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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ware per Nachnahme gezahlt, Forderung für Ware besteht noch immer


Mr.Postman
2007-12-22, 18:30:17
Hallo ihr Lieben

Mal angenommen Herr X bestellt bei Firma Y im September eine Ware per Nachnahme und bekommt diese wie vereinbart per DHL geliefert.

Am 20.12. bekommt Herr X ein Schreiben der Firma Y. Es wird erklärt, dass Nachforschungen bei der DHL ergeben haben, dass die Ware angeblich ohne Einzug des Nachnahmebetrages ausgehändigt wurde.
Es wird darum gebeten, die offene Rechnung bis zum 31.12. auszugleichen.

Herr X ist sich sicher, den Nachnahmebetrag DHL ausgehändigt zu haben und ist der Meinung, dass die Forderung der Firma Y nicht berechtigt ist.

Welche Rechte hat Herr X die Forderung abzuwehren?

Es wäre nett, wenn ihr eure Antworten ausreichend begründen könntet.

:smile:

noid
2007-12-22, 19:15:43
Keine Handhabe, da DHL sich dazu verpflichtet den Betrag zuerheben.
http://www.dhl.de/dhl?xmlFile=1215

X hätte gegen DHL was, aber nicht gegen Y

Cyv
2007-12-22, 19:16:32
Ich als Verbraucher/Käufer, würde kein 2tes mal zahlen.
Du hast bezahlt und unterschrieben und damit deine Pflicht erfüllt.

Weiterhin hat der Verkäufer seine Pflicht getan und die Ware, einwandfrei verschickt. Als Verkäufer bestehe ich darauf, von der DHL mein Geld zu bekommen, sie hatte den Auftrag die Ware gegen Bezahlung auszuliefern. Hat sie die Bezahlung nicht eingefordert, selbst schuld. Dann muss der Zusteller dafür gerade stehen.

Verbockt hat es hier die DHL. Auftrag nicht erfüllt- sie muss den Schaden ersetzten.


So sieht meine Meinung dazu aus.

Denn als Bedienung in einem Cafe musst du auch den Betrag ausgleichen, falls Gäste das Cafe verlassen ohne zu bezahlen.

KinGGoliAth
2007-12-22, 23:34:13
die arschkarte dürfte ganz klar bei dhl liegen.

ein zweites mal zahlen würde ich auf keinen fall.

mf_2
2007-12-23, 00:30:43
Klingt für mich nach einem billigen und dreisten Betrugsversuch der Firma Y.

b0wle`
2007-12-23, 00:35:38
Denn als Bedienung in einem Cafe musst du auch den Betrag ausgleichen, falls Gäste das Cafe verlassen ohne zu bezahlen.
Sicher? Kann ich mir nur schwer vorstellen.

Mr.Postman
2007-12-23, 12:41:56
Danke Jungs, ich werde Eure Empfehlungen weiterleiten.

Ich denke, dass Herr X den Mahnbescheid abwarten kann, da der momentane Ansprechpartner bei Firma Y offenbar nicht rechtskundig ist und somit jegliche Rechtfertigung seitens X vergeblicher Aufwand ist.

Cyv
2007-12-23, 12:45:21
Sicher? Kann ich mir nur schwer vorstellen.
Ziemlich sicher. Das ist vieleicht nicht überall so, aber in den meisten Cafès oder Cocktailbars schon.

Der, der die Gäste betreut muss den Betrag ausgleichen, falls er falsch kassiert hat oder die Gäste vergessen hat.

Bluescreen2004
2007-12-23, 12:49:25
naja die versuchen das Geld auf den einfachsten Wege zu bekommen ---> dummen Kunde.

DHL hat geduld ;)
Wie schon erwänt liegt es an der Verantwortung des Austrägers das Geld zu kassieren und erst dann die Ware zu übergeben , dies bestätigst du ja mit deiner Unterschrift (ohne Geld darf man ja nicht den Empfang unterschreiben).

Also müßte sich eigentlich DHl das Geld vom Austräger besorgen ;)

MFG

_Gast
2007-12-23, 13:24:32
Bei Nachnahmelieferungen sollten sich Verbraucher die Zahlung durch eine Quittung bestätigen lassen. Nur so lässt sich später beweisen, dass die Ware auch bezahlt wurde. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe weist die in Köln erscheinende Zeitschrift "BGH-Report" hin (Ausgabe 5/2006).
Im verhandelten Fall (Az.: VIII ZR 369/04) hatte ein Computerhändler Ware gegen Nachnahme an einen Kunden ausliefern lassen. Nach Angaben des Unternehmens wurde die Ware versehentlich ohne Bezahlung ausgehändigt. Der Kunde hingegen bestritt die offene Rechnung. Der BGH befand, der Kunde müsse beweisen, dass er den Computer bezahlt habe. Eine zu seinen Gunsten bestehende Vermutung, dass eine per Nachnahme versandte und ausgehändigte Sache auch bezahlt worden ist, kenne das geltende Recht nicht.Quelle: http://www.pcwelt.de/news/recht/133720/

Aber ich denke, dass Herr X einen Beleg hat.

