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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfrage: Gewerbeanmeldung bzw. GbR, brauch mal Hilfe!


-unreg-
2003-05-09, 16:54:50
Hi zusammen.

Ich habe mal eine Frage:

Wenn ich jetzt ein Gewerbe anmelde (und zwar eine GbR, bestehend aus 2 Personen) und dieses Gewerbe (wir planen, einen Computerservice aufzumachen) nur nebenberuflich neben dem Studium betreibe (was werde ich dann auch so angeben, dass das Studium sozusagen mein "Hauptberuf" bleibt!), wie sieht es da mit Privatverkäufen aus? Zum Beispiel übers Forum?

Also könnte ich dann nach wie vor (da es ja nur nebenberuflich ist dieser Computerservice) als PRIVATPERSON hier übers Forum weiterhin alte PC-Teile und ähnliches verkaufen, die ich auch NUR privat gekauft habe und nicht über die GbR eingekauft habe? Oder müsste ich das alles dann versteuern?

Solange ich doch als Privatperson auch wieder an Privat weiterverkaufe, dann dürfte das doch rechtlich und steuertechnisch gesehen eigentlich keine Probleme geben und nicht versteuert werden, oder?

Haben wir hier ein paar juristisch bewanderte Leutz? Danke für Eure Antworten im Voraus!

MfG
-unreg-

Das gute A
2003-05-09, 22:12:44
Hm.... keine Ahnung, sollte doch gehen eigentlich, oder ?? Also Privatverkauf weiterhin ??

Gruß,
dat jute A

AlfredENeumann
2003-05-09, 22:48:21
Diese frage sollte dir eigentlich dein Steuerberater beantworten können.

Kenny1702
2003-05-10, 01:07:58
Betrifft zwar nicht deine Frage und ich weiß auch net, was für einen Computersevice ihr machen wollt, jedoch könnte es durchaus wohl passieren, daß ihr wenn ihr z.B. Computer reparieren wollt, durchaus Probleme mit der örtlichen Handwerkskammer bekommen könntet, zumindest passiert soetwas immer wieder.

Lotus
2003-05-10, 03:01:32
Originally posted by Kenny1702
Betrifft zwar nicht deine Frage und ich weiß auch net, was für einen Computersevice ihr machen wollt, jedoch könnte es durchaus wohl passieren, daß ihr wenn ihr z.B. Computer reparieren wollt, durchaus Probleme mit der örtlichen Handwerkskammer bekommen könntet, zumindest passiert soetwas immer wieder.

nö die Handwerkskammer hat damit nix zutun, denn ein Computerservice gehört nicht zum Handwerk.

Ich habe selber nen Gewerbeschein für Comp.Service,...die einzigen dich sich ganz schnell melden ist ....na wer wohl..;) ..das Finanzamt.
Dann muss man Monatlich (im ersten Jahr) eine Umsatzsteuererklährung beim FA einreichen, egal ob Umsatz oder nicht.

mfg

Das gute A
2003-05-11, 20:20:08
Moin, das ganz oben war ich, war nur an nem Rechner vom Kollegen und konnte mich da net einloggen... musste das Topic danach noch mal hocholen :)

@ Lotus: Kann ich bei der monatl. USt-Erklärung dann auch einfach keinen Umsatz angeben wenn ich denn wirklich keinen hatte?

Wir machen das ja rein nebenberuflich neben dem Studium. Ich würde mich freuen wenn Du da noch mal einen Tipp für mich hast.

Gruß
dat jute A

hofmetzger
2003-05-11, 21:46:34
ich hab auch mit 2 kumpels ne gbr (root systems) - so nebenbei, das heisst manchmel gar kein umsatz, dann kommt halt ne null in die USt-voranmeldung und gut iss.

das mit privatverkäufen iss auch kein problem. so lange du da nix durcheinander bringst.

btw: der steuerkram suckt gewaltig, kein wunder dass sich kaum einer selbstständig machen will.

