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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erfahrungen mit Funcomputer


DocEW
2003-08-08, 19:12:04
Hier mal eine klassische Geschichte:

Powercolor Radeon 8500LE defekt...also eingeschickt. Nach 'ner Woche die Antwort: "Ja, die ist defekt. Sie hören von uns. Kann dauern". Super. Also 4 Wochen gewartet und heute auf einmal ein Päckchen von denen. Und was ist drin? Eine HIS Radeon 9000 Pro! Arrghh! Denken die denn, dass die damit durchkommen? Sowas dreistes, ehrlich... :no: Jetzt kann ich den SchXXX wieder wegschicken und wahrscheinlich 6 Wochen warten... ;(

Ich wollte nur mal fragen, auf was ich mich da einlassen muß. Also eine Ersatzlieferung, die genauso gut oder besser ist, klar. Was gibt es sonst noch für Möglichkeiten? Geld werden die mir ja wohl kaum geben (am besten den damaligen Kaufpreis :D).

Coolj100
2003-08-08, 19:14:42
Original geschrieben von DocEW
Hier mal eine klassische Geschichte:

Powercolor Radeon 8500LE defekt...also eingeschickt. Nach 'ner Woche die Antwort: "Ja, die ist defekt. Sie hören von uns. Kann dauern". Super. Also 4 Wochen gewartet und heute auf einmal ein Päckchen von denen. Und was ist drin? Eine HIS Radeon 9000 Pro! Arrghh! Denken die denn, dass die damit durchkommen? Sowas dreistes, ehrlich... :no: Jetzt kann ich den SchXXX wieder wegschicken und wahrscheinlich 6 Wochen warten... ;(

Ich wollte nur mal fragen, auf was ich mich da einlassen muß. Also eine Ersatzlieferung, die genauso gut oder besser ist, klar. Was gibt es sonst noch für Möglichkeiten? Geld werden die mir ja wohl kaum geben (am besten den damaligen Kaufpreis :D).

Warum einschicken, haben die beiden karten den sowieso nicht eine ähnliche leistung??!!

Baxx
2003-08-08, 19:19:14
Original geschrieben von Coolj100
Warum einschicken, haben die beiden karten den sowieso nicht eine ähnliche leistung??!!

Also eine 9000er ist langsamer als eine 8500er LE. Passender Ersatz wäre eine 9100er gewesen.

DocEW
2003-08-08, 19:26:28
Genau, eine 9000er ist langsamer, weil sie nur 1 Textureinheit pro Pipeline hat. Und die bei FUN wissen das garantiert selber... ich kann mir schon vorstellen: "Och, vielleicht hat der ja keine Ahnung...immerhin ist ja 9000 > 8500, har-har..." :(

Backet
2003-08-08, 19:27:45
Nun, da ich dieses Problem auch schonmal hatte. Geh zu deinem Anwalt, der regelt das schon. Die müssen dir SOFORT eine gleichwertige Karte zumindestens als Leihersatz geben.

Backet

DocEW
2003-08-08, 20:21:27
Ich habe denen jetzt erstmal eine Mail geschrieben. Aber danke für den Tipp, wenn die mir noch irgendwie blöd kommen werde ich das wohl machen. Oder mit c't drohen, soll ja teilweise auch helfen.

Echt traurig sowas. Naja, da werde ich wohl nix mehr bestellen.

Senior Sanchez
2003-08-08, 21:27:35
nach 2 misslungen Austauschen oder Reperaturen kannst du dein Geld zurückfordern, ohne wenn und aber.

Ich hatte mal das gleiche Prob mit ner defekten Ati Radeon 8500.

Am Ende habe ich sie vor die Wahl gestellt ob Geld zurück oder ne Radeon 9700 np (da die original Ati Radeon 8500 nich mehr lieferbar war) und was soll ich sagen......

ich bin jetzt stolzer besitzer einer Radeon 9700 np *fg* :-)


mfg Senior Sanchez

bla
2003-08-08, 22:18:11
Falsch, der Händler hat dreimal das Recht auf Nachbesserung.

-error-
2003-08-08, 22:51:51
Original geschrieben von Senior Sanchez
nach 2 misslungen Austauschen oder Reperaturen kannst du dein Geld zurückfordern, ohne wenn und aber.

Ich hatte mal das gleiche Prob mit ner defekten Ati Radeon 8500.

