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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brief wegen erfasssung von wehrpflichtigen


mibi
2003-07-11, 23:31:35
hi!

ich hab gestern einen Brief von der Stadtverwaltung zwecks Erfassung von Wehrpflichtigen bekommen. In dem Brief steht mein Name, Alter und Anschrift...

Ich will/ und kann auf keinen Fall zum Bund! Gründe hab ich dafür mehrere; ich hab erstens Asthma, zweitens eine leichte Fehlstellung der Beine und drittens werd im Febuar nächstes Jahr Vater...

Muss ich jetzt schon auf den Brief reagieren? Oder erst wenns an die Musterung geht? Hab ich mit den oben genannten gründen ne chance ausgemustert zu werden?

ciao
michi

Aqualon
2003-07-11, 23:36:27
Wenn du Asthma hast, wirst mit ziemlicher Sicherheit ausgemustert werden. Und ich glaub, wer schon Frau und Kind hat, kann das auch vorbringen, bin mir da aber nicht sicher.

Auf die Erfassung der Stadt brauchst du nicht reagieren. Wenn du dann gemustert wirst, bringst am besten nen Attest vom Arzt wegen dem Asthma mit. Das glauben die zwar ohne eigene Untersuchung nicht, aber für den Anfang ist das schon mal gut.

Hast du schon nen festen Job? Dann könnte auch deine Firma nen Unabkömmlichkeitsantrag stellen.

Aqua

Stone2001
2003-07-11, 23:59:02
Original geschrieben von mibi
hi!

ich hab gestern einen Brief von der Stadtverwaltung zwecks Erfassung von Wehrpflichtigen bekommen. In dem Brief steht mein Name, Alter und Anschrift...

Ich will/ und kann auf keinen Fall zum Bund! Gründe hab ich dafür mehrere; ich hab erstens Asthma, zweitens eine leichte Fehlstellung der Beine und drittens werd im Febuar nächstes Jahr Vater...

Muss ich jetzt schon auf den Brief reagieren? Oder erst wenns an die Musterung geht? Hab ich mit den oben genannten gründen ne chance ausgemustert zu werden?

ciao
michi
Also, Frau und Kind sind noch lange kein Grund nicht eingezogen zu werden. Wir hatten einen in der Kompanie, der war auch verheiratet und hatte nen Kind, den haben sie trotzdem gezogen.
Bei Asthma sieht die Sache schon wieder anders aus! Mit einem Attest und ein paar sonstigen Gebrechen (Metall im Körper macht sich da immer gut oder ein paar Allergieen) bist du schon so gut wie ausgemustert!

Auf den Brief mußt noch lange nicht reagieren. Der kommt standardmäßig zu jedem männlichen Deutschen im Alter von 16 / 17, d.h. das sie dich erfasst haben. Den Musterungsbescheid dürftest du dann so in etwa 2-3 Jahren bekommen, dann darfst du dort dein Anliegen vortragen.
Original geschrieben von Aqualon
Hast du schon nen festen Job? Dann könnte auch deine Firma nen Unabkömmlichkeitsantrag stellen.
Tja, dürfte so gut wie unmöglich sein, das dieser Antrag durchgeht! Bei der heutigen Arbeitmarktlage dürfte sich in jedem Job nen Ersatz finden lassen. Naja, bei Familienbetrieben könnte es vielleicht gehen.

Aqualon
2003-07-12, 10:30:57
Original geschrieben von Stone2001

Tja, dürfte so gut wie unmöglich sein, das dieser Antrag durchgeht! Bei der heutigen Arbeitmarktlage dürfte sich in jedem Job nen Ersatz finden lassen. Naja, bei Familienbetrieben könnte es vielleicht gehen.

Hängt vom Arbeitsplatz ab, wenn jemand z.B. an nem wichtigen Projekt stark beteiligt ist und er nicht so einfach ersetzt werden kann, dürfte das auch durchgehen.

Aqua

outlaw_wolf
2003-07-12, 10:36:47
Mit deinem Asthma wirst Du höchstens mit T3 gemustert und musst nicht mehr hin...

mh01
2003-07-12, 10:43:26
Original geschrieben von Aqualon
Hängt vom Arbeitsplatz ab, wenn jemand z.B. an nem wichtigen Projekt stark beteiligt ist und er nicht so einfach ersetzt werden kann, dürfte das auch durchgehen.

