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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab wann gilt die Reklamation ?? habe nämlich was bestellt ......


Gast
2003-08-01, 14:24:59
Hi ,

Habe mir bei Overcklockers rams bestellt ,die leider sehr instabil sind ,das merke ich aber ers heute sprich also am letzten reklamation tag .Am 18 juli erhielte ich das packet und nun haben wir den 1 august . Gilt das für mich immernoch mit der reklamation ?? weil so gesehen bin ich jetzt am letzten tag ,es sei den es zählt seit wann die es abgeschickt haben .
also wie schaut es aus kann ich da noch was machen ??

ciao

und danke voraus !!!!

Braincatcher
2003-08-01, 14:32:03
Innerhalb von 14 Tagen kann man das Bestellte reklamieren - es ist also höchste Zeit! Du hast nurnoch den heutigen Tag, um die RAMs zurückzuschicken.

AHF
2003-08-01, 15:31:24
nö, du hast zwei jahre zeit. wenn der ram in der angegebenen spezifikation nicht stabil läuft, ist er mangelhaft. du kannst entweder reparatur (unwahrscheinlich) oder umtausch wählen. versandkosten trägt bei berechtigter reklamation der händler.

stabilo_boss13
2003-08-01, 15:59:50
Original geschrieben von Awesome
nö, du hast zwei jahre zeit. wenn der ram in der angegebenen spezifikation nicht stabil läuft, ist er mangelhaft. du kannst entweder reparatur (unwahrscheinlich) oder umtausch wählen. versandkosten trägt bei berechtigter reklamation der händler. Nicht ganz, denn nach sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html

AHF
2003-08-01, 16:08:40
ja, aber in seinem falle ist relativ eindeutig, dass der ram wahrscheinlich schon bei übergabe fehlerhaft war.

edit: die 14-tägige frist gilt für umtausch ohne begründung, aber auch nur im versandhandel.

stabilo_boss13
2003-08-01, 16:25:36
Original geschrieben von Awesome
ja, aber in seinem falle ist relativ eindeutig, dass der ram wahrscheinlich schon bei übergabe fehlerhaft war.Das denke ich auch. Aber in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass das nicht so war. Das ist aber nahezu unmöglich. Deshalb muss er den Speicher zurücknehmen. Nach den 6 Monaten muss aber dann der Käufer beweisen, dass der Speicher bereits bei der Übergabe fehlerhaft war. Was aber auch nahezu unmöglich sein dürfte. Die erste Frage in einem eventuellen Streitfall dürfte dann nämlich sein: "Wenn der Speicher bereits bei der Übergabe einen Mangel hatte, warum haben Sie dann mehr als 6 Monate gewartet, um das zu reklamieren?"

Gast
2003-08-01, 16:32:59
Original geschrieben von stabilo_boss13
Das denke ich auch. Aber in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass das nicht so war. Das ist aber nahezu unmöglich. Deshalb muss er den Speicher zurücknehmen. Nach den 6 Monaten muss aber dann der Käufer beweisen, dass der Speicher bereits bei der Übergabe fehlerhaft war. Was aber auch nahezu unmöglich sein dürfte. Die erste Frage in einem eventuellen Streitfall dürfte dann nämlich sein: "Wenn der Speicher bereits bei der Übergabe einen Mangel hatte, warum haben Sie dann mehr als 6 Monate gewartet, um das zu reklamieren?"

Ja schon richtig ,aber ich will es nicht erst in 6 monaten zurückschicken :)

achja soll das heisen ich kann die rams weitertesten und dann 100 % feststellen ob es daran liegt ? und dan z.b eine woche später zurückschicken ?

AHF
2003-08-01, 16:37:57
Original geschrieben von stabilo_boss13
...

ja, so siehts in der tat aus. bei rams ist es besonders schwer nachzuweisen. wenn es allerdings ein weithin bekanntes technisches problem wäre (also z.b. bei ibm-platten), hätte man auch nach mehr als sechs monaten eine reelle chance auf umtausch.

gesetz und realität unterscheiden sich manchmal sehr.

stabilo_boss13
2003-08-01, 16:48:04
Original geschrieben von Gast
Ja schon richtig ,aber ich will es nicht erst in 6 monaten zurückschicken :)

achja soll das heisen ich kann die rams weitertesten und dann 100 % feststellen ob es daran liegt ? und dan z.b eine woche später zurückschicken ? Ist eh schon zu spät, da der Tag des Wareneingangs zählt. Du hast die Riegel am 18. bekommen, das sind bis heute schon 15 Tage!

Original geschrieben von Awesome
gesetz und realität unterscheiden sich manchmal sehr. Ja leider!

Gast
2003-08-01, 16:51:34
Hmm bin jetzt ein bischen durscheinander :(
kann ich nun umtauschen oder nicht ??

AHF
2003-08-01, 17:00:30
ja, aber nur berechtigterweise und mit begründung.

Braincatcher
2003-08-01, 17:05:14
Original geschrieben von Awesome
ja, aber nur berechtigterweise und mit begründung.

