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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : softair rot ansprayen -> konseqenzen?


midnightrambler
2003-07-31, 14:24:39
das einzig wirklich gefährliche an softairwaffen ist ja bekanntlich, dass sie den echten waffen-pendants täuschend ähnlich sehen und so im schlimmsten fall sehr gefährliche situationen mit der polizei hervorrufen können.

was ist nun wenn man die softair waffe rot besprüht und z.b. als wasserpistole tarnt.

was würde der richter dann für argumente bringen, wenn es dann zum gericht käme, falls man die waffe "führt", also in der öffentlichkeit mit sich rumträgt, was ohne waffenschein verboten ist?

ich meine, der verteidiger könnte dann doch einfach sagen dass an der softair jetzt nichts mehr auszusetzen wäre, weil darin keine echte waffe mehr erkannt werden kann und das einzige gefährliche daran sei noch mit der softairkugel im auge, falls man damit schiessen sollte, aber da sind andere dinge, die man mit sich in der öffentlichkeit tragen kann, viel gefährlicher. buchstäblich alles könnte ins auge gehen und blind machen. was würde der richter dann sagen?

btw ich besitze keine softair, der oben beschriebene sachverhalt interessiert mich einfach :)

Snatch
2003-07-31, 14:30:39
Warum Gedanken über so nen Mist machem, wenn doch die Antwort
ganz einfach ist ?

KAUF DIR ERST GARKEINE WAFFE !!!!!!

midnightrambler
2003-07-31, 14:31:36
Original geschrieben von Snatch
Warum Gedanken über so nen Mist machem, wenn doch die Antwort
ganz einfach ist ?

KAUF DIR ERST GARKEINE WAFFE !!!!!!

ich spiele nicht mit dem gedanken, mir eine waffe zu kaufen. lesen, dann denken, dann schreiben.

DANKE

Schroeder
2003-07-31, 14:34:47
ich würde mal sagen das ist eher völlig wurst-egal wie du des ding anmalst, es bleibt dasselbe, ob nun grün, weiß, rot oder pink/orange gestreift. wenns verboten ist das ding ohne waffenschein rumzuschleppen, dann wird dem richter die farbe des teils scheißegal sein. weil es ja weiterhin gefährlich sein kann.

mit sicherheit kann man auch mit anderen sachen, die nicht verboten sind, menschen "blind machen", mit einem mülleimer zum beispiel. allerdings ist dann da doch wieder ein kleiner unterschied, gelle?

tschö

midnightrambler
2003-07-31, 14:36:51
Original geschrieben von Schroeder
ich würde mal sagen das ist eher völlig wurst-egal wie du des ding anmalst, es bleibt dasselbe, ob nun grün, weiß, rot oder pink/orange gestreift. wenns verboten ist das ding ohne waffenschein rumzuschleppen, dann wird dem richter die farbe des teils scheißegal sein. weil es ja weiterhin gefährlich sein kann.

mit sicherheit kann man auch mit anderen sachen, die nicht verboten sind, menschen "blind machen", mit einem mülleimer zum beispiel. allerdings ist dann da doch wieder ein kleiner unterschied, gelle?

tschö

ok mord ist verboten, warum kommen dann mörder vor gericht wenn doch mord sowieso verboten ist und dann eine einheitliche strafe sowieso verhängt werden kann/müsste??

lol, was ist wohl die aufgabe von einem gericht bzw einem richter?

was ist denn der unterschied zwischen auge mit finger ausstechen und softair in auge schiessen?

Snatch
2003-07-31, 14:37:53
Original geschrieben von midnightrambler
ich spiele nicht mit dem gedanken, mir eine waffe zu kaufen. lesen, dann denken, dann schreiben.

DANKE

LoL nicht frech werden, das war allgemein gemeint von mir und
für jeden gedacht der das liest !!!
Außer dem denke ich wenn ich deinen Text lese das du längst eine hast auch wenns anders oben steht ;)
Waffen sind Kacke und wer sich Gedanken über so nen Mist macht
der hat auch meist was mit Waffen am Hut.

midnightrambler
2003-07-31, 14:39:15
Original geschrieben von Snatch
LoL nicht frech werden, das war allgemein gemeint von mir und
für jeden gedacht der das liest !!!
Außer dem denke ich wenn ich deinen Text lese das du längst eine hast.
Waffen sind Kacke und wer sich Gedanken über so nen Mist macht
der hat auch meist was mit Waffen am Hut.

dann zeig mich doch an wenn du dir so sicher bist!

Snatch
2003-07-31, 14:43:05
Original geschrieben von midnightrambler
dann zeig mich doch an wenn du dir so sicher bist!


