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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorfahrtregelung bei Linksabbieger + Gegenverkehr etc..


Mike
2003-05-11, 18:07:27
Ich hab ne frage zu folgender verkehrssituation, und auch wen gefunden der sie auch schon woanders gefragt hat, nur haben die in diesem Portal keine wirkliche Antwort gefunden, hmm, mal sehen was ihr davon haltet, wo doch auch viele hier nen Führerschein haben werden :)

http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-30116

Dr.Doom
2003-05-11, 18:21:25
an einer gleichberechtigten Kreuzung mit vier Einmündungen will ich nach links abbiegen. Gleichzeitig mit mir trifft ein Auto von links (welches geradeaus fahren will) und ein entgegenkommendes Fahrzeug (welches ebenfalls geradeaus fahren will) an der Kreuzung ein. Wer darf zuerst fahren?

§8 (1) StVO sagt: "An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt." (also ich, da ich der am weitesten rechts angekommene bin.)

§9 (3) StVO dagegen meint: "Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen" (also muss erst der Gegenverkehr weg, damit ich abbiegen kann.)
Siehe 'fett' oben, dann trifft §8 (1) zu: Keine Schilder oder Gleichberechtigung an Kreuzung, ergo 'Rechts vor Links'.

Im Fall oben, egal wohin die einzelnen Autos hinfahren wollen, dürftest du zuerst fahren, da du der 'Rechteste' bist :D .

Mike
2003-05-11, 19:07:57
stimmt, ich bin der 'rechteste', allerdins meine ich mein fahrlehrer hätte gesagt: 'gegenverkehr als linksabbieger durchlassen gehört zur benutzung der fahrbahn, nicht zur vorfahrtregelung, und ist in jedem fall zu machen, es sei denn: abknickende vorfahrt oder entsprechende ampel.. :o

JFZ
2003-05-11, 19:41:11
Ist ein Patt...Alle drei müssen einem anderen die Vorfahrt lassen, habe dabei aber einem anderen gegenüber Vorfahrt. Genauso, wie wenn an der Kreuzung aus allen vier Straßen ein Auto kommen würde.
=> Irgendwie absprechen und einigen,wer als erster fährt. Der Rest nach Verkehrsordung.

Banshee
2003-05-11, 20:40:14
Mach dir nix draus wird dir in der Prüfung höchst wahrscheinlich eh nich passieren und in der Theorie fragt auch niemand danach

Axel
2003-05-11, 20:47:16
1. KFZ ich
2. KFZ der von links
3. KFZ der Entgegenkommende

Lsg.:

1. ich fahre auf die Kreuzung bis zur Mitte
2. KFZ Nr.2 fährt
3. ich lasse den Entgegenkommenden passieren und biege ab

Ich bin überzeugt, daß das so richtig ist.

Unregistered
2003-05-11, 22:25:27
Von der Regelung hat man selbst Vorfahrt (rechts vor links). Die Praxis regelt diese Situation allerdings wohl so, zuerst der entgegenkommende, dann ich, dann der links.

Mike
2003-05-11, 22:49:48
so dachte ich auch das es richtig wäre @ unregistered - werde wohl vielleicht mein fahrlehrer bei gelegenheit nochmal fragen wenn ich dran denke :)

0711
2003-05-11, 23:14:33
Originally posted by Unregistered
Von der Regelung hat man selbst Vorfahrt (rechts vor links). Die Praxis regelt diese Situation allerdings wohl so, zuerst der entgegenkommende, dann ich, dann der links. ^^so würd ichs auch sagen und machen....eigentlich ist es kein patt,
willst du abbiegen, müsste der vor dir weg...der links von dir darf nicht fahrn weil du (im prinzip in die kreuzung reinfahren dürftest aber NICHT abbiegen), dann bewegt sich der wo dir entgegenkommt an dir vorbei und du hast freie fahrt...der von links kommt danach

Demirug
2003-05-11, 23:20:21
Alle die nicht wissen wie es geht bitte mal den Führerschein abgeben.

Diese Frage ist eine offizielle Prüfungsfrage. Es gibt zwei richtige Antworten darauf die von der genauen Situation abhängen. (deswegen gibt es die Frage auch zweimal)

1. Die Lösung die hier schon aufgeführt wurde. Das sollte man allerdings nur machen wenn die Kreuzung für diese Sache gross genug ist.