Das gute A
2003-05-11, 22:04:00
@ metzger: ergo heisst das, dass ich privatverkäufe übers forum nicht versteuern muss, da ich ja als privatmann hier wieder an privat (und nicht über die firma) verkaufe, richtig?

die steuer-kacke nervt auf jeden fall tierisch, aber da muss man durch :). hat auch seine vorteile so ne GbR ! :)

Gruß und Danke

hofmetzger
2003-05-11, 22:21:43
privat -> privat ziehe ich sogar vor: keine steuern, keine gewährleistung, keine große geschichte halt.

aber manche wolln halt ne rechnung und nur dafür iss ne gbr praktisch. ausser dass man natürlich an b2b versender kommt und manchmal schön sparen kann, wenn man mal für sich selbst was kauft :D

ich werd mich jedenfalls jetzt mal wieder der USt widmen, die hätte schon gestern im FA sein müssen - und ohne den thread hier hätt ich s ganz vergessen :)

Xmas
2003-05-11, 22:22:13
Selbstverständlich darfst du auch als Teilhaber einer GbR Privatkäufe und -verkäufe machen, das ist davon unberührt. Das muss natürlich von der GbR getrennt sein.
Dass ihr Studenten seid, tut aber für die GbR nichts zur Sache. GbR ist GbR, egal wer die Gesellschafter sind und was sie tun.

Das gute A
2003-05-11, 22:33:29
Muchas Gracias erneut, ihr seid echt klasse - danke für die schnellen Infos.

Möchte nur mit den netten Damen und Herren vom Finanzamt keinen Ärger bekommen, daher wollt ich mich hier infomieren. Termin mitm Steuerberater (unser Nachbar :) ) hab ich diese Woche, der wollte mich mal so allgemein informieren.

Gruß und thx!
dat jute A

hofmetzger
2003-05-11, 22:40:20
son nachbar könnt ich auch gebrauchen.

hab zb mal gehört das es üblich sei, fehler in einer USt voranmeldung im Monat später einfach "geradezubiegen", dass das dem FA auch egal sei.

ob das stimmt? (werd ich bestimmt nicht des FA fragen)

ich wünsch dir jedenfalls schonmal viel erfolg mit eurer gbr!

Das gute A
2003-05-11, 22:45:16
Thx @ Metzger.

Kann Deine Frage gerne mal weiterleiten und Dir bescheid geben am Mittwoch, okay? Wäre kein Problem.

Gruß und dat wird schon werden mit der GbR! :)

Das gute A

hofmetzger
2003-05-11, 22:50:13
Originally posted by Das_gute_A

Kann Deine Frage gerne mal weiterleiten und Dir bescheid geben am Mittwoch, okay? Wäre kein Problem.

Gruß und dat wird schon werden mit der GbR! :)

Das gute A

das wär klasse!
danke!

Das gute A
2003-05-11, 22:53:02
Geht klar. Melde mich Mittwoch diesbezüglich!

Gruß

Lotus
2003-05-11, 22:58:52
Originally posted by Das_gute_A
Moin, das ganz oben war ich, war nur an nem Rechner vom Kollegen und konnte mich da net einloggen... musste das Topic danach noch mal hocholen :)

@ Lotus: Kann ich bei der monatl. USt-Erklärung dann auch einfach keinen Umsatz angeben wenn ich denn wirklich keinen hatte?

Wir machen das ja rein nebenberuflich neben dem Studium. Ich würde mich freuen wenn Du da noch mal einen Tipp für mich hast.

Gruß
dat jute A

jap, wie hofmetzger schon sagte, bei Null Umsatz einfach ne 0 ;) eintragen .

....ups ..ich muss meine Voranmeldung ja auch noch ausfüllen *shit*

und ja...der Sreuerkram ist wirklich der allerletzte scheiss. Typisch deutsch halt..

Dead Man
2003-05-12, 11:55:27
Originally posted by hofmetzger
hab zb mal gehört das es üblich sei, fehler in einer USt voranmeldung im Monat später einfach "geradezubiegen", dass das dem FA auch egal sei.

ob das stimmt? (werd ich bestimmt nicht des FA fragen)

ich wünsch dir jedenfalls schonmal viel erfolg mit eurer gbr!

Richtigerweiße wäre eine veränderte Umsatzsteuermeldung einzureichen. In den meisten Fällen interessiert es das FA aber nicht, wenn es im nächsten Monat einfach berichtigt wird.

MfG Dead Man