Stirling
2003-08-06, 14:50:55
Mahlzeit allerseits!
Hab da mal ne juristische (?) Frage an euch:
Ein Freund von mir hat sich ein Komplettsystem in einem PC-Geschäft gekauft (ich weiss,Idiot,selber zusammenbauen ist billiger und besser aber seine Eltern hatten gezahlt und die haben wohl Panik bekommen beim Gedanken "selber zusammenbauen" ... ), und der Händler hat auf die Rückseite des Gehäuses einen Aufkleber gemacht so das man eine Seite des Towers nicht öffnen kann ohne den Aufkleber zu zerstören.
Natürlich die Seite die man öffnen muss wenn man etwas aufrüsten will oder reinigen will etc.
Heute meldete sich mein Kollege bei mir das sein Rechner wohl gestern den Geist aufgegeben hat und sich nun garnichts mehr tut. Er daraufhin in den Laden, die sich das Teil angesehen (CPU abgeraucht) und meinten nur "Tja,sie haben ein Problem,der Rechner ist von innen total verstaubt und dadurch ist die CPU gekillt worden. Das wird teuer für sie!"
(ich kenne das Gehäuse und habe durch die Öffnung auf der anderen Seite hineingesehen, Staub ist wirklich nur sehr wenig drin, ca. "normale" Menge die sich nach 6 Monaten in einem geschlossenen Gehäuse ansammelt)
Jetzt drängt sich mir aber die Frage auf: Darf ein Händler überhaupt eine solche Garantie (mit solchen Bedingungen) machen ? Sprich "Gehäuse aufmachen um das Teil sauber zu machen ist nicht, wenn er aber den Staub nicht entfernt gibts keine Garantie"
Darf ein Händler sowas ? Das Hauptproblem ist doch das Thema "Übertaktung" , aber das kann man doch ohne Probleme machen ohne das Gehäuse zu öffnen, wozu diese lächerliche "Garantie-nicht- ohne-Aufkleber-Bedingung?" Ist sowas legal ?
Und was sollte man in so einem Fall machen (wenns nicht legal wäre) ? Mit dem Anwalt drohen ? (kommt irgendwie immer nen bissel lächerlich...)
Hab da mal ne juristische (?) Frage an euch:
Ein Freund von mir hat sich ein Komplettsystem in einem PC-Geschäft gekauft (ich weiss,Idiot,selber zusammenbauen ist billiger und besser aber seine Eltern hatten gezahlt und die haben wohl Panik bekommen beim Gedanken "selber zusammenbauen" ... ), und der Händler hat auf die Rückseite des Gehäuses einen Aufkleber gemacht so das man eine Seite des Towers nicht öffnen kann ohne den Aufkleber zu zerstören.
Natürlich die Seite die man öffnen muss wenn man etwas aufrüsten will oder reinigen will etc.
Heute meldete sich mein Kollege bei mir das sein Rechner wohl gestern den Geist aufgegeben hat und sich nun garnichts mehr tut. Er daraufhin in den Laden, die sich das Teil angesehen (CPU abgeraucht) und meinten nur "Tja,sie haben ein Problem,der Rechner ist von innen total verstaubt und dadurch ist die CPU gekillt worden. Das wird teuer für sie!"
(ich kenne das Gehäuse und habe durch die Öffnung auf der anderen Seite hineingesehen, Staub ist wirklich nur sehr wenig drin, ca. "normale" Menge die sich nach 6 Monaten in einem geschlossenen Gehäuse ansammelt)
Jetzt drängt sich mir aber die Frage auf: Darf ein Händler überhaupt eine solche Garantie (mit solchen Bedingungen) machen ? Sprich "Gehäuse aufmachen um das Teil sauber zu machen ist nicht, wenn er aber den Staub nicht entfernt gibts keine Garantie"
Darf ein Händler sowas ? Das Hauptproblem ist doch das Thema "Übertaktung" , aber das kann man doch ohne Probleme machen ohne das Gehäuse zu öffnen, wozu diese lächerliche "Garantie-nicht- ohne-Aufkleber-Bedingung?" Ist sowas legal ?
Und was sollte man in so einem Fall machen (wenns nicht legal wäre) ? Mit dem Anwalt drohen ? (kommt irgendwie immer nen bissel lächerlich...)