine große Datenbank". Dann ist man für *jede* Behörde als potentieller Neonazis sichtbar - bis zum Lebensende. Und bei jeder kleinen Rasterfahnung fällt man automatisch ins Netz und gehört zu den Personen, die einfach so überwacht werden dürfen ...


PS2: Bei dieser Gelegenheit gleich mal ein älterer Artikel zum Thema Zensur in Deutschland:
http://www.3dcenter.de/news/2000-09/26-2a.php

PrimeTime
2001-11-15, 13:06:22
Originally posted by Leonidas

5. Ist das Teil erst einmal hier, ist es legal. Solange es hübsch in der eigenen Wohnung bleibt. Vermietung, Verkauf (auch privater Verkauf) und selbst Vorführung unter Freunden sind verboten. Nach darf sich ausschließlich alleine daran erfreuen :-)


Das würde ja theoretisch bedeuten, dass man es nicht Multiplayer im Netz spielen darf, oder?

Leonidas
2001-11-15, 13:37:58
Originally posted by PrimeTime


Das würde ja theoretisch bedeuten, dass man es nicht Multiplayer im Netz spielen darf, oder?



LOL. Das wäre eine interessante juristische Frage :-)


Aber zumindestens steht: Wo kein Kläger, ist auch kein Richter.

Matrix316
2001-11-15, 19:12:11
Im Internet und in der eigenen Wohnung darf man es spielen, aber damit zu einem Freund gehen und es da spielen geht nicht.;)

Es sei denn er hätte auch ein Original, jedoch was passiert wenn sich zwei Originale begegnen...das kann keiner wissen.;D

Unregistered
2001-11-15, 22:15:49
Habs mir für teures Geld in den USA bestellt (Kreditkarte). Muß ich jetzt davon ausgehen das es beschlagnahmt wird? Oder besteht Hoffnung das der Zoll ein Auge "zudrückt"?

Unregistered
2001-11-15, 22:30:04
Originally posted by Leonidas
2. Es kann jederzeit - auch bei Privatpersonen - beschlagnahmt werden. Allerdings werden rein praktisch keine Hausdurchsuchungen gemacht, um an ein Stück privater Software ranzukommen. Hausdurchsuchungen aus diesen Gründen gibt es im gewöhnlichen nur bei Händlern.

PC Action hat einmal ein Interview mit einer Dame bei der BPjS geführt und hinsichtlich der Gesetzeslage sicherlich vergleichbaren Titel "Wolfenstein 3D" nachgefragt (Video-Interview, "Wolfenstein 3D" wurde dabei nicht überpiept o.ä.).

Man darf W3D als Privatperson besitzen - so die Auskunft der BPjS. Sollte eine Beschlagnahmung von RTCW durchgeführt werden, kann man sich auf die Auskunft der BPjS berufen.

Und im übrigen: Ich glaube, so allmählich fängt die Situation an, lächerlich zu werden. Zunächst weiß - nach fast 10 Jahren - noch immer keiner ganz genau, wie die Rechtslage mit Nazi-Spielen à la Wolfenstein exakt aussieht. Wie kann das sein? Warum ist das so? Es wäre doch für alle Beteiligten einfacher, wenn man genau wüsste, was solche Botschaften wie die jetzige von Activision wert sind, und noch besser, wenn solche Botschaften erst gar nicht verbreitet würden (wenn sie denn offensichtlich falsch sind).
In einigen Jerry-Lewis-Filmen kommen Nazi-Symbole vor, will man jetzt sagen, diese Filme seien "Kunst" und müssten als solche geschützt werden? Und wer einmal "Frühling für Hitler" von Mel Brooks gesehen hat, was immer mal wieder im Fernsehen kommt, der fragt sich da schon eher als bei RTCW, ob der gute Geschmack noch bewahrt wurde.

Und ich halte die Ansicht von Leonidas, dass man als RTCW-Besitzer vom Staat in die Neonazi-Datenbank eingetragen wird, für gar nicht so abwegig. Dass die Verwendung von Nazi-Symbolen in Computerspielen die allgemein bekannten Reaktionen hervorruft (Beschlagnahmung solcher Spiele bei Händlern etc.), halte ich auch für ein wenig übertrieben.

Leonidas
2001-11-15, 22:36:13
Originally posted by Unregistered
Habs mir für teures Geld in den USA bestellt (Kreditkarte). Muß ich jetzt davon ausgehen das es beschlagnahmt wird? Oder besteht Hoffnung das der Zoll ein Auge "zudrückt"?


Der Zoll wird definitiv die Augen nicht zudrücken, *wenn* er es findet. Aber der Zoll wird Pakete kleinen Umfangs von einer unbekannten Firma an eine privat Person nur Stichproben unterziehen. Normalerweise gibt man sich mit der Zollerklärung zufrieden. Da steht "Software" drauf und deswegen kontrolliert der Zoll das Paket sicher nicht. Wie gesagt besteht hier nur das Risiko einer Stichprobe.

Unregistered
2001-11-15, 22:41:42
Mal angenommen der Zoll findet es. Haben die eine schwarze Liste nach der die "aussortieren", oder muß für eine Beschlagnahmung die Symbolic schon auf dem Cover(Tin-Box) offensichtlich sein?

Leonidas
2001-11-15, 22:41:47
Originally posted by Unregistered

In einigen Jerry-Lewis-Filmen kommen Nazi-Symbole vor, will man jetzt sagen, diese Filme seien "Kunst" und müssten als solche geschützt werden? Und wer einmal "Frühling für Hitler" von Mel Brooks gesehen hat, was immer mal wieder im Fernsehen kommt, der fragt sich da schon eher als bei RTCW, ob der gute Geschmack noch bewahrt wurde.



Filme sind direkt mittels Gesetz als "Kunst" anerkannt und damit gilt diese Regelung für Filme nicht. Spiele fallen nicht unter "Kunst" und damit gilt die Regelung zur Darstellung verfassungsfeindlicher Symbolik = Verbot.

Dies ist schon recht eindeutig geregelt. Man könnte nur argumentieren, daß diese Regelung aufgestellt wurde, als es noch keine Computerspiele gab und das Computerspiele neu zu betrachten sind und nicht einfach in das alte Regelwerk reinzupressen sind.

Leonidas
2001-11-15, 22:46:53
Originally posted by Unregistered
Mal angenommen der Zoll findet es. Haben die eine schwarze Liste nach der die "aussortieren", oder muß für eine Beschlagnahmung die Symbolic schon auf dem Cover(Tin-Box) offensichtlich sein?


Beides. Wenn die diese Symbolik finden, wird automatisch konfisziert, es sei denn, es handelt sich um die gesetzmäßigen Ausnahmen (alles, was "Kunst" ist, also Filme z.B.). Außerdem haben die (sehr aktuelle) Listen, was beschlagnahmt werden darf und was nicht. Wenn also morgen jemand die Beschlagnahmung anordnet, wird der Zoll sicher als erster davon erfahren und dann alles einziehen, wo RTCW draufsteht.

Wie gesagt: Macht der Zoll das Paket einmal auf, ist es wohl weg. Aber die Chance, daß der Zoll ausgerechnet ein kleines Privatpaket aufmacht, ist doch gering. Es gehen täglich Warensendungen in Milliarden-Höhe über die Grenzen, der Zoll konzentriert sich auf die wesentlichen Sachen.

Unregistered
2001-11-15, 22:52:04
Und wie steht es mit Rechnungen? Auch hier kann man den Inhalt erkennen. Schließlich muß ja irgendwie die Zollgebühr erhoben werden. Ich habe RTCW bei ebgames.com bestellt. Die Rechnung geht allerdings an meinen Freund. Dürfen die unter diesen Umständen das Paket überhaupt öffnen? Zu mir kommt es ja praktisch als Geschenk.

Unregistered
2001-11-15, 23:17:36
Bei dem englischen Versender SoftwareFirst gibt es einen Eintrag.

This item is released on 30/11/01
Country Compatibility : All Countries
Delivery Available to : Worldwide

http://www.softwarefirst.com/Product.asp?WebRef=10086153

Ich habe mit diesem Versender allerdings noch keine Erfahrungen.

Unregistered
2001-11-16, 00:00:02
Leider stimmt ein Aspekt dessen, was Leonidas aber ansonsten (vor allem was die Registrierung durch die Behörden als Neonazi) recht treffend formuliert hat, nicht! Es geht um das Thema Beschlagnahmung. Zwar stimmt alles was zur Beschlagnahmung an der Grenze gesagt wurde, aber der Privatbesitz von Dingen mit in Deutschland verbotener Symbolik ist ausdrücklich nicht verboten! So ist es also sowohl vollkommen legal "mein Kampf", als auch die englische Version von RTCW, zu besitzen, als Privatperson natürlich. (Bei Händlern und Geschäftsräumen gelten diese Bestimmungen nicht.) Das bedeutet, dass eine Hausdurchsuchung aufgrund der Annahme, man sei im Besitze besagten Spieletitels (abgesehen davon, dass sie aufgrund der geringen Relevanz auch im Falle der Illegalität wohl kaum als verhältnismäßig zu begründen wäre!) schlicht und einfach illegal seitens der "Behörden" wäre, wogegen man natürlich klagen könnte und selbstverständlich Recht bekommen würde. (Allerdings sollte man in einem solchen Falle am besten auch eine Verfassungsbeschwerde anhängen, um Spiele als Kunst anerkennen zu lassen! [Denn sie sind es nicht weniger als Filme.]) Was hier im Thread zu Thema der Zulässigkeit von Neonazi-Büchern, Filmen etc. gefragt wurde, die ja auch als Kunst geschützt wären, stimmt nur vom Prinzip her, denn hier greift ein anderer Passus, denn diese "Kunst" verstößt schließlich nicht nur wegen verfassungswidriger Symbole gegen das Grundgesetz, sondern in den meisten Fällen auch aufgrund des offenen Aufrufs zur Gewalt, nicht Beachtung der Menschenwürde von Menschen bestimmter Religion oder Herkunft, und wegen dieser Gründe ist der Besitz hier illegal!



