PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay Rechtsfrage


Coolzero2k1
2003-09-19, 15:44:44
Hallo alle zusammen!
Also ich habe mal ne kleine Rechtsfrage, unzwar:

Eine Freundin hat bei ebay bissl sich umgeschaut, und ausversehen bei ner sofortkauf auktion was ersteigert, da sie sich verklickt hatte ( Ich weiss ich weiss, bitte spart euch den Kommentar ;D )

So die hat denen also ne mail geschickt, das sie das ding garnet will, allerdings muss sie jetzt laut dem kerl 30€ bearbeitungsgebühr zahlen! Ich habe irgendwie was im hinterkopf das das nicht rechtsgeltend ist! Was sagt ihr?

PLZ Help!

Szilard
2003-09-19, 15:50:20
Hallo (hast ne pn von mir)

wie hoch ist der wert des ersteigerten artikels?

Coolzero2k1
2003-09-19, 15:54:31
das sind nur 9.9€, weils nen handy mit vertrag war!

Szilard
2003-09-19, 15:57:04
und der typ will mehr € haben, als der artikel überhaupt wert ist?

also ich würd den meine meinung schreiben, nenene :asshole:

Franklin
2003-09-19, 15:58:26
Ich wäre der Meinung das sie damit einen rechtgültigen Vertrag eingegangen ist, und sie abnehmen müsste. Mit 30 Euro kann sie sich ja freikaufen.
Oder ihr riskiert ne schlechte Bewertung und meldet euch nicht mehr und hofft das er keinen Anwalt einschaltet.

Der Sandmann
2003-09-19, 17:55:19
Schwierige Sache. da ich nicht weis wie das mit Verträgen ist, die man online ordert.

Würde diese 30€ aber ersteinmal nicht zahlen. Überweis dem meinetwegen seine 9.9€ für die Auktion und damit hat es sich.

Franklin
2003-09-19, 18:13:14
Prima, dann schickt er ihm wahrscheinlich den Vertrag des Handys zu.
Der dann weitere Kosten nach sich zieht.

Gast
2003-09-20, 09:55:28
öhhmmmm, bei handyverträgen wird das wohl nen händler sein, oder?rücktrittsrecht leute, ist ja mal klar.habe selber verträge vertickert bei e-bay.also einfach ne mail und die sache ist gegessen, nicht abschrecken lassen und niemals die 30 flocken zahlen!!!andere sache noch, ist deine freundin denn schon 18?muß man ja sein für handyverträge, ne!!

MFG

Gast ;-)