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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : c't 12/03


-tk|doc-
2003-07-09, 22:55:54
Wer von euch hat die c't Ausgabe 12 diesen Jahres.

Da soll ein Bericht übr Switcher drin stehen. Und es wäre echt super toll wenn mir den jemand einscannen oder so und schicken könnte. Oder irgendwie anders übermitteln könnte.

ciao phil

Endorphine
2003-07-09, 22:58:50
Das wäre eine klare illegale Urheberrechtsverletzung. Sowas wird hier wohl kaum geduldet werden. Wenn du den Artikel brauchst, dann kannst du ihn hier runterladen: http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/03/12/152/

-tk|doc-
2003-07-09, 23:03:04
Ohh. Wusst ich nicht.

Aber danke für den Link. Ist denn der legal?

ciao phil

Endorphine
2003-07-09, 23:04:43
Natürlich, ist ja vom Heise Verlag höchstpersönlich.

Kenny1702
2003-07-10, 19:30:31
Original geschrieben von Endorphine
Das wäre eine klare illegale Urheberrechtsverletzung. Sowas wird hier wohl kaum geduldet werden.
Ganz langsam, nochmal zum Mitschreiben;D.
Warum soll es eine Urheberrechtsverletzung sein????
Wenn ich mir das ganz normale Heft gekauft habe und einen Scanner habe, für den Urheberrechtsabgaben gezahlt wurden, warum soll ich dann denn für den privaten Bereich keine Kopien anfertigen dürfen????

EDIT: Das Heft besitzt im Übrigen keine Kopierschutzmaßnahmen;).
EDIT2: @ mods: Vielleicht sollte man die Frage in einen eigenständigen Thread verfrachten, sie ist ja etwas OT.

-tk|doc-
2003-07-10, 19:34:11
Hallo Kenny...
Du bist ein ganz toller weist du das.^^
Mein bester Freund.^^

Kannst du da was machen?^^

ciao phil

Thowe
2003-07-10, 23:38:51
Original geschrieben von Kenny1702
Ganz langsam, nochmal zum Mitschreiben;D.
Warum soll es eine Urheberrechtsverletzung sein????
Wenn ich mir das ganz normale Heft gekauft habe und einen Scanner habe, für den Urheberrechtsabgaben gezahlt wurden, warum soll ich dann denn für den privaten Bereich keine Kopien anfertigen dürfen????

EDIT: Das Heft besitzt im Übrigen keine Kopierschutzmaßnahmen;).
EDIT2: @ mods: Vielleicht sollte man die Frage in einen eigenständigen Thread verfrachten, sie ist ja etwas OT.

Für dich ja, aber nicht für andere die nicht Eigentümer des Heftes sind.

Kenny1702
2003-07-11, 00:00:17
Original geschrieben von Thowe
Für dich ja, aber nicht für andere die nicht Eigentümer des Heftes sind.

Und warum hindert mich niemand in einem Kopierladen daran, ein Buch, was offensichtlich ausgeliehen ist, zu kopieren???? Und wenn mir jetzt jemand mit Urheberrechtsabgaben kommt, warum war die auch im Scanner mit drinne:|?

Schroeder
2003-07-11, 08:23:00
ich glaube da es nur um einen artikel geht, und wenn kenny sich das heft gekauft hat, ist das eine so starke grauzone das da keiner ankommen wird und erzählen wird: "hier das war jetzt illegal..."

:grübel:

sonst dürfte er ja auch nicht das wissen (was er so gelesen hat) einfach so weitergeben oder nutzen, ohne den jeweiligen urheberrechteinhaber zu konsultieren, oder?;D

Thowe
2003-07-11, 10:31:15
Original geschrieben von Kenny1702
Und warum hindert mich niemand in einem Kopierladen daran, ein Buch, was offensichtlich ausgeliehen ist, zu kopieren???? Und wenn mir jetzt jemand mit Urheberrechtsabgaben kommt, warum war die auch im Scanner mit drinne:|?

Können ja nicht wissen, dass das Buch geliehen ist. Eingentlich müsste man reingehen und fragen: "An welchen Kopierer kann ich das in meiner Hand befindliche und geliehende Buch entgegen den Urheberschutz kopieren, anstatt das ich mir legal ein Nutzungsrecht erwerbe?"

Und glaube mir, 80% der Dummies dort würden dir den nächsten Kopierer zeigen oder fragen: "Wollen sie was kopieren".

JTHawK
2003-07-11, 11:11:50
Rechtslage bei Buchkopien
Foto-Kopierer, Das eigene eBook: Dokumente fotografieren und archivieren, c't 1/03, S. 186

Die Rechtslage bei der Buchkopie ist teils strikter, teils weniger strikt als behauptet. Anders als zum Beispiel bei der Musik-CD ist die Privatkopie eines Buches oder einer Zeitschrift ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers zwar verboten (erlaubt sind nur Kopieauszüge oder Abschreiben/Abtippen), aber der zuständige §53 Abs. 4b UrhG nennt auch gleich zwei Ausnahmen:

1. Für ein eigenes Archiv, wenn die Vorlage Eigentum ist (ein Buch nur zu leihen reicht also nicht).
2. Generell zum eigenen Gebrauch, falls das Buch seit über zwei Jahren vergriffen, also nicht mehr im regulären Buchhandel oder vom Verlag beziehbar ist (es darf also auch ein geliehenes Buch kopiert werden).
Außerdem sind `Kopierrecht´ und die Pauschalvergütung dafür strikt getrennt. Die Komplettkopie kann auch auf dem abgabepflichtigen Bibliothekskopierer verboten sein, wie sie mit der abgabefreien Digitalkamera (und Festplatte) erlaubt sein kann. Entscheidend ist einzig, ob der Nutzer aus genannten Gründen zur Kopie berechtigt ist.

Oliver Schildmann

stabilo_boss13
2003-07-11, 11:31:45
Fettgedruckt im Impressum jeder c't:

Kein Teil dieser Publikation darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Verlages in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Schroeder
2003-07-11, 11:37:08
oha , dann müssen sich kenny und mr.brain doch sich irgendwo treffen, und kenny muss ihm den artikel vorlesen...;D

oder jemand eröffnet einen spenden-thread damit für mr.brain geld zusammen kommt, des er sich den artikel gegen die gesammelten spenden als entgelt downloaden kann, oder sich gar das ganze heft kaufen kann
:bäh:

Kenny1702
2003-07-11, 11:42:23
Original geschrieben von stabilo_boss13
Fettgedruckt im Impressum jeder c't:

Kein Teil dieser Publikation darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Verlages in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
Steht das jetzt nicht zum Teil im Widerspruch von JTHawKs Post????

die Privatkopie eines Buches oder einer Zeitschrift ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers zwar verboten (erlaubt sind nur Kopieauszüge oder Abschreiben/Abtippen)

:|???

stabilo_boss13
2003-07-11, 12:01:21
Original geschrieben von Kenny1702
Steht das jetzt nicht zum Teil im Widerspruch von JTHawKs Post????



:|??? Selbstverständlich! Ist ja auch falsch!

Hier der Auszug aus dem geltenden Urheberrechtsgesetz:

Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
(Urheberrechtsgesetz)

§ 15
Allgemeines

(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),

§ 16
Vervielfältigungsrecht

(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel in welchem Verfahren und in welcher Zahl.

§ 53
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Druckwerks oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, zum eigenen Gebrauch

Also das Gesetz ist eindeutig: Zunächst liegen alle Rechte beim Urheber. Einzige Ausnahme: Kopie für den eigenen Gebrauch von einzelnen Artikeln der Zeitschrift. Eigener Gebrauch ist aber nicht das Kopieren und Weitergeben an Freunde oder Bekannte.

aths
2003-07-11, 16:50:59
Soweit ich weiß gibts spezielle Kopierer, wo Kopien teurer sind, weil pro Kopie eine pauschale Kopiergebühr à la Gema fällig wird. Zumindest war das mal so.

JTHawK
2003-07-11, 17:18:23
Original geschrieben von aths
Soweit ich weiß gibts spezielle Kopierer, wo Kopien teurer sind, weil pro Kopie eine pauschale Kopiergebühr à la Gema fällig wird. Zumindest war das mal so.

Jup .. und diese stehen dann z.B. in Bibliotheken. Das ist IMHO auch der einzige offizielle und legale Weg um diese Geräte dort aufstellen zu dürfen.

Kenny1702
2003-07-11, 18:30:33
Aber 5ct pro Kopie finde ich persönlich nicht teuer (Preis in unserer UB).

-tk|doc-
2003-07-12, 08:45:44
Also jetzt habt ihr euch entschieden. Man darf es nicht kopieren. Dann is ja gut. Ich frag mal nen Bekannten in der Nähe, der hat das c't Abo. Der leiht mir das heft bestimmt.

Aber trotzdem Danke.

ciao phil