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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Post AG Gebühren!


midnightrambler
2003-05-19, 19:19:28
Ist das richtig?? Will nur sichergehen wegen ebay ;)

Versichertes Paket bis 500 EUR bis 5kg ohne Verpackung und mit Nachnahme:

6,70 € + 3,58 € + 1,53 € = 11,81 €

Also muss ich von dem Höchstbieter in dem fall 11,81 € verlangen (Falls Nachnahme in Frage kommt)??????? Das ist ja irre viel!!

Danke

Gruss
Alex

mapel110
2003-05-19, 19:21:39
www.post.de
da kann man sich ne pdf runterladen wo alle preise aufgelistet sind.

midnightrambler
2003-05-19, 19:27:38
Ja ich hab alles schon nachgelesen dort, hab auch noch ne Broschüre von der Post hier rumliegen und da steht genau das was ich hier beschrieben habe... Aber ich weiss nicht so recht ob die 1,53 € noch dazugehören, also ob ich die vom Höchstbieter auch noch verlangen muss oder ob das irgendwas anderes ist, hab nämlich auch nicht mehr in Errinnerung dass irgendjemand mal 11,81 € für Nachnahme gefordert hat oder so...

Weiss das einer genau, wieviel ich vom Höchstbieter dann verlangen muss damit von ihm ALLE kosten der D. Post AG gedeckt sind?? Sind das wirklich genau diese 11,81 oder doch vielleicht etwas weniger?


Danke!! :)

mofa84
2003-05-19, 19:41:00
kann schon hinkommen, hab damals auch über 20DM für die verdammte Nachnahme geblecht - und es dauert ewig bis du die Kohle kriegst!

seitdem mach ich das nur noch in ausnahmefällen und wenn das paket wirklich was wert ist!

Axel
2003-05-19, 21:12:34
Ich glaube, die 1,53€ zahlt immer der Paketempfänger an den Postboten. So stehts bei den Versandhändlern in Netz. Das heißt du kannst dem ebay-Käufer diese 1.53€ nicht auch in Rechnung stellen.

midnightrambler
2003-05-19, 21:30:19
Originally posted by Axel
Ich glaube, die 1,53€ zahlt immer der Paketempfänger an den Postboten. So stehts bei den Versandhändlern in Netz. Das heißt du kannst dem ebay-Käufer diese 1.53€ nicht auch in Rechnung stellen.

das erklärt evtl. einiges, danke!

ich werd mich noch weiter schlau machen

Kenny1702
2003-05-19, 22:29:42
Originally posted by Axel
Ich glaube, die 1,53€ zahlt immer der Paketempfänger an den Postboten. So stehts bei den Versandhändlern in Netz. Das heißt du kannst dem ebay-Käufer diese 1.53€ nicht auch in Rechnung stellen.

"Übermittlungsentgelt** + 1,53 EUR

**Für Einzug, Verwahrung und Übermittlung des Nachnahmebetrages an den Absender (Übermittlungsentgelt). Dieses Entgelt wird durch Abzug vom eingezogenen Nachnahmebetrag geleistet."

So wie ich das sehe, sollten die 1,53 im Nachnahmebetrag (den du bestimmst) bereits enthalten sein, ansonsten bleibst du wohl drauf sitzen.
Ansonsten würde ich dir eine Postfiliale empfehlen (du kannst ja den genauen Betrag bei Nachnahme bis zum Einreichen der Sendung offen lassen), da mußt du ja eh hin;), da die Post ja faktisch ein Inkassomonopol beim Geschäft zwischen Privatleuten hat.

EDIT: Warum ich als Verkäufer bei eBay Nachnahme nicht mag:
1. Es ist teuer.
2. Es dauert verhältnismäßig lange, bis das Geld da ist.
3. Wenn dein Gegenüber die Annahme verweigert, bleibst du vorerst auf den Portokosten sitzen...

midnightrambler
2003-05-19, 22:39:46
Originally posted by Kenny1702


"Übermittlungsentgelt** + 1,53 EUR

**Für Einzug, Verwahrung und Übermittlung des Nachnahmebetrages an den Absender (Übermittlungsentgelt). Dieses Entgelt wird durch Abzug vom eingezogenen Nachnahmebetrag geleistet."

So wie ich das sehe, sollten die 1,53 im Nachnahmebetrag (den du bestimmst) bereits enthalten sein, ansonsten bleibst du wohl drauf sitzen.
Ansonsten würde ich dir eine Postfiliale empfehlen (du kannst ja den genauen Betrag bei Nachnahme bis zum Einreichen der Sendung offen lassen), da mußt du ja eh hin;), da die Post ja faktisch ein Inkassomonopol beim Geschäft zwischen Privatleuten hat.

Um nochmal auf den entscheidenen Satz zu kommen:

>>> Dieses Entgelt wird durch Abzug vom eingezogenen Nachnahmebetrag geleistet

d.h. folgendes glaub ich:

Der Empfänger bezahlt erstmal den Nachnahmebetrag, den ich bestimme. Dieses Entgelt von 1,53 € wird dann noch von dem Empfänger geleistet, da ja dieses Entgelt vom Nachnahmebetrag, den er schon gezahlt hat, abgezogen wird und er dementsprechend wieder draufzahlen muss, um wieder auf den ursprünglichen, richtigen Nachnahmebetrag zu kommen.
Zusammengefasst bedeutet das: Empfänger bezahlt Nachnahmebetrag + 1,53 €

Ist doch so, oder?