Du hast da was flasch verstanden, ich will dich nicht anzeigen und
ich will dich nicht anmachen.
Ich möchte dir und allen anderen meine Meinung zum Thema Waffen kund
tun. Die dich wie es ausschaut aber Persönlich trifft, was mich
wiederum annehmen lässt das du eben doch im besitz einer solchen
Waffe bist.
Solltest du keine Waffe haben, dann sei froh und höre auf meinen ersten Beitrag :)

Gruß
Snatch

midnightrambler
2003-07-31, 14:46:41
Original geschrieben von Snatch
Du hast da was flasch verstanden, ich will dich nicht anzeigen und
ich will dich nicht anmachen.
Ich möchte dir und allen anderen meine Meinung zum Thema Waffen kund tun. Die dich wie es ausschaut aber Persönlich trifft, was mich wiederum annehmen lässt das du eben doch im besitz einer solchen
Waffe bist.
Solltest du keine Waffe haben, dann sei froh und höre auf meinen ersten Beitrag :)

Gruß
Snatch

gottchen, kind, denk doch mal. du hast gesagt, dass solche leute auch meist was mit waffen am hut haben. und dann hab ich gesagt, dass du mich doch anzeigen sollest wenn du dir so sicher bist.

ich habe nie angenommen, dass du mich anzeigen würdest oder so. wie kommst du denn überhaupt darauf?

also bitte vorher den ganzen thread AUFMERKSAM verfolgen ...

PaYa.MooN
2003-07-31, 14:47:27
Du hättest genausogut eine ECHTE Waffe umlackieren können,
denkst du im Ernst das diese dann weniger gefährlich wäre ?

MfG PaYa.MooN

midnightrambler
2003-07-31, 14:51:16
Original geschrieben von PaYa.MooN
Du hättest genausogut eine ECHTE Waffe umlackieren können,
denkst du im Ernst das diese dann weniger gefährlich wäre ?

MfG PaYa.MooN

ok du misverstehst etwas: ich habe nie behauptet, dass man mit polizisten zielt mit der softair. es ist aber ein unterschied ob ich ne täuschend echt aussehende softairnur mit mir rumtrage oder ob ich eine angesprayte und umgebastelte softair nur mit mir rumtrage. hab nie was von banküberfall oder auf polizisten zielen/schliessen gesagt. so und nun wollt ich wissen, wie dann das urteil vom richter ausfällt. das ist alles.

Schroeder
2003-07-31, 14:51:55
Original geschrieben von midnightrambler

lol, was ist wohl die aufgabe von einem gericht bzw einem richter?



fakt ist, das das eine waffe bleibt auch wenn die rot ist, und da kann ein richter auch nicht einfach sagen, so die ist jetzt ungefährlich und damit kann man die spazieren tragen. das funktioniert so nicht, der richter muss sich schon etwas an die geltenden gesetze halten

Schroeder
2003-07-31, 14:56:20
Original geschrieben von midnightrambler

was ist denn der unterschied zwischen auge mit finger ausstechen und softair in auge schiessen?

wo der unterschied ist? zum einen wird derjenige etwas dagegegen haben, wenn man versucht ihm sein auge mit den fingern rauszupulen. desweiteren nutzt man finger und auch seine hände in 99% der fälle (wage ich jetzt mal zu behaupten) um irgendetwas zu tun, was nicht unbedingt damit zusammenhängt jemandem seines augenlichtes zu berauben, sprich man tut doch des öfteren ganz legale sachen mit seinen händen. genauso ist das auch mit vielen anderen dingen (wie dem von mir angesprochenen mülleimer). bei waffen schränkt sich das aber sehr ein. das ist der unterschied.

Simon Moon
2003-07-31, 15:16:01
Ist doch schwachsinn! Da kann ich ja ne richtige Waffe nehmen, die rot anmalen und dann erkennt sie scheinbar auch niemand mehr. Super!
Es ist ja viel eher die Form die sowas ausmacht.

EureDudeheit
2003-07-31, 15:23:20
Original geschrieben von midnightrambler
das einzig wirklich gefährliche an softairwaffen ist ja bekanntlich, dass sie den echten waffen-pendants täuschend ähnlich sehen und so im schlimmsten fall sehr gefährliche situationen mit der polizei hervorrufen können.

was ist nun wenn man die softair waffe rot besprüht und z.b. als wasserpistole tarnt.

was würde der richter dann für argumente bringen, wenn es dann zum gericht käme, falls man die waffe "führt", also in der öffentlichkeit mit sich rumträgt, was ohne waffenschein verboten ist?