-----
selbst auch kein Anwalt, sondern auf seine Ausbildung zum Fachinformatiker wartender Klugscheißer. ;-)

Leonidas
2001-11-16, 00:16:56
Hier hast Du Recht. Ich beachtete folgendes nicht:

Es hängt davon ab, was der Richter, der die Beschlagnahmung auspricht, speziell anordnet. Der legt fest, wie weit die Beschlagnahmung getrieben wird. Es hängt in diesem Fall vom Einzelfall ob. Sorry.

dagmundna
2001-11-16, 00:28:26
Mal so angenommen...

Wenn ich (Mr. Durchschnittsösterreicher), das Spiel einem Freund in D-Land schicken würde, und die würden das beim Zoll finden, können sie's zwar beschlagnahmen aber mir nichts anhaben?

-<dag>-

Kai
2001-11-16, 00:52:02
Originally posted by dagmundna
Mal so angenommen...

Wenn ich (Mr. Durchschnittsösterreicher), das Spiel einem Freund in D-Land schicken würde, und die würden das beim Zoll finden, können sie's zwar beschlagnahmen aber mir nichts anhaben?

-<dag>-

Nee, allerhöchstens dem, dem Du das Game zuschicken würdest (wobei dies auch sehr unwahrscheinlich ist) ... Du bist Österreicher und damit nicht an unser Gesetz gebunden. Ich schätze mal, das ist alles bloss Panikmache seitens Activision (damit die aus dem Schneider sind).

Ausserdem bist Du Privatperson - und keine Firma. Sendungen von Privathaushalt zu Privathaushalt werden vom Zoll meist sowieso ignoriert, solange kein begründeter Verdacht besteht.

Also schick dem Freund in D ruhig RTCW, er wird sich gaaaaaanz bestimmt drüber freuen ;)

barracuda
2001-11-16, 01:03:08
Das Thema hatten wir hier (http://www.forum-3dcenter.de/vbulletin/showthread.php?s=&threadid=4797) vor einiger Zeit schonmal im OT.

Kai
2001-11-16, 03:53:44
Krass! :| Thx @ Barra ;)

Unregistered
2001-11-16, 10:57:14
... vielleicht nen bissel offtopic, aber ich weiss nicht warum irgendjemand diesen Nazidreck spielen soll. Ich hab selber im 2ten Weltkrieg 2 Grossväter verloren und ich finde es wirklich nicht lustig wenn irgendwelche Kiddies im Internet mit Spielcharakteren und Symbolen umherwandeln die hier vor über 50 Jahren aus gutem Grund abgeschafft wurden. Die Onlinegamingszene hat eh keinen guten Stand in Deutschland und es wird durch Titel wie RTCW bestimmt nicht besser.
Ich sehe schon neu gegründete Clans mit phantastischen Namen wie SS, Nsdap, HJ, SA usw. Wenn die Symbole schon "cool" sind warum dann nicht auch die Organisationen ?

Blitz, Exklusiv, Explosiv etc. werden sich genüsslich um das Thema kümmern. Lanparties werden mit Sicherheit in Verbindung mit dem Spiel auch ne Menge Probleme bekommen. Boykottiert einfach den Scheiss - es gibt genug andere Titel die auch Spass machen und ähnlich gut gecodet sind. Dann braucht Ihr Euch auch keine Gedanken machen ob der Zoll vielleicht Eure Version einkassiert oder plötzlich der Verfassungschutz in der Tür steht und den Computer beschlagnahmt.

Also für alle die es noch nicht kapiert haben: Nazischeiss, Hakenkreuze etc. sind Dreck und haben in einem "Spiel" absolut nichts zu suchen und wer meint das wäre ne Form von Kunst und es macht auch noch Freude den 2. Weltkieg möglichst realistisch nachzuspielen, der beschmutzt das Ansehen der Millionen von Opfern.

Wenn einer Eurer Kumpels Hakenkreuzfahnen und ähnliches sammelt ist für Euch der Fall dann doch auch klar, oder ?

Ich hoffe,das nicht nur ich so denke, sonst wird es in nen paar Jahren auch Titel wie "Buchenwald 2000" oder "Reichskristallnacht" geben. Meinungsfreiheit, Recht zur Persönlichen Entfaltung hin und her aber bei Nazizeuchs hört der Spass für mich auf und RtCW ist voll davon weil sich sowas ja offensichtlich prima verkaufen lässt. Zeigt den Leuten von Activision das zumindest hier in Deutschland ihr Kram in den Regalen bzw. unter den Ladentischen verstaubt.
Macht Euch keine Gedanken wie Ihr das Spiel bekommt sondern wie Ihr wirksam verhindert das es ein Kassenschlager wird und es auf jeder LAN massenhaft gespielt wird.

Ich spiele seit über 5 Jahren Quake1, 2 und 3 und bin bestimmt kein Freund der BPJS, aber wenn es bei wirklich einem Titel sinnvoll ist ihn zu indizieren, dann ist es zweifelsohne RTCW.

Unregistered
2001-11-16, 12:43:36
Ein bischen naiv ist Deine Einstellung schon, schließlich geht es hier nicht um Verherrlichung.

Tut mir leid wenn Dein Opa im Krieg gestorben ist, aber ich denke das ist ein anderes Thema.

Ich leiste im Augenblick Wehrdienst und habe mit RTCW eigentlich keine Probleme. Schließlich haben wir uns damals solche "Spinner" gewählt und müssen nun auch akzeptieren wenn andere Nationen sich in irgendeiner Weise darüber Amüsieren.

Wie gesagt, ich bin im Augenblick auch Soldat, fühle mich aber in KEINER Weise durch dieses Spiel angegriffen. Schließlich hat auch Deutschland eine Entwicklung gemacht.

Unregistered
2001-11-16, 13:13:37
Ich habe Wolfenstein 1 gezockt und werde den Nachfolger auch zocken. Ob jetzt das Verboten ist oder nicht. Mir doch egal.
Die Diskussion ist schon so alt wie das Spiel selbst.
Der eine mags der andere soll es halt lassen.
Die deutschen spinnen in der Hinsicht mit indizierung so oder so.
Bald dürfen wir nur noch Kartne Spiele spielen von denen keine Gefahr aus geht. Ich bin alt genug um zu wissen was ich tue. Ich lasse mir doch nicht von einem Sessel Furzer vorschreiben was ich für Spiele spielen darf und welche nicht.

Prost Mahlzeit

Kai
2001-11-16, 15:15:40
Ich persönlich lasse mir von niemandem vorschreiben was oder wie ich zu spielen habe. RTCW interessiert mich eben - ja, auch wegen der Anti- (ich betone ANTI) Nazi-Thematik.

Das ganze ist nichts weiter als eine spannende "was wäre wenn" - Erzählung die für Unterhaltung sorgen soll und kaum etwas mit der Nacherzählung von wirklich geschehenen Kriegsgreueltaten zu tun hat. Da ist Medal of Honor wesentlich "schlimmer".

Ausserdem - Nazi-Symbole sind nichtmal "Nazi-Symbole", sondern werden von vielen anderen Organisationen weltweit (die oft alles andere als nazionalsozialistische Absichten hegen) eingesetzt. Es ist eine Frechheit einfach ein paar Striche zu verbieten und denjenigen der sie zeichnet als Volksverhetzer oder Hitler-Jüngling zu beschimpfen.

DA müssen wir gegenhalten, gegen solche obskuren Zensurmassnahmen muss etwas getan werden - denn wenn das so weitergeht sehe ich schwarz für ein "freies Deutschland". Die freie Meinungsäusserung ist vor allem hier in D schon so weit eingeschränkt, das das viele schon gar nicht mehr bemerken!

Leonidas
2001-11-16, 17:37:32
Originally posted by Unregistered
...

Also für alle die es noch nicht kapiert haben: Nazischeiss, Hakenkreuze etc. sind Dreck und haben in einem "Spiel" absolut nichts zu suchen und wer meint das wäre ne Form von Kunst und es macht auch noch Freude den 2. Weltkieg möglichst realistisch nachzuspielen, der beschmutzt das Ansehen der Millionen von Opfern.




Mir ist klar, was Du meinst und ich will Dich auch nicht von Deiner Meinung abbringen.