Heimatsuchender
2007-12-23, 13:32:45
Quelle: http://www.pcwelt.de/news/recht/133720/

Aber ich denke, dass Herr X einen Beleg hat.


Wer hebt den Beleg Monate auf?
Ich nicht.
Außerdem sagt man mir immer (der Zusteller oder in der Postfiliale): Ohne Bezahlung erhalten Sie die Ware sowieso nicht.


tobife

Mr.Postman
2007-12-23, 13:35:50
Na das ist ja mal ein ziemlicher Dämpfer. :confused:

Herr X hat keinen Beleg für die Zahlung und hat auch noch nie einen Beleg für eine Zahlung einer Nachnahmelieferung in den Händen gehalten.

_Gast
2007-12-23, 13:41:23
Wer hebt den Beleg Monate auf?
Ich nicht.


tobifeNaja, der Nachnahmebeleg ist ja bei Geschäften dieser Art der Kaufbeleg. Und sollte man den Kaufbeleg nicht 2 Jahre aufheben? Zumindest so lang, wie man Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler hat?

Allerdings kann hier keiner Rechtsauskünfte geben. Nur die Beweislage ohne Beleg ist halt schwierig. Wenn der Händler und DHL behaupten, der Betrag sei versehentlich nicht eingezogen worden, wie soll man das ohne Beleg widerlegen?

Heimatsuchender
2007-12-23, 13:48:30
Naja, der Nachnahmebeleg ist ja bei Geschäften dieser Art der Kaufbeleg. Und sollte man den Kaufbeleg nicht 2 Jahre aufheben? Zumindest so lang, wie man Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler hat?

Allerdings kann hier keiner Rechtsauskünfte geben. Nur die Beweislage ohne Beleg ist halt schwierig. Wenn der Händler und DHL behaupten, der Betrag sei versehentlich nicht eingezogen worden, wie soll man das ohne Beleg widerlegen?



Ich habe immer eine normale Rechnung vom Händler in dem Paket.
Ich vermute eher, daß der Händler irgendwelche Fristen versäumt hat und jetzt nicht mehr an DHL rankommt.:|


tobife

_Gast
2007-12-23, 13:55:52
Ich habe immer eine normale Rechnung vom Händler in dem Paket.Ja gut, das könnte sein. Hat Herr X denn eine Rechnung, auf der steht "Bezahlt durch Nachname"?

Mr.Postman
2007-12-23, 14:15:59
Ich glaube von Herr X darf 2 mal zahlen, da keine Quittung vom Paketdienst vorhanden ist und der BGH die Beweislast beim Empfänger sieht.

Cyv
2007-12-23, 14:34:52
Ich hab noch NIE, noch nie eine Quittung bekommen, als ich per Nachnahme bezahlt habe.

Bezahlen, elektronisch unterschreiben, Paket erhalten.
Fertig.


Ich bleib bei meinem Standpunkt, dass die DHL schuld hat. Paketzustellen erst nach dem Begleichen der Rechnung!

//edit: Wär ja noch schöner, wenn der Zustellbote einfach das Geld behält und sagt er hätte vergessen zu kassieren...

_Gast
2007-12-23, 14:40:30
Ich hab noch NIE, noch nie eine Quittung bekommen, als ich per Nachnahme bezahlt habe.

Bezahlen, elektronisch unterschreiben, Paket erhalten.
Fertig.


Ich bleib bei meinem Standpunkt, dass die DHL schuld hat. Paketzustellen erst nach dem Begleichen der Rechnung!Ich befürchte, das Problem wird die Nachweisbarkeit sein. Geht der Händler vor Gericht und DHL behauptet, sie hätten keine Unterschrift, dann wird es für Herrn X schwierig sein, ohne jeglichen Beleg dem Gericht zu beweisen, dass er bezahlt hat.

Kreator
2007-12-23, 14:41:55
die arschkarte dürfte ganz klar bei dhl liegen.

ein zweites mal zahlen würde ich auf keinen fall.

So sehe ich das auch

