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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Radeon 9800 SE Schachbrettmuster


schalke
2003-09-16, 21:59:33
abe bei einer Radeon 9800 SE Schachbrettmuster ganz leicht die Karte läuft nicht mit 8 Pipelines nur mit 4 und trotzdem Schachbrettmuster , schalte ich sie frei auf 8 Pipelines das gleiche es verändert sich nicht selbst mit Windows standart treiber hat sie schachbrettmuster.


Wer kann mir da helfen??

Micron
2003-09-16, 22:04:04
Original geschrieben von schalke
abe bei einer Radeon 9800 SE Schachbrettmuster ganz leicht die Karte läuft nicht mit 8 Pipelines nur mit 4 und trotzdem Schachbrettmuster , schalte ich sie frei auf 8 Pipelines das gleiche es verändert sich nicht selbst mit Windows standart treiber hat sie schachbrettmuster.


Wer kann mir da helfen??

Hast du den gehackten Omega Treiber installier? Wieso gibst du die Karte nicht einfach zurück?

schalke
2003-09-16, 22:13:36
Habe auch den Omega versucht das Gleiche , habe die Karte bei Ebay gekauft ohne Rechnung der verkäufer weigert sich sie zu tauschen es ist eine Power color , meinst du es liegt an der Karte das sie Defeckt ist?

DaShiva
2003-09-16, 22:51:35
Original geschrieben von schalke
meinst du es liegt an der Karte das sie Defeckt ist?

Jap, wenn sie bereits mit 4 Pipes Fehler produziert, ist sie defekt! Ich hoffe für Dich, der Verkäufer hat bei seiner Auktion die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, dann kannste ihn noch packen! Ansonsten könntest mal bei Powercolor anfragen, ob die auch anhand der Seriennummer der Radeon evtl. die Karte umtauschen!

mfg

Tomi
2003-09-17, 08:00:03
Original geschrieben von DaShiva
Ich hoffe für Dich, der Verkäufer hat bei seiner Auktion die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, dann kannste ihn noch packen!

Also um da mal Klarheit reinzubringen....dieser Spruch bei Ebay "neues EU Recht, 1 Jahr Gewährleistung, schließe aus bla bla..." ist hirnrissiger Unsinn. Keine Ahnung wer damit angefangen hat, aber da alle den Spruch kopieren ohne nachzudenken steht er überall.

Also Fakt ist...seit 01.01.2002 gibt es hierzulande ein neues Schuldrecht, angestoßen durch die EU Änderung bzgl. der Dauer der Garantie. Statt 6 Monaten Garantie müssen jetzt 24 Monate Garantie gegeben werden. Das gilt aber nur für Verträge zwischen Händler und Privatperson, nicht zwischen 2 Privatpersonen wie es oft bei Ebay der Fall ist. Händler können die Garantie auch auf 12 Monate verkürzen. Zwischen Privatpersonen gab es bei Kaufverträgen seit eh und je im BGB ein Gewährleistungsrecht. Der Unterschied hier ist aber...Gewährleistung ist keine Garantie. Gewährleistung bedeutet dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Paket bei Post abgegeben) mängelfrei sein muss. Das ist alles. Der (Privat-) Verkäufer muss nicht dafür gerade stehen, dass die Ware nach Zustellung mängelfrei bleibt ! Gibt die Grafikkarte 2 Wochen nach (Privat-) Kauf bei Ebay den Geist auf muss der Verkäufer dafür nicht haften. Der (Privat-) Verkäufer kann die Gewährleistung auch ganz ausschließen, dass nützt ihm aber dann nix, wenn er Mängel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs kennt und arglistig verschweigt. Selbst dann ist er dran, auch wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hat.

Wenn man das also mal berücksichtigt erkennt man wie hirnrissig der Spruch bei Ebay ist den viele hinzufügen. Erstens gilt das mit dem einen Jahr wie gesagt nur für Händler, zweitens erklärt ein Verkäufer mit Ausschluß der Gewährleistung dass er beabsichtigt, dem Käufer mehr oder minder nicht ganz 100% funktionierende Ware zuzusenden, denn warum sonst schließe ich die Gewährleistung aus ? Und wenn die Ware wirklich defekt ist ist er trotzdem dran, da hilft auch kein Ausschluß.

Im vorliegenden Fall wird es sofern der Verkäufer eine Privatperson war recht schwierig. Ist die Karte eine gebrauchte Karte muss dem Verkäufer der Mangel (sofern es ein Hardwaredefekt ist) bekannt gewesen sein. Damit muss er dafür haften wenn er die Karte nicht als "defekt" angeboten hat, auch wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Ist es eine originalverpackte Karte (bspw. aus einem Gewinn) sieht es schon schlechter aus, denn der Verkäufer kannte den Mangel nicht und seine Haftung endet bei der Übergabe des Paketes bei der Post.