Aqua

In diesem Fall hat man gute Chancen, dass ein Zurückstellungsantrag bewilligt wird, man also erst zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen wird. Wurde ein solcher Antrag bewilligt, so ist man allerdings verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (ich meine mich zu erinnern, dass es halbjährlich ist) nachzuweisen, dass der Zurückstellungsgrund noch besteht.

Ist der Zurückstellungsgrund nicht mehr gegeben, so kann binnen einer Woche der Einberufungsbescheid in der Post sein.

Eine Einberufung ist im Übrigen, sofern das nicht geändert wurde, bis zum 27. Lebensjahr möglich.

mh01
2003-07-12, 10:46:15
Original geschrieben von outlaw_wolf
Mit deinem Asthma wirst Du höchstens mit T3 gemustert und musst nicht mehr hin...

Bist Du dir da ganz sicher, was das nicht einziehen von T3er betrifft?

Meiner Meinung nach sind solche Leute geradezu prädestiniert für die ATB "Stabsdienstsoldat".

pubi
2003-07-12, 10:56:57
Original geschrieben von mh01
Eine Einberufung ist im Übrigen, sofern das nicht geändert wurde, bis zum 27. Lebensjahr möglich.
Wurde aber geaendert ;)
Gilt jetzt nur noch bis zum 23. Lebensjahr.
Original geschrieben von mh01
Bist Du dir da ganz sicher, was das nicht einziehen von T3er betrifft?

Meiner Meinung nach sind solche Leute geradezu prädestiniert für die ATB "Stabsdienstsoldat".

Jup, ganz sicher, seit 12 Tagen ist man mit T3 draussen =)

outlaw_wolf
2003-07-12, 11:02:07
Original geschrieben von pubi
Wurde aber geaendert ;)
Gilt jetzt nur noch bis zum 23. Lebensjahr.


Jup, ganz sicher, seit 12 Tagen ist man mit T3 draussen =)

^^ eben!

Ich hab das alles ein bißchen verfolgt.
Mich haben die mit T3 damal noch gezogen und ich musste auch jeden scheiß mitmachen.....
Aber jetzt muss man nicht mal mehr hin....

mh01
2003-07-12, 12:19:04
Original geschrieben von pubi
Wurde aber geaendert ;)
Gilt jetzt nur noch bis zum 23. Lebensjahr.


Jup, ganz sicher, seit 12 Tagen ist man mit T3 draussen =)

Und wieder etwas gelernt...

Danke für die Info.


P.S.: Meinereiner war als T3 damals noch bei den Fallschirmjägern (FschJgBtl 261 in Lebach).

Murhagh
2003-07-12, 12:22:06
Original geschrieben von outlaw_wolf
^^ eben!

Ich hab das alles ein bißchen verfolgt.
Mich haben die mit T3 damal noch gezogen und ich musste auch jeden scheiß mitmachen.....
Aber jetzt muss man nicht mal mehr hin....

Jepp. Wie schön es doch ist ein T3 zu sein ;)

Nee, aber haben die das Wehrgesetz jetzt nicht auch dahingehend geändert, dass du im Falle einer festen Beziehung (Ehe) auch nicht mehr gezogen wirst?

pubi
2003-07-12, 12:27:43
Original geschrieben von Cypher
Nee, aber haben die das Wehrgesetz jetzt nicht auch dahingehend geändert, dass du im Falle einer festen Beziehung (Ehe) auch nicht mehr gezogen wirst?
Jo, wenn man verheiratet ist, oder in einer eingetragenen Partnerschaft (was auch immer das ist) lebt, braucht man ebenfalls nicht hin.

tomato
2003-07-12, 12:53:44
Original geschrieben von Stone2001
(Metall im Körper macht sich da immer gut oder ein paar Allergieen)


Aber nicht, dass Ihr Euch jetzt alle ein Piercing setzen lasst.

:crazy:

Sergej
2003-07-12, 13:05:04
Kann mir mal einer das mit dem T3 erklären? Sind die Tx Angaben für körperliche Gesundheit, nach denen man eingestuft wird?

pubi
2003-07-12, 13:06:25
Original geschrieben von RuKuS666
Kann mir mal einer das mit dem T3 erklären? Sind die Tx Angaben für körperliche Gesundheit, nach denen man eingestuft wird? Jau
T1=100% in Ordnung
T2=Leichte Beiintraechtigungen
T3=z.B. Rueckenprobleme

Und inzwischen ist alles was ueber T3 geht, "behindert" :D

{655321}-Hades
2003-07-12, 13:12:19
HÖHÖHÖ...

halt erst mal drei Schulbescheinigungen bereit.

