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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerät zum vierten Mal kaputt, Geld zurückverlangen.


gasmeister
2003-10-06, 20:04:22
Ich habe bei Quelle im Mai 2003 einen Discman gekauft.
Dieser ist nun zum vierten Mal defekt.
Als ich mein Geld zurückhaben wollte, sagte mir die Frau aus dem Quelle-Laden, sie könne das so oft austauschen wie sie will.
Als ich ihr sagte, das es gesetzlich geregelt ist, das der Händler das Recht auf 3fache Nachbesserung hat, sagte sie,
das eins der Austauschgeräte neu war und deswegen erst dieses 3x kaputt gehen muss.

Ich halte das für unrichtig.

Hat die Frau recht?

Und wenn nicht, wo kann ich das Gesetz nachlesen?
Also welcher Paragraph usw bzw. Irgendwo im Internet.

Danke im Voraus.

Gast
2003-10-06, 21:46:53
Natürlich muss man die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen, bleibt einem in den meisten Fällen ja auch nichts anderes übrig aber nach dem 3x hat man wenn ich mich recht erinnere, also nach wiederholt gescheitertem Nachbessern das Recht sein Geld wieder zurückzubekommen.

FireFrog
2003-10-06, 22:33:44
Original geschrieben von Gast
Natürlich muss man die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen, bleibt einem in den meisten Fällen ja auch nichts anderes übrig aber nach dem 3x hat man wenn ich mich recht erinnere, also nach wiederholt gescheitertem Nachbessern das Recht sein Geld wieder zurückzubekommen.
Das Problem, ist ja aber dass das die sagen, das ein Gerät nicht nachgebessert wurde sondern ausgetauscht wurde und somit ein neugerät ist.

Geh der evtl. einfach so lange auf die Nerven und bleib hart, sagen du willst den Chef reden und du holst dir nie wieder was mach einfach nen Aufstand.

PS: Ich arbeite im Real und da kam mal einer an die Info und meinte "Diese 3 Bierflachen sind in der Sonne geplatzt" (hatte sogar die Scherben und die Deckel dabei) der hat dann 3 neue bekommen, als ich fragte warum der neue bekommt, meinte die eine wegen 3 Bierflaschen streite ich mich nicht mit dem rum, aber normalerweise wenn du genug Aufstand machst geht das schon, kannst ja auch etwas lauter werden, dass das andere Kunden im Laden mitbekommen:)

AlfredENeumann
2003-10-06, 22:45:51
Also nach dem dritten mal hast du normalerweise die möglichkeit zur Wandlung, sprich anderes Gerät + Wertausgleich, oder Rückgabe gegen Restwert, wenn dir das lieber ist.
In einem Quelle Laden kann die gute Frau auch nix anderes machen als das Gerät immer einschicken. Die Tante arbeitet ja nicht bei Quelle, sondern ist auch nur Vermittler der Provision bekommt.

mofa84
2003-10-06, 22:47:11
ja, bischen lauter werden und mal fragen ob sie sich keine gedanken über den Ruf ihres Ladens macht. ;)

harkpabst_meliantrop
2003-10-07, 01:05:16
Da kein neuer Vertrag zustande gekommen ist (und somit auch die Gewährleistungszeit nicht ab dem angeblichen Austausch neu begonnen hat), dürfte die Aussage wohl Nonsense sein.

Wieder hin, Terz machen und im Zweifel immer den Vorgesetzten verlangen. Du hast sogar (theoretisch, parktisch lässt sich das natürlich unterlaufen) ein Recht, den Geschäftsführer der Filiale zu sprechen.

AlfredENeumann
2003-10-07, 01:17:04
Original geschrieben von mofa84
ja, bischen lauter werden und mal fragen ob sie sich keine gedanken über den Ruf ihres Ladens macht. ;)


Davon wird der Discman aber auch nicht ganz.

AlfredENeumann
2003-10-07, 01:19:08
[B]Original geschrieben von Wieder hin, Terz machen und im Zweifel immer den Vorgesetzten verlangen. Du hast sogar (theoretisch, parktisch lässt sich das natürlich unterlaufen) ein Recht, den Geschäftsführer der Filiale zu sprechen.


Nur sind die meißten Quelle-Läden keine Filialen von Quelle. Da hilft es gar nix den Geschäftsführer zu Sprechen. So wie man in den Wald reinruft ....

Ein netter Brief mit einer kurzen Schilderung an den Quelle-Service mit der bitte um Rücknahme und erstattung des Kaufpreises bewirkt wahre wunder.

Nur mal so nebenbei erwähnt.

Fincut
2003-10-07, 01:49:06
Ob repariert oder nachgebessert ist völlig wurscht: nach der 3. Rekl Geld zurück, Geschäftsführer verlangen.

gasmeister
2003-10-07, 15:32:01
Naja Geschäftsführer verlangen geht schlecht, dort arbeiten nur 2 Leute.

Gibt es vielleicht irgendwo ein Online-Gesetzbuch wo ich das nachlesen kann?

Sharee
2003-10-07, 15:52:45
wie is das jetzt ... mein laptop zb war schon zweimal zur reparatur und nun steht die dritte an, muss ich dann bis zur vierten reparatur warten oder kann ich schon vorher sagen ... geld zurück!

isses auch wichtig dabei, was repariert wurde?
muss immer das gleiche repariert worden sein oder gehen auch 3 verschiedene reparaturen?

bei mir wars zuerst das motherboard, dann die festplatte und nun ists das flackernde tft *kotznerv*

Mark3Dfx
2003-10-07, 18:40:19
1)Wieviele Reparaturversuche hat die Firma, bevor ich mein Recht auf Wandlung geltend machen kann?

--> Zuerst darf die Firma nachbessern. Dieses darf sie zwei Mal. Wenn beide Versuche fehlschlagen, gilt die Nachbesserung als gescheitert und andere Gewährleistungsrechte kommen in Betracht.

2)Habe ich Anrecht auf Wandlung, auch wenn die AGB der Garantietragenden Firma dies ausdrücklich ausschließt?

--> Ja, das haben Sie.

(3)Im falle einer Wandlung: Hat die Firma mir den vollen Kaufpreis zu erstatten oder nur den aktuelle Wert des Gerätes? (Computer-Hardware verliert schließlich rasend schnell an Wert)

--> Den vollen Kaufpreis.

Alles klar, Schatzi? :)

Sharee
2003-10-07, 18:44:29
Original geschrieben von Mark3Dfx
1)Wieviele Reparaturversuche hat die Firma, bevor ich mein Recht auf Wandlung geltend machen kann?

--> Zuerst darf die Firma nachbessern. Dieses darf sie zwei Mal. Wenn beide Versuche fehlschlagen, gilt die Nachbesserung als gescheitert und andere Gewährleistungsrechte kommen in Betracht.

2)Habe ich Anrecht auf Wandlung, auch wenn die AGB der Garantietragenden Firma dies ausdrücklich ausschließt?

--> Ja, das haben Sie.

(3)Im falle einer Wandlung: Hat die Firma mir den vollen Kaufpreis zu erstatten oder nur den aktuelle Wert des Gerätes? (Computer-Hardware verliert schließlich rasend schnell an Wert)

--> Den vollen Kaufpreis.

Alles klar, Schatzi? :)

jupp aber weisst noch wie ewig ich brauchte um den laptop zu nehmen oder finden oder wie auch immer und das kann dan ja wieder jahre dauern bin ich mich für einen entscheiden kann *nerv*

Mark3Dfx
2003-10-07, 18:54:50
Das bin ich doch gewöhnt. :D

Gast
2003-10-07, 19:06:21
zurücknehmen müssen sie es wenn 3 mal der selbe fehler/defekt eintritt

harkpabst_meliantrop
2003-10-07, 19:55:21
Original geschrieben von Gast
zurücknehmen müssen sie es wenn 3 mal der selbe fehler/defekt eintritt
Ach was, das wär ja noch schöner.

Alfred,

das ist natürlich Plan B und im Fall eines kleinen Shops sicher die bessere Methode. Wenn ich Quelle höre, denke ich an die riesige Technikabteilung in unserm nächstgelegenen Einkaufszentrum ... :D

Sharee
2003-10-07, 20:05:18
ja wie jetzt 3 mal gleicher fehler oder 3 verschiedene?
kann das mal jemand genau sagen

Gast
2003-10-07, 23:39:49
3 mal der gleiche aber normalerweise geben die geschäfte früher oder auch bei 3 verschiedenen fehlern geld zurück

harkpabst_meliantrop
2003-10-08, 02:12:06
Original geschrieben von Gast
3 mal der gleiche aber normalerweise geben die geschäfte früher oder auch bei 3 verschiedenen fehlern geld zurück
Nachdem du das jetzt schon zum wiederholten mal zum besten gibst: Irgendein beleg?

Der Verkäufer ist durch den Kaufvertrag verpflichtet, dir das Eigentum an der verkauften Sache mit allen zugesicherten Eigenschaften zu verschaffen. Schafft er das in angemessener Zeit nicht, besteht ein Recht auf Minderung oder Wandlung. Dabei ist es nicht entscheidend, wie viele verschiedene Fehler auftreten.

harkpabst_meliantrop
2003-10-08, 02:21:56
Da das mit deinem Beleg wohl sowieso nichts wird, habe ich hier mal eine ausdrücklichen Gegenlink ausgekramt:

http://www.ratgeber-recht24.de/Verbraucherrecht_Teil_2/Nachbesserung.html?nachbesserung