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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : news vom 25.06....


Hamster
2003-06-26, 00:32:31
den satz raff/glaub ich irgendwie nicht:

rechtlich zählt, daß der Mainboard-Hersteller diese Option zur Verfügung gestellt hat oder nicht

wenn das so stimmen würde, könnte ich locker den mainboardhersteller verklagen, weil ich einer 1.5v cpu aber 2.3v zugemutet habe, und diese davon durchgebrannt ist. mit der begründung: "aber das konnte ich im bios doch so einstellen..."


es gibt noch andere einstellungen im bios die den pc nachhaltig schaden können, und ich glaube nicht das man dafür den hersteller belangen kann. demzufolge stimmt meiner meinung nach obiger satz nicht.

oder hab ich das einfach nur falsch verstanden ??? (kann ja auch sein ;))

Leonidas
2003-06-26, 04:12:56
Original geschrieben von Hamster
den satz raff/glaub ich irgendwie nicht:



wenn das so stimmen würde, könnte ich locker den mainboardhersteller verklagen, weil ich einer 1.5v cpu aber 2.3v zugemutet habe, und diese davon durchgebrannt ist. mit der begründung: "aber das konnte ich im bios doch so einstellen..."


es gibt noch andere einstellungen im bios die den pc nachhaltig schaden können, und ich glaube nicht das man dafür den hersteller belangen kann. demzufolge stimmt meiner meinung nach obiger satz nicht.

oder hab ich das einfach nur falsch verstanden ??? (kann ja auch sein ;))



Bringst mich jetzt in eine Glaubenskrise: Ich zweifle jetzt selber an meiner News. Aber ich weiss wirklich nicht, welche der beiden Auslegungen denn nun richtig ist.

Leonidas
2003-06-26, 04:18:30
Hab das ganze mal durch eine weniger riskante Formulierung ersetzt.


Mich würde aber trotzdem interessieren, ob der Mobo-Hersteller für Schäden mit dem 2.3-Vol-Betrieb (obiges Beispiel) verantwortlich zu machen ist. Per gesundem Menschenverstand würde das wohl niemand tun, aber ich denke, daß deutsche Gewährleistungsrecht sieht diesen Fall deutlich strenger. Ich bezweifle, daß dieses Recht Fälle vorsieht, wo der Hersteller dem Kunden Funktionen anbieten darf, welche einen Produktschaden hervorrufen können, der Hersteller dann aber eine Gewährleistung ablehnen darf.

Nichts desto trotz: Wer hat dazu Infos?

Aqualon
2003-06-26, 09:34:20
Ich denke mal der Mainboardhersteller kann bei dem 2.3V Beispiel nicht belangt werden. Dann könnte man ja auch nen Fönhersteller belangen, wenn man sich durch direktes Draufhalten auf die Haare bei höchster Temperatur die Kopfhaut verbrennt.

Aqua

x-dragon
2003-06-26, 09:44:28
Original geschrieben von Aqualon
Ich denke mal der Mainboardhersteller kann bei dem 2.3V Beispiel nicht belangt werden. Dann könnte man ja auch nen Fönhersteller belangen, wenn man sich durch direktes Draufhalten auf die Haare bei höchster Temperatur die Kopfhaut verbrennt.

Aqua Zumindest in Amerika geht das mit Sicherheit wenn auf dem Fön keine größere bebilderte Warnung gedruckt ist :stareup:.

Hamster
2003-06-26, 11:44:01
ich denke mal es ist wirklich so wie leo das jetzt im update formuliert hat.

wenn man ein board kauft und es werden die verschiedenste feature beworben, so müssen diese funktionieren, ansonsten ist es ein garantiefall. deswegen ist wohl auch mein beispiel oben völliger blödsinn. denn es ist glaub ich eher so: wenn ich wie in meinem beispiel 2.3v auf die cpu fetze, dann betreibe ich dieser ausserhalb der spezifikation, da kann auch der mainboardhersteller nichts für.
aber gesetzt den falles, es gäbe eine cpu die 2.3v bräuchte, und das board dieses theoretisch auch liefern würde, das aber nicht kann (oder aber eine komponente dadurch schaden nimmt), dann wird es zum garantiefall.


demzufolge war leos news doch richtig, und meine überlegung falsch. oder???

Aqualon
2003-06-26, 12:22:02
Original geschrieben von Hamster

demzufolge war leos news doch richtig, und meine überlegung falsch. oder???

Ich denke mal, dass man jemanden nur dann belangen kann, wenn ein vertraglich versprochenes Feature nicht funktioniert und nicht, wenn man eine gebotene Option dazu benutzt um etwas ausserhalb der Spezifikationen zu betreiben.

Ob das rechtlich so gesichert ist, weiß ich jetzt aber auch nicht.

Aqua

Leonidas
2003-06-26, 13:24:29
Original geschrieben von Aqualon
Ich denke mal, dass man jemanden nur dann belangen kann, wenn ein vertraglich versprochenes Feature nicht funktioniert und nicht, wenn man eine gebotene Option dazu benutzt um etwas ausserhalb der Spezifikationen zu betreiben.




Na, ist glaube, daß ist die richtige Formulierung.