Grüße

schalke
2003-09-17, 08:39:21
Hallo!!

Hier der link der Auktion
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2750424516&category=47563&rd=1


Das komische ist ich habe vorher per E-Mail angefragt ob die Karte neu und unbenutzt ist also noch versiegelt.

Das hat er mir bestätigt, dann wurde die Karte geliefert ,das erste was ich sah die wurde schon mal benutzt den die Folie wurde schon mal aufgemacht.

Dann ist das ganz komische die SN-Nummer wurde entfernt , die ist normalerweise hinten auf der Karte geklebt , auch der Indentcode wurde entfernt , jetzt weiß ich noch nicht mal die SN-Nummer.

Ich denke das ist ganz großer betrug.

Gast
2003-09-17, 09:16:23
...es soll Ebay-Verkäufer geben, die "Unwissenende" mit ungenauen Begrifflichkeiten "über den Tisch ziehen":

"original verpackt"=Karte in original Hülle und/oder original Karton...also schon mal getestet oder Rückläufer!

besser: Ware fabrikneu in vom Hersteller versiegelter Verpackung...

na dann ab zum Anwalt Jörg.... ;)

Tomi
2003-09-17, 09:31:38
Original geschrieben von schalke
Hallo!!

Hier der link der Auktion
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2750424516&category=47563&rd=1




Ach der...der is mir auch schon aufgefallen mit seiner verwirrenden Auktion. Im Auktionstitel steht ganz klar "Radeon 9800", auch die Erläuterungen beginnen mit "Readeon 9800" und ganz später kommt dann so nebenbei die "SE" ins Spiel. Hast Du Zeugen dafür, dass die Verpackung und /oder Versiegelung der Karte geöffnet war ? Wenn nicht sieht es schlecht aus, denn Du musst nachweisen, dass die Karte schon mal benutzt wurde bzw. es Anzeichen dafür gibt. Der Verkäufer wird sagen dass er nix vom Defekt wußte, weil er die nie getestet habe. Aber ohne Zeugen steht nur deine Aussage gegen die des Verkäufers und da haste keine Chance, denn dann kommt wieder das Argument vom Verkäufer, dass Du die Tüte geöffnet hättest und das jetzt ihm unterschieben willst.

Wo man wenn überhaupt noch ansetzen könnte ist bei der Auktion selbst. Im Auktionstitel ist die Rede von einer "9800", ebenso in der Überschrift der Erläuterungen, wo dann auch noch "8 Pipes" steht, die die Karte so nicht hat. Dann erklärt er zwar den Unterschied einer SE zur normalen 9800, aber er sagt nicht, dass er hier den Unterschied der in der Auktion angebotenen Karte erklärt sondern allgemein. Im Prinzip verkauft er einen Golf (9800) und erklärt den Unterschied zwischen einem Mercedes (9800pro) und einem Opel Corsa (9800SE). Hier würde ich ansetzen, sprich ich würde als Reklamation angeben, dass er eine "SE" und nicht die in der Auktion scheinbar angebotene echte "9800" geschickt hat.
Grüße

Gast
2003-09-17, 11:01:26
Also schlagt mich nicht gleich, wenn ich falsch liege:

Ich kann im Angebot nix von Gewährleistungsausschluss lesen und auch nicht, daß es sich um einen Privatverkauf handelt.

Daher sollten 2 Jahre Gewährleistung kein Problem sein.

Das mit der Beschreibung im Titel ist nicht anfechtbar, da im Text unter der Überschrift selbst nochmal von ner 9800 SE gesprochen wird und ne SE auch ne 9800er ist. Das ist leider gängige Praxis, bei der die Unachtsamkeit der Bieter ausgenutzt werden soll.

Habe gestern wieder ne Schachtel auf EBay gesehen, von ner 9800 PRO 256 und die stand bei 181€, wohl gemerkt, nur ne Schachtel und der Verkäufer hat mehrmals ausdrücklich darauf hingewiesen aber die Leute haben geboten wie die Bekloppten und die Versteigerung war noch lange nicht rum.

Da der Verkäufer Deiner SE ein geprüftes Mitglied ist und die Adressdaten stimmen sollten, die Du hast, sollte es kein Problem sein, die Karte zu reklamieren.

Ach ja, nochwas zum EU Recht:

Es stimmt zwar schon, daß der Hinweis auf das neue (nicht existierende) EU Recht keinerlei Bedeutung hat aber wenn er reinschreibt, daß es ne Privatauktion ist und jegliche Gewähr und Garantie ausschliest, dann ist das ok und kann nicht deshalb beanstanded werden, nur weil er vom EU Recht spricht ....