Aber: Gemäß dieser Logik müssen wir auf jedes Kriegsspiel irgendwelcher Art verzichten. Ich meine eigentlich auf alle Spiele, die mit einem historischen Krieg in Zusammenhang stehen. Auch die Schlachten Alexander des Großen waren extrem blutig und wir sollten auch gegenüber den Opfern dieser vergangenen Zeit Respekt entgegenbringen.

carcass
2001-11-16, 18:26:00
ich find wir sollten uns eher drüber gedanken machen wie WIR mit sonem krassen thema umgehn und nicht über das was uns vater staat imma so hinscheisst..

nurn spiel und so.. alles schön und gut aba wo wirds enden ??
ich denk nicht dass sich irgend ein kack nazi an RTCW aufgeilt
aba ID oda activison verbindet in RTCW tatsachen mit irgendwelchen
theorien dies eben übers 3te reich gibt..(thule gesellschaften + tesla + okkultismus)
und ob dass noch vertretbar is wenn man bedenkt was vor 50 jahren wirklich los war....

ich hoff das wir deutschen noch mit dem thema "`+" noch
ein bischen besser umgehen lernen

aba RTCW verbieten lass ichs mir sicher ned

Unregistered
2001-11-16, 19:14:38
Edited by Kai:

<< Warez Posts werden auch hier nicht geduldet - wenn, dann kauft euch bitte die Originalversion. Keiner will, das am Ende das 3DCenter als "Umschlagsplatz" oder "Ideenschöpfung" von sowas gebrandmarkt wird, also bitte drauf achten. >>

Unregistered
2001-11-17, 02:32:16
Dann heul doch. Bald sind es 60 Jahe her!
Was war in Ruanda da wurden innerhalb weniger Monate 1 Million Menschen hingeschlachtet hat es jemand gejuckt? Ich glaube nicht. In einer Fernseh Sendung Sprach man davon das Sie effektiver wie die Nazis waren und das in unsere Zeit! Das sind nicht etwa mal 3 Jahre her. Da Afrika der vergessene Kontinent ist. Keine NATO oder sonstiges ist ja nicht wichtig! Kein Wort in den Nachrichten! Man muß sich die Sendungen Moitor, Frontal 21, Weltspiegel und und anschauen damit man überhaupt etwas erfährt dazu nur bruchteilhaft. Auf der ganzen Welt sterben Täglich Menschen! Da Klammert man sich lieber an altes! Das zieht wenigstens! Prügelt es den Schülern Jahr für Jahr ein was gewesen ist! Das darf nie wider sein und und. Aber was passiert auf anderen Kontienenten genau das gleiche was bei uns war! Ich kann nichts dafür und meine Kinder und ihre Enkel werden auch nichts dafür können sollen die auch noch dafür Büßen? Wenn ja schafft es nur neuen HASS.

Echt toll was aus D geworden ist. Einem Ort an dem ich nicht länger bleibe will. In dem Nationalstolz immer noch mit Faschismus gleichgesetzt wird! Zudem wer hat nicht im 2. Weltkrieg Angehörige verloren? Wer hat nicht Wolfenstein 1 gezockt dem Urvater aller 3D Shooter!
Habt ihr nicht bemerkt wie Hollywood Nazis Faszinierend findet?
Hoffe das euch etwas klarer wird. Ich bin kein Nazis sondern jemand der sehr kritisch ist! Denkt doch was ihr wollt zwingt aber keinem zu eurer Meinung!

Prost Mahlzeit

Unregistered
2001-11-17, 11:54:22
Es interessiert die Leute auch nicht, wieviele Millionen Christen von Lenin und Stalin abgeschlachtet wurden. Und das ist auch nicht Thema dieses Threads, hier geht es nur um das Import- und Besitzverbot von RTCW in D.

Kai
2001-11-17, 13:38:34
Originally posted by Unregistered
Es interessiert die Leute auch nicht, wieviele Millionen Christen von Lenin und Stalin abgeschlachtet wurden. Und das ist auch nicht Thema dieses Threads, hier geht es nur um das Import- und Besitzverbot von RTCW in D.

Exakt

SubZero
2001-11-19, 10:43:10
diese verdammmten petzer von activision:

http://www.gamigo.de/?site=newsdetails&news_id=11515


die haben doch tatsächlich jetzt dem zoll nen tip gegeben, ich glaubs

die wollen wohl das spiel jedem 2mal verkaufen:ein us-import, das nie ankommt und ne olle deutsche version, die eh in 2 wochen indiziert wird, weil sie das blut nicht rausgenommen haben

silverboobs
2001-11-19, 12:54:29
Blödsinn, die wollen in D nur dt. Versionen haben (verkaufen lassen), weil an den anderen Versionen Activision Deutschland keinen Pfennig Umsatz macht ;)

Unregistered
2001-11-19, 13:00:24
Originally posted by SubZero
diese verdammmten petzer von activision

Wir dürfen das nicht verurteilen, schließlich will Activision nur unser Bestes (und das jetzt doppelt).

Was für ein Glück, dass Deutschland vor der bösen, bösen US-Version verschont bleibt.

Unregistered
2001-11-19, 22:03:49
Ich glaube das ist nur Panikmache.
Wie soll der Zoll denn bitte erkennen ob RTCW drinn ist. Die werden bestimmt nicht jedes eventuell verdächtige Päckchen öffnen.

Außerdem: Wie soll sich denn bitte ein ausländischer Händler, der mit unseren Gesetzen michts zu tun hat strafbar machen?

Die reden da echt nur bluff.

Kai
2001-11-19, 23:14:38
Originally posted by Unregistered

Die reden da echt nur bluff.

Größtenteils ja ...
IMHO will man lediglich verhindern, das Activision Deutschland in der nächsten Stern TV -Ausgabe als "Kinderverderbende Monster" dargestellt werden.

Unregistered
2001-11-20, 11:51:40
Aus http://www.gamigo.de/index.php?site=newsdetails&news_id=11515

"So ist es nach dem Gesetz (§ 86 a STGB) eindeutig eine Straftat, wenn man, wie im vorliegenden Fall, ein Spiel mit verfassungswidrigen Symbolen und Namen in Deutschland verkauft oder einen Ankauf von Deutschland aus ermöglicht."
(O-Ton Activision).

Aus dem StGB:

§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen
§ 86 a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

Activision behauptet steif und fest, dass sich § 86a StGB auch auf Computerspiele bezieht. Kommen bei der nächsten Neo-Nazi-Versammlung dann die Teilnehmer mit Computern an und spielen gegeneinander RTCW, bis die Polizei die Versammlung gewaltsam auflöst???

Glaubt man Activision, folgt daraus: Wer RTCW "einführt", etwa dadurch, dass er es in Österreich oder der Schweiz kauft, wird "mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft".
Dagegen steht die Aussage seitens der BpJS, dass es erlaubt ist, W3D im Ausland zu kaufen und in Deutschland zu besitzen.

US-RTCW wird ab morgen in den USA verkauft; die ersten Strafverfolgungen gegen Privatpersonen, die RTCW in den USA bestellt haben, stehen also unmittelbar bevor.

Leonidas
2001-11-20, 12:01:28
Es geht wie immer um die genaue Wortwahl:


> ein Spiel mit verfassungswidrigen Symbolen und Namen in Deutschland verkauft

-> Betrifft den VERkäufer, nicht den Käufer. Wenn es den Käufer betreffen würde, stände da "gekauft" anstatt "verkauft"



> einen Ankauf von Deutschland aus ermöglicht."

-> Betrifft wieder nur den VERkäufer. Den nur der "ermöglichst" irgendwelche Kaufhandlungen.



Fazit: Panikmache zur eigenen Umsatzsteigerung und damit man nicht in diversen Enthüllungsstories auftaucht.

Leonidas
2001-11-20, 12:06:26
Außerdem haben wir unsere nicht in Deutschland ansässigen Händler durch die MCV darüber informiert, dass ein Import der US/UK-Version nach Deutschland nicht zulässig ist, da auch diese Händler sich nach deutschem Recht strafbar machen.



-> Wenn ich ein ausländischer Händler wäre, würde ich jetzt gegen Activision klagen. Und man würde vor einem deutschen Gericht wohl Recht bekommen, weil dies eine Drohung ist, auch wenn Activision dies als "Information" bezeichnet.


Und theoretisch sollte der deutsche Staat noch gegen Activision D klagen: Verleumdung der eigenen Gesetze. Mitnichten macht sich ein ausländische Händler auch nur im kleinsten strafbar, da deutsche Gesetze nur in D gelten. Activision hat ein Schreiben mit eindeutige falschem Inhalt aufgesetzt und sich als das Gesetz aufgespielt. Das ist Amtsanmaßung.

Unregistered
2001-11-20, 14:42:26
Originally posted by Leonidas
Es geht wie immer um die genaue Wortwahl:


> ein Spiel mit verfassungswidrigen Symbolen und Namen in Deutschland verkauft

-> Betrifft den VERkäufer, nicht den Käufer. Wenn es den Käufer betreffen würde, stände da "gekauft" anstatt "verkauft"



> einen Ankauf von Deutschland aus ermöglicht."

-> Betrifft wieder nur den VERkäufer. Den nur der "ermöglichst" irgendwelche Kaufhandlungen.



Fazit: Panikmache zur eigenen Umsatzsteigerung und damit man nicht in diversen Enthüllungsstories auftaucht.

