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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ferienjobs


(del)
2003-06-12, 18:22:02
ich bin 16 und will nen ferienjob annehmen.
kannn mir ma jemand nen overwiew geben, wie lange man pro tag/woche arbeiten darf, was man arbeiten darf und was man dafür kriegt?

THX
bazooka

(del)
2003-06-12, 18:36:40
.

Craig
2003-06-12, 18:39:36
Ist wohl eher "Off-Topic" als gesellschaftlich relevant.

xaverseppel
2003-06-12, 19:08:29
Das kommt auf dich drauf an, was du machen willst!
Verdienst ist auf 400 € beschränkt.
Auf die Arbeitszeit in der Woche kommt es nun drauf an, was du die Std. veriendst!

(del)
2003-06-12, 21:17:15
und was z. b. darf ich nicht machen, ich mein da musses doch richtlinien geben, so nach dem motto nix über 50 kilo heben blabla

stabilo_boss13
2003-06-12, 22:15:10
Das steht im Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz):

Das Wichtigste in Kurzform:

Wer zwischen 15 und 18 Jahren alt ist, ist Jugendlicher. Für Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Kinder.

Schüler über 15 Jahren dürfen in den Schulferien einen Ferienjob von höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr ausüben.

40 Stunden ist für Jugendliche die Obergrenze bei der Wochenarbeitszeit.

Es gilt grundsätzlich für Jugendliche die 5-Tage-Woche. Im Allgemeinen sind Samstag und Sonn- und Feiertage frei.

Arbeitsbeginn frühestens 6 Uhr; Ende spätestens 20 Uhr.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden müssen Pausen insgesamt 60 Minuten dauern. Die erste Pause muß spätestens nach 4,5 Stunden eingelegt werden. Keine Pause darf kürzer als 15 Minuten sein.

Keine gefährlichen Arbeiten:
Gefährliche Arbeiten sind: die die Leistungsfähigkeit übersteigen; die mit besonderen Unfallgefahren einhergehen; Tätigkeiten bei denen Jugendliche außergewöhnlicher Hitze, Kälte und Nässe ausgesetzt sind oder gesundheitsschädlichem Lärm, gefährlichen Strahlen oder gefährlichen Arbeitsstoffen.

Jeder Arbeitgeber darf den Jugendlichen als Arbeiter erst dann beschäftigen, wenn dieser ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegt.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/jarbschg/