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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mietrechtsfrage


Mr.Axion
2003-09-13, 12:38:13
Ich hab hier mal ein zitat von einer mietbürgschaftserklärung:"wir als bürgen (...) übernehmen die selbstschuldnerische, unbefristete Bürgschaft füe die entstehenden mietzahlungen einschließlich aller entstehenden nebenkosten und nebenkostennachzahlung, weiterhin die selbstschuldnerische, unbefristete bürgschaft für die aus dem vertrag hervorgehenden schönheitsreparaturen und kautionsleistungen (!)unter dem verzicht auf die einrede der vorausklage und einwendung nach den §§ 768,770,771 BGB (!)". Die eltern meines kumpels, mit dem ich zusammenziehen will, haben damit ein problem bzw wollen wissen welche die konkreten Konsequenzen bzw welche haken dieser satz hat.
Wie war das bei euch? hat hier jemand wg-erfahrung?

Franklin
2003-09-13, 15:16:10
Wer hat das Ding ausgestellt ? Die Bank?

Mr.Axion
2003-09-13, 16:15:57
die mietbürgschaftserklärung sollen unsere eltern unterschreiben und das will der vermieter haben. Es geht blos darum, dass der vermieter dann nicht vor hat wegen irgendwas unsere eltern zu belangen. es geht halt darum, dass kein haken an der erklärung ist... wenn hier jemand ahnung hat bitte antworten...

Franklin
2003-09-13, 17:18:21
Also an deiner Stelle würde ich die Bürgschaft für die Wohnung über eine Bankbürgschaft machen lassen.
Das kostet hier einmalig 50 Euro und danch Zinsen Quartalsweise. Bei 1400 Euro sind das keine 8 Euro im Quartal.
Das Ding ist auf jeden Fall sicher für den Vermieter und es treibt auch keiner Schmu mit soetwas. Da kannst du und auch deine Eltern beruhigt sein.

AHF
2003-09-13, 22:59:20
das soll heißen: wenn du nichts mehr zahlen kannst müssen deine eltern blechen für miete, betriebskosten, schönheitsreparaturen und kaution. letztere legt man eigentlich einmalig als sparbuch vor beginn des mietverhältnisses an.

in agbs lässt das bloße nennen von paragraphen die klausel sowieso ungültig werden, weiß nicht wie das hier ist.