Ich hoffe, ich konnte ein Wenig Licht reinbringen.

Gruß Outlaw

Tomi
2003-09-17, 11:45:09
Original geschrieben von Gast

Ich kann im Angebot nix von Gewährleistungsausschluss lesen und auch nicht, daß es sich um einen Privatverkauf handelt.

Daher sollten 2 Jahre Gewährleistung kein Problem sein.



Wenn er und der Käufer keine gewerblichen Händler sind ist ein Kaufvertrag zwischen 2 Privatpersonen zustande gekommen. Eine andere Möglichkeit ausser Händler->Händler gibt es nicht. Entweder bin ich Händler oder ich bin keiner. Und nochmal zur Gewährleistung...als Privatperson endet meine Gewährleistungspflicht für die Ware mit der Übergabe des Paketes an die Post. Gewährleistung ist keine Garantie. Natürlich gelten 2 Jahre Gewährleistung, aber die kommen nur dann zustande, wenn ich die Ware erst 2 Jahre nach Auktionsende verschicke. Die Frist endet mit der Übergabe des Paketes an die Post. Auf die hier besprochene Karte gibt es keine Gewährleistung mehr. Die Frage hier ist doch, ob der Verkäufer den offensichtlichen Mangel der Karte im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Paket an die Post gegeben) kannte. Kannte er ihn ist er in der Pflicht und muss tauschen oder Geld zurück. Kannte er ihn lt. seinen Angaben nicht, Pech für den Käufer. Der muss dann versuchen nachzuweisen dass der Käufer ihn kannte und das ist nicht so einfach.

Grüße

schalke
2003-09-17, 13:00:02
Hallo!!

ist ja alles schön und gut , er weigert sich die Karten zurückzunehmen, und außerdem wurden sämtliche aufkleber auf der Karte für den Idencode und der SN-Nummer entfernt .

Somit kann ich sie noch nichtmals bei Power color Reklamieren weil mir die SN-Nummer fehlt , ich denke mal das ist ein ganz misser trick das alles entfernt wurde.

schalke
2003-09-17, 13:04:35
Wo an power color muß ich mich den Wenden ???

Vieleicht sind die Karten ja sogar geklaut , weil sämtliche aufkleber entfernt wurden die auf eine Nummer hinweisen.Außerdem ist der Preis von 199 € recht günstig im Großhandel kosten sie im Einkauf 230€

Gast
2003-09-17, 13:15:04
Die Karte ist defekt, als solche wurde sie nicht kenngezeichnet! Setzt ein Einschreiben auf, in dem du ihm folgendes mitteilst: du willst dein Geld zurück, da die Karte defekt ist, setzt eine angemessene Frist, ca 2 Wochen und dass du dir dann rechtliche Schritte ihm gegenüber vornehmem wirst. Sollte bis dahin nichts geschehen, geh zu einem Anwalt. Einen Brief vom Anwalt aufsetzten zu lassen kostet dich nicht viel. .

Birdman
2003-09-17, 13:15:13
bist du denn sicher dass sie auch mit 4Pipes nicht richtig läuft. Es könnte ja sein, dass die 8Pipes per BIOS freigeschaltet wurden und dann kannst du noch so lange gehackte und normale treiber installieren - die Karte läuft immer mit 8 Pipes.
Am besten mal Benchmarks machen und vergleichen. Mit vermeintlichen 8 Pipes müsste er deutlich schneller sein als wenn du mit dem normalen treiber bencht.

Falls immer alle 8Pipes laufen sollten, kannst du dir ein entsprechendes BIOS besorgen und wieder auf 4 zurückcshalten. Somit würde die dann sicher mal laufen...

Gast
2003-09-17, 13:17:21
Und sichere allea Beweise: Ausdrücken, fotografieren. Auch ein Kumpel als Zeuge, dass die Karte defekt war nach dem Einbau. Durch den selber kommen diese Fehler nicht.

schalke
2003-09-17, 16:03:14
Hallo!!

ich denke die Karte war ein Rückläufer wo schon dran rum gefummelt wurde die dann defeckt zurückgesendet wurde , und dann mir verkauft wurde.


Nützt es was wenn ich mich an Ati wende?

Tigerchen
2003-09-17, 16:17:50
Original geschrieben von schalke
Hallo!!

ich denke die Karte war ein Rückläufer wo schon dran rum gefummelt wurde die dann defeckt zurückgesendet wurde , und dann mir verkauft wurde.


Nützt es was wenn ich mich an Ati wende?

Ne.Wende dich an einen Anwalt und der soll ein wortgewaltiges Einschreiben schicken.Das könnte den Verkäufer ermuntern sein Verhalten zu überdenken.

