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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherungsfrage


Schiller
2003-06-22, 14:09:25
Hi, hab da eine Frage

Ein Typ von mir in der Klasse hat meinen Pullover "aus Versehen" mit Tinte vollgeschmiert, die jetzt nicht mehr rausgeht. Der Pullover hat 49,90€ gekostet, so. Seine Mutter hat bei mir angerufen und gesagt, dass sie das lieber ohne Versicherungen klären würde, da sie meint, dass der Pullover Gebrauchsspuren habe und mir 35€ angeboten. Ich habe das abgelehnt, da ich VOLLWERTIGEN Ersatz haben möchte und den Pullover nun mal nicht VOLLWERTIG für 35€ kriege.

Wie sieht das da rechtlich und versicherungstechnisch aus?

Zahlt die Haftpflichtversicherung den NEUPREIS oder guckt sie sich den an und entscheidet wie viel er noch wert ist und zahlt die Summe?!

Ich möchte einen vollwertigen Ersatz haben und ich kann ja nicht nach einem "gebrauchten" Pullover suchen, der genau so aussieht und bloß die Flecken nicht enthält!!!

Was für ein Schwachsinn!

Maki
2003-06-22, 14:11:27
Da man eigentlic eine Hausratversicherung hat, muss sie das dort geltend machen. Wenn sie sich weigert, kannst du klagen. Aber ob sich das lohnt?? Und vorallem: deine Eltern können dir sicher auch mithelfen.

Bakunin3
2003-06-22, 14:30:39
Komisch, komisch, wir haben da früher nie Probleme gehabt.
Wenn mir jemand was vollgesaut hat, dann haben wir da drüber gelacht.
Es sei denn, es wäre jemand gewesen, den ich sehr hasse und dem ich etwas Böses will.
An bezahlen oder gar Versicherung bemühen hätten wir da normalerweise nie gedacht.

Tja, da sieht man mal, wie sich die dinge ändern. An die stelle von sozialen Subjekten sind heute Rechtssubjekte getreten, die alles gegeneinander aufrechnen.

Deswegen braucht man heute auch für jeden Furz Versicherungen...

Damit will ich Dir jetzt nicht kritisieren, aber mir fällt es halt auf, daß sich da einiges verändert hat in den letzten zwanzig Jahren.

B3

Schiller
2003-06-22, 14:34:52
Original geschrieben von Bakunin3
Komisch, komisch, wir haben da früher nie Probleme gehabt.
Wenn mir jemand was vollgesaut hat, dann haben wir da drüber gelacht.
Es sei denn, es wäre jemand gewesen, den ich sehr hasse und dem ich etwas Böses will.
An bezahlen oder gar Versicherung bemühen hätten wir da normalerweise nie gedacht.

Tja, da sieht man mal, wie sich die dinge ändern. An die stelle von sozialen Subjekten sind heute Rechtssubjekte getreten, die alles gegeneinander aufrechnen.

Deswegen braucht man heute auch für jeden Furz Versicherungen...

Damit will ich Dir jetzt nicht kritisieren, aber mir fällt es halt auf, daß sich da einiges verändert hat in den letzten zwanzig Jahren.

B3


Tja nun aber ich lauf doch nicht mit einem Pullover der mit Tinte vollgesaut ist rum und umarme den Typen noch dafür!? :crazy:

Byteschlumpf
2003-06-22, 14:41:50
Da es sich wohl um fahrlässige Sachbeschädigung handelt, stellt sich natürlich die Frage, ob der Zweitwert des Gegenstandes oder der Neupreis dessen zu zahlen ist.

Wie alt ist denn der Pullover?
Du hast das Recht, den höchstmöglichen Betrag als Schadensersatz zu verlangen.
Versuche herauszufinden, was der niedrigste und höchste Preis des Pullovers ist, der dafür in diversen Geschäften verlangt wird.
Der niedrigste Preis würde dann ja als Schadensersatz genügen.

Schiller
2003-06-22, 14:46:23
Also bezahlt die Versicherung den Neupreis?

Den Pullover gibt es meiner Ahnung nach nur bei Karstadt...hmm....muss mich mal nach dem Preis umschauen!

Gast
2003-06-22, 20:34:41
Nach dem Gesetz ist der Geschädigte (Bootsmann) so zu stellen, als sei der Schaden nicht eingetreten (§ 249 BGB). Er darf durch die Entschädigung weder besser, noch schlechter gestellt werden als vor dem Schaden. Ist der Pullover schon älter, so hat der Geschädigte keinen Anspruch auf den Neupreis des Pullovers. Er würde ja sonst einen neuen Pullover für einen "gebrauchten" erhalten - wäre also besser gestellt.
Wenn der Geschädigte einen neuen Pullover kauft, so kann der Verusacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung nach geltender Rechtsprechung vom Neupreis einen sogenannten Abzug "neu-für-alt" vornehmen, um den erlangten Vorteil auszugleichen. Wie hoch dieser im Einzelfall ist, hängt von der zu erwartenden Nutzungsdauer, dem Alter, Anschaffungspreis und dem Zustand des beschädigten Sache ab. Wird der Pullover dazüber hinaus noch genutzt (z.B. zum streichen etc.), könnte man theoretisch sogar noch den verbleibenden Restwert abziehen.

Die Hausratversicherung zahlt bei einem solchen Schaden nichts, da Tinte keine versicherte Gefahr (wie z.B. Sturm oder Leitungswasser) in der Hausratversicherung ist.