2. Bei einer Kreuzung mit wenig Platz sollte man auf die Vorfahrt verzichten um die Krezung nicht total zu blockieren.

Mike
2003-05-12, 01:14:00
also @ Demirug, ich darf einfahren, lasse aber den Gegenverkehr passieren und biege dann links ab, der von links kommt fährt als letzter, das ganze wenn die Kreuzung groß genug ist?! wie gesagt so dachte ich auch, allerdings waren mein Vater und Großvater anderer Meinung - kann denen ja maln bisschen Nachhilfe erteilen ;)

Danke für eure Antworten - und wie man hier und auch auf der von mir gelinkten Seite sieht scheinen die Antwort nicht viele zu wissen :o

Unregistered
2003-05-12, 13:25:29
Meine Freundin hat ein Fahrschulprogramm. Da kommt genau so eine Situation auf einer kleinen Kreuzung.

Nun guess what???


In diesem "ziemlich" offiziellen Programm fährt man selbst zuerst. Tja, was denn nun?? Bevor ihr also jetzt loszieht und die Welt verbessert hört euch nochmal um.

Falls es einen Unfall gibt kann man ja immernoch die BRD verklagen. Sie hat ihre StVO zu nachlässig organisiert.

Dr.Doom
2003-05-12, 16:01:19
Naja, mit diesem Murks (selber in Kreuzug einfahren, aber dann Gegenverkehr doch durchlassen; Szenario: siehe oben) kann ich mich auch nicht anfreunden.
Das ist nunmal eine Kreuzung, an der jeder gleichberechtigt ist; ergo tritt die Grundregel "Rechts vor Links" in Kraft.

Also ich darf zuerst fahren und links abbiegen, da ich als einziger keinen von rechts kommenden Vortfahrtberechtigten habe.
Dann das Auto links von mir, am Ende das Auto mir gegenüben.

§9 (3) gilt hier (Szenario oben) nicht, da mein Gegenüber und ich uns nicht auf einer Vorfahrtstrasse befinden, die von einer anderen, 'untergeordneten' Strasse gekreuzt wird. Wäre dies so, DANN ( und nur dann [ Mathe prägt ;) ] ) müsste ich warten und den Gegenverkehr passieren lassen, um dann vor dem links wartenden Auto abzubiegen.
Hier wäre die Reihenfolge:
Mein Gegenüber,
ich,
Auto links von mir.

Jeder, der das nun immer noch nicht verstanden hat: Bitte Führerschein mit aufs Klo nehmen und Popo abwischen. :D

Mike
2003-05-12, 17:09:29
hmmm, jaja die StVO sollte mal überarbeitet bzw zumindest deutlicher und verständlicher formuliert werden..allerdings habe ich hier Prüfungsbögen nach amtlichem Muster, in denen beide Fälle auftauchen (also als richtig dargestellt sind), allerdings ist in keinen von beiden Fällen eine durch Schilder geregelte Vorfahrt erkennbar - komisch.. könnte dies evtl. mal einscannen..

Axel
2003-05-12, 17:41:59
Originally posted by Dr.Doom
Naja, mit diesem Murks (selber in Kreuzug einfahren, aber dann Gegenverkehr doch durchlassen; Szenario: siehe oben) kann ich mich auch nicht anfreunden.
Das ist nunmal eine Kreuzung, an der jeder gleichberechtigt ist; ergo tritt die Grundregel "Rechts vor Links" in Kraft.



Die Regel "Rechts vor Links" gilt auch uneingeschränkt. Das heißt aber nicht, daß du dem entgegenkommenden Fahrzeug die Vorfahrt nehmen kannst, weil du in der Ausgangssituation niemanden von rechts hattest. Du musst ihn durchlassen, ohne wenn und aber. Um es auf die Spitze zu treiben, kann man sagen, daß er für dich in der Kreuzungsmitte von rechts kommt und somit Vorfahrt hat.
Nur weil es dir nicht gefällt, heißt es ja nicht, daß es falsch ist. ;)

Redeemer
2003-05-12, 18:21:09
Originally posted by Mike
Ich hab ne frage zu folgender verkehrssituation, und auch wen gefunden der sie auch schon woanders gefragt hat, nur haben die in diesem Portal keine wirkliche Antwort gefunden, hmm, mal sehen was ihr davon haltet, wo doch auch viele hier nen Führerschein haben werden :)

http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-30116

So ne Frage kam bei mir in der Rollerprüfung dran. Richtig ist:

Du fährst in die Kreuzung ein (Rechts vor links).

Dann muss der links von dir hinter dir über die Kreuzung fahren.
(Weil er rechts von deinem Gegenverkehr steht)

Dann lässt du den Gegenverkehr passieren und biegst links ab.