PS:
Ich weiß schon warum ich sowas beim Händler um die Ecke kaufe.Den kann ich im Zweifelsfall am Schlips über die Theke zerren.:)

Schnappi
2003-09-17, 16:56:15
gib mal ne superschlechte bewertung ab!!!

dann auf die antwort warten!! so ein Arschficker!

€dit: sry fürs Wort ;)

schalke
2003-09-18, 08:22:22
Hast völlig recht !!!

Tomi
2003-09-18, 10:00:19
Original geschrieben von Geforce 4 TI User
gib mal ne superschlechte bewertung ab!!!

dann auf die antwort warten!!

Na wie die aussieht dürfte ja klar sein.

@schalke

Wenn es RMA Ware (also Rückläufer) ist hätte der Verkäufer das aber auch angeben müssen. Das würde jedenfalls den günstigen Preis einigermaßen erklären.

Grüße

Outlaw
2003-09-18, 12:59:28
Original geschrieben von Tomi
Wenn er und der Käufer keine gewerblichen Händler sind ist ein Kaufvertrag zwischen 2 Privatpersonen zustande gekommen. Eine andere Möglichkeit ausser Händler->Händler gibt es nicht. Entweder bin ich Händler oder ich bin keiner. Und nochmal zur Gewährleistung...als Privatperson endet meine Gewährleistungspflicht für die Ware mit der Übergabe des Paketes an die Post. Gewährleistung ist keine Garantie. Natürlich gelten 2 Jahre Gewährleistung, aber die kommen nur dann zustande, wenn ich die Ware erst 2 Jahre nach Auktionsende verschicke. Die Frist endet mit der Übergabe des Paketes an die Post. Auf die hier besprochene Karte gibt es keine Gewährleistung mehr. Die Frage hier ist doch, ob der Verkäufer den offensichtlichen Mangel der Karte im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Paket an die Post gegeben) kannte. Kannte er ihn ist er in der Pflicht und muss tauschen oder Geld zurück. Kannte er ihn lt. seinen Angaben nicht, Pech für den Käufer. Der muss dann versuchen nachzuweisen dass der Käufer ihn kannte und das ist nicht so einfach.

Grüße

Wenn in der Auktion nix von Privatverkauf steht, dann muss man davon ausgehen, daß es um einen gewerblichen Verkauf geht. Egal ob er nun privat war oder nicht. Wenn einer privat verkauft, muss er auf diese "Leistunegn und Rechte einschränkende Verkaufsart" hinweisen.

Aber egal. Da der Typ die SN runtergemacht hat, handelt es sich verm. eh um Betrug. Ich würde Ihm schreiben, daß rechtliche Schritte eingeleitet werden, wenn er die Karte nicht zurücknimmt. Weigert er sich dennoch, würde ich nicht zum Anwalt, sondern gleich zur Polizei gehen. Könnte ja auch geklaute Ware sein ....

Gruß Outi

Outlaw
2003-09-18, 13:05:09
Ach ja, auch bei nem Privatverkauf muss ich die Gewährleistung ausdrücklick ausschliessen, sonst gelten die gleichen Zeiten, wie bei nem Gewerblichen.

(2 Jahre bei Neuware, 1 Jahr bei Gebrauchtware)

Gruß Outi

OgertTian
2003-09-18, 16:59:51
schau mal was er schn alles verkauft hat wenns mehr wie 40 artikel im pc bereich sind in den letzten 3 monaten is er eh als händler zu werten.

somit hast du dann garantie und er is der arsch....

bei ebay gibts viel privatpersonen die eigentlich keine sind

RJay
2003-09-18, 17:32:00
Original geschrieben von OgertTian
schau mal was er schn alles verkauft hat wenns mehr wie 40 artikel im pc bereich sind in den letzten 3 monaten is er eh als händler zu werten.


Falle der Typ das anders sieht, kann man ja das zuständige Finanzamt des Herren aufklären. :deal:

ms..
2003-09-18, 23:07:52
Original geschrieben von OgertTian
schau mal was er schn alles verkauft hat wenns mehr wie 40 artikel im pc bereich sind in den letzten 3 monaten is er eh als händler zu werten.

somit hast du dann garantie und er is der arsch....

bei ebay gibts viel privatpersonen die eigentlich keine sind
wie kommt ihr auf die 40 Auktionen in den letzten 3 Monaten?!? so pauschal kann man das ja nun nicht sagen.

interessant sind dazu auch folgende Seite:
http://www.internetrecht-rostock.de/Ebay_und_Interneauktionen.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm

Outlaw
2003-09-18, 23:47:22
Auf jeden Fall so schnell wie möglich handeln !!

Gruß Outi