Ich durfte denen drei Stück schicken, obwohl es dafür nur 2 Verwaltungsstellen gibt.

Vollpfosten.

Aber ich gehe zum Bund, mindestens für meine Wehrpflicht, und vielleicht auch länger.

_Funkiwi_
2003-07-12, 14:07:06
wenn du vater wirst...dann brauchst du zu 100000% NICHT mehr hingehn :)

edit: ich weiss das so genau, weil ich am donnerstag bei der musterung war ;D [t3] ^^

beta3
2003-07-12, 14:20:10
Original geschrieben von _Funkiwi_
... [t3] ^^

nachgeholfen?

weiß wer, wie das in ö ist?
gibt es hier auch t1, t2, und so weiter

Tomi
2003-07-12, 15:03:01
Also eines muss aber noch ergänzt werden. T3 heißt "nur", dass man "nachrangig" einberufen wird. Sprich, wenn nicht genügend T1-er und T2-er da sind geht's trotzdem ab zum Bund, auch mit T3. So steht's auch bei bundeswehr.de

"..Die Regelung (Anm: Nichteinberufung von T3 Gemusterten) gilt unter der Voraussetzung, dass der Bedarf der Streitkräfte durch die Wehrpflichtigen mit Tauglichkeitsgrad 1 und 2 gedeckt werden kann.."

Und T3 heißt nach wie vor:"verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten"

Wirklich auf der sicheren Seite ist man nur mit T5 :D "nicht wehrdienst-/zivildienstfähig".....dann braucht man nicht mal zu Reserveübungen und solchem Quatsch.

Grüße

Murhagh
2003-07-12, 18:18:18
@Tomi:

So sicher wär ich mir da nicht. Zumindest trifft es auf mich zu, dass ich als T3er nicht mehr hinmuss. Hab extra einen Brief bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich nicht einberufen werde.

Außerdem hatte ich schon meine Verweigerung abgeschickt und die haben mich auch als Kriegsdienstverweigerer akzeptiert.

Ridcully
2003-07-12, 18:42:15
wenn ich mich nicht sehr täusche muss der kram mit T3 dich nicht kümmern. Väter von minderjährigen kindern werden ncht eingeogen. ruf das einfach an dann hat sich das erledigt. du muss nur die geburtsurkunde deines kindes schicken. erst wenn dein kind volljährig ist musst du hin. aber sobald du über 24 bist musst du ach nicht mehr hin. also kommst du nicht in den genuss im schlamm zu robben.

Ridcully (ex zivi und stolz drauf)

Tomi
2003-07-12, 19:21:41
Original geschrieben von Cypher
@Tomi:

So sicher wär ich mir da nicht. Zumindest trifft es auf mich zu, dass ich als T3er nicht mehr hinmuss. Hab extra einen Brief bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich nicht einberufen werde.



Keine versteckten Klauseln ? Na ja..der Bedarf an T1 und T2 wird sicher gut gedeckt sein, als das man einen T3 noch holt. Wenn man dazu noch Familie hat ist eh alles gegessen. Dazu die Diskussionen um Berufsarmee etc. Aber Fakt ist, Du bist mit T3 nicht "nicht wehrdienstfähig" eingestuft. Zu meiner Zeit waren noch 12 Monate und Heranziehung bis zum 28. Lebensjahr angesagt, da war eine T5 sehr wohltuend. Und im übrigen...Du kannst immer noch freiwillig trotz T3 gehen :D

Grüße

AMD_XP_****
2003-07-12, 20:32:47
Hi

Mal eine Frage, was passiert wenn man einfach nicht dort hingeht ??
Wirste dann gesucht und verhaftet ?! :D

Danke

mh01
2003-07-12, 20:37:46
Original geschrieben von AMD_XP_****
Hi

Mal eine Frage, was passiert wenn man einfach nicht dort hingeht ??
Wirste dann gesucht und verhaftet ?! :D

Danke

Dann lernst Du relativ schnell einen bestimmten Truppenteil der Bundeswehr kennen: die Feldjäger...

AMD_XP_****
2003-07-12, 21:10:34
Hi

Und was passiert dann ?

Ich bin kein gebürtiger Deutscher,bin in Kasachstan geboren !
Muss ich also zum Bund gehen wenn die mich einziehen ??
oder kann ich das dann verweigern ?

Ciao
Eduard

stabilo_boss13
2003-07-12, 21:53:03
Wo du geboren bist, ist völlig egal. Das einzige was zählt ist deine Staatsangehörigkeit.