Du fährst also als erster in die Kreuzung aber als letzter wieder raus.

greenvirus
2003-05-12, 19:11:34
Originally posted by Axel
1. KFZ ich
2. KFZ der von links
3. KFZ der Entgegenkommende


genau, denn der entgegenkommende, muss sowieso auf der von deiner linken kommende warten!

in den meisten fälle, musst du dich in den einzelnen personen hineinversätzen können. das klappt in der praxis nicht, aber in der theoretischen prüfung ist es hilfreich. in der praxis vrehält man sich eher zurückhaltend bei solchen fälle, so dass wenn jemand einen fehler machen würde, nichts passiert.


also in diesen fälle immer defensiv fahren. aber da angriff, die beste verteigung ist...;D

gruss

Unregistered
2003-05-13, 10:04:32
Habe erfahren, es gitl in jedem Fall rechts vor links. D.h. ich fahre auf jeden Fall. Wobei ihr das ja auch schon wusstet. Hoffentlich wissen die polnischen Lkwfahrer das auch ;-))

mh01
2003-05-13, 10:21:36
Originally posted by Unregistered
Habe erfahren, es gitl in jedem Fall rechts vor links. D.h. ich fahre auf jeden Fall.
...

Soviel zur Theorie. In der Praxis wird es wohl darauf hinauslaufen, dass man sich untereinander verständigt (Handzeichen, Lichthupe, etc.) und dadurch die Situation ohne "rauchende Köpfe" bereinigt.

Karl|Krake
2003-05-13, 11:17:36
Was ist denn zum Beispiel bei folgender Situation:


2
| |_(50Kmh aufgehoben)
| |
| |
| |
| | (Ortsschild)
| |__|_____
| ________3
| |
| |
| |
| |
| |_(50Kmh, Vorfahrtsstraße)
| |
1

Folgendes:
Ich komme von "1" und fahre in Richtung "2". Muss Geschwindigkeit reduzieren, da 50Kmh erlaubt sind. Rund 300m nach der Straße "3" wird die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50Kmh aufgehoben. Ist aber nicht schon seit der Seitenstraße ("3") wieder 100Kmh erlaubt? Angenommen ich komme aus der Seitenstraße "3". Ich passiere das Ortsausgangsschild, darf also da keine Geschwindigkeitsbegrenzenden Schilder angebracht sind die restlichen Meter bis zur Kreuzung (vorausgesetzt mein Auto beschleunigt so schnell ;D ) mit 100Kmh fahren. Ich biege rechts ab, sehe kein Schild welches mir verbietet schneller wie 50zu fahren. Also ist Hundert erlaubt?? Ja oder Nein?

Axel
2003-05-13, 12:27:18
Ich bin der Meinung, daß die Geschwindigkeitsbegrenzung an der Kreuzung aufgehoben ist. Das eigentliche Aufhebungsschild ist wahrscheinlich für diejenigen, die keine Ahnung von der STVO haben und sonst weiter mit 50 fahren würden.

Karl|Krake
2003-05-13, 12:32:09
Originally posted by Axel
Ich bin der Meinung, daß die Geschwindigkeitsbegrenzung an der Kreuzung aufgehoben ist. Das eigentliche Aufhebungsschild ist wahrscheinlich für diejenigen, die keine Ahnung von der STVO haben und sonst weiter mit 50 fahren würden.

genauso sehe ich das auch. Aber es gibt immer noch Deppen die bis zu dem Schild mit 50 fahren, und erst dann beschleunigen. Ich kann mir aber auch vorstellen dass viele halt das Schild sehen und sich denken dass noch 50iss, weil das Schild sonst wohl unnütze wäre... tststs

midnightrambler
2003-05-13, 12:56:30
da alle 3 autos so ziemlich gleichzeitig eintreffen, gilt rechts vor links, also

du zuerst, dann das linke fahrzeug, dann das entgegenkommende.

so würd ichs machen

das mit dem paragraphen 9 stimmt natürlich schon, nur ist rechts vor links "wichtiger"

edit: wenn wir das von links kommende auto weglassen, so gilt natürlich nur der paragraph 9

midnightrambler
2003-05-13, 13:11:22
Originally posted by Axel
Ich bin der Meinung, daß die Geschwindigkeitsbegrenzung an der Kreuzung aufgehoben ist. Das eigentliche Aufhebungsschild ist wahrscheinlich für diejenigen, die keine Ahnung von der STVO haben und sonst weiter mit 50 fahren würden.