Wer als Privatperson ein verfassungswidriges Spiel wie RTCW im Ausland kauft und es dann nach Deutschland einführt, betreibt also keine Einfuhr im Sinne des Gesetzes?

Unregistered
2001-11-20, 15:18:46
Originally posted by Leonidas
Außerdem haben wir unsere nicht in Deutschland ansässigen Händler durch die MCV darüber informiert, dass ein Import der US/UK-Version nach Deutschland nicht zulässig ist, da auch diese Händler sich nach deutschem Recht strafbar machen.



-> Wenn ich ein ausländischer Händler wäre, würde ich jetzt gegen Activision klagen. Und man würde vor einem deutschen Gericht wohl Recht bekommen, weil dies eine Drohung ist, auch wenn Activision dies als "Information" bezeichnet.


Und theoretisch sollte der deutsche Staat noch gegen Activision D klagen: Verleumdung der eigenen Gesetze. Mitnichten macht sich ein ausländische Händler auch nur im kleinsten strafbar, da deutsche Gesetze nur in D gelten. Activision hat ein Schreiben mit eindeutige falschem Inhalt aufgesetzt und sich als das Gesetz aufgespielt. Das ist Amtsanmaßung.

Das ist falsch.

Der Bundesgerichtshof hat endgültig entschieden, dass die Missachtung deutscher Gesetze auch für Ausländer im Ausland strafbar ist, wenn Deutschland dadurch betroffen ist, etwa wegen der Verfügbarkeit des Internet in Deutschland. Wer z.B. als Ausländer im Ausland den Holocaust leugnet und das im Internet veröffentlicht, wird von Deutschland strafrechtlich verfolgt.

Die Einzelheiten bei Heise:

http://www.heise.de/newsticker/data/wst-12.12.00-002/

Wer als Ausländer ein verfassungswidriges Spiel an einen Deutschen verkauft, kann also sehr wohl von Deutschland bestraft werden.

silverboobs
2001-11-20, 18:06:53
Nur ie will dieser von den Deutschern Behörden/Gerichten belangt werden können, wenn er sich nicht in D aufhält??

Ist evtl eher eine Frage zwischen Illegalität (im Sinne des Gesetzes) und der Strafverfolgung...
Soweit ich die Diskussion (schon vorher) auf ein oder zwei RtCW-Sites habe verfolgen können, ist (könnte) es mehr oder weniger verboten sein, eine Uncut-Version zu besitzen (einzuführen als Privatperson), die aber nur beschlagnahmt wird im Falle des Auffliegens, nicht aber strafrechtlich verfolgt werden wird...

(keine Gewähr auf Richtigkeit, müsste man nachlesen)

Leonidas
2001-11-20, 21:10:09
Originally posted by Unregistered


Das ist falsch.

Der Bundesgerichtshof hat endgültig entschieden, dass die Missachtung deutscher Gesetze auch für Ausländer im Ausland strafbar ist, wenn Deutschland dadurch betroffen ist, etwa wegen der Verfügbarkeit des Internet in Deutschland. Wer z.B. als Ausländer im Ausland den Holocaust leugnet und das im Internet veröffentlicht, wird von Deutschland strafrechtlich verfolgt.

Die Einzelheiten bei Heise:

http://www.heise.de/newsticker/data/wst-12.12.00-002/

Wer als Ausländer ein verfassungswidriges Spiel an einen Deutschen verkauft, kann also sehr wohl von Deutschland bestraft werden.



Lachhaft. Ich möchte sehen, wie sie das durchsetzen wollen. Wollen sie einen Krieg gegen Frankreich deswegen anfangen?

Außerdem ist es von einem Ausländer nicht zu verlangen, in seinem *eigenem* Land die Gesetze von D zu kennen, wenn er an einen Deutschen RTCW verkauft. Das würde bedeuten, ich müsste die Gesetze von Somalia kennen, wenn ich an einem Somalier was verkaufe. Lachhaft, undurchsetzbar, weltfremd, durch nichts zu begründen und damit nichtig.

Kai
2001-11-20, 21:12:33
Originally posted by Leonidas




Lachhaft. Ich möchte sehen, wie sie das durchsetzen wollen. Wollen sie einen Krieg gegen Frankreich deswegen anfangen?

Außerdem ist es von einem Ausländer nicht zu verlangen, in seinem *eigenem* Land die Gesetze von D zu kennen, wenn er an einen Deutschen RTCW verkauft. Das würde bedeuten, ich müsste die Gesetze von Somalia kennen, wenn ich an einem Somalier was verkaufe. Lachhaft, undurchsetzbar, weltfremd, durch nichts zu begründen und damit nichtig.

*unterschreibt eifrig beim chef*

Leonidas
2001-11-20, 21:12:56
Im übrigen ist Deine Interpretation falsch. Seinerzeit wurde dies nur deswegen strafbar erklärt, weil das deutsche Internet "deutsches Territorium" ist. Ein Ladengeschäft in Frankreich ist mitnichten deutsches Territorium, dort darf auch alles das gemacht werden, was in D verboten ist. Es fällt schlicht nicht in den "Geltungsbereich des deutschen Strafrechts" (denn dieser ist auf die Grenzen Deutschlands definiert).


Ich bleibe dabei: Ausländer über deutsche Gesetze zu informieren, ist in dem Augenblick, wo man falsch informiert und es nachweislich besser wissen sollte, einfach nur Amtsanmaßung.

Kai
2001-11-20, 21:25:18
Originally posted by Leonidas
Im übrigen ist Deine Interpretation falsch. Seinerzeit wurde dies nur deswegen strafbar erklärt, weil das deutsche Internet "deutsches Territorium" ist. Ein Ladengeschäft in Frankreich ist mitnichten deutsches Territorium, dort darf auch alles das gemacht werden, was in D verboten ist. Es fällt schlicht nicht in den "Geltungsbereich des deutschen Strafrechts" (denn dieser ist auf die Grenzen Deutschlands definiert).


Ich bleibe dabei: Ausländer über deutsche Gesetze zu informieren, ist in dem Augenblick, wo man falsch informiert und es nachweislich besser wissen sollte, einfach nur Amtsanmaßung.

Genau Chef, hau sie! ;)

Unregistered
2001-11-20, 22:39:51
Originally posted by Leonidas
Im übrigen ist Deine Interpretation falsch. Seinerzeit wurde dies nur deswegen strafbar erklärt, weil das deutsche Internet "deutsches Territorium" ist. Ein Ladengeschäft in Frankreich ist mitnichten deutsches Territorium, dort darf auch alles das gemacht werden, was in D verboten ist. Es fällt schlicht nicht in den "Geltungsbereich des deutschen Strafrechts" (denn dieser ist auf die Grenzen Deutschlands definiert).


Ich bleibe dabei: Ausländer über deutsche Gesetze zu informieren, ist in dem Augenblick, wo man falsch informiert und es nachweislich besser wissen sollte, einfach nur Amtsanmaßung.

Die Seiten liegen auch auf ausländischen Servern, da ist keinerlei Berührung mit Deutschland außer eben der, dass man in Deutschland an die Information kommen kann.

Es geht darum, dass Deutschen etwas zugänglich gemacht wird, was ihnen nicht zugänglich sein darf. Der deutsche Staat wacht darüber, dass nichts nach Deutschland kommt, was "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" (so die Urteilsbegründung).

Es gibt auch Kritiker des Urteils:
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4527/1.html

Es ist aber uninteressant, was Kritiker sagen, wenn das Urteil in letzter Instanz als gültig verkündet wurde.

Unregistered
2001-11-21, 00:22:19
Originally posted by Leonidas
Im übrigen ist Deine Interpretation falsch. Seinerzeit wurde dies nur deswegen strafbar erklärt, weil das deutsche Internet "deutsches Territorium" ist. Ein Ladengeschäft in Frankreich ist mitnichten deutsches Territorium, dort darf auch alles das gemacht werden, was in D verboten ist. Es fällt schlicht nicht in den "Geltungsbereich des deutschen Strafrechts" (denn dieser ist auf die Grenzen Deutschlands definiert).


Ich bleibe dabei: Ausländer über deutsche Gesetze zu informieren, ist in dem Augenblick, wo man falsch informiert und es nachweislich besser wissen sollte, einfach nur Amtsanmaßung.

Wer nach D einführt, der macht sich strafbar!

Kai
2001-11-21, 00:55:40
Originally posted by Unregistered


Wer nach D einführt, der macht sich strafbar!

Eben nicht. Um die Sache endgültig zu klären werde ich nen bekannten Rechtsverdreher fragen.

Unregistered
2001-11-21, 01:04:10
in so'ne Version (Deutsche Version) werd ich mir das Spiel niemals kaufen, wieso werd ich gleich erzählen aber zuerst will ich mal euch meine Perpektive bzw. wie ich das Spiel in Deutscher Version betrachte schildern. Bei der Deutschen Version sind alle Nazi Symbole, die die Deutsche Wehrmachtsoldaten als Nazi darstellen sollten weg, d.h. in dem Spiel kämpft man dann nicht mehr gegen den bösen Feind, sondern gegen viele Deutschen Soldaten und das finde ich scheisse und akzeptiere so etwas nicht und werd es auch niemals tun. Aber im Gegensatz zu den englischen Version sind ja dort alles mitenthalten, das bedeuted, das Ziel des Spiel ist, die Nazis zu killen und man sieht es ja dann im Bildschirm, dass man gegen sie kämpft. Und deswegen werd ich mir die Deutsche Version niemals kaufen, weil ich es pevers finde, ABSOLUT !!!