Aqualon
2003-07-12, 22:00:00
Original geschrieben von AMD_XP_****

Und was passiert dann ?


Schlimmstenfalls verbringst du die ganze Wehrpflichtzeit im Arrest.

Aqua

Viking-Warrior
2003-07-12, 22:04:07
Dass T3 nicht mehr eingezogen werden, erklär ich mir damit, dass immer mehr Bundeswehrstellen abgebaut und Bundeswehrstellen geschlossen werden, und für die benötigte Zahl Bundis reichen auch die, welche mit T1 oder T2 gemustert werden.

Bei uns in der Berufschule war mal ein Typ vom Kreiswehr-Ersatzamt, der hat einiges erklärt, u.a. auch, dass es für T2 schon ausreicht, dass man zu groß oder zu klein ist.
Ich bin 1,97, also gehe ich davon aus, dass ich, wenn es so weit ist, als T2 gemustert werde. Evtl. auch T3, falls die Brille, die ich wohl bald brauchen werde, so sehr ins Gewicht fällt.

Murhagh
2003-07-13, 12:39:45
@ Tomi:

Stimmt. Ich kann noch freiwillig dahin. Aber aus meiner Sicht wäre das völlig bescheuert, sich bei dem Saftladen freiwillig zu melden. Wer es braucht, kann es ja machen, aber ohne mich.

@ Wiking-Warroir:

Soweit ich weiss, müsstest du für T1 wirklich zu groß sein. Die Brille fällt glaub ich aber nicht so sehr ins Gewicht. Gibt ja Kontaktlinsen. (Ich kann mich aber auch irren)



[EDIT]:

Juhu, Gold-Member!

Stone2001
2003-07-13, 13:18:06
Original geschrieben von Aqualon
Schlimmstenfalls verbringst du die ganze Wehrpflichtzeit im Arrest.

Aqua
Nein, nicht im schlimmsten Fall, sondern mindestens. Fahnenflucht ist ein ziehmich schweres Verbrechen, das mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet wird.

Stone2001
2003-07-13, 13:19:31
Original geschrieben von stabilo_boss13
Wo du geboren bist, ist völlig egal. Das einzige was zählt ist deine Staatsangehörigkeit.
Yup, wir hatten nen Ex-Türken in der Kompanie, der wurde mit 23 Jahren (nach seinem Vordiplom) Deutscher und nach dem Diplom hat der Staat gesagt, er müsse seinen Wehrdienst ableisten.

Fehlersuchender
2003-07-13, 14:27:10
Ok, ich hab das bissher immer aufgeschoben mich darüber schlau zu machen aber ... jetzt würd mich's doch interessieren ...

wie kommt das, dass ich mit 20 immer noch nicht bei der Musterung war?
Ich bin ja nun eh nicht gerade scharf drauf aber solangsam bin ich halt am überlegen ob ich mich bei denen melden "muss".

Kurz vorm 18. kam halt der wohl übliche blabla Erhebung von Wehrpflichtigen Brief den ich halt innerhalb einer gewissen Zeit wieder zurücksenden sollte, in meinem Falle halt mit einer Aufnahmebestätigung auf meiner damaligen Schule als Beweis das ich bis mitte 2002 quasi andere Pläne hätte.

Allerdings schickte ich den erst so nach 2 Monaten zurück und ein paar Tage später bekam ich dann einen leicht verärgerten Anruf vom Kreiswehrersatzamt. Ich hatte eine Kopie eines Schulschreibens über den mir freien Schulplatz beigelegt was nicht genau genug war... ;D

Ich vermute mal durch diese Verspätungen haben die irgendwie irgendetwas durcheinandergebracht und mich dann letzten Endes total vergessen :kratz2:

Ich warte bis die sich melden ... :schleich:

Fehlersuchender
2003-07-14, 17:30:42
Wüsste dazu vielleicht jemand was ? :massa:

Endorphine
2003-07-14, 17:41:16
Warum habt ihr alle so einen Schiss vorm Bund? Die lächerlichen 9 Monate sitzt ihr auf der linken Arschbacke ab. Man lernt auch ne Menge bei und kann Sachen machen, die man als Zivilist niemals dürfte (Panzerfaust schiessen, MG3, Panzer fahren etc.).

x4ce
2003-07-14, 18:00:34
Original geschrieben von Endorphine
Warum habt ihr alle so einen Schiss vorm Bund? Die lächerlichen 9 Monate sitzt ihr auf der linken Arschbacke ab. Man lernt auch ne Menge bei und kann Sachen machen, die man als Zivilist niemals dürfte (Panzerfaust schiessen, MG3, Panzer fahren etc.).

ich fands auch sehr nett, war 4 jahre dort. lauter nette leute dort und viele saufgelage. ;)

mh01
2003-07-14, 18:02:42
Original geschrieben von x4ce
ich fands auch sehr nett, war 4 jahre dort. lauter nette leute dort und viele saufgelage. ;)

Bei mir waren es zwar keine 4 Jahre und von Saufgelagen habe ich mich fern gehalten, trotzdem möchte ich die Zeit nicht missen.

