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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues Auto


Mr.Fency Pants
2003-08-20, 13:47:25
Hi.

Da mein 13 Jahre alter Kadett vielleicht nich durch den TÜV kommt, such ich schon mal nach einer neuen Kiste.

Dazu hätte ich einige Fragen: Es gibt doch jetzt beim Gebrauchtwagenkauf sowas wie eine gesetzliche Garantie vom Händler, oder?
Kennt sich hier jemand damit aus und kann mir sagen, was diese "Garantie" alles beinhaltet/beinhalten muss?

Kenny1702
2003-08-20, 16:28:24
Original geschrieben von Mr.Fency Pants
Dazu hätte ich einige Fragen: Es gibt doch jetzt beim Gebrauchtwagenkauf sowas wie eine gesetzliche Garantie vom Händler, oder?
Kennt sich hier jemand damit aus und kann mir sagen, was diese "Garantie" alles beinhaltet/beinhalten muss?
http://www.auto-und-verkehr.de/gewaehrleistung.php

Man muß jedoch bedenken, daß bestimmte Teile eines Autos früher verschleißen als andere und das Verschleiß nach gängiger Rechtssprechung von der Gewährleistung ausgenommen oder beschränkt ist. Dies kann z.B. die Kupplung nach 1xxxxx oder mehr km oder eine 7+ Jahre alte Batterie sein. Das mit den Batterien kennt man ja von Notebooks her;).

Trotz alledem, ich persönlich bevorzuge Privatkäufe, denn da machen beide Seiten i.d.R. einen besseren Schnitt, da die Händlerprovision und Mehrwertssteuer wegfällt. Außerdem kann man sich einen (kleinen) Eindruck von seinem Vorgänger verschaffen:). Trotz alledem / gerade da: Augen auf beim Autokauf;).

Ach, es gibt Händler, die verlangen eine Gebühr für die Gewährleistung, so 200-300€, zumindest ist mir dies schon durchaus bei mobile.de aufgefallen.

Und zu guter Letzt: kauf kein Auto älter als 10 Jahre bei nem Händler, so etwas verkauft kein seriöser Händler;) (außer er hat sich auf Oldtimer spezialisiert:D)

EDIT: Selbstverständlich kann der Händler dir ein Auto mit einem Mangel verkaufen, ohne das die Gewährleistung greift, wenn der Mangel im Kaufvertrag festgehalten ist.

Noch was Interessantes: http://www.wdr.de/tv/service/verkehr/inhalt/20020611/b_4.phtml

Matti
2003-08-20, 16:44:49
vorgeschrieben ist 1 Jahr Gewährleistung. Aber: Gewährleistung != Garantie
1 Jahr Gewährleistung heißt nur, daß wenn man innerhalb eines Jahres Mängel bemerkt, die schon beim Verkauf da waren aber die man damals übersehen hat.

Beispiel:
Rostloch im Schweller -> Gewährleistung, denn eine Rostloch braucht 2-3 Jahre bis es "fertig" ist, also muß der Mangel beim Verkauf schon dagewesen sein.
Keilriemen reißt -> wird nicht durch Gewährleistung abgedeckt, hier braucht man richtige Garantie! ...denn wie soll man nachweisen, daß der Mangel schon beim Verkauf da war?? Außerdem ist der Keilriemen ein Verschleißteil.

Mr.Fency Pants
2003-08-20, 17:27:55
Danke schon mal für eure Antworten. Würde auch lieber von privat kaufen, da ich mit meinem jetzigen Wagen gute Erfahrungen gemacht habe, hab ihn schließlich über 6 Jahre gefahren. Dachte nur, daß durch die neue Gewährleistung der Kauf über Händler attraktiver würde, naja werd mich mal umhören.

Matti
2003-08-20, 17:38:30
bei Privatleuten ist das Risiko größer, bei einem Händler kommste teurer...
...mußte selbst entscheiden ;)

Meinen alten Corsa hab ich bei Privat-Leuten gekauft. Er war sehr billig, aber er hat auch nur 1 Jahr gehalten :(
Und meinen Swift, den ich jetzt habe, hab ich vor 1 Jahr relativ teuer bei einer Vertragswerkstatt gekauft, aber ich hatte bis jetzt noch keinen Ärger.

Mr.Fency Pants
2003-08-20, 17:48:02
Ja, stimmt schon. Meinen Kadett hab ich damals von einer jungen Familie gekauft. Da hab ich vorher schon gemerkt, daß die ehrlich sind und mich nicht über den Tisch ziehen (vielleicht wars auch nur Glück...). Die ham mir aber ziemlich glaubhaft klargemacht, daß ein GSI bei einer Familie mit Kind nicht so gut kommt wie ein Kombi.