Ich würde die Eltern des Verursachers bitten, den Schaden ihrer Privaten Haftpflichtversicherung zu melden und mir die Schadennummer und Anschrift des Unternehmens geben lassen. Die meisten Versicherungsunternehmen streiten sich bei derart niedrigen Beträgen nicht lange mit den jeweiligen Anspruchstellern herum, sondern regulieren. Einen Nachteil haben die Eltern des Verursachers dadurch nicht. Einen Schadenfreiheitsrabatt wie in der KFZ-Versicherung oder ähnliches gibt es bei der privaten Haftpflichtversicherung nicht.

So, ich hoffe, daß ich helfen konnte. Eigentlich wollte ich mich mit solchen Fragen erst wieder nach meinem Urlaub beschäftigen :)

Gruß,
Nibor

Amarok
2003-06-22, 20:50:53
Muss da wirklich B3 recht geben. Auch mir sind Sachen mit Tinte oder anderem beschmiert worde. Da gabe es nie eine Diskussion darüber wer jetzt was wie zahlt. Nur einmal haben sie mir eine Haube weggenommen. xEin Anruf meines Vaters, und am nächsten Tag habe ich von demjenigen eine neue Haube bekommen. So einfach war das damals.
Es geht ja wirklich schon bei uns zu wie in den USA.


zu deinem Problem:Gast hat es schon gesagt. Du wirst da keinen vollwertigen Ersatz erhalten. Wie bei einem Auto wo dir jemand reinfährt und du es schon seit 2 Jahren hast. Wirst da auch nicht den Vollpreis bekommen.

Aber schließe eine Rechtsschutzversicherung ab, dann kannst du mal eine Klage bei einem neuen Fall anstreben ....

Byteschlumpf
2003-06-22, 21:09:45
Original geschrieben von Amarok
Aber schließe eine Rechtsschutzversicherung ab, dann kannst du mal eine Klage bei einem neuen Fall anstreben ....
Unsere Gerichte sind schon mit zuviel derartigem Kinderkram bschäftigt, weshlab man von einem Rechtsstreit absehen sollte!
Eine Einigung untereinander ist wohl die einzigste Möglichkeit, das Problem sinnvoll zu lösen und Eure Freundschaft zu erhalten!

DEAF BOY
2003-06-22, 22:03:48
[Werbung]Tinte auf dem Pullover? Nicht entfernbar? Kein Problem. Quick´n Brite ist die richtige Lösung. http://peterconrad.de/assets/images/quick850.jpg [Werbung]

Amarok
2003-06-22, 23:00:24
Original geschrieben von Byteschlumpf
Unsere Gerichte sind schon mit zuviel derartigem Kinderkram bschäftigt, weshlab man von einem Rechtsstreit absehen sollte!

Mein Kommentar war eigentlich sarkastisch gemeint.

greenvirus
2003-06-22, 23:28:11
wahrscheinlich wird es wie bei den abschreibungen in der buchhaltung ausgerechnet.
vom datum an, wo es gekauft wurde, bis zum theoretischen datum, wo es seine funktion nicht mehr "absolvieren" kann (hier etwa 1 Jahr) sinkt der preis linear bis null.

EDIT: oder vielleicht auch exponentiell :|

Kenny1702
2003-06-22, 23:29:42
Wie hier schon angeklungen ist, du solltest dich mit ihnen gütlich einigen.
Denn so wie es z.Z. aussieht, bist du das :asshole: in der Geschichte (sorry).
Warum stellt sich vielleicht die Frage. Nun, die Gegenpartei (vertreten durch die Mutter des Täters ;D) hat dir 35€ angeboten und du hast es (anscheinend) rundherum abgelehnt, auch nur zu verhandeln.
Da der Pullover auch nicht sehr neu war (das hättest du wahrscheinlich erwähnt) würde ich den Wert des Pullovers (vor dem Tintenklecks) auf max. 40€ schätzen (mehr wird die Haftpflicht wohl nicht zahlen).
Na ja, vielleicht renkt sich das ja nun alles wieder ein:laola:

Maki
2003-06-22, 23:30:45
ha! Bis Null geht nicht. Es muss immer was übrig bleiben. Früher war's 1 DM. Ob's heute ein € oder 50 cent sind, weis ich aber nicht.

Kenny1702
2003-06-22, 23:37:54
Original geschrieben von greenvirus
wahrscheinlich wird es wie bei den abschreibungen in der buchhaltung ausgerechnet.
vom datum an, wo es gekauft wurde, bis zum theoretischen datum, wo es seine funktion nicht mehr "absolvieren" kann (hier etwa 1 Jahr) sinkt der preis linear bis null.

EDIT: oder vielleicht auch exponentiell :|

Nein, auf Null sinkt es nicht. EDIT: War wohl jemand schneller;). /EDIT
Bei Autos wird der Gebrauchtwagenmarkt als Richtwert benutzt, ab einem Alter von über 10 Jahren sicherlich dabei nur der Privatmarkt.

Auf Grund des geringen Wertes wird der Preis des Pullovers wohl geschätzt, bzw. es gibt gewisse Pauschalen. Wenn der (vermeintliche) Wert höher ist, dann muß das wohl bewiesen werden.

The Hypnotoad
2003-06-23, 00:24:16
Pullover in die Reinigung bringen und zahlen lassen ? Sollte doch net so schwer sein.

greenvirus
2003-06-23, 00:25:36
ok, buchhaltung ist vielleicht doch nciht so einfach:D