VORSICHT!

es gab glaub ich mal ein urteil wonach man NICHT davon ausgehen darf dass da die geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird an der kreuzung
(vielleicht hab ich das bei radarfalle.de gelesen, weiss nicht mehr genau)

praktisch sieht es wohl so aus, dass bei jeder kreuzung die entsprechenden schilder nochmal stehen müssen, aber die behörden für das schilder aufstellen kein geld haben (zumal ziemlich viele kreuzungen in dieser hinsicht deutlicher gemacht werden müssten)

Endorphine
2003-05-13, 13:21:30
Originally posted by Karl|Krake
Was ist denn zum Beispiel bei folgender Situation:


2
| |_(50Kmh aufgehoben)
| |
| |
| |
| | (Ortsschild)
| |__|_____
| ________3
| |
| |
| |
| |
| |_(50Kmh, Vorfahrtsstraße)
| |
1Schilder sind natürlich höher gewichtet als die allgemeine Regelung für die Geschwindigkeit auf Strassen ausserorts und innerorts. Diese ist ja dazu da, ein Limit für den Fall zu bestimmen, dass keine Geschwindigkeitsbeschilderung vorhanden ist. Wenn die Geschwindigkeit ohnehin durch Schilder begrenzt ist sind diese natürlich höher gewichtet als die allgemeine Regel.

Ergo: bis zum "50 km/h aufgehoben"-Schild fährst du brav 55 und ab da an dann normale Landstrassengeschwindigkeit. Ich denke auch, dass die Begrenzung auf 50 km/h dort sicher einen Sinn hat. Zum Spass würde das Schild dort nicht stehen, die Schilder kosten ja auch Geld.

Karl|Krake
2003-05-13, 14:10:39
Angenommen ich komme aber aus Straße "3". Ich habe gerade die Ortschaft verlassen (Ortsausgangsschild) und biege rechts ab. Nirgendwo ein Schild zu sehen welches mir verbietet schneller wie 50Kmh zu fahren! Also darf ich nach dem Abbiegen voll durchbeschleunigen bis auf 100!?? Woher sollen die rechtsabbieger denn wissen das da noch ne Geschwindigkeitsbegrenzung ist wenn kein Schild da steht?

Endorphine
2003-05-13, 14:49:05
Originally posted by Karl|Krake
Angenommen ich komme aber aus Straße "3". Ich habe gerade die Ortschaft verlassen (Ortsausgangsschild) und biege rechts ab. Nirgendwo ein Schild zu sehen welches mir verbietet schneller wie 50Kmh zu fahren! Also darf ich nach dem Abbiegen voll durchbeschleunigen bis auf 100!?? Woher sollen die rechtsabbieger denn wissen das da noch ne Geschwindigkeitsbegrenzung ist wenn kein Schild da steht? Entweder er weiss es, dass es ein 50er-Streckenabschnitt ist oder er wird eben geblitzt und hat Pech. Mal ganz davon abgesehen, dass er schon ziemlich stark aufs Gas treten muss, um in 300 Metern mehr als 50 km/h zu erreichen, wenn mich meine Längeneinschätzung nicht trügt ist das sehr schwer ;)

Wieso suchst du jetzt krampfhaft eine Selbstrechtfertigung für falsches Verhalten? Ich würde eher drüber nachdenken, welchen Grund die Verkehrsplaner für die Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Abschnitt haben, mich dran halten und es gut sein lassen. Selbst wenn es "nur" eine verringerte Lärmbelastung für ein paar einzeln knapp ausserhalb der Ortschaft stehende Häuser am Strassenrand sein sollte.

Karl|Krake
2003-05-13, 15:00:01
Originally posted by Endorphine
...
Wieso suchst du jetzt krampfhaft eine Selbstrechtfertigung für falsches Verhalten?
...


ich suche nicht "krampfhaft" :bad1: !
Nur wenn soeine Situation an mir unbekannten Stellen auch ist, und ich geblitzt werde, weil kein Geld für Straßenschilder mehr da war, fände ich das ziemlich blöde.


Originally posted by Endorphine
...
Selbst wenn es "nur" eine verringerte Lärmbelastung für ein paar einzeln knapp ausserhalb der Ortschaft stehende Häuser am Strassenrand sein sollte.
...


Lärmbelästigung fällt auch weg, da das "50Kmh aufgehoben Schild" auf einer Brücke steht, welche über eine Bundesstraße führt, konntest Du aber nicht wissen da ich's nicht dabeigeschrieben habe.