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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Interessantes Urteil zu Foren


stabilo_boss13
2003-05-16, 13:47:03
Zitat:

In diesen Postings hatten User von ihren eigenen schlechten Erfahrungen mit dem Unternehmen berichtet und anderen Teilnehmern mit ähnlichen Erlebnissen zu Klagen und Strafanzeigen geraten.

Der Händler sah darin grob geschäftsschädigende Inhalte sowie einen Eingriff in ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und verlangte von dem Antragsgegner vor Gericht die Entfernung der Beiträge.

Das Kölner Landgericht folgte dieser Argumentation nicht und wies den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung als unbegründet zurück. Nach der Auffassung der Richter findet die grundsätzlich bestehende Meinungsäußerungsfreiheit erst dort ihre Grenze, wo die Schwelle zur Schmähkritik überschritten ist.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/data/hob-16.05.03-000/

Wer den Begriff nicht kennt: Schmähkritik=Flame

The Dude
2003-05-16, 14:38:30
Gut, daß das Gericht in diesem Fall so entschieden hat.
Ein Erfahrungsaustausch über des Internet, bzw. Foren ist schon ne wirklich feine Sache und eine Meinung über eine bestimmte Sache von einem "normalen" Verbraucher zu bekommen ist viel wert.

Ich würde zugern wissen, ob/wie Redakteure der Fachzeitschriften geschmiert werden.
Bsp. Unreal2: Nach dieser supergeilen Bewertung des Games in der PCGames hätte ich mir das Ding fast gekauft. Doch die Meinung, die in diesem Forum zur Sprache kamen haben mich davon abgehalten.

Also wie gesagt: Zum Glück hat das Gericht so entschieden und Gott sei Dank "darf" man auch Negativ-Erfahrungen in Foren kundtun!

Greez...

Kenny1702
2003-05-16, 14:42:28
Topic existiert bereits
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?s=&threadid=71538

zum Thema... schön, daß man sachliche Kritik äußern darf;).

Exxtreme
2003-05-16, 14:47:35
Originally posted by Kenny1702
Topic existiert bereits
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?s=&threadid=71538

zum Thema... schön, daß man sachliche Kritik äußern darf;).
Gut. :)

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