Am Ende habe ich sie vor die Wahl gestellt ob Geld zurück oder ne Radeon 9700 np (da die original Ati Radeon 8500 nich mehr lieferbar war) und was soll ich sagen......

ich bin jetzt stolzer besitzer einer Radeon 9700 np *fg* :-)


mfg Senior Sanchez

Du Glückspilz! LOL!

DocEW
2003-08-08, 23:06:34
Also dreimal, OK. Na, dann stehen mir ja noch zweimal bevor... grrr.
Also, einen 9700 würde ich natürlich sofort nehmen. Meinetwegen auch 'ne 9500, 9500pro, 9600, 9600pro.... irgendwas > 9200! :D

Backet
2003-08-09, 10:15:02
Trotzdem muss er dir gleichwertigen Ersatz liefern. Wenn auch nur leihweise.Und niocht wie bei mir, ne kaputte 9700 Pro abgegeben , und ne TNT 2 als Ersatzkarte

I²K
2003-08-09, 10:16:04
Original geschrieben von DocEW
Also dreimal, OK. Na, dann stehen mir ja noch zweimal bevor... grrr.
Also, einen 9700 würde ich natürlich sofort nehmen. Meinetwegen auch 'ne 9500, 9500pro, 9600, 9600pro.... irgendwas > 9200! :D
FunComputer ist in dieser Hinsicht eigentlich sehr kulant. Aber wie überall macht auch hier der Ton die Musik.
Einfach nochmal anmailen. Und nicht vergessen. FC ist einer der grösseren Computerhändler und deshalb kann es zu Verzögerungen im Mailverkehr kommen.

DocEW
2003-08-09, 13:13:07
Original geschrieben von Inge2000
Aber wie überall macht auch hier der Ton die Musik.


Also was das betrifft habe ich mir bestimmt nichts vorzuwerfen... hab denen bei der RMA-Anforderung eine wunderschöne Fehlerbeschreibung geliefert (eine DINA4-Seite) und war sehr höflich. Naja, mal sehen was die jetzt auf meine Mail antworten. Die war nicht mehr so freundlich (finde ich auch angemessen).

DocEW
2003-08-11, 08:41:57
Noch eine Frage hätte ich:
Wie sieht das eigentlich rechtlich aus - darf ich die 9000Pro benutzen, oder nehme ich damit deren Angebot quasi stillschweigend an?

ShadowXX
2003-08-11, 16:54:08
Bin mir nicht sicher...glaube aber ja.
Wenn du ganz sicher gehen willst...nicht ausprobieren (oder auspacken), sondern gleich zurückschicken.

Wobei da bestimmt noch unterschiede zwischen Kaufmann und Nicht-Kaufmann bestehen.

J.S.Shadow

MooN
2003-08-11, 17:27:53
Nur mal um das richtigzustellen:
Der Händler hat 2 mal das Recht zur Nachbesserung.. wenn es ein 3. Mal zum Defekt kommt -> Geld zurück

DocEW
2003-08-11, 23:57:51
Original geschrieben von ShadowXX
Wenn du ganz sicher gehen willst...nicht ausprobieren (oder auspacken), sondern gleich zurückschicken.


Hi,
also mit auspacken ist eh nix... das ist ganz offensichtlich eine gebrauchte Karte. Sieht man am abgewetzten Karton und der mit Tesafilm wieder zugeklebten Anti-Statik Verpackung.

DocEW
2003-08-14, 23:36:30
Hi nochmal,

ich habe endlich eine Antwort auf meine Beschwerde-Mail bekommen. Und ich muß sagen: Respekt. Die haben sich höflich entschuldigt und bieten mir jetzt eine Gutschrift an. Alternativ kann ich den Aufpreis für eine bessere Karte zahlen. Die 9000pro kann ich unfrei zurück schicken. Klingt also erstmal nicht so schlecht, obwohl ich noch nichts über die Höhe der Gutschrift weiß.

Dazu hätte ich dann auch eine Frage: Wie hoch muß diese Gutschrift sein? Der momentane Wert meiner Karte ist ja nicht mehr so direkt feststellbar, da sie ja nicht mehr lieferbar ist (Aussage FunComputer). Können die da nach eigenem Geschmack die Höhe festlegen, oder wie läuft das? Oder zählt der (damalige) Kaufpreis?

Wäre cool, wenn sich jemand damit auskennen würde... danke schonmal!

Eine zweite Frage: Was ist eigentlich mit dem Porto, was ich für das Einsenden meiner 8500LE bezahlt habe? Muß ich das zahlen oder auch Fun?