Ich werd versuchen, das Spiel in englischer Version zu kaufen, irgendwie.

dagmundna
2001-11-21, 01:17:59
Originally posted by Unregistered


Wer nach D einführt, der macht sich strafbar!

Aber hier in Österreich gibt es kein Ausführ-Verbot. Ich darf mir das Spiel kaufen und hier damit machen was ich will. Auch wegschicken...

-<dag>-

Gent
2001-11-21, 01:33:44
Eigentlich könnte man die problematik doch umgehen, wenn rtcw per Web-download erworben werden könnte... Ich schätze mal, da hätten wir einen neuen Fall von "grenzüberschreitender Internetkriminalität" die so erstmal nicht erfasst wird (afaik): Der Verkäufer sitzt im Ausland, der Übergabepunkt an den Kunden/Privatperson ist

a) da wo das Datenkabel die Bundesgrenze kreuzt?
b) bei meinem Provider?

Wie auch immer: TCP-Packerls haben auf jeden Fall mal keine Inhaltsangabe drauf und können daher nicht zweifelsfrei als rtcw identifiziert werden (ohne Riesenaufwand), wie etwa ein Packchen beim Zoll (wobei man sich auch hier davon verabschieden sollte, das ein Päckchen durch die Hand eines _realen_ Menschen und seine begutachtenden Augen wandert.

Allerdings kommt man so nicht in Besitz der Tin-Box, das tbtp:// (tinboxtransferprotokoll) ist nicht übver die bloße Idee herausgekommen ;)

Generell möcht eich anmerken: Spiele sollten genauso als Kunst angesehen werden wie z.B. Musik - in dem Fall hier haben wirs wohl eindeutig mit 3D-Art zu tun! Und nur weil beide Kunstarten auf Datenrträgern verbreitet werden, sollte man sich nciht zu einem Kategorienfehler hinreißen lassen.


GreetinX Gent


----

X stands for OS X ;)

Kai
2001-11-21, 01:37:02
Originally posted by dagmundna


Aber hier in Österreich gibt es kein Ausführ-Verbot. Ich darf mir das Spiel kaufen und hier damit machen was ich will. Auch wegschicken...

-<dag>-

*unterschreib* ... was sollen Dich die Deutschen Gesetze kümmern? Ich kümmere mich auch nich um die Österreichischen ... gut, ich find sie besser ;)

Leonidas
2001-11-21, 03:04:14
Originally posted by Unregistered


Wer als Privatperson ein verfassungswidriges Spiel wie RTCW im Ausland kauft und es dann nach Deutschland einführt, betreibt also keine Einfuhr im Sinne des Gesetzes?




Einfuhr und Kauf sind verboten, ob sie strafbar sind, weiss ich nicht. De facto bezieht sich der Text von Activision aber auf den VERkäufer. Dieser macht sich in der Tat strafbar - dies muß aber nicht bedingungslos auch für den Käufer gelten.

Leonidas
2001-11-21, 03:09:34
Originally posted by Unregistered


Die Seiten liegen auch auf ausländischen Servern, da ist keinerlei Berührung mit Deutschland außer eben der, dass man in Deutschland an die Information kommen kann.

Es geht darum, dass Deutschen etwas zugänglich gemacht wird, was ihnen nicht zugänglich sein darf. Der deutsche Staat wacht darüber, dass nichts nach Deutschland kommt, was "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" (so die Urteilsbegründung).




JA eben deshalb: Das Internet ist laut deutschem Gesetz eben Deutschland. Dazu zählen eben auch australische Seiten - sie sind auch in D abrufbar.

Ein Ladengeschäft in Frankreich ist aber nicht in D und dies auch nicht virtuell. Wenn ich dort RtCW kaufe, ist das Spiel noch nicht in D und es ist auch nicht automatisch gesagt, daß ich es überhaupt nach D bringe (kann es ja einem Franzosen schenken, kann ja in FR leben). Dementsprechend ist dort kein Gültigkeitsbereich des deutschen Rechts. Als Franzose wurde ich mich da auch dagegen verwehren, wenn D irgendwelche Ladengeschäfte in FR als deutsches Rechtsgebiet bezeichnen würde.

Leonidas
2001-11-21, 03:26:36
Ich bezweilfe, das eine (unkommerzielle = ein privates Exemplar) Einfuhr von RtCW nach D eine Straftat ist. Es ist nicht gestattet und das Spiel wird eingezogen, es zieht aber mitnichten ein Verfahren nach sich. Also eher eine Ordnungswidrigkeit.





Sprechen wir nochmal den kompletten Prozeß durch. Beispiel: Ich fahre nach FR und kaufe es mir dort und bringe es persönlich über die Grenze.

1. Kauf
Verkäufer: Nach deutschen Recht möglicherweise strafbar (Auslegungssache) -> andererseits: Warum soll er sich als Franzose ums deutsche Recht kümmern? Zudem werden ihn die französischen Behörden niemals ausliefern - ist ja in FR nicht illegal. Deswegen wird in D auch niemand auf die Idee kommen, ein Verfahren anzustrengen. Und sollte der Fall wirklich eintreten, daß der Händler bei einem D-Besuch mal von einem übereifrigen Staatsanwalt verhaftet wird - jeder mittelmäßige Anwalt holt ihn da wieder raus: Als Franzosen kann ihn nun einmal keiner verpflichten, die deutschen Gesetze zu kennen.
Käufer: Nahe an der Grenze zur Ordnungswidrigkeit. Allerdings bezweifele ich, daß ein derartiger Prozeß gewinnbar ist - ich darf auch als Deutscher in FR alles tun, was in FR erlaubt ist. Deutsche Gesetze gekten dort nun einmal nicht, auch wenn ich Deutscher bin. Dies gilt wie gesagt nur rein für den Kauf des Spiels, mehr nicht! Der Rest kommt gleich:

2. Über die Grenze bringen
Verkäufer: Ist raus aus dem Spiel.
Käufer: Bei einer privaten Kopie = Ordnungswidrigkeit. Spiel wird eingezogen und das war es. Rechtlich gibt es IMHO nix, was man gegen den Käufer machen könnte.

3. In Deutschland
Verkäufer: Ist raus aus dem Spiel.
Käufer: Kommt auf den genauen Beschlagnahmungsbefehl an. Die meisten Beschlagnahmungen lassen eine private Kopie zu !!! und kümmern sich nur um die Artikel bei den Händler und Herstellern. In diesem Fall ist eine private Kopie rechtens, die darf Dir sogar nicht einmal weggenommen werden.



Das gleiche gilt sinngemäß, wenn ich mir das in FR bei einem Versandhändler bestelle. Nur daß dieser dann noch im Punkt (2) involviert ist - aber auch hier nur mit vorstehenden Konsequenzen.


Fazit: Activision weiss schon, warum man die Händler angeht und nicht die Kunden. Weil die Händler sich nach deutschen Recht MÖGLICHERWEISE STRAFBAR machen, auch wenn dieses deutsche Recht lächerlich ist und außerhalb Deutschlands niemals durchsetztbar ist. Aber es hört sich gefährlicher an - deswegen betet Activision das runter. Denn die Käufer (also wir) begehen meiner Meinung nach nur eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT, solange es bei einer privaten Kopie bleibt und wir diese nicht verkaufen, vermieten oder öffentlich vorführen. Und wen schreckt schon eine Ordnungswidrigkeit?

Unregistered
2001-11-21, 10:29:18
Originally posted by Leonidas
Fazit: Activision weiss schon, warum man die Händler angeht und nicht die Kunden. Weil die Händler sich nach deutschen Recht MÖGLICHERWEISE STRAFBAR machen, auch wenn dieses deutsche Recht lächerlich ist und außerhalb Deutschlands niemals durchsetztbar ist. Aber es hört sich gefährlicher an - deswegen betet Activision das runter. Denn die Käufer (also wir) begehen meiner Meinung nach nur eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT, solange es bei einer privaten Kopie bleibt und wir diese nicht verkaufen, vermieten oder öffentlich vorführen. Und wen schreckt schon eine Ordnungswidrigkeit?

1. Man kann Gesetze nicht einfach als "lächerlich" abtun. Wenn Deutschland meint, dass durch einen Ausländer (etwa durch Versand verfassungswidriger Artikel nach Deutschland) der öffentliche Friede gestört wird, wird es dagegen vorgehen.

2. Auch Ordnungswidrigkeiten werden bestraft, oftmals nicht zu knapp. Selbst wenn man wegen einer Auslandsbestellung von RTCW möglicherweise nicht gleich lebenslänglich ins Gefängnis geworfen wird, eine Ordnungsstrafe ist immer wenigstens sehr unangenehm.

Unregistered
2001-11-21, 12:33:56
Hallo Aber nach Östereich kann ich mir als nornmaler Kunde doch ein paket kommen lassen aus den USA.
Das müsste doch legal sein?

Grüsse Andy

Xmas
2001-11-21, 15:08:40
Klar doch. Was hast du denn auch mit deutschen Gesetzen zu tun?

