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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Is das Betrug oder noch zulässig E-Bay ATI 9700 PRO!!!


HELLRAISER
2003-05-24, 21:30:54
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=23886&item=2731486834&rd=1

ohne worte das in Blau geschrieben!!!!!!
Und der hat schon welche für 280€ verkauft laut Bewertung..
Echt der Hammer oder???
cu

DarkMoon
2003-05-24, 21:35:56
Ich glaube zwar die ist dafür das falsche forum... aber schlecht ist das nicht was er da schreibt, besonders lustig fand ich das: "Der Verkäufer behält sich vor, die Ware nur an "zuverlässige" Bieter (also mit positiver Bewertungsbilanz) zu verkaufen und ansonsten die Auktion für ungültig zu erklären."
Ob das eBay ähnlich sieht?

HELLRAISER
2003-05-24, 21:38:41
Ich frage mich das auch habe fast auf die Karte geboten ohh man die lassen sich auch was einfallen.
cu

BUG
2003-05-24, 22:01:01
..naja er will sich bloß absichern, auf der Karte wurde der Hardware Mod durchgeführt und der Takt auf 9700 Pro niveau angehoben. Dadurch erlischt die Garantie und er möchte/will nicht dafür aufkommen wenn die Karte in ein paar Monaten wes wegen auch immer den Geist aufgibt. Allem einschein nach läuft die Karte fehlerfrei mit 8 Pixelpipelines und Pro Takt. Wer ne "echte" 9700 Pro haben will und auf die Garantie nicht verzichten will muß sie sich für ca ~100,- Euro mehr im Laden um die Ecke kaufen.

cu
BUG

HELLRAISER
2003-05-24, 22:16:26
Ja aber muß mann dann nicht schreiben zb. ATI 9500@9700 Pro mod???
und nicht: ATI RADEON 9700 Pro 128 MB Retail, Neuwertig!

BUG
2003-05-24, 22:38:58
...eigentlich schon, aber den "normal ebay user" verunsichert sowas. Und die, die skeptisch sind lesen das Kleingedruckte und wissen worauf sie sich einlassen.

cu
BUG

Unregistered
2003-05-24, 23:13:09
wer lesen kann ist klar im vorteil :P

also.... lesen und verstehen und dann kaufen !

Kampf Ameise
2003-05-25, 01:09:42
dieser disclaimer wird meiner meinung nach bald überall stehen, denn man muss in zukunft bzw. schon jetzt auch als privatverkäufer 1 jahr garantie auf sein produkt geben, stell dir vor du verkaufst deine alte grafikkarte der typ übertatket diese der lüfter geht zufällig aus und die graka ist im arsch, dann MUSST du ihm eine neue besorgen er gibt dir dafür die kaputte zurück , natürlich wird er sagen die graka ist von selbst kaputtgegangen...

HELLRAISER
2003-05-25, 13:06:24
Originally posted by Kampf Ameise
dieser disclaimer wird meiner meinung nach bald überall stehen, denn man muss in zukunft bzw. schon jetzt auch als privatverkäufer 1 jahr garantie auf sein produkt geben, stell dir vor du verkaufst deine alte grafikkarte der typ übertatket diese der lüfter geht zufällig aus und die graka ist im arsch, dann MUSST du ihm eine neue besorgen er gibt dir dafür die kaputte zurück , natürlich wird er sagen die graka ist von selbst kaputtgegangen...

Es geht ja hier nicht um den disclaimer.
cu

Bakunin3
2003-05-25, 14:59:05
Ob wohl der Käufer, ein gewisser Morpheus, jener Morpheus von unserem Board ist?

jedenfalls eine Frechheit, das so im Kleingedruckten nebenbei zu erwähnen, daß es eine umgebaute 9500 ist.
Finde ich jedenfalls...

B3

Masterchief
2003-05-25, 15:14:26
Eine Frechheit ist diese Vorgehen natürlich schon,aber da der Verkäufer 1. darauf hinweist das Kleingedruckte vor dem Bieten zu Lesen und 2. Mitteilt dass es sich um ne 9500 handelt(wenn auch in unverschämter Weise)hat der sich abgesichert und
da so ein Vorgehen leider legal ist kann ihm auch keiner was.
Das nennt man dann eine rechtliche grauzone ;-)

Morpheus2200
2003-05-25, 15:17:23
Originally posted by Bakunin3
Ob wohl der Käufer, ein gewisser Morpheus, jener Morpheus von unserem Board ist?

jedenfalls eine Frechheit, das so im Kleingedruckten nebenbei zu erwähnen, daß es eine umgebaute 9500 ist.
Finde ich jedenfalls...

B3

Wenn du mich meinst, ICH BIN ES NICHT!!!!