(del)
2003-08-20, 19:02:57
Wie sieht denn dein Budget so aus? Dann könnte ich dir vielleicht nen Tip geben.

Ansonsten kann ich nur die Gebrauchtwagenhefte von Automotorsport und Autobild empfehlen. Die kommen einmal im Jahr raus und haben ne sehr ausführliche Statistik zum Thema Pannen und Kosten.

Mr.Fency Pants
2003-08-21, 00:13:02
Tja, hab noch was auf dem Konto, so ca. 1000€ und ich hoffe, für meinen Kadett noch was zu bekommen. (zum Ausschlachten, der DigiTacho soll angeblich ordentlich was bringen.)

Den Hauptteil leiht mir aber wahrscheinlich mein Vater, insgesamt komm ich dann vielleicht auf ca. 4000-5000 €.

hofmetzger
2003-08-21, 13:36:38
ich hab meinen gebrauchten bei örtlichen vw-händler geholt. vorteil: garantie und viele kleine sachen schnell auf kulanz. ausserdem sind die autos meist komplett durchgecheckt und haben frischen tüv/inspektion.

der händler wollte erst 10000DM, mein Vater hat ihn dann auf 8800 incl. satz winterreifen gedrückt. handeln geht immer - schliesslich will der verkäufer einen neuen stammkunden gewinnen. ich denke es lohnt sich schon, manchmal findet man auch dort schnäppchen...wie meinen vento :loveya:

Matti
2003-08-21, 16:51:03
...und egal wo du kaufst: immer gründlich auf Roststellen prüfen! Vor allem über den Rädern und unten an den Schwellern! Am besten einen kleinen Spiegel mitnehmen, damit du druntergucken kannst!

Und selbst wenn das Auto nur eine kleinste Roststelle hat, würde ich's nicht nehmen. Denn eine Roststelle kommt selten allein... ;)

Banshee
2003-08-21, 19:56:48
Original geschrieben von Matti
vorgeschrieben ist 1 Jahr Gewährleistung. Aber: Gewährleistung != Garantie
1 Jahr Gewährleistung heißt nur, daß wenn man innerhalb eines Jahres Mängel bemerkt, die schon beim Verkauf da waren aber die man damals übersehen hat.

Beispiel:
Rostloch im Schweller -> Gewährleistung, denn eine Rostloch braucht 2-3 Jahre bis es "fertig" ist, also muß der Mangel beim Verkauf schon dagewesen sein.
Keilriemen reißt -> wird nicht durch Gewährleistung abgedeckt, hier braucht man richtige Garantie! ...denn wie soll man nachweisen, daß der Mangel schon beim Verkauf da war?? Außerdem ist der Keilriemen ein Verschleißteil.

Stimmt zwar was du sagst, aber das hat nix mit den Namen Gewährleistung und Garantie zu tun.
Normalerweise isses so, dass Gewährleistung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist und die umfasst Nachbesserung Geldzurück und Umtausch, die Gewährleitstung ist Vertraglich nicht zu ändern (da ja vom Gesetzgeber vorgeschrieben) hat man allerdings länger als die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Zeit isses ne Garantie und nachdem die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, kann die Garantie dann durch den Vertrag bestimmt werden.
Garantie ist sozusagen der kleine Bruder der Gewährleistung :)

Mr.Fency Pants
2003-08-23, 13:28:54
Danke nochmal für eure Antworten, aber so wies aussieht, krieg ich den Wagen für 100€ Reperaturkosten doch noch durch den TÜV, ein gnädiger Kontrolleur machts möglich. :)

Die Tips sind aber trotzdem interessant, da es die Kiste dann wohl nich mehr allzulange machen wird.

Noch kurze Frage: Bringt es was alte Autos noch zu verkaufen, oder lieber zum Ausschlachten anbieten?

(del)
2003-08-23, 13:49:43
Wenn du ein Auto abmeldest, musst du über den Verbleib Auskunft geben bzw. einen Verwertungsnachweis erbrigen.
Damit soll verhindert werden, dass überall rostige, ölige Autowracks im Wald stehn.

Oft kriegst du zwar mehr Geld, wenn du dein Auto in Teilen verkaufst(mal nach einem Forum zum entsprechenden Modell suchen und dort anbieten). Ich würd mir aber überlegen, ob ich mir den Aufwand mache.