stabilo_boss13
2003-05-16, 13:47:03
Zitat:
In diesen Postings hatten User von ihren eigenen schlechten Erfahrungen mit dem Unternehmen berichtet und anderen Teilnehmern mit ähnlichen Erlebnissen zu Klagen und Strafanzeigen geraten.
Der Händler sah darin grob geschäftsschädigende Inhalte sowie einen Eingriff in ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und verlangte von dem Antragsgegner vor Gericht die Entfernung der Beiträge.
Das Kölner Landgericht folgte dieser Argumentation nicht und wies den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung als unbegründet zurück. Nach der Auffassung der Richter findet die grundsätzlich bestehende Meinungsäußerungsfreiheit erst dort ihre Grenze, wo die Schwelle zur Schmähkritik überschritten ist.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/data/hob-16.05.03-000/
Wer den Begriff nicht kennt: Schmähkritik=Flame
In diesen Postings hatten User von ihren eigenen schlechten Erfahrungen mit dem Unternehmen berichtet und anderen Teilnehmern mit ähnlichen Erlebnissen zu Klagen und Strafanzeigen geraten.
Der Händler sah darin grob geschäftsschädigende Inhalte sowie einen Eingriff in ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und verlangte von dem Antragsgegner vor Gericht die Entfernung der Beiträge.
Das Kölner Landgericht folgte dieser Argumentation nicht und wies den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung als unbegründet zurück. Nach der Auffassung der Richter findet die grundsätzlich bestehende Meinungsäußerungsfreiheit erst dort ihre Grenze, wo die Schwelle zur Schmähkritik überschritten ist.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/data/hob-16.05.03-000/
Wer den Begriff nicht kennt: Schmähkritik=Flame