ich meine, der verteidiger könnte dann doch einfach sagen dass an der softair jetzt nichts mehr auszusetzen wäre, weil darin keine echte waffe mehr erkannt werden kann und das einzige gefährliche daran sei noch mit der softairkugel im auge, falls man damit schiessen sollte, aber da sind andere dinge, die man mit sich in der öffentlichkeit tragen kann, viel gefährlicher. buchstäblich alles könnte ins auge gehen und blind machen. was würde der richter dann sagen?

btw ich besitze keine softair, der oben beschriebene sachverhalt interessiert mich einfach :)


die dinger sind ab 18 und du darfst damit so rumlaufen, zumindest wars früher so

stabilo_boss13
2003-07-31, 15:41:02
Original geschrieben von midnightrambler
was ist nun wenn man die softair waffe rot besprüht und z.b. als wasserpistole tarnt.Wo ziehst du die Grenze? Angenommen die Softair sieht aus wie eine Walther P8 und ich male sie sandfarben an. Kann ich dann sagen, dass sie der echten Waffe in keiner Weise ähnelt, weil es nie eine sandfarbene Walther P8 gab? Was ist mit dunkelblau?

Ich denke, der Richter würde das Gesetz einfach anwenden. Denn afaik steht da nichts davon, dass man eine Softair dann rumtragen darf, wenn sie eindeutig nicht als Waffe zu erkennen ist.

Eine Alternative wäre, die Softair vom Hersteller schon so zu verändern, dass sie eindeutig wie ein albernes Kinderspielzeug aussieht. Aber mal ehrlich: Wer würde so etwas rumtragen wollen?

mobius
2003-07-31, 15:56:45
Original geschrieben von EureDudeheit
die dinger sind ab 18 und du darfst damit so rumlaufen, zumindest wars früher so

Softairs darf man ab 18 Jahren frei erwerben. Benutzen darf man sie aber nur auf dem eignenen Grundstück oder halt bei Freunden, aber nicht auf der Straße, denn das haben sie mit der Einführung des kleinen Waffenscheins glaube ich geändert worden.

Veränderungen oder anmalen bringt im allgemeinen nix, denn wenn du damit rumläufst und auf irgendwas schiesst und das einer sieht, denkt er sofort es sei eine echte, vorallem bei Gas Blowback System Softairs. Das heisst, wenn du dir eine kaufen willst, benutz sie zu Haus oder bei Freunden. Wennde ein bissel mehr Action willst, kauf dir Paintball Munition, verabrede dich mit ein paar Freunden und frag nen Förster (wennde einen kennst) obde damit in seinen Wald darfst ;) Dreck machen sie kaum, aber massig Fun, vorallem bei Capture the Flag.

Kampf Ameise
2003-07-31, 16:05:08
waffen sollten überhaupt nichts imöffentlichen leben zu suchen haben deshalb stellt sich die frage überhaupt nicht für mich ob ich eine softair umsprayen lassen sollte oder nicht, sobald ein polizist mich mit sowas rumlaufen sieht und dann nervös wird weil es evtl. nach echte waffe aussieht, auch wenn sie angemalt ist und der polizist dann diesen "waffen" träger abknallt dann ist der träger selbst schuld, finde ich und der polizist trägt gar keine schuld da es genausogut ne echte waffe sein könnte und da ne waffe im öffenltichen leben nichts zu suchen hat wollte der träger dieser wohl damit provozieren , einen anderen grund gibt es nicht eine waffen im öffentlichen leben herumzutragen...


in den usa können sie ruhig waffen tragen dann löschen sie sich wenigstens dort gegenseitig aus und nehmen dem einen oder anderen land in mittlerer zukunft wie z.b. china etwas arbeit ab.

firexs
2003-07-31, 16:22:55
moin..

also bei einem richter hättest du keine chance... die absicht sie zu tarnen wäre nur noch schlimmer... deswegen darf man, soweit ich weiss, bei einer spielzeug pistole (die gar nix schiessen kann) den roten plastiklauf NICHT schwarz färben.

so long firexs

ps: beispiel polizeikontrolle: bundesgrenzschutz stoppt fahrer, der holt OHNE aufforderung bei tiefstehender sonne sein portemonaie aus seiner jackentasche. bg bedroht fahrer mit pistole wegen des verdachts einer waffe und schiesst, da der fahrer schwerhörig ist. nun zum nachdenken: wer hat schuld?!?!

Cantara
2003-07-31, 16:30:46
- Waffen und Munition müssen getrennt voneinander aufbewahrt werden. Das gilt auch für freie Waffen. Wenn die Behörde einen begründeten Verdacht hat, daß man sich nicht daran hält, kann sie das in der Wohnung prüfen lassen.