Xmas
2001-11-21, 15:10:10
Originally posted by Unregistered
1. Man kann Gesetze nicht einfach als "lächerlich" abtun. Wenn Deutschland meint, dass durch einen Ausländer (etwa durch Versand verfassungswidriger Artikel nach Deutschland) der öffentliche Friede gestört wird, wird es dagegen vorgehen.
Nur kann Deutschland auf ausländischem Boden nicht dagegen vorgehen...

Unregistered
2001-11-21, 18:00:36
Ist das hier ein Spieleforum oder ein Politikforum?

dagmundna
2001-11-21, 18:06:57
Originally posted by Unregistered
Ist das hier ein Spieleforum oder ein Politikforum?

Beides...

-<dag>-

und wieso sollte es verboten sein, RTCW nach Österreich zu bestellen?

Leonidas
2001-11-21, 19:38:33
Originally posted by Unregistered


1. Man kann Gesetze nicht einfach als "lächerlich" abtun.




Dies ist absolut richtig. Allerdings befinden wir uns hier schon so tief in der Materie, daß man IMHO nicht mehr einfach nach "rechtmäßig" und "nicht rechtmäßig" richten sollte. Man kann IMHO nicht an einem kleinen Detail (das der private Erwerb de facto auch nicht legal ist) den ganzen großen Fall kriminalisieren, wenn letztlich das ganze nur auf dem Mißverständnis basiert, daß Spiele nicht als "Kunst" anerkannt werden. Das ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Wenn wir uns also schon so tiefgehend damit beschäftigen, gilt es meiner Meinung nach festzuhalten, daß die Gesetzeslage zu RtCW / EV IMHO abgrundtief falsch ist.

Josef Jade
2001-11-21, 23:13:49
Originally posted by Leonidas

Außerdem ist es von einem Ausländer nicht zu verlangen, in seinem *eigenem* Land die Gesetze von D zu kennen, wenn er an einen Deutschen RTCW verkauft. Das würde bedeuten, ich müsste die Gesetze von Somalia kennen, wenn ich an einem Somalier was verkaufe. Lachhaft, undurchsetzbar, weltfremd, durch nichts zu begründen und damit nichtig.

Ja, Du hast da uneingeschränkt recht, das Problem ist nur, dass das die Welthandelsorganisation, oder wie sich diese Spinner nennen, das ganz anders sieht, die stehen nämlich kurz davor ein Papier vorzustellen, wo davon ausgegangen wird, dass jeder Käufer und Verkäufer über die Gesetze des Landes in dem sie handeln bescheid wissen müssen, das Gesetz, dass sich daraus direkt ableiten soll, geht sogar soweit, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer sich darauf einstellen müssen, in einem ihnen fremden Land vor Gericht gestellt zu werden, und sich auch in ebenjenem fremden Land verantworten müssen! Und zwar nicht auf freiwilliger Basis, sondern muß eine Vorladung dann auch durch die Polizei des eigenen Landes durchgeführt werden! Beispiel: "Man verkauft einem Chinesen über´s Internet ein kritisches Buch über Mao-Tse-Tung, wird von der chinesischen Regierung wegen Handels mit verfassungswidrigem Material verklagt, und jetzt kommt, das deutsche GSG9 tritt die Tür auf, und holt einen ab, man wird nach China überstellt, und dort nach dortigen Gesetzen verurteilt, und darf sich freuen, dass man auch die Gefängnisstrafe (Prügelstrafe, Arbeitslager, Erschießung, etc.) dort verbüßen kann!"

Man, was wird aus dieser Welt? (Vor allem wenn man bedenkt, dass über so etwas überhaupt nachgedacht wird, und sich auch kein Aufstand dagegen bildet!)

-Ach ja, ich habe mich mal registriert, wenn ich hier schon poste, bin der Fachinformatiker in Spe von nem früheren Posting (Leonidas weiß bescheid ;))
wow, das forum ist geil. :grhargh:

Unregistered
2001-11-22, 20:11:36
Hallo Unregisered,

wenn Du Dir das Päckchen nach Österreich schicken lässt, dann wünsche ich Dir, dass Du auch Österreicher bist. Denn sonst machst Du einfach bei Punkt 2. von Leonidas´ Ausführungen weiter.
Oder wie bekommst Du das Päckchen nach Deutschland ?

Gruß RIPchen

Unregistered
2001-11-23, 18:16:05
Die deutschen Gesetze über den Import und Besitz von Computerspielen sind nicht weltfremd.

Die USA als globaler Internet-Polizist:
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-23.11.01-001/

Internationale Cybercrime-Konvention verabschiedet
http://www.heise.de/newsticker/data/hod-23.11.01-001/

Gut, dass jetzt alles vereinheitlicht wird. Bald ist man endlich überall auf der Welt ordnungsgemäß frei.

Unregistered
2001-11-29, 12:58:11
Hi Forum,

ich habe gerade von Amazon.co.uk eine mail erhalten, daß RTCW versandt wurde. :bounce:

Kai
2001-11-29, 14:19:38
Krass ... und wir hau'n uns hier die Köppe wegen so nem Quatsch ein :| Ich hätt's mir ja denken können. Diese verdammten Dummschwätzer von Activision ...

silverboobs
2001-11-29, 14:41:48
Wieso Kai?
Das Proggie is bei unserem Unreg doch noch gar nicht angekommen.
Und ich kann mir vorstellen, dass er es zwar zahlen wird, aber nicht unbedingt bekommen wird...

Weiss wer, wie weit die dem Zoll zur Verfügung zu stellenden Information zu gehen haben? Steht das sowas wie "Software -private use" oder eher "Software, Game: RtCW UK/US Version" ?

Dann zahlt er nämlich für ne Leistung, die er wohl nicht in Händen halten wird...

dagmundna
2001-11-29, 14:54:32
Ich glaub da steht immer drauf was drin ist. Also RTCW. Bei meinen Bestellungen war das auf jeden Fall immer so.

-<dag>-

Kai
2001-11-29, 17:28:27
Naja, wenn man es privat versendet fällt das ja wohl weg ...

Unregistered
2001-11-29, 18:27:06
Originally posted by silverboobs
Das Proggie is bei unserem Unreg doch noch gar nicht angekommen.
Und ich kann mir vorstellen, dass er es zwar zahlen wird, aber nicht unbedingt bekommen wird...


@Silverboobs:

Auch wenn sich das jetzt verdammt arrogant liest:

No risk, no fun!

Was willst du? 100% Sicherheit und das Original? Dann darfst du nicht in Deutschland leben.

Sorry. ;)

silverboobs
2001-11-29, 23:31:36
Das ist mir wohl bewusst, nur sind mir meine gut 100DM wichtiger, als der angetretene Versuch, das es höchstwahrscheinlih nicht klappen wird (und die Kohle futsch ist)...

btw: was liest sich daran arogant?

btw2: ich wohne relativ grenznah zu den Niederlanden, da verknüpfe ich lieber das angenehme mit dem nützlichen ;)

Kai
2001-11-29, 23:51:34
Ich bleibe erstmal dabei das das alles nur blöde Panikmache ist, bis der erste hier berichtet, das sein RTCW aufgrund Einzug nicht angekommen ist.

silverboobs@HS
2001-11-30, 08:36:20
@Kai: Meinste denn, dass sich hier jemand meldet, der es nicht bekommen hat?

Unregistered
2001-11-30, 12:40:36
Originally posted by silverboobs@HS
@Kai: Meinste denn, dass sich hier jemand meldet, der es nicht bekommen hat?

Opfer deutscher Zensur können und sollen sich ruhig hier melden. Die konfiszierte CD kann nicht noch einmal konfisziert werden (nur die gleiche, aber nicht dieselbe).

Wer sich hier nicht melden wird, sind diejenigen, die ein unzensiertes RTCW aus dem Ausland ergattern konnten. Die könnten nämlich kurz nach einem Posting hier einen Besuch von der Polizei samt Durchsuchungsbefehl bekommen.

Unregistered
2001-11-30, 13:00:58
Also in meinem Bekanntenkreis sind breits Bestellungen aus dem Ausland im Zoll hängengeblieben. Hier ging es zwar um PSX-Games aber zumindest wurden diese beschlagnahmt. Der Zoll hat sich dann auch die Empfänger gewandt... Dies kam aber vielleicht 2-3x in 100 Fällen vor... und die haben da nicht nur 1-2 Spiele geordert....

Xmas
2001-11-30, 13:35:31
Originally posted by Unregistered
Wer sich hier nicht melden wird, sind diejenigen, die ein unzensiertes RTCW aus dem Ausland ergattern konnten. Die könnten nämlich kurz nach einem Posting hier einen Besuch von der Polizei samt Durchsuchungsbefehl bekommen.
Durchsuchungsbefehl? Dann muss aber schon deutlich mehr vorliegen als ein Posting hier im Forum...

Kai
2001-11-30, 14:41:57
Durchsuchungsbefehl ist erstmal Kinderkäse ... da muss schon bedeutend was vorliegen. Nennt sich "Gefahr im Verzug" und Du musst ziemlich was auf der Kerbe haben.