Unregistered
2003-05-25, 20:27:14
IMO verstößt er a) gegen die ebay AGBs(den Artikel so exakt wie möglich zu beschreiben) und b) wenn man so wichtige Infos in das Kleingedruckte packt, aber als Überschrift in Rot schreibt, daß es beim nachfolgenden Text um EU-Recht geht, dann vermutet da doch jeder Richter nen Täuschungsversuch. Das ist ja so als wenn ne Bank auf nen Kreditvertrag auf Seite 2 schreibt:
Anbei nochmal die EU Richtlinien zum Kreditgeschäftswesen, und dann ein paar Zeilen tiefer zusätzlich 10% der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr verlangt, was man aber als Kunde da bestimmt nicht vermutet.

BUG
2003-05-25, 20:46:23
..du bekommst doch nen 9700 Pro, wenn er´s ordentlich gemacht hat fällt es nichmal auf das der Wiederstand versetzt wurde. Du kannst der Karte nicht mehr ansehen das es mal eine 9500 nonPro im alten Layout ist oder war.

cu
BUG

Bakunin3
2003-05-25, 21:14:01
Originally posted by Morpheus2200


Wenn du mich meinst, ICH BIN ES NICHT!!!!

Sei froh... ;)

Der Name war nur so arg ähnlich (Morpheus2201)... hi, hi.

B3

Bakunin3
2003-05-25, 21:14:42
Immer diese Cookies...

B3

Axel
2003-05-25, 21:37:34
Originally posted by Unregistered
IMO verstößt er a) gegen die ebay AGBs(den Artikel so exakt wie möglich zu beschreiben) und b) wenn man so wichtige Infos in das Kleingedruckte packt, aber als Überschrift in Rot schreibt, daß es beim nachfolgenden Text um EU-Recht geht, dann vermutet da doch jeder Richter nen Täuschungsversuch.

Ich sehe das genauso!

AlfredENeumann
2003-05-26, 00:24:31
Originally posted by BUG
..du bekommst doch nen 9700 Pro, wenn er´s ordentlich gemacht hat fällt es nichmal auf das der Wiederstand versetzt wurde. Du kannst der Karte nicht mehr ansehen das es mal eine 9500 nonPro im alten Layout ist oder war.

cu
BUG

nö. Er bekommt eine Karte die weit über ihre Spezifikationen betrieben wird. Und keine Sau kann abschätzen ob diese nichtbei DX9-Games oder sowas Fehler produziert,

ms..
2003-05-30, 15:19:52
Man könnte ihn sicherlich wegen versuchter arglistiger Täuschung ans Bein pissen.
Persönlich finde ich solche Auktionen eine absolute Frechheit. Solch eminent wichtige Punkte darf man nicht irgendwo ins Kleingedruckte schreiben, egal ob man darauf hinweißt, es zu lesen, oder nicht.

so nebenbei, die 9700Pro rennt doch mit 310MHz Speichertakt, gell?

Rache Klos
2003-05-30, 19:02:11
1 Jahr Garantie, Leute ihr habt echt keine Ahnung oder ? ;)

1. Nicht mal der Einzelhandel muss 1 Jahr Garantie geben, denn es sind 2 Jahre Gewährleistung wovon NUR 1/2 Jahr Garantie sind. Sprich 1/2 Jahr Garantie, der rest 1 1/2 Jahre Gewährleistung. Nach dem ½ Jahr könnt Ihr den Verkäufer auch nur noch für Schäden Haftbar machen die schon bei KAUF des Produktes vorhanden waren, nicht aber Schäden die sich durch den normalen Betrieb eingestellt haben.

2. Eine Privatperson muss 2 Jahre Gewährleistung bieten. Sprich wenn du was bei Ebay kaufst und nach 3 Monaten merkst das an dem Teil etwas defekt ist was schon BEI Kauf defekt war, dann kannst du bei dem Verkäufer Schadensersatz stellen. Allerdings liegt hier die Beweislast bei dem Käufer, also du musst beweisen dass der defekt schon bei erhalt der Ware vorhanden war. Wenn er Verkäufer allerdings Garantie UND Gewährleistung explizit ausschließt, dann darf er dies auch nach dem BGB. Wird allerdings nur Garantie ausgeschlossen, dann muss er dennoch 2 Jahre Gewährleistung übernehmen, aber damit kannst du im Normalfall eh nichts anfangen, wenn dein ersteigerter Fernsteher kaputt geht ist dies meist durch Verschleißteile ohne die ein Gerät auch nicht hergestellt werden kann. Mal ein kleiner Auszug aus dem Gesetzestext :

Ein Mangel liegt auch nicht vor, wenn Verschleißteile ausgetauscht werden müssen. Technisch aufwändige Produkte können ohne die Verwendung von Verschleißteilen nicht hergestellt werden und müssen – auch während der Gewährleistungsfrist – regelmäßig gewartet werden. Der Austausch von solchen Verschleißteilen nach normaler Abnutzung ist kein Fall der Gewährleistung.
Hat die verkaufte Sache nicht die vereinbarten
Eigenschaften, liegt ebenfalls ein Mangel vor.

