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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Bafög: Eltern kein Einkommen, aber Abfindung


minos5000
2003-07-14, 20:20:45
Hi,

ich hoffe jmd hier kennt sich damit etwas aus, bzw hat so eine Situation irgendwie miterlebt.

Zur Zeit bekomme ich mittelmäßig Bafög, weil meine Eltern nicht schlecht verdienen, was sich aber im nächsten Jahr ändern wird, weil mein Vater dann mit einer Abfindung aus seiner Arbeit ausscheidet.

Nach den Bafögrechnern im Internet würde ich bei dem zukünftigen Einkommen meine Mutter alleine den Förderungs-Höchstsatz bekommen.

Meine Sorge ist jetzt, dass ich am Ende aufgrund der Abfindung ganz ohne Unterstützung dastehe, weil das Studentenwerk sagt: "Die ham ja so viel Geld auf ihr'm Konto, der braucht nix."

Mein Vater ist aber so alt, dass er keine neue Arbeit bekommen wird und meine Mutter verdient nur sehr wenig, so daß meine Eltern bis zum Rentenalter von der Abfindung leben müssen und es sich nicht mehr leisten können, mich beim Studium zu unterstützen.



Ich hoffe stark auf positive Antworten.



so long minos

Stone2001
2003-07-14, 21:48:06
Wenn dein Vater erst nächstes Jahr arbeitslos wird und die Abfindung bekommt, dann brauchst du dich erst in 3 Jahren deswegen kümmern.
Denn zur Berechnung des BaFöGs werden die Einkommensdaten von vor 2 Jahren benutzt! D.h. wenn du im Herbst BaFöG beantragst mußt du die Steuerbescheide von 2001 vorlegen.

EDIT: Und wenn die Abfindung als Einkommen zählt (also auch versteuert wird), dann wirst du wohl in diesem Jahr dann kaum BaFöG bekommen!

Frank
2003-07-15, 00:40:01
Man kann aufgrund besonderer Umstände (Elternteil wird arbeitslos, ...) einen Aktualisierungsantrag stellen. Dabei wird dann das aktuelle Jahr zur Berechnung des BaFÖGs rangezogen. Das aktuelle Vermögen ist meines Erachtens nur vom Antragsteller selbst von Relevanz.

betasilie
2003-07-15, 01:43:50
Also ich brauche keine Kontoauszuge meiner eltern vorzeigen, lediglich einen Einkommensnachweiß. ???

Matti
2003-07-15, 14:16:54
das Vermögen der Eltern interessiert überhaupt nicht, nur deren Einkommen!

minos5000
2003-07-15, 18:38:17
Original geschrieben von Frank
Man kann aufgrund besonderer Umstände (Elternteil wird arbeitslos, ...) einen Aktualisierungsantrag stellen. Dabei wird dann das aktuelle Jahr zur Berechnung des BaFÖGs rangezogen. Das aktuelle Vermögen ist meines Erachtens nur vom Antragsteller selbst von Relevanz.


Das hab ich inzwischen auch von einigen anderen Seiten gehört. Ich denke mal, dass alles klatt geht, wenn nicht würde es mich dann doch sehr wundern.

Stone2001
2003-07-15, 19:43:46
Bleibt bei dir halt noch die Frage, ob dein Vater die Abfindung versteuern muß, oder nicht!

Vedek Bareil
2003-07-16, 01:06:21
das beste was du machen kannst ist: ins Studentenwerk zum Bafög-Amt und dort zu deinem Sachbearbeiter gehen und fragen. Hab ich auch immer gemacht, wenn was unklar war :)