PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zeitwert von Artikeln bei Garantiefall


bulla
2003-08-21, 23:25:37
Hallo

Ich habe bei einem Laden Anfang 2002 meine Intellimouse Explorer gekauft für 45€.
Am 10.07.03 habe ich sie zum Laden zurückgebracht wegen Kabelbruch, die haben sie dann eingeschickt.
Nach einem Monat haben sie mich angerufen und mir den Vorschlag gemacht, eine Intellimouse Optical, also die kleinere Version von der Maus, als Vorabtausch zu geben, da es womöglich noch etwas länger dauern würde.
Das habe ich abgelehnt, da ich zuhause noch eine ältere Maus hatte und nicht unbedingt darauf angewiesen war.
Heute haben sie mich wieder angerufen und mir gesagt, dass ich mein Geld wieder zurückbekomme.
Ich also hin und bekomme 35€ zurück. Als Begründung haben sie mir gesagt, dass diese 35€ dem Zeitwert entsprächen..
Ich habe das akzeptiert, aber mit einem seeeehr grossen Fragezeichen im Kopf.


Meiner Meinung nach müsste der Laden mir den vollen Kaufpreis zurückerstatten, also 45€. Schliesslich kann ich ja nichts dafür, dass das Teil kaputtgeht (keine Fragen diesbezüglich! :)), und ausserdem müssten der Laden Ersatzansprüche bei MS geltend machen, oder?


Gruß
Bulla

barracuda
2003-08-22, 01:02:15
Dieser Thread stand ursprünglich im Po+Wi-Forum. Ich schiebe ihn mal in OT, weil es keine hardwarespezifische Frage ist.

JFZ
2003-08-22, 08:15:40
würde mich auch interessieren, wie das genau mit dem Zeitwert ist.

Als bei mir diese Maus verreckt ist, habe ich von MS eine neue zugeschickt bekommen.

IMHO müsste sie dir den aktuellen Verkaufspreis der Maus oder aber ein Ersatzgerät geben...

huha
2003-08-22, 08:39:05
Kurze Frage: Wo genau hattest du den Kabelkruch?
Ich hatte nämlich auch einen in meiner Intellimouse Explorer =)
Leider hatte ich das Teil als Ausstellungsstück gekauft und hab die Maus dann selber repariert...

Gut, ziemlich OT.
Ich denke, daß das mit dem Zeitwert schon in Ordnung ist. Denn voller Kaufpreis, da könntest du ja ständig deine Grafikkarte kpnstlich schrotten und dir dann eine neue aktuelle holen.
Also entweder gleiches Produkt als Ersatz od. Zeitwert zurück...

-huha

-d0pExXx-
2003-08-22, 12:43:36
Also guck mal, wenn er seine maus in der garantieziet hinbringt, dann kann er ne vollwertige maus zurückerwarten, und wenn die zu doof sind ihm wieder einer dahinzustellen, müssen die ihm seinen aufwand bezahlen. is doch deren problem. da muss der kunde dann wohl garantiert nich der gearschte sein. garantie is numal garantie, da muss sich jedes geschäft dran halten.

Markchen
2003-08-22, 16:55:37
*Unterschreib*
Mit €35 wären die bei mir nicht davon gekommen.

Thowe
2003-08-22, 23:19:37
Original geschrieben von -d0pExXx-
Also guck mal, wenn er seine maus in der garantieziet hinbringt, dann kann er ne vollwertige maus zurückerwarten, und wenn die zu doof sind ihm wieder einer dahinzustellen, müssen die ihm seinen aufwand bezahlen. is doch deren problem. da muss der kunde dann wohl garantiert nich der gearschte sein. garantie is numal garantie, da muss sich jedes geschäft dran halten.

An Herstellergarantie, wie in diesem Fall, braucht sich gar kein Geschäft zu halten. Dieses ist in erster Linie nur für Gewährleistungsansrüche (einwandfreie Ware beim Zeitpunkt der Übergabe) zuständig, es sei denn, sie übernehmen ausdrücklich die Garantie für die Ware.

