Gast
2003-10-04, 18:38:02
Hallo Leute,
da ich mich für Softairs und Schreckschusswaffen interessiere, wollte ich mal Fragen was es sich mit dem kleinen Waffenschein auf sich hat. Per Google habe ich folgendes herausgefunden:
Schreckschuss-, Reizstoffwaffen und Signalwaffen mit PTB-Zeichen, deren Erwerb und Besitz - wie schon bisher - ab 18 Jahren erlaubnisfrei sind, dürfen ab dem 01. April 2003 in der Öffentlichkeit nur noch geführt (getragen) werden, wenn eine Erlaubnis in der Form des Kleinen Waffenscheins durch die zuständige Waffenbehörde erteilt wurde.
Wer Schreckschuss-, Reizstoffwaffen und Signalwaffen in der Öffentlichkeit führt, muss neben dem Kleinen Waffenschein auch seinen Personalausweis oder Pass mitführen. Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Wie es sich nun mit Schreckschusswaffen verhält weiss ich ja, aber was ist mit Softairs? Darf ich die mit dem kleinen Waffenschein auch führen?
da ich mich für Softairs und Schreckschusswaffen interessiere, wollte ich mal Fragen was es sich mit dem kleinen Waffenschein auf sich hat. Per Google habe ich folgendes herausgefunden:
Schreckschuss-, Reizstoffwaffen und Signalwaffen mit PTB-Zeichen, deren Erwerb und Besitz - wie schon bisher - ab 18 Jahren erlaubnisfrei sind, dürfen ab dem 01. April 2003 in der Öffentlichkeit nur noch geführt (getragen) werden, wenn eine Erlaubnis in der Form des Kleinen Waffenscheins durch die zuständige Waffenbehörde erteilt wurde.
Wer Schreckschuss-, Reizstoffwaffen und Signalwaffen in der Öffentlichkeit führt, muss neben dem Kleinen Waffenschein auch seinen Personalausweis oder Pass mitführen. Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Wie es sich nun mit Schreckschusswaffen verhält weiss ich ja, aber was ist mit Softairs? Darf ich die mit dem kleinen Waffenschein auch führen?