DocEW
2003-08-19, 10:08:50
Hurra - eine Einigung ist erzielt! Ich bekomme jetzt als Ersatz eine HIS 9600PRO! :D
Daher fände ich es nur fair, den Thread-Titel auf "Erfahrungen Funcomputer" oder so zu ändern. Mods, geht das vielleicht...? Denn bis auf die Antwortzeiten (das ganze zieht sich jetzt seit 7 Wochen oder so) ist ja wohl an der Lösung nichts auszusetzen!! :)

Popeljoe
2003-08-19, 10:14:52
DU GLÜCKDIDDEL!!!
Viel Spass mit der neuen Karte!
Popeljoe

Nasenbaer
2003-08-19, 11:03:29
@DocEW
Schwein gehabt. :) Ist ja leider nicht mehr selbstverständlich, dass man sich so einfach einigt.

Aber mich würden dennoch diese Frage hier interessieren. Kann ja jedem mal sowas passieren.
Vielleicht sollte man irgendwo auch mal nen Sticky drauß basteln.

Original geschrieben von DocEW
Dazu hätte ich dann auch eine Frage: Wie hoch muß diese Gutschrift sein? Der momentane Wert meiner Karte ist ja nicht mehr so direkt feststellbar, da sie ja nicht mehr lieferbar ist (Aussage FunComputer). Können die da nach eigenem Geschmack die Höhe festlegen, oder wie läuft das? Oder zählt der (damalige) Kaufpreis?

Wäre cool, wenn sich jemand damit auskennen würde... danke schonmal!

Eine zweite Frage: Was ist eigentlich mit dem Porto, was ich für das Einsenden meiner 8500LE bezahlt habe? Muß ich das zahlen oder auch Fun?

PRozAC
2003-08-19, 18:47:26
hi..

Ich habe vor einer Woche eine ~12 Monate alte MSI MS-8872, also eine GF4 T4600 VIVO :D , zu Funcomputer geschickt.
2 Tage später erhielt ich eine Mail mit der Bestätigung, daß die Karte angekommen und wirklich defekt sei :D
Weitere 2 Tage später kam eine erneute Mail von einem direkten Funcomputer Ansprechpartner mit dem Inhalt,
daß diese Karte nicht mehr vorrätig wäre und sie mir eine Chaintech GF4 T4600 mit Vivo im Austausch anbieten würden.

Da ich aber an meiner MSI den Composite Ein/Ausgang mehr genutzt habe als den SVHS und Chaintech diesen auf dieser
Karte nicht anbietet, bat ich FC in einer Mail mir eine HIS ATI Radeon 9800 "Excalibur" 128MB DDR TV-Out im Austausch
zu schicken (als Bonus für den verlorengegangenen Composite).

Etwa 1/2 Tag später eine Mail von FC mit der Bestätigung, daß eine HIS Radeon9800 auf dem Weg zu mir ist ;D ;D

Also wie schon desöfteren ein absoluter TOP SERVICE!!
Gibt sicher auch Ausnahmen.

Grüsse...
PRozAC

DocEW
2003-08-19, 19:41:29
Original geschrieben von Nasenbaer
Aber mich würden dennoch diese Frage hier interessieren. Kann ja jedem mal sowas passieren.
Vielleicht sollte man irgendwo auch mal nen Sticky drauß basteln.

Kann ich nachher noch was zu schreiben, kenne ich mich jetzt bestens aus! ;)

DocEW
2003-08-20, 11:30:34
Also hier noch ein kleiner Nachtrag zur Rechtslage. Folgendes konnte ich in Erfahrung bringen:


