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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : folgen schlechten verhaltens im inet?


midnightrambler
2003-08-18, 12:52:39
wie weit muss man mit seinem verhalten in einem internet forum (chat, icq, usw) gehen, damit eine klage gegen ihn/sie gerechtfertigt ist? was muss (verbal) geschehen damit ein gericht die sache aufnehmen/ernstnehmen kann?

wie sähen dann die urteile der gerichte ungefähr aus bei beleidigungen/hetze (bsp. ähnlicher fälle?), wäre man dann in jedem fall vorbestraft?

wird man immer vorbestraft im falle dass man als angeklagter nicht freigesprochen wird? (egal welche strafe?)

nur ein paar fragen die mich z.Z. interessieren ;)

greeny
2003-08-18, 12:57:13
benehm dich "anständig", und du brauchst über all die fragen nicht nachzudenken ;)

JFZ
2003-08-18, 12:58:29
Original geschrieben von midnightrambler
wie weit muss man mit seinem verhalten in einem internet forum (chat, icq, usw) gehen, damit eine klage gegen ihn/sie gerechtfertigt ist? was muss (verbal) geschehen damit ein gericht die sache aufnehmen/ernstnehmen kann?

wie sähen dann die urteile der gerichte ungefähr aus bei beleidigungen/hetze (bsp. ähnlicher fälle?), wäre man dann in jedem fall vorbestraft?

wird man immer vorbestraft im falle dass man als angeklagter nicht freigesprochen wird? (egal welche strafe?)

nur ein paar fragen die mich z.Z. interessieren ;)

1. Keine ahnung, noch nie von gehört

2. s.o. Denke aber mal, daß die urteile ähnlich wie bei "handelsüblichen" Beleidigungen sind, wie man die öfters mal im Straßenverkehr mitkriegt

3. Möglichkeit 1: freispruch -> nicht vorbestraft
Möglichkeit 2: verwarnung -> nicht vorbestraft
Möglichkeit 3: normale strafe -> vorbestraft
IMHO wird man bei sowas zumindest als ersttäter höchstens eine Verwarnung abbekommen...

midnightrambler
2003-08-18, 13:01:38
Original geschrieben von JFZ
1. Keine ahnung, noch nie von gehört

2. s.o. Denke aber mal, daß die urteile ähnlich wie bei "handelsüblichen" Beleidigungen sind, wie man die öfters mal im Straßenverkehr mitkriegt

3. Möglichkeit 1: freispruch -> nicht vorbestraft
Möglichkeit 2: verwarnung -> nicht vorbestraft
Möglichkeit 3: normale strafe -> vorbestraft
IMHO wird man bei sowas zumindest als ersttäter höchstens eine Verwarnung abbekommen...

zu 2. und wie sind da so die urteile (bsp. ähnlich gelagerter fälle?)

zu 3. hat die verwarnung konsequenzen bei weiteren gerichtsverhandlungen, oder kann man theor. immer und immer wieder verwarnungen bekommen?

Simon Moon
2003-08-18, 14:12:13
Original geschrieben von midnightrambler

zu 3. hat die verwarnung konsequenzen bei weiteren gerichtsverhandlungen, oder kann man theor. immer und immer wieder verwarnungen bekommen?

Klar hat die Konsequenzen? Was denkst du denn? Die machen das alle nur zum Spass?

Aber wieso interessiert dich das Thema so? willst du wen anzeigen?

BlackArchon
2003-08-18, 14:23:05
Original geschrieben von midnightrambler
wie weit muss man mit seinem verhalten in einem internet forum (chat, icq, usw) gehen, damit eine klage gegen ihn/sie gerechtfertigt ist? was muss (verbal) geschehen damit ein gericht die sache aufnehmen/ernstnehmen kann?
...Du weißt ja, wie es bei bw.de zugeht. Und da ist auch noch nie etwas passiert. Theoretisch kann man vielleicht wegen persönlichen Beleidigungen angezeigt werden, aber der Staatsanwalt würde diese Anzeige sicher lachend in eine ganz dunkle Ecke werfen.

Sergej
2003-08-18, 14:27:13
Original geschrieben von BlackArchon
Du weißt ja, wie es bei bw.de zugeht. Und da ist auch noch nie etwas passiert. Theoretisch kann man vielleicht wegen persönlichen Beleidigungen angezeigt werden, aber der Staatsanwalt würde diese Anzeige sicher lachend in eine ganz dunkle Ecke werfen.
Was genau ist denn bw.de? Bei mir kommt da nur Server nicht gefunden.

EcHo
2003-08-18, 14:29:04
imo broodwar.de = Der Spielplatz für Kinder.

Sergej
2003-08-18, 14:37:18
Original geschrieben von EcHo
imo broodwar.de = Der Spielplatz für Kinder.
Hab da grad mal geschaut. Etwas dämlich würd ich sagen.

Könnte sowas unserem 3DC-Forum nicht auch passieren? :help: