PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche Beruf soll ich denn ausbilden?


THUNDERDOMER
2003-08-30, 21:44:22
Ich hab am Montag eine Ausbildungsplatz und ich soll entscheiden welche beiden Beruf nehmen möchte, wo meine Berufswunsch war.

Malerin oder Orthopädienschuhmacherin werden??


Orthopädienschuhmacherin: Gutes Beurf, unterschiedliche Schuhe herstellen, Einlagen machen, Fußabdruck machen

Malerin: draussen und drinnen arbeiten, Farbgefühl und Raumgefühl.

Nun welche soll ich nehmen? :)

Omnicron
2003-08-30, 21:50:51
Wo gibs mehr Geld ? ;D

Phantom 2.0
2003-08-30, 21:54:14
Orthopädieschuhmacherin hört sich zukunftssicherer an. Malen ist eine brotlose Kunst.

THUNDERDOMER
2003-08-30, 21:58:30
Original geschrieben von Phantom 2.0
Orthopädieschuhmacherin hört sich zukunftssicherer an. Malen ist eine brotlose Kunst.

Okay ist gutes Beruf, aber ist es schwer zu ausbilden oder nicht? (Orthopädienschuhmacherin)

Phantom 2.0
2003-08-30, 22:03:17
Original geschrieben von THUNDERDOMER
Okay ist gutes Beruf, aber ist es schwer zu ausbilden oder nicht? (Orthopädienschuhmacherin)
Mal einige Infos:

- Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
- Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

- Der Beruf Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin gehört zu den medizinischen Handwerksberufen. Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen entwickeln in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt orthopädische Versorgungen für Fuß und Unterschenkel, um die Rehabilitation von Patienten zu verbessern. Die Betreuung von Patienten und die enge Zusammenarbeit mit dem Facharzt sowie dem Rehabilitationsteam erfordern medizinisches Wissen und psychologisches Einfühlungsvermögen. Das Aufgabengebiet umfaßt die Herstellung orthopädischer Hilfsmittel, insbesondere orthopädische Maßschuhe, Unterschenkelorthesen und Fußprothesen sowie orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen. Darüber hinaus gehört zum Arbeitsgebiet das Anpassen von Bandagen für Fuß und Knie, das Anmessen von Kompressionsversorgungen der unteren Extremität sowie die medizinische Fußpflege. Die Tätigkeit der Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen wird durch die erstellte Verordnung des behandelnden Arztes bestimmt. Außerdem erbringen Sie Leistungen nicht medizinischer Indikation.

- Gehalt: Abhängig von deinem Bundesland.

Ist ziemlich anspruchsvoll, traust du es dir zu?
Wenn nicht, denk über Alternativen nach.

Arkh
2003-08-30, 22:03:39
:o

Ich glaube, das ausbilden überlässt Du deinem Arbeitgeber.. Du *WIRST* ausgebildet...

THUNDERDOMER
2003-08-30, 22:14:15
Original geschrieben von Phantom 2.0
Mal einige Infos:

- Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
- Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

- Der Beruf Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin gehört zu den medizinischen Handwerksberufen. Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen entwickeln in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt orthopädische Versorgungen für Fuß und Unterschenkel, um die Rehabilitation von Patienten zu verbessern. Die Betreuung von Patienten und die enge Zusammenarbeit mit dem Facharzt sowie dem Rehabilitationsteam erfordern medizinisches Wissen und psychologisches Einfühlungsvermögen. Das Aufgabengebiet umfaßt die Herstellung orthopädischer Hilfsmittel, insbesondere orthopädische Maßschuhe, Unterschenkelorthesen und Fußprothesen sowie orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen. Darüber hinaus gehört zum Arbeitsgebiet das Anpassen von Bandagen für Fuß und Knie, das Anmessen von Kompressionsversorgungen der unteren Extremität sowie die medizinische Fußpflege. Die Tätigkeit der Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen wird durch die erstellte Verordnung des behandelnden Arztes bestimmt. Außerdem erbringen Sie Leistungen nicht medizinischer Indikation.

- Gehalt: Abhängig von deinem Bundesland.

Ist ziemlich anspruchsvoll, traust du es dir zu?
Wenn nicht, denk über Alternativen nach.

Ich denke es ist anstrengend, aber müsste ich schon schaffen. Da ich Monstag festgelegte Arbeitsplatz hab und muss ich dort ausbilden im München.

Redeemer
2003-08-30, 22:27:21
Ich denke mal, das man zur Malerin ein gewisses Talent haben sollte, spaß dran haben sollte. Ich kann mir da keine richtige Ausbildung vorstellen. Entweder man kanns, oder man kanns nicht.

Phantom 2.0
2003-08-30, 22:34:26
Hätte noch was zum Ablauf der Lehre:

Ausbildungsinhalte:

Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

* wie der Aufbau und die Funktion der Stütz- und Bewegungsorgane der orthopädischen Versorgung zuzuordnen sind
* wie Formteile, insbesondere für orthopädische Einbauelemente, nach Positivmodell entwickelt werden
* wie man Konfektionsschuhe nach Arbeitsunterlagen vorbereitet
* wie man Funktionsteile und Schuhteilelemente austauscht, erneuert und korrigiert
* wie Kunststoffe spanend bearbeitet und geschäumt werden

Im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt:

* wie biomechanische Vorgänge unter Beachtung der Lotstellung beurteilt werden, insbesondere in der Schrittabwicklung
* wie Kunststoffe durch thermoplastische Formgebung spanlos geformt werden
* wie man Positivmodelle unter Berücksichtigung der festgelegten Korrektur und Rehabilitationsmaßnahme herstellt und bearbeitet
* wie man nach dem Krankheitsbild die Möglichkeiten der orthopädischen Zurichtung beurteilt und geeignetes Schuhwerk auswählt
* was bei der Beurteilung der Arbeitsschritte und Produktqualität, vor allem hinsichtlich der Biomechanik und Passform, zu beachten ist

Im 3. und 4. Ausbildungsjahr erfahren die Auszubildenden schließlich:

* wie eine fachärztliche Verordnung ausgewertet, das Krankheitsbild erfasst, Lösungsalternativen entwickelt und beurteilt werden
* wie sich systematische Krankheiten wie Diabetes, rheumatische Erkrankungen und Allergien auswirken und wie man sie auf die Versorgungsmaßnahmen in der Orthopädieschuhtechnik bezieht
* wie man Kunststoffe und Verbundwerkstoffe nach unterschiedlichen Verfahren bearbeitet, insbesondere durch Laminieren, Tiefziehen, Absaugen und Glätten
* wie man Patienten zur funktionsgerechten Handhabung und zum sachgerechten Umgang von orthopädischen Hilfsmitteln anleitet
* wie Schaftmodelle nach funktionaler und kosmetischer Gestaltung ausgewählt und hergestellt werden und wie man Bandagen für Fuß und Knie anpasst und auf funktionsgerechten Sitz und Passform kontrolliert
* wie man Innenschuhe konstruiert und aufbaut sowie die Wirkungsweise am Patienten überprüft und optimiert
* was bei der Beurteilung der Qualitätsmerkmale von orthopädischen Hilfsmitteln hinsichtlich Haltbarkeit und Funktionalität zu beachten ist

Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule

erwerben die Auszubildenden beispielsweise folgende grundlegende und fachtheoretische Kenntnisse:

* Konstitution gesunder unterer Extremitäten an Patienten feststellen und dokumentieren sowie statische und dynamische Konstellation der Bewegungsorgane an Patienten biomechanisch erfassen und auswerten
* Abform- und Modelliertechniken anwenden und beurteilen sowie Formteile für den Bodenbau entwickeln und Modelle herstellen und bewerten
* Status pathologisch veränderter Füße und Beine feststellen, auf Versorgungsfähigkeit prüfen und dokumentieren
* Orthopädische Maßschuhe herstellen und funktionsgerecht instandsetzen und orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen planen, herstellen und bewerten
* Schaftmodelle entwickeln und herstellen sowie Schäfte, knöchelübergreifende Orthesen und Fußorthesen herstellen, anpassen und bewerten
* Fuß- und Zehenprothesen planen, herstellen, anpassen und bewerten sowie medizinische Fußpflege durchführen

Rechtsgrundlagen:

Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädieschuhmacher/zur Orthopädieschuhmacherin

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin
(zum Seitenanfang)

Ausbildungsabschluß, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss:

Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO)

Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädieschuhmacher/zur Orthopädieschuhmacherin vom 21.04.99 durchgeführt.
Erforderliche Nachweise:

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:

* das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft
* die Teilnahme an der Zwischenprüfung

Erforderliche Prüfungen:
Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird am Ende des 2. Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem Prüfungsstück und einer Arbeitsprobe, welche in höchstens 3 bzw. 4 Stunden anzufertigen sind sowie schriftlichen Aufgaben, die in höchstens 3 Stunden zu bearbeiten sind.
Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung, im Handwerk üblicherweise als Gesellenprüfung bezeichnet, besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

In der praktischen Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens 3 Stunden ein Prüfungsstück und in 4 Stunden eine Arbeitsprobe durchführen.

* Als Prüfungsstück kommt insbesondere das Anfertigen einer Ballenrolle mit Absatzangleichung einschließlich Planen und Kontrollieren der Arbeitsschritte in Betracht.
* Als Arbeitsprobe sollen Teilelemente für einen orthopädischen Maßschuh modelliert und rangiert und der zugehörige Schaft aufgezwickt werden. Die Arbeitsergebnisse sind anhand eines mitzubringenden aufgezwickten Gegenstücks zu kontrollieren.

Im schriftlichen Prüfungsteil, der höchstens 6 Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Bereichen Orthopädieschuhtechnik, medizinische Grundlagen der orthopädieschuhtechnischen Versorgung und Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.

Die schriftliche Prüfung kann in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Prüfungswiederholung:

Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle:

Die Prüfung wird bei der Handwerkskammer abgelegt.

Abschlußbezeichnung

Die Abschlussbezeichnung lautet: Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin.
(zum Seitenanfang)

Ausbildungsform

Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb, in ergänzenden überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen und in der Berufsschule.
(Quelle: Arbeitsamt)

Fullover
2003-08-30, 23:09:23
Warum ist der Thread eigentlich auf der Spielewiese?

Arcanoxer
2003-08-30, 23:12:38
Original geschrieben von Fullover
Warum ist der Thread eigentlich auf der Spielewiese?
Das Leben ist ein Spiel! :D

Slater188
2003-08-30, 23:20:35
Original geschrieben von Phantom 2.0
Hätte noch was zum Ablauf der Lehre:

Ausbildungsinhalte:

Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

* wie der Aufbau und die Funktion der Stütz- und Bewegungsorgane der orthopädischen Versorgung zuzuordnen sind
* wie Formteile, insbesondere für orthopädische Einbauelemente, nach Positivmodell entwickelt werden
* wie man Konfektionsschuhe nach Arbeitsunterlagen vorbereitet
* wie man Funktionsteile und Schuhteilelemente austauscht, erneuert und korrigiert
* wie Kunststoffe spanend bearbeitet und geschäumt werden

Im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt:

* wie biomechanische Vorgänge unter Beachtung der Lotstellung beurteilt werden, insbesondere in der Schrittabwicklung
* wie Kunststoffe durch thermoplastische Formgebung spanlos geformt werden
* wie man Positivmodelle unter Berücksichtigung der festgelegten Korrektur und Rehabilitationsmaßnahme herstellt und bearbeitet
* wie man nach dem Krankheitsbild die Möglichkeiten der orthopädischen Zurichtung beurteilt und geeignetes Schuhwerk auswählt
* was bei der Beurteilung der Arbeitsschritte und Produktqualität, vor allem hinsichtlich der Biomechanik und Passform, zu beachten ist

Im 3. und 4. Ausbildungsjahr erfahren die Auszubildenden schließlich:

* wie eine fachärztliche Verordnung ausgewertet, das Krankheitsbild erfasst, Lösungsalternativen entwickelt und beurteilt werden
* wie sich systematische Krankheiten wie Diabetes, rheumatische Erkrankungen und Allergien auswirken und wie man sie auf die Versorgungsmaßnahmen in der Orthopädieschuhtechnik bezieht
* wie man Kunststoffe und Verbundwerkstoffe nach unterschiedlichen Verfahren bearbeitet, insbesondere durch Laminieren, Tiefziehen, Absaugen und Glätten
* wie man Patienten zur funktionsgerechten Handhabung und zum sachgerechten Umgang von orthopädischen Hilfsmitteln anleitet
* wie Schaftmodelle nach funktionaler und kosmetischer Gestaltung ausgewählt und hergestellt werden und wie man Bandagen für Fuß und Knie anpasst und auf funktionsgerechten Sitz und Passform kontrolliert
* wie man Innenschuhe konstruiert und aufbaut sowie die Wirkungsweise am Patienten überprüft und optimiert
* was bei der Beurteilung der Qualitätsmerkmale von orthopädischen Hilfsmitteln hinsichtlich Haltbarkeit und Funktionalität zu beachten ist

Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule

erwerben die Auszubildenden beispielsweise folgende grundlegende und fachtheoretische Kenntnisse:

* Konstitution gesunder unterer Extremitäten an Patienten feststellen und dokumentieren sowie statische und dynamische Konstellation der Bewegungsorgane an Patienten biomechanisch erfassen und auswerten
* Abform- und Modelliertechniken anwenden und beurteilen sowie Formteile für den Bodenbau entwickeln und Modelle herstellen und bewerten
* Status pathologisch veränderter Füße und Beine feststellen, auf Versorgungsfähigkeit prüfen und dokumentieren
* Orthopädische Maßschuhe herstellen und funktionsgerecht instandsetzen und orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen planen, herstellen und bewerten
* Schaftmodelle entwickeln und herstellen sowie Schäfte, knöchelübergreifende Orthesen und Fußorthesen herstellen, anpassen und bewerten
* Fuß- und Zehenprothesen planen, herstellen, anpassen und bewerten sowie medizinische Fußpflege durchführen

Rechtsgrundlagen:

Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädieschuhmacher/zur Orthopädieschuhmacherin

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin
(zum Seitenanfang)

Ausbildungsabschluß, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss:

Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO)

Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädieschuhmacher/zur Orthopädieschuhmacherin vom 21.04.99 durchgeführt.
Erforderliche Nachweise:

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:

* das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft
* die Teilnahme an der Zwischenprüfung

Erforderliche Prüfungen:
Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird am Ende des 2. Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem Prüfungsstück und einer Arbeitsprobe, welche in höchstens 3 bzw. 4 Stunden anzufertigen sind sowie schriftlichen Aufgaben, die in höchstens 3 Stunden zu bearbeiten sind.
Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung, im Handwerk üblicherweise als Gesellenprüfung bezeichnet, besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

In der praktischen Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens 3 Stunden ein Prüfungsstück und in 4 Stunden eine Arbeitsprobe durchführen.

* Als Prüfungsstück kommt insbesondere das Anfertigen einer Ballenrolle mit Absatzangleichung einschließlich Planen und Kontrollieren der Arbeitsschritte in Betracht.
* Als Arbeitsprobe sollen Teilelemente für einen orthopädischen Maßschuh modelliert und rangiert und der zugehörige Schaft aufgezwickt werden. Die Arbeitsergebnisse sind anhand eines mitzubringenden aufgezwickten Gegenstücks zu kontrollieren.

Im schriftlichen Prüfungsteil, der höchstens 6 Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Bereichen Orthopädieschuhtechnik, medizinische Grundlagen der orthopädieschuhtechnischen Versorgung und Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.

Die schriftliche Prüfung kann in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Prüfungswiederholung:

Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle:

Die Prüfung wird bei der Handwerkskammer abgelegt.

Abschlußbezeichnung

Die Abschlussbezeichnung lautet: Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin.
(zum Seitenanfang)

Ausbildungsform

Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb, in ergänzenden überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen und in der Berufsschule.
(Quelle: Arbeitsamt)

Na nun übertreib mal nicht. Nen bisschen muss sie auch noch selbst rausfinden. Man bekommt im Leben ja nich alles vorgesetzt. Hört sich aba soweit auch ganz ok an. Wenn ich die wahl zwischen Malerin und Schuhmacherin hätte würd ich auch letzteres nehmen.

Gast
2003-08-31, 00:53:48
ernstgemeint, lern erstmal deutsch...

DerGute
2003-08-31, 01:34:45
Original geschrieben von Gast
ernstgemeint, lern erstmal deutsch...

ernstgemeint, sie ist schwerhörig

betasilie
2003-08-31, 03:19:42
Original geschrieben von Redeemer
Ich denke mal, das man zur Malerin ein gewisses Talent haben sollte, spaß dran haben sollte. Ich kann mir da keine richtige Ausbildung vorstellen. Entweder man kanns, oder man kanns nicht.
Ich denke es geht nicht um das Fach Kunst an einer Hochschule, sondern um den Beruf Maler/Anstreicher.


@Tunderdomer
Maler/Anstreicher würde ich nicht machen wollen. Ist ein ziemlich langweiliger Beruf und man verdient nicht viel. ;)

Gast
2003-08-31, 05:58:14
Original geschrieben von betareverse
Ist ein ziemlich langweiliger Beruf und man verdient nicht viel. ;)
Dafür wird man umsonst high! :D

Gunslinger
2003-08-31, 08:59:28
Original geschrieben von betareverse
Ich denke es geht nicht um das Fach Kunst an einer Hochschule, sondern um den Beruf Maler/Anstreicher.


@Tunderdomer
Maler/Anstreicher würde ich nicht machen wollen. Ist ein ziemlich langweiliger Beruf und man verdient nicht viel. ;)

Als Maler und Anstreicher kann man nebenbei aber noch einiges an Geld durch Schwarzarbeit an den Wochenenden dazuverdienen. Das ist ernst gemeint, beinahe alle Maurer, Tischler usw. bessern bei uns so ihr Gehalt auf kleineren "Häuslbauerbaustellen" ihr Gehalt auf.

Der Malerberuf verlangt dir sicher auch körperlich einiges ab: Ich stell mir nur vor du musst eine Hauswand bei über dreißig Grad im Sommer anstreichen und Sonne knallt voll an die Wand, wodurch es noch um einiges heißer wird.

Bei hohen Baustellen sollte man natürlich auch schwindelfrei sein.

Der geistig mehr fordernde Job ist sicher die Orthopädienschuhmacherin. Wenn man aber gerne mal an der freien Luft und an ständig verschiedenen Arbeitsplätzen arbeitet ist sicher auch Maler nicht schlecht.

Popeljoe
2003-08-31, 11:23:16
Mach die Orthopädieausbildung!
Wirst du mehr gefordert (Brain!).

OT: Original geschrieben von Gast
ernstgemeint, lern erstmal deutsch...
Schnauze!
P1

Cadmus
2003-08-31, 11:28:48
Ja, mach lieber die Ausbildung zur Orthopädieschuhmacherin. Denn Kranke, die davon profitieren, wird es immer geben.

Original geschrieben von Popeljoe
Schnauze!

:up:

Börk
2003-08-31, 11:31:09
Original geschrieben von betareverse
Ich denke es geht nicht um das Fach Kunst an einer Hochschule, sondern um den Beruf Maler/Anstreicher.


@Tunderdomer
Maler/Anstreicher würde ich nicht machen wollen. Ist ein ziemlich langweiliger Beruf und man verdient nicht viel. ;)
Ja mit 55 ist bei den meistens Handwerkern, die im Baubereich arbeiten, schluss. Weil dann der Körper einfach nciht mehr mitmacht.
Man bekommt Knieprobleme...

Slater188
2003-08-31, 21:26:07
Original geschrieben von Gast
ernstgemeint, lern erstmal deutsch...


Benehmen 6 setzen!!

abaddon
2003-09-01, 10:06:02
Original geschrieben von Slater188
Benehmen 6 setzen!!
Ich finde es schlimm wie manche durch Vorurteile heruntergemacht werden... insbesonders durch Gäste.

Würde auch das Schuhdingsbums nehmen Maler ist nicht wirklich empfehlenswert, wie meine Vorgänger schon begründeten.