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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pc-Händler verhält sich legal ?


Stirling
2003-08-06, 14:50:55
Mahlzeit allerseits!
Hab da mal ne juristische (?) Frage an euch:
Ein Freund von mir hat sich ein Komplettsystem in einem PC-Geschäft gekauft (ich weiss,Idiot,selber zusammenbauen ist billiger und besser aber seine Eltern hatten gezahlt und die haben wohl Panik bekommen beim Gedanken "selber zusammenbauen" ... ), und der Händler hat auf die Rückseite des Gehäuses einen Aufkleber gemacht so das man eine Seite des Towers nicht öffnen kann ohne den Aufkleber zu zerstören.
Natürlich die Seite die man öffnen muss wenn man etwas aufrüsten will oder reinigen will etc.
Heute meldete sich mein Kollege bei mir das sein Rechner wohl gestern den Geist aufgegeben hat und sich nun garnichts mehr tut. Er daraufhin in den Laden, die sich das Teil angesehen (CPU abgeraucht) und meinten nur "Tja,sie haben ein Problem,der Rechner ist von innen total verstaubt und dadurch ist die CPU gekillt worden. Das wird teuer für sie!"
(ich kenne das Gehäuse und habe durch die Öffnung auf der anderen Seite hineingesehen, Staub ist wirklich nur sehr wenig drin, ca. "normale" Menge die sich nach 6 Monaten in einem geschlossenen Gehäuse ansammelt)
Jetzt drängt sich mir aber die Frage auf: Darf ein Händler überhaupt eine solche Garantie (mit solchen Bedingungen) machen ? Sprich "Gehäuse aufmachen um das Teil sauber zu machen ist nicht, wenn er aber den Staub nicht entfernt gibts keine Garantie"
Darf ein Händler sowas ? Das Hauptproblem ist doch das Thema "Übertaktung" , aber das kann man doch ohne Probleme machen ohne das Gehäuse zu öffnen, wozu diese lächerliche "Garantie-nicht- ohne-Aufkleber-Bedingung?" Ist sowas legal ?
Und was sollte man in so einem Fall machen (wenns nicht legal wäre) ? Mit dem Anwalt drohen ? (kommt irgendwie immer nen bissel lächerlich...)

Markchen
2003-08-06, 15:03:37
Der Aufkleber ist vor Gericht nichtig. Der PC ist ein offenes System. Der Händler verhält sich falsch. Ich hoffe Deine Eltern haben eine Rechtschutzversicherung!

Stirling
2003-08-06, 15:09:14
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Zum Glück isses ja nich mein Rechner, ich wär nich so blöd und würde nen Komplettsystem kaufen, aber die Info dürfte die ganze Angelegenheit doch wesentlich leichter machen. Nochmals besten Dank!

Gast
2003-08-06, 16:39:39
Die Garantie auf das System würde nur erlöschen, wenn der Händler nachweisen könnte, daß der Kunde das System unsachgemäß behandelt hat (beispielsweise wenn Wasser im System ist).

Das Staub ins System eindring ist jedoch ganz natürlich und stellt keinen Grund dar, die Garantie zu verweigern. Die Behauptung des Verkäufers dient also nur dazu, sich vor den anfallenden Kosten zu drücken.

Im übrigen kann vom Käufer eines Kompletsystems nicht erwartet werden, daß er dies öffnet um darin sauber zu machen. Vielmehr ist es gerade so, daß dies nur von einem Fachmann vorgenommen werden sollte (dies ist der durchschnittliche Käufer eben nicht).

JaDz
2003-08-06, 17:44:10
Wenn allerdings nach 2,5 Monaten schon so viel Nikotin in den Lüfterschaufeln klebt, dass man sich davon mindestens eine neue Stange Zigaretten drehen könnte, und sich dadurch der CPU-Cooler nur noch per kräftiger manueller Stimulation zur Bewegung überreden läßt, kann man bei uns im Geschäft seine Garantie auch vergessen. (Zumindest wenn dadurch die CPU draufgeht)

Alles schon dagewesen...

Stirling
2003-08-06, 18:32:52
Original geschrieben von JaDz
Wenn allerdings nach 2,5 Monaten schon so viel Nikotin in den Lüfterschaufeln klebt, dass man sich davon mindestens eine neue Stange Zigaretten drehen könnte, und sich dadurch der CPU-Cooler nur noch per kräftiger manueller Stimulation zur Bewegung überreden läßt, kann man bei uns im Geschäft seine Garantie auch vergessen. (Zumindest wenn dadurch die CPU draufgeht)

Alles schon dagewesen...

Is klar :D
In diesem Fall allerdings war der Rechner nicht wirklich zugestaubt.

Aber noch eine Frage: Es darf einem doch der Händler nicht "verbieten" den PC zu öffnen und (mit entsprechender Kenntnis der Materie) zu reinigen oder aufzurüsten ? Denn das war in diesem Fall ja gegeben. Mein Kollege durfte den Tower nicht öffnen oder seine Garantie wäre weg gewesen.

Gibt es denn die Möglichkeit das ein Händler sowas in seine Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen mitaufnimmt, und diese im Laden an die Wand hängt. ( = also "einsehbar für den Kunden" )
Und nacher versucht sich der Händler mit dem Spruch "wer bei mir was kauft hat meine AGBs akzeptiert und da drin steht ausdrücklich : Garantie nur wenn Gehäuse geschlossen!" rauszureden...
Wäre sowas legal ?

Dr. Brain
2003-08-06, 18:43:28
Original geschrieben von Stirling
Aber noch eine Frage: Es darf einem doch der Händler nicht "verbieten" den PC zu öffnen und (mit entsprechender Kenntnis der Materie) zu reinigen oder aufzurüsten ? Denn das war in diesem Fall ja gegeben. Mein Kollege durfte den Tower nicht öffnen oder seine Garantie wäre weg gewesen.Das ist Unsinn und wurde afaik schon in mehreren Gerichtsurteilen zurückgewiesen. Wie Markchen bereits richtig schrieb, gilt der PC als offenes System, was auch eine Erweiterung oder Austausch von Komponenten beinhaltet. Beschädigt der Kunde aber Bauteile im Rechner, bleibt er natürlich auf seinem verursachten Schaden sitzen.

Gibt es denn die Möglichkeit das ein Händler sowas in seine Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen mitaufnimmt, und diese im Laden an die Wand hängt. ( = also "einsehbar für den Kunden" )
Und nacher versucht sich der Händler mit dem Spruch "wer bei mir was kauft hat meine AGBs akzeptiert und da drin steht ausdrücklich : Garantie nur wenn Gehäuse geschlossen!" rauszureden...
Wäre sowas legal ? Kann ich mir nicht vorstellen, da sich die AGBs nicht über allgemeines geltendes Recht hinwegsetzen können bzw. dürfen, und somit wären solche Klauseln eh nichtig (s.o.).

Gruss

Gast
2003-08-06, 18:58:35
siehe hierzu § 309 Nr. 8b aa BGB