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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kleiner Waffenschein und Softairs


Gast
2003-10-04, 18:38:02
Hallo Leute,

da ich mich für Softairs und Schreckschusswaffen interessiere, wollte ich mal Fragen was es sich mit dem kleinen Waffenschein auf sich hat. Per Google habe ich folgendes herausgefunden:

Schreckschuss-, Reizstoffwaffen und Signalwaffen mit PTB-Zeichen, deren Erwerb und Besitz - wie schon bisher - ab 18 Jahren erlaubnisfrei sind, dürfen ab dem 01. April 2003 in der Öffentlichkeit nur noch geführt (getragen) werden, wenn eine Erlaubnis in der Form des Kleinen Waffenscheins durch die zuständige Waffenbehörde erteilt wurde.

Wer Schreckschuss-, Reizstoffwaffen und Signalwaffen in der Öffentlichkeit führt, muss neben dem Kleinen Waffenschein auch seinen Personalausweis oder Pass mitführen. Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Wie es sich nun mit Schreckschusswaffen verhält weiss ich ja, aber was ist mit Softairs? Darf ich die mit dem kleinen Waffenschein auch führen?

Delmond
2003-10-04, 18:44:06
Ich meine gelesen zu haben, dass die Teile ab 18 Jahren frei verkäuflich wären.

mobius
2003-10-04, 18:50:16
Original geschrieben von Delmond
Ich meine gelesen zu haben, dass die Teile ab 18 Jahren frei verkäuflich wären.

Er fragt ob man diese führen darf, wenn man den Waffenschein hat. Kaufen darf man sie selbstverständlich ab 18.

JuNkEE
2003-10-04, 19:04:56
Kommt drauf an welches Kaliber. Wenn ich mic recht erinnere waren 6mm ab 18 und 5mm ab 16.

Fincut
2003-10-04, 19:21:02
Schussbereits Mitführen ist nur Besitzern eines Waffenscheines gestattet. Gaswaffen darfst Du nach wie vor ab 18 ohne Schein besitzen, willst Du diese aber mit Dir führen (egal ob Schussbereit oder nicht) brauchst Du einen kleinen Waffenschein.

Hansmaulwurf
2003-10-04, 19:49:24
Original geschrieben von JuNkEE
Kommt drauf an welches Kaliber. Wenn ich mic recht erinnere waren 6mm ab 18 und 5mm ab 16.


ja, der meinung bin ich auch

patermatrix
2003-10-05, 01:24:12
Original geschrieben von Fincut
Schussbereits Mitführen ist nur Besitzern eines Waffenscheines gestattet. Gaswaffen darfst Du nach wie vor ab 18 ohne Schein besitzen, willst Du diese aber mit Dir führen (egal ob Schussbereit oder nicht) brauchst Du einen kleinen Waffenschein.

Und wie bekommt man so einen Waffenschein? Muss man da Mitglied in irgendeinem Verein sein?

-X-
2003-10-05, 01:38:16
bei irgend ner behörde beantragen(oder wars die polizei?), genaueres weiß ich leider nicht.

@fincut: biste sicher, mit dem besitzen?

Magnum
2003-10-05, 21:33:29
Original geschrieben von -X-
bei irgend ner behörde beantragen(oder wars die polizei?), genaueres weiß ich leider nicht.

Kleine Waffenscheine bekommt man beim "Amt für öffentliche Ordnung" oder beim "Landratsamt"!

-X-
2003-10-06, 04:12:14
Original geschrieben von Magnum
Kleine Waffenscheine bekommt man beim "Amt für öffentliche Ordnung" oder beim "Landratsamt"!

thx!

Stirling
2003-10-06, 07:19:10
Original geschrieben von Magnum
Kleine Waffenscheine bekommt man beim "Amt für öffentliche Ordnung" oder beim "Landratsamt"!

Für 50€, und vorbestraft darf man nicht sein...

{655321}-Hades
2003-10-06, 09:07:01
Original geschrieben von Stirling
Für 50€, und vorbestraft darf man nicht sein...

...Und solltest keine beunruhigenden Akten bei Geheimdiensten haben.

Stone2001
2003-10-06, 17:38:54
Original geschrieben von Stirling
Für 50€, und vorbestraft darf man nicht sein...
Aha, man braucht also auch ein polizeiliches Führungszeugnis. Schon mal nicht schlecht. ;)
Unterliegt man dann auch der 5-Jahre Überprüfung? ???

carcass
2003-10-07, 16:03:21
Weiß den keiner wie die Sache (wie ich an sonen Schein komm won A-Z) genau! funktioniert ?

-X-
2003-10-08, 02:24:17
holst dir ein führungszeugnis bei der polizei(müsste 10 euro oder so kosten), nimmst 50 euro mit, und gehst zum landratsamt und fragst dort nach.