Die scheint leider nicht vorhanden zu sein. So wie ich das herauslesen konnte, waren die RAMs gut zum Übertakten geeignet. Wenn das von der Herstellerseite aus nicht ausdrücklich garantiert ist, dass die RAMs auf x MHz stabil laufen, dann kann man da wohl leider nix machen.:(

Skinner
2003-08-01, 17:46:49
Original geschrieben von stabilo_boss13
Nicht ganz, denn nach sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html

Genau so ist es. Im prinzip hat sich nichts an der neuen "gewährleistungspflicht" seit dem 1.1.2002 geändert. Es wird nur anders da gelegt. Wenn der hersteller nach 6Monaten und einen Tag sagt, da ist keine Garantie mehr drauf, weil er unsachegemäße handhabung nachweisen kann, dann ist das leider so :-(

Gast
2003-08-01, 17:52:33
Original geschrieben von Braincatcher
Die scheint leider nicht vorhanden zu sein. So wie ich das herauslesen konnte, waren die RAMs gut zum Übertakten geeignet. Wenn das von der Herstellerseite aus nicht ausdrücklich garantiert ist, dass die RAMs auf x MHz stabil laufen, dann kann man da wohl leider nix machen.:(

Hmm ich hab sie garnicht übertaktet ,ich hab sie ganz normal laufen lassen wie die empfehlung war .

Gast
2003-08-01, 17:53:26
achja und ich meine natürlich das sie instabil laufen mit den ganz normalen werten ,also liegt es wohl nicht an mir ;)

Braincatcher
2003-08-01, 17:58:38
Original geschrieben von Gast
achja und ich meine natürlich das sie instabil laufen mit den ganz normalen werten ,also liegt es wohl nicht an mir ;)

Achso! Dann hast du ein Recht sie zurückzuschicken, denn sie erfüllen nicht ihre Norm.

Dr. Brain
2003-08-01, 18:34:29
Original geschrieben von Braincatcher
Achso! Dann hast du ein Recht sie zurückzuschicken, denn sie erfüllen nicht ihre Norm. Im Gesetz nennt man dies einen Sachmangel, da die RAMs nicht die vertraglich verinbarten Eigenschaften besitzen. -> §434 Abs.1 S.1 & Abs.1 S.2 Nr.1 BGB

Hier in diesem Fall kommt aber auch die Werbeaussage des Herstellers zum Zuge, da sich der Händler die Angaben wohl kaum selbst ausdenkt, sondern aus den Prospekten übernimmt. Dies macht aber vor dem Gesetz keinen Unterschied, so dass der Verkäufer dafür gerade stehen muss. -> Vgl. §434 Abs.1 S.3 BGB

stabilo_boss13
2003-08-01, 18:35:09
Also jetzt noch mal eine kurze Zusammenfassung:

Die gesetzliche Gewährleistung (nicht zu verwechseln mit der Garantie, die vom Hersteller freiwillig gegeben werden kann) dauert 2 Jahre. Innerhalb der ersten 6 Monate wird davon ausgegangen, dass die Ware bereits in neuem Zustand defekt war. Deshalb muss hier der Händler beweisen, dass das nicht so war. Danach kehrt sich die Beweislast um. D.h. ab dem siebten Monat muss der Käufer das beweisen.

Während der Gewährleistungsfrist hat der Verkäufer die Möglichkeit, die Ware umzutauschen, zu reparieren oder das Geld zurückzuzahlen. Der Käufer hat zunächst keine Wahlmöglichkeit.

Unabhängig davon kann nach dem Fernabgabegesetz eine Ware innerhalb der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen einfach zurückgeschickt werden.

Du kannst also die Ware reklamieren und wirst dann vermutlich Ersatz dafür bekommen.

Dr. Brain
2003-08-01, 18:40:57
Original geschrieben von stabilo_boss13
Während der Gewährleistungsfrist hat der Verkäufer die Möglichkeit, die Ware umzutauschen, zu reparieren oder das Geld zurückzuzahlen. Der Käufer hat zunächst keine Wahlmöglichkeit.
Sorry, aber das ist schlichtweg falsch. Der Käufer hat sehr wohl ein Wahlrecht, nämlich zwischen Umtausch und Nachbesserung. Der Verkäufer kann aber die gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen, wenn dies für ihn unverhältnismäßige Kosten bedeuten würde. Siehe §439 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html)

AHF
2003-08-01, 19:21:33
Original geschrieben von Skinner
Genau so ist es. Im prinzip hat sich nichts an der neuen "gewährleistungspflicht" seit dem 1.1.2002 geändert. Es wird nur anders da gelegt. Wenn der hersteller nach 6Monaten und einen Tag sagt, da ist keine Garantie mehr drauf, weil er unsachegemäße handhabung nachweisen kann, dann ist das leider so :-(

denkfehler.
wenn er dir unsachgemäße handhabung nachweisen kann, hast du keine rechte nach §437, egal ob nach zwei wochen oder 18 monaten.

es geht hier darum, dass du nach ablauf von sechs monaten deine unschuld beweisen musst, dass du nicht für den mangel verantwortlich bist. wenn dir das nicht möglich ist und der händler nicht sonderlich kulant, ist die situation dieselbe wie vor 2002.

allerdings gibt es auch genügend beispiele, wo es offensichtlich ist, dass der kunde nichts dafür kann. in dem falle ist das neue gesetz sehr nützlich.

stabilo_boss13
2003-08-01, 19:22:04
Original geschrieben von Dr. Brain
Sorry, aber das ist schlichtweg falsch. Der Käufer hat sehr wohl ein Wahlrecht, nämlich zwischen Umtausch und Nachbesserung. Der Verkäufer kann aber die gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen, wenn dies für ihn unverhältnismäßige Kosten bedeuten würde. Siehe §439 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html) Stimmt! Hast Recht!
Wollte aber nur damit sagen, dass man nicht darauf bestehen kann, das Geld wieder zurück zu bekommen. Das wird nämlich oft falsch verstanden. Deswegen heisst das auch immer Geld zurück-Garantie und ist freiwillig. Im Gegensatz zur Gewährleistung.