MeManiac
2003-07-14, 18:21:24
Original geschrieben von Fehlersuchender
Ok, ich hab das bissher immer aufgeschoben mich darüber schlau zu machen aber ... jetzt würd mich's doch interessieren ...

wie kommt das, dass ich mit 20 immer noch nicht bei der Musterung war?
Ich bin ja nun eh nicht gerade scharf drauf aber solangsam bin ich halt am überlegen ob ich mich bei denen melden "muss".

Kurz vorm 18. kam halt der wohl übliche blabla Erhebung von Wehrpflichtigen Brief den ich halt innerhalb einer gewissen Zeit wieder zurücksenden sollte, in meinem Falle halt mit einer Aufnahmebestätigung auf meiner damaligen Schule als Beweis das ich bis mitte 2002 quasi andere Pläne hätte.

Allerdings schickte ich den erst so nach 2 Monaten zurück und ein paar Tage später bekam ich dann einen leicht verärgerten Anruf vom Kreiswehrersatzamt. Ich hatte eine Kopie eines Schulschreibens über den mir freien Schulplatz beigelegt was nicht genau genug war... ;D

Ich vermute mal durch diese Verspätungen haben die irgendwie irgendetwas durcheinandergebracht und mich dann letzten Endes total vergessen :kratz2:

Ich warte bis die sich melden ... :schleich:
Warte einfach! Die melden sich schon. Wenn nicht Glück gehabt.
Aber du musst dich da nirgends melden.Es sei denn die Postings über mir haben dich überzeugt. Und: Zivis können auch saufen und ne schöne Zeit haben!

Fehlersuchender
2003-07-14, 18:29:44
Original geschrieben von MeManiac
Warte einfach! Die melden sich schon. Wenn nicht Glück gehabt.
Aber du musst dich da nirgends melden.Es sei denn die Postings über mir haben dich überzeugt. Und: Zivis können auch saufen und ne schöne Zeit haben!

Ja eben, denke auch das ist nicht das Problem :D

Obwohl Panzerfaust schiessen und Panzer fahren etc. wohl eher wegfallen :(

Interessant fände ich das schon, hab allerdings andere Pläne und Bund oder Zivildienst würden mir da jetzt quasi nen kräftigen Strich durch die Rechnung machen.

mh01
2003-07-14, 18:37:06
Original geschrieben von Fehlersuchender
Ja eben, denke auch das ist nicht das Problem :D

Obwohl Panzerfaust schiessen und Panzer fahren etc. wohl eher wegfallen :(

Interessant fände ich das schon, hab allerdings andere Pläne und Bund oder Zivildienst würden mir da jetzt quasi nen kräftigen Strich durch die Rechnung machen.

Was das Panzerfaust schießen betrifft, so ist das gar nicht so unwahrscheinlich. Panzer fahren fällt aber tatsächlich flach, außer vielleicht als Passagier in einem Schützenpanzer (Panzergrennies ahoi).

stabilo_boss13
2003-07-14, 20:47:59
Original geschrieben von Fehlersuchender
Interessant fände ich das schon, hab allerdings andere Pläne und Bund oder Zivildienst würden mir da jetzt quasi nen kräftigen Strich durch die Rechnung machen. Naja. Etwas Besseres hat wohl jeder vor. Aber eines von den beiden wirst du wohl machen müssen.

Hamster
2003-07-14, 20:49:05
Original geschrieben von Ridcully
wenn ich mich nicht sehr täusche muss der kram mit T3 dich nicht kümmern. Väter von minderjährigen kindern werden ncht eingeogen. ruf das einfach an dann hat sich das erledigt. du muss nur die geburtsurkunde deines kindes schicken. erst wenn dein kind volljährig ist musst du hin. aber sobald du über 24 bist musst du ach nicht mehr hin. also kommst du nicht in den genuss im schlamm zu robben.

Ridcully (ex zivi und stolz drauf)

welcher vater, der unter 23 ist, hat nen volljähriges kind? :|