Schaut doch mal ins Forum auf www.planetwolfenstein.de

Da sind schon einige die ihre USA-Päkchen erfolgreich importieren konnten ...

Unregistered
2001-11-30, 23:02:44
Beim Lesen dieses Threads habe ich die Lust verspürt, mir die Seite der BPjS mal anzuschauen. Ich wusste allerdings noch nicht, dass die richtige Adresse http://bpjs.bmfsfj.de ist, und habe unter http://www.bpjs.de nachgeschaut.

Herrschaftszeiten!!!

Das wurde wahrscheinlich schon tausendmal im Forum geschrieben, aber weil die Suchfunktion für Unregs nicht nutzbar ist, wollt ich´s noch mal schreiben.

Ich habe mir mal ein paar BPjS-Texte durchgelesen. Dürfen Computerspiele als Kunst gelten, und dürfte deshalb der Verkauf von RTCW (mit Altersbeschränkung) als legal betrachtet werden?

http://www.bmfsfj.de/inhalte/bpjs/bpjs_6.htm
"Kunst ist Ergebnis freier schöpferischer Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Phantasien des Künstlers zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Dies ist unmittelbarer Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers. Die Kunstfreiheit umfasst auch die Wahl eines jugendgefährdenden, z.B. Gewalt und Sexualität aufgreifenden Inhalts, sowie dessen Verarbeitung nach der von dem Künstler selbst gewählten Darstellungsart.

Ob der Kunst der Vorrang vor dem Jugendschutz eingeräumt werden muss, oder ob die Jugendgefährdung so schwer ist, dass die Kunstfreiheit dahinter zurücktreten muss, ist eine Frage der Abwägung beider Rechtsgüter.

Bei der Kunst ist in diesem Zusammenhang eine werkgerechte Interpretation vorzunehmen. Dabei sind der künstlerische Wille des Urhebers, die Gesamtkonzeption des Werkes und seine Gestaltung im einzelnen zu beachten.

Allerdings sind neben der werkgerechten Interpretation auch die realen Wirkungen eines Kunstwerkes zu berücksichtigen. Minderjährige können ein Werk anders verstehen, als Erwachsene es tun. Ist der Kunst der Vorrang einzuräumen, so ist eine Indizierung trotz Jugendgefährdung nicht zulässig. Überwiegt die Jugendgefährdung, so darf auch ein Kunstwerk indiziert werden.

Rechtlich wäre es IMHO für eine vorauseilende Beschlagnahmung von RTCW notwendig, ein Gesetz anzugeben, dass verbietet, Computerspiele als Kunst zu betrachten, oder das Kunst in der Weise beschreibt, dass es unmöglich ist, Computerspiele als Kunst zu interpretieren.
Filme und Bücher sind o.k.; bei Premiere läuft bald "American History X", und auf Fotos in Programmzeitschriften sieht man den Hauptdarsteller mit einem HK auf der Brust. Die Kunstfrage ist IMHO aber vom Gesetzestext noch nicht so eindeutig beantwortet.

Unregistered
2001-11-30, 23:26:08
http://www.planet-wolfenstein.at/start_special_rechtliches.shtml

Solange keine Beschlagnahmung ausgesprochen wurde, kann auch kein Staatsanwalt was machen, wenn man das Spiel im Ausland bestellt.

Man kämpft in RTCW auch nicht unbedingt gegen Nazis, das tut man nur im SPM, mit dem man sich allerhöchstens fünf Stunden lang beschäftigt, dann ist er für immer vergessen. RTCW ist eigentlich ein reines MP-Spiel, und da wechselt man öfters die Fronten.

Xmas
2001-11-30, 23:28:50
Es geht bei RTCW aber nicht nur um den Jugendschutz...

Und bei "American History X" würde ich dem künstlerischen Aspekt vorbehaltlos den Vorrang vor dem Jugendschutz geben.

silverboobs
2001-12-01, 00:07:09
Originally posted by Xmas
Es geht bei RTCW aber nicht nur um den Jugendschutz...

Und bei "American History X" würde ich dem künstlerischen Aspekt vorbehaltlos den Vorrang vor dem Jugendschutz geben.

Eben.
Es geht nicht nur um Indizierung (indiert werden wird RtCW sowieso), sondern um das Verbot der US und UK Fassungen wegen verfassungswidriger Inhalte.

Unregistered
2001-12-01, 11:57:42
Originally posted by Unregistered
Hi Forum,

ich habe gerade von Amazon.co.uk eine mail erhalten, daß RTCW versandt wurde. :bounce:

Ich bin's noch mal.

Die Post ist da!!! :D

Kai
2001-12-01, 12:05:23
Nich zu fassen ... :)

SubZero
2001-12-05, 16:57:48
wollte auch nur bescheid sagen, daß ein paket den weg durch den zoll zu mir gefunden hat


hatte auch gerage ne diskussion mit nem jurastudenten über die legalität des besitzes, er wollte mich sogar dem verfassungsschutz melden, da er meinte, daß ich die gesetze zur meinungsfeiheit verletzt habe, als ich dann meinte, daß ich es gar nicht der öffentlichkeit(von denen 50% eh schon das spiel haben) zugänglich machen möchte, meinte er, daß ich das gar nicht gewährleisten könnte

Nero
2001-12-05, 17:06:22
Obs heute hat ja mein Händler in DEUTSCHLAND es mir ja verkauft

CU
Nero

Leonidas
2001-12-05, 17:15:05
Originally posted by SubZero
wollte auch nur bescheid sagen, daß ein paket den weg durch den zoll zu mir gefunden hat


hatte auch gerage ne diskussion mit nem jurastudenten über die legalität des besitzes, er wollte mich sogar dem verfassungsschutz melden, da er meinte, daß ich die gesetze zur meinungsfeiheit verletzt habe, als ich dann meinte, daß ich es gar nicht der öffentlichkeit(von denen 50% eh schon das spiel haben) zugänglich machen möchte, meinte er, daß ich das gar nicht gewährleisten könnte


Das muß er mir mal erklären, wie die Meinungs*freiheit* durch den Besitz von RTCW verletzt werden könnte. Das Verbot von RTCW/EV verletzt doch eher die Meinungsfreiheit und nicht umgedreht.


Zu seinem 2. Punkt: Zurück ins erste Semester! Vorverurteilung ist strafbar! So lange ich nix strafbares getan habe und es auch keinen dringenden Verdacht auf das Begehen einer Straftat gibt, bin ich ein unbescholtener Bürger. Der Jurastudent sollte möglichst nie für den Staat arbeiten - denn dann ade Du Meinungsfreiheit.

SubZero
2001-12-05, 17:19:31
tschuldigung, ich habe mich falsch ausgedrückt: er meinte, ich könne mich auf die meinungsfreiheit beziehen, da dies bei verfassungsfeindlichen inhalten nich gegeben ist, aber ich wollte mich eh gar nicht darauf beziehen

Kai
2001-12-05, 18:01:50
Ich bekomme RTCW auch diese Woche geschickt. Hoffen wir mal das es durchkommt ;)

Unregistered
2001-12-05, 20:14:25
Wer es noch immer nicht kapiert hat... hier die Rechtslage:

Einfuhr und Verbreitung der US-Version von RTCW verstößt gegen das Strafgesetz ... Als Besteller von RTCW (US) laufen Sie Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft gegen Sie wegen Teilnahme an dieser gesetzeswidrigen Tat ermittelt.

Zitat aus PCGames Januar 2002, Seite 138.
Damit sollte die Ungewißheit endgültig ausgeräumt sein.

anschobi
2001-12-05, 20:15:52
DIE UNIVERSALITÄT DER MENSCHENRECHTE,
Bundeszentrale für politische Bildung. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Band 256, 19. Dezember 1966 (Seite 308) Artikel 19 der Menschenrechte:

Jedermann hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die ungehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.

Artikel 9 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte

Jedermann hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit des Einzelnen zum Wechsel der Religion oder der Weltanschauung sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, durch die Ausübung und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.

Artikel 10 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte

Jeder hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein.

Artikel 5 des BRD-Grundgesetzes:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Kai
2001-12-05, 20:56:22
Originally posted by Unregistered
Wer es noch immer nicht kapiert hat... hier die Rechtslage:

Einfuhr und Verbreitung der US-Version von RTCW verstößt gegen das Strafgesetz ... Als Besteller von RTCW (US) laufen Sie Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft gegen Sie wegen Teilnahme an dieser gesetzeswidrigen Tat ermittelt.

Zitat aus PCGames Januar 2002, Seite 138.
Damit sollte die Ungewißheit endgültig ausgeräumt sein.

Informier Dich mal im Gesetzbuch - und nicht in der PC Games, die haben bezüglich dieser Angelegenheit nämlich scheinbar von Tuten und blasen keine Ahnung.

Vollkommener Quatsch hier! Wenn sich hier wer von diesen offensichtlichen Einschüchterungsversuchen manipulieren lässt und schön brav kuscht setzt nur einen weiteren Grundstein für den nächsten eisernen Vorhang.

silverboobs
2001-12-05, 22:25:15
Originally posted by anschobi
Artikel 5 des BRD-Grundgesetzes:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


(1) zu den "allgemein zugänglichen Quellen" zählt demnach nicht, RtCW US, da das in D verboten ist.