- Gas- und Schreckschußwaffen sind zwar frei ab 18 Jahren zu erwerben, dürfen aber - wie Druckluftwaffen - nicht mehr ohne weiteres in der Öffentlichkeit geführt werden. Wenn man sie weiter zur Selbstverteidigung führen möchte, braucht man einen "kleinen Waffenschein", den man gegen Vorlage eines sauberen polizeilichen Führungszeugnisses und eine Gebühr bei der Waffenbehörde bekommen kann.

- Softair-Waffen sind grundsätzlich ab 18 und brauchen einen F-Stempel . Die Ausnahmen für das Kaliber 5,5 mm fallen weg - und damit wird dieses Kaliber über kurz oder lang auch vom Markt verschwinden. Lediglich "Waffen" mit einer Mündungsenergie unter 0,08 Joule (heutige Softairs haben etwa 0,2 bis 0,5 Joule) gelten noch als Spielzeugwaffen. Da Waffen mit F nicht außerhalb des Besitztums geführt werden dürfen, fallen Softairspiele im Stadtwald also künftig flach. Der Altbesitz wird theoretisch WBK-pflichtig und muß abgegeben werden, wenn kein drauf ist. Näheres dazu wird vielleicht noch geregelt.

- Der Anscheinsparagraph (§37 (1) Nr. 1e des alten Gesetzes) fiel weg. Das heißt, es dürfen z. B. Softairs, Paintballmarkierer und Spielzeugwaffen wieder wie vollautomatische Waffen aussehen. Auch bei Tuningmaßnahmen an z.B. Luftgewehren ist man damit künftig freier.
Verboten bleiben allerdings vollautomatische Waffen - das gilt auch für Softairs. Also auch künftig keine "Automatic Electric Guns" in Deutschland.

- Softairs + Paintballmarkierer dürfen außerhalb des eigenen Grundstücks nur in nicht schuss- und zugriffsbereitem Zustand transportiert werden, d. h. Gasflasche + Hopper vom Markierer trennen, keine Balls im Lauf lassen.

- Benutzung ist überall verboten, erst recht in der Öffentlichkeit, auch in Wäldern, alten Fabrikhallen etc. Im eigenen Garten ist das ganze nur OK wenn die 8 Goldenen Regeln befolgt werden, für PB sieht das so aus (lässt sich auch auf SA übertragen):


Die Waffen dürfen maximal 7,5 Joule Mündungsenergie haben (ca. 210fps)

Die Paintballs dürfen das Gelände nicht verlassen. (Am besten ein mind. 3m
hohen Fangzaun.)

Das Gelände muss umfriedet sein. (Wäre durch den Fangzaun schon gegeben.)

Das Gelände darf nicht von außen einsehbar sein. (Hier reicht es auch wenn

das Gelände an einem Privatweg liegt, dessen begehen für unbefugte verboten
ist)

Das Gelände darf nur von einem klar vorher bestimmten Personenkreis besucht
werden, am besten Mitglieder des Clubs oder Vereins.

Der Club oder der Verein muss nicht e.V. (eingetragener Verein beim
Amtsgericht) sein.

Es darf kein Öffentlichkeitsbezug hergestellt werden. (Werbung etc..)
Gelände, die ohne Probleme verwendet werden könnern sind reine
Gewerbegebiete.

midnightrambler
2003-07-31, 16:42:04
Original geschrieben von firexs
moin..

also bei einem richter hättest du keine chance... die absicht sie zu tarnen wäre nur noch schlimmer... deswegen darf man, soweit ich weiss, bei einer spielzeug pistole (die gar nix schiessen kann) den roten plastiklauf NICHT schwarz färben.

so long firexs

ps: beispiel polizeikontrolle: bundesgrenzschutz stoppt fahrer, der holt OHNE aufforderung bei tiefstehender sonne sein portemonaie aus seiner jackentasche. bg bedroht fahrer mit pistole wegen des verdachts einer waffe und schiesst, da der fahrer schwerhörig ist. nun zum nachdenken: wer hat schuld?!?!

meine softair hat auch einen roten lauf... ist das jetzt eine spielzeug pistole?

Simon Moon
2003-07-31, 18:51:14
Original geschrieben von firexs

ps: beispiel polizeikontrolle: bundesgrenzschutz stoppt fahrer, der holt OHNE aufforderung bei tiefstehender sonne sein portemonaie aus seiner jackentasche. bg bedroht fahrer mit pistole wegen des verdachts einer waffe und schiesst, da der fahrer schwerhörig ist. nun zum nachdenken: wer hat schuld?!?!

Der der abgedrückt hat. Alles anderen Blickwinkel ergeben sich nur durch unsere Erfahrungen.
Oder anderst, hätte der Fahrer schuld, wärs ja selbstmord..