Mit freundlichen Grüßen Rache Klos

[DH]Avenger
2003-05-31, 03:46:40
rofl das kannste voll vergessen was er da schreibt. Mal abgesehen davon dass er den Unterschied von Gewährleistung und Garantie nicht zu kennen scheint, denn das EU Recht sieht Gewährleistung und nicht Garantie vor (kanns auch gar nicht, da Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist).

Außerdem sind solche Gewährleistungsauschlüsse so oder so nichtig.

Desweiteren ist auch die Bezeichnung als 9700 Pro 128MB Retail nicht konform.......

dead
2003-06-01, 17:26:26
ausserdem kuhl:

'Die Lieferung der Ware erfolgt nach Zahlungseingang.'

Damit schließt er Vertrauensvoll handeln aus, und nimmt dem Käufer die Möglichkeit das umgebastelte Ding vor Bezahlung zu testen.

m.E.: Arschloch!

Thowe
2003-06-01, 18:03:34
Hi Rache Klos (kenn ich dich aus dvbforum.de ?),

ein paar Richtigstellungen muss ich an deinen Text vornehmen:

Original geschrieben von Rache Klos
1 Jahr Garantie, Leute ihr habt echt keine Ahnung oder ? ;)

1. Nicht mal der Einzelhandel muss 1 Jahr Garantie geben, denn es sind 2 Jahre Gewährleistung wovon NUR 1/2 Jahr Garantie sind. Sprich 1/2 Jahr Garantie, der rest 1 1/2 Jahre Gewährleistung. Nach dem ½ Jahr könnt Ihr den Verkäufer auch nur noch für Schäden Haftbar machen die schon bei KAUF des Produktes vorhanden waren, nicht aber Schäden die sich durch den normalen Betrieb eingestellt haben.

Niemand muss überhaupt Garantie übernehmen. Es gilt nur die Pflicht der 2 jährigen Gewährleistung, man unterscheidet hierbei nur den Fristenraum, d.h. in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer dem Käufer beweisen, das die Ware beim Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei war. Nach diesem Zeitraum muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, das dies nicht so war.

2. Eine Privatperson muss 2 Jahre Gewährleistung bieten. Sprich wenn du was bei Ebay kaufst und nach 3 Monaten merkst das an dem Teil etwas defekt ist was schon BEI Kauf defekt war, dann kannst du bei dem Verkäufer Schadensersatz stellen. Allerdings liegt hier die Beweislast bei dem Käufer, also du musst beweisen dass der defekt schon bei erhalt der Ware vorhanden war. Wenn er Verkäufer allerdings Garantie UND Gewährleistung explizit ausschließt, dann darf er dies auch nach dem BGB. Wird allerdings nur Garantie ausgeschlossen, dann muss er dennoch 2 Jahre Gewährleistung übernehmen, aber damit kannst du im Normalfall eh nichts anfangen, wenn dein ersteigerter Fernsteher kaputt geht ist dies meist durch Verschleißteile ohne die ein Gerät auch nicht hergestellt werden kann. Mal ein kleiner Auszug aus dem Gesetzestext :

Ein Mangel liegt auch nicht vor, wenn Verschleißteile ausgetauscht werden müssen. Technisch aufwändige Produkte können ohne die Verwendung von Verschleißteilen nicht hergestellt werden und müssen – auch während der Gewährleistungsfrist – regelmäßig gewartet werden. Der Austausch von solchen Verschleißteilen nach normaler Abnutzung ist kein Fall der Gewährleistung.
Hat die verkaufte Sache nicht die vereinbarten
Eigenschaften, liegt ebenfalls ein Mangel vor.

Mit freundlichen Grüßen Rache Klos

Die 2 Jährige Gewährleistung bei Gebrauchtteile ist wie die normale Gewährleistung geregelt, hier wird auch nicht zwischen Privatperson und/oder Händler unterschieden. Die Frist kann aber auf 1 Jahr vertraglich verkürzt werden (Beim Auto, sofern die Erstzulassung länger als 1 Jahr zurückliegt). Eine Privatperson kann die Gewährleistung immer komplett ausschliessen, selbst wenn die Ware erst wesentlich später übergeben wird (juristisch aus langer Hand), ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Die Gewährleistung von einer Nicht-Privatperson zu einer Nicht-Privatperson kann auch auf 1 Jahr gekürzt werden.