Ware die in den ersten 30 Tage kaputt geht wird in der Regel als DOA (dead on arrival) behandelt, hier gibt es von vielen Herstellern Sonderregeln, in den meisten Fällen wird dann der Austausch defekte Ware gegen Neuware gehandhabt.

Im Prinzip könnte der Laden sogar jeglichen Ersatz von sich weisen, sofern sie nicht selbst 2 Jahre Garantie übernehmen.

Grauluchs
2003-08-24, 23:25:54
seit 2002 gibst volle 2 Jahre Garantie, egal ob Händler oder Hersteller.
Dir steht entweder dieselbe Ware (oder höherwertig) zu oder der damalige Kaufpreis, falls die nicht dieselbe Ware liefern können steht dir der "volle" Kaufpreis zu. Das mit dem Zeitwert ist echt lustig, die wollten wohl Geld sparen.
Also nochmal hingehen und aufn Putz hauen, da sie deinen Anspruch ja schon anerkannt haben(Geld haste ja teilweise schon gekriegt) wirds schwer fuer die da noch rauszukommen, ev. mal hinweisen das das Betrug waere was die machen und mit Polizei und Gewerbeaufsicht drohen(allerletzes Mittel). Mit den meisten Haendlern kann man eigentlich vernuenftig reden.

Thowe
2003-08-24, 23:31:43
Es gibt keine Garantie
Es gibt keine Garantie
Es gibt keine Garantie
Es gibt keine Garantie
Es gibt keine Garantie
Es gibt keine Garantie
Es gibt keine Garantie

Sondern Gewährleistung s.a. z.B. -> http://www.werkzeug-news.de/news/news11203garantie/garantie.html

Puuh, musste mal so deutlich gesagt werden.

Grauluchs
2003-08-26, 20:26:15
war da nich was mit 6Monate Garantie und danach erst Gewährleistung??

Dr. Brain
2003-08-26, 20:33:42
Original geschrieben von Grauluchs
war da nich was mit 6Monate Garantie und danach erst Gewährleistung?? Neihen! Lediglich die Beweislastumkehr erfolgt nach 6 Monaten. Danach muss der Kunde beweisen, dass das Gerät bereits bei der Übergabe einen Fehler hatte. Da dies ohne Gutachten in den meisten Fällen quasi unmöglich ist, hat man da halt Pech gehabt und kann dann nur hoffen, dass das Gerät eine Herstellergarantie hat.

Garantie = Freiwillig, garantiert die Funktion des Gerätes für einen bestimmten Zeitraum
Gewährleistung = 2 Jahre, gesetzlich vorgeschrieben. Gewährt, dass die Ware bei Übergabe fehlerfrei ist. Tritt innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel auf, ist der Verkäufer in der Beweispflicht, dass der Mangel erst nach der Übergabe aufgetreten ist. Nach 6 Monaten geht die Beweislast auf den Kunden über.

Alles klar?! ;)

Thowe
2003-08-26, 20:36:35
Original geschrieben von Grauluchs
war da nich was mit 6Monate Garantie und danach erst Gewährleistung??

Nö, in den ersten 6 Monaten muss jetzt der Händler beweisen, das die Ware beim Zeitpunkt der Übergabe den zugesicherten Eigenschaften entsprochen hat. Danach der Kunde. Früher musste der Käufer immer beweisen, das die Ware bei der Übergabe fehlerhaft war.

Garantie ist und bleibt eine freiwilige Zusatzleistung der Hersteller und/oder Händler. Auch wenn ein Hersteller 2 Jahre Garantie gibt, so muss sich nicht zwingend der Händler darum bemühen, er kann sogar in diesem Falle seine Kosten gegenüber dem Kunden geltend machen, wenn er es im Auftrag des selbigen tut.

Also Vorsicht! Es gibt einige Händler die jegliche Garantie-Leistungen ablehnen.


EDIT: Dr. Brain war schneller, ich werde alt, schnief.