Maßgeblich für die Rechtslage in dem vorliegenden Fall ist zunächst das genaue Kaufdatum, da es davon abhängt, ob neues oder altes Schuldrecht zur Anwendung kommt. Wurde die Karte also vor dem 01.01.2002 gekauft, sieht es schlecht aus, da nach dem dafür einschlägigen Schuldrecht alle Gewährleistungsansprüche verjährt und damit ausgeschlossen wären. In diesem Fall wäre der Verkäufer rechtlich zu gar nicht verpflichtet und eine Gutschrift wäre reine Kulanz.
Für einen Kauf nach dem 01.01.2002 sieht die Rechtslage wesentlich günstiger aus. Hier verjähren Mängelansprüche gem § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB (neuer Fassung!) grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren. Deine Rechte ergeben sich dabei aus § 437 BGB. Nach dieser Vorschrift kannst Du zunächst Nacherfüllung verlangen (§ 437 Nr. 1 i.V.m. § 439), wobei gem. § 439 Abs. 2 BGB der Verkäufer alle im Zusammenhang mit der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere auch Transportkosten) zu tragen hat. Die Kosten für das erste Einschicken sind also dann vom Verkäufer zu tragen, wenn Du die Karte zum Zwecke der Nacherfüllung an den Verkäufer zurückgesandt hast.
Da sich die Nacherfüllung hier als unmöglich erwiesen hat, kannst Du gemäß § 437 Nr. 2, 323, 326 Abs. 5, 434 Abs. 1 S. 1, 433 BGB ohne Fristsetzung Rücktritt verlangen. Dazu mußt den Rücktritt allerdings auch erklären (§ 349 BGB). Bei erklärtem Rücktritt sind gem. § 346 Abs. 1 BGB die empfangenen Leistungen zurückzugewähren, d.h. der Verkäufer muß Dir den Kaufpreis in voller Höhe erstatten und zwar so wie er ihn empfangen hat, d.h. in (Bar-)Geld und nicht als Gutschrift. Auf eine ggf. abweichende Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedigungen, die nur eine Gutschrift vorsieht, brauchst Du Dich gem. § 475 Abs. 1 S. 1 BGB nicht einzulassen.
D.h. also im Klartext: Du bekommst auf jeden Fall den vollen Kaufpreis zurück, wenn Du den Rücktritt erklärst.
Daneben kannst Du aber auch noch als Schadensersatz den Betrag verlangen, den Du aufwenden mußtest, um eine gleichwertige Karte anderweitig zu beschaffen. Der Anspruch auf die Differenz zwischen dem ursprünglichem Kaufpreis und dem Deckungskauf ergibt sich dabei aus § 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 3, 283 S. 1, 434 Abs. 1 S. 1, 433 BGB.

Ich würde also den Rücktritt nach den oben genannten Gründen erklären und ggf. zugleich (§ 325 BGB) den angesprochenen Schadensersatz verlangen (möglichst konkret mit Hinweis auf ein wirklich bestehendes Angebot für eine gleichwertige Karte). Die Versandkosten brauchst Du nicht zu tragen, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen. Dies alles gilt jedoch wie gesagt nur, wenn der Kauf nach dem 01.01.2002 erfolgt ist.


Klingt ja genial, oder? Eine Einschränkung gibt es aber noch, und zwar bzgl. Nachbesserung / Schadensersatz. Muß der Händler mir tatsächlich ein identische Karte als Ersatz liefern, oder auch ein (mindestens) gleichwertiges Modell?


hinsichtlich dieser Frage gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Fest steht, daß der Käufer vor der Geltendmachung von Rücktritts- bzw. Schadensersatzansprüchen in der Tat zunächst auf Nacherfüllung beschränkt ist. Gem. § 439 Abs. 1 BGB bedeutet dies entweder "die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache". Mit Sache im Sinne dieser Vorschrift ist jedoch die Kaufsache des Kaufvertrages gemeint und nicht jede beliebige andere (möglicherweise auch höherwertige) Sache mit gleicher Verwendungsmöglichkeit. Dies bedeutet, daß bei Kauf der Karte X auch diese Karte X repariert oder eine andere Karte X geliefert werden muß. Eine Substitutionsmöglichkeit durch eine andere, wenn auch sehr ähnliche Sache (Karte Y) ist meines Erachtens den gesetzlichen Vorschriften nicht zu entnehmen. Eine abweichende Regelung könnte sich jedoch wieder aus den Allg. GeschBedingungen des Verkäufers ergeben. Auch hier wird man jedoch bei einem Verbrauchsgüterkauf i.S.d. § 474 BGB davon ausgehen müssen, daß Du Dich gem. § 475 Abs. 1 S. 1 BGB darauf nicht einlassen mußt.
Im Klartext: Nacherfüllung kommt hier nur in Betracht, wenn Deine Karte repariert werden kann oder es die gleiche Karte noch gibt. Ist beides nicht der Fall, liegt Unmöglichkeit der Nacherfüllung vor und Du kannst Rücktritt (u. Schadensersatz) geltend machen.


In meinem Fall fand sich in Punkt 7.3 der AGB von Fun Computer tatsächlich der Satz

Ist ein Liefergegenstand mangelhaft oder fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft, sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung berechtigt. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.


Insofern muß ich die 9600Pro annehmen und kann nicht auf einen Rücktritt vom Vertrag bestehen - so ein Ärger! ;)

DocEW
2003-08-20, 11:32:01
Nochmals die Bitte @Mods: Bitte den Titel des Threads auf "Erfahrungen Funcomputer" o.ä. neutral ändern!