Und "Eine Zensur findet nicht statt." ist wohl nur im Zusammenhang mit dem vorangehenden Satz auf Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung zu sehen.

Kai
2001-12-05, 22:39:04
Natürlich!! Unter eine allgemein zugängliche Stelle gehört ja wohl auch ein Import eines Artikels, da eben allgemein zugänglich!

Josef Jade
2001-12-06, 05:12:28
originally posted by silverboobs:

Und "Eine Zensur findet nicht statt." ist wohl nur im Zusammenhang mit dem vorangehenden Satz auf Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung zu sehen.

Piep, falsch, eine Zensur findet nicht statt bezieht sich auf jegliche Formen der Meinungsfreiheit, damit sind alle! Medieninhalte, Bücher Filme, Computerspiele, Postwurfsendungen, Plakate, usw. definitiv mit eingeschlossen!
Computerspiele werden in der Regel bei jugendgefährdendem Inhalt indiziert, dies hat aber mit Zensur nichts zu tun (So zumindest die Absicht ;)) sondern es geht nur darum, die Jugend zu schützen, als Erwachsener darf man auf diese Quellen natürlich zugreifen! (Gilt übrigens natürlich genauso für Pornographie und Gewaltdarstellungen in Filmen usw.)
RTCW fällt eventuell in eine andere Sparte, da es verfassungswidrige Symbole beinhaltet, und Computerspiele nicht als Kunst anerkannt sind!
Hier darf eine "Zensur" stattfinden (Das heißt, dass auch Erwachsenen die Beschaffung einer Ware verweigert werden kann!), da ja das Spiel, zumindest nach geltendem Recht, gegen die Verfassung verstößt.
Dieses System greift allerdings keinesfalls nur bei Computerspielen. Denn auch Bücher, in denen offen zur Gewalt aufgerufen wird, Zeitungsartikel, in denen ethnische Gruppen verunglimpft werden, und Filme, in denen Artikel 1 des Grundgesetzes mißachtet wird (Nur zur Erinnerung: "Die Würde des Menschen ist unantastbar!"), können verboten werden, und sind dann auch Erwachsenen nicht mehr frei zugänglich.
Hier handelt es sich ja aber nicht um Zensur, sondern um den Schutz der Menschen, die durch solche Werke verunglimpft und beleidigt werden sollen, und hierbei greift natürlich ein anderes Grundprinzip, "meine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen aufhört!"

Josef

Kai
2001-12-06, 13:10:24
lol, dann werden im Falle von RTCW die Rechte der Nazi's geschützt! Na Danke!

Josef Jade
2001-12-06, 13:29:54
originally posted by Kai:

lol, dann werden im Falle von RTCW die Rechte der Nazi's geschützt! Na Danke!

Ne, Darum gehts ja nicht, dass Nazis umgenietet werden ist ja nicht das Problem, sondern die verfassungswidrigen Zeichen!
(Übrigens das alles heißt nicht, dass ich mit dem geltenden Recht einverstanden bin, denn Computerspiele sind definitiv Kunst, und wenn es darum geht Nazis die Hirse wegzublasen, dann ist das ja wohl kaum verfassungswidrig. [Zumindest nicht mehr als wenn man Aliens etc. erledigt] Das Spiel ist doch einfach in einem geschichtlichen Zeitabschnitt plaziert, wo man die Zeichen für die Authentizität braucht!)

Josef

Kai
2001-12-06, 14:43:39
Die Autenthizität spielt zumindest bei RTCW eine sehr kleine Rolle, auch wenn Swastikas zum Einsatz kommen. Genau wie übrigens bei Indiana Jones (die Bundes-Lade) werden hier Zusammenhänge aneinandergereimt die vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen wurden (Okkultismus u. Nazis usw.). Ok, Heinrich Himmler hat sich tatsächlich mit dem Okkulten beschäftigt - aber ich glaube nicht, das die alliierten damals auf Zombies ohne Beine gestossen sind, welche sie dann mit einer Tesla-Kanone weggebraten haben.

Das ist Entertainment und nichts anderes. Wenn man nach diesem Prinzip geht, gehört die Wehrmachtsausstellung aber komplett verboten.

tikiman
2001-12-07, 02:41:47
Zum Ausgangsthema: hab heute die UK-Version von Gameware.at erhalten, keine Prob´s.

Zum Spiel selber: es rockt. Ich denke aber, RTCW ist in erster Linie ein MP-Game + Solo-Kampagne als umgekehrt. Den Multi find ich jedenfalls äußerst gelungen, die Kampagne bislang grundsolide.

silverboobs@HS
2001-12-07, 09:42:07
Wichtige Hinweise zur Bestellung:
Bitte überlegt Euch im voraus, ob Ihr Return to Castle Wolfenstein bestellen wollt.
Stornos können NICHT mehr akzeptiert werden. Und: Es gibt keinen Zoll zwischen Deutschland und Österreich !

Nach diesem mehr als deutlichem Hinweis, will ich es mir nachher bestellen :D

Unregistered
2001-12-10, 17:43:53
Ich habe es mir in England bestellt. Vor zwei Wochen schrieben die mir eine mail, dass das Paket jetzt via Luftpost abgeschickt worden sei.

Angekommen ist aber nix. Vielleicht hat der Zoll die Sache schon der Polizei übergeben ...

Leonidas
2001-12-11, 05:37:37
Wenn die Zoll was beschlagnahmt, schickt er Dir eine Mitteilung bzw. er ist sogar verpflichtet dazu.

007
2001-12-11, 07:12:16
merkwürdig, wisst ihr was mich wundert, ich hab das Ding in mehreren Onlineshops gesehen, so zum beispiel bei http://shopping.gamigo.de ! Das darf in D doch gar net vertrieben werden oder ?!


Hier der direkte Link: http://shopping.gamigo.de/index.php?page=artikel&id=6356

GAMaus
2001-12-11, 07:28:30
Ich glaube dein link zeigt auf die deutsche d.h. entschaerfte version.
hier ging es um das original

Kai
2001-12-11, 08:25:55
Mein's ist auch angekommen. Obwohl ich übertriebene Sicherheitsmassnahmen eingeleitet habe, bin ich mir jetzt sicher das die nicht einmal nötig gewesen wären. Scheiss Angstmacherei ;)

Zum Spiel selber:

Ich finde eigentlich nicht, das der MP-Part eher der überwiegende und besser gelungene ist. Man sieht das z.B. auch schon an der Qualität des MP-Modus. Ich hab mal mit Leonidas diesbezüglich telefoniert und auch er meinte, das RTCW irgendwie nix halbes und nix ganzes ist. Der Publisher muss ziemlichen Druck gemacht haben.

Wenn man alleine die Anzahl der MP-Maps nimmt ... 6 Stück? Dann die Qualität ... kopierte und leicht geänderte Singleplayermaps - Spielbarkeit = grauenhaft! Ich denke da z.B. an die Village-Map.

Ich bin jetzt in der achten Singleplayermap, habe mir aber auch die Zeit genommen alle Secrets zu suchen. Singleplayer macht IMO ziemlich fun, vor allem wenn man nicht blind durchrennt ;) Die Story ist schon cool ... und ich hasse Zombies jetzt noch mehr seit Quake 1 ...

Wenn jetzt noch ein Multiplayer MapPack kommt, das was taugt, bin ich vollends überzeugt !

Unregistered
2001-12-11, 13:48:17
Zu guter letzt ist RTCW doch noch angekommen.
Es ist die UK-Version, also in DVD-Hülle. Für mich würde zwar immer JewelCase genügen, aber das ist ein anderes Thema. Der Vorteil der DVD-Hülle: Die Lieferung erfolgte per Briefpost, und ich bin nicht immer zuhause, wenn die Paketpost kommt. Spiele in Schachteln (wie RTCW-US) werden normalerweise per Paketpost geliefert.
Die Verpackung war spartanisch - noch nicht mal luftgepolstert, nur einfache Kartonage. DVD-Hülle und CD sind aber unbeschädigt.
Und jetzt entschuldigt mich bitte, ich habe noch ein Treffen mit Herrn H., das schon lange überfällig ist.

Kai
2001-12-11, 14:07:07
Originally posted by Unregistered
ich habe noch ein Treffen mit Herrn H., das schon lange überfällig ist.

Kann Dir keiner verdenken ;) Lass Dir Zeit und geniesse jeden Schritt ... das Spiel ist nicht allzu lang ;)

Unregistered
2001-12-18, 15:45:59
einfach bei www.amazon.co.uk bestellen! ist praktisch die us-version ind kommt binnen 2,3 tagen per luftpost. funktioniert.

Unregistered
2001-12-23, 17:47:54
Hallo

mal eine Frage. Weiß jemand ob ich die US version von RTCW in der Schweiz oder Frankreich bekommen kann? und wenn ja wo in der Nähe der Grenze. Also Frankreich Nähe Strasbourg und Schweiz Nähe Basel. Wäre echt toll wenn jemand nen Tip hätte wo ich die US version bekommen kann. Hab keine lust es mir zu bestellen und nacher behälts doch der Zoll :-/

smither
2001-12-27, 12:15:11
LOL hab die us-version, im spiel sind schon ziemlich viele hitler bilder und hakenkreuzen... is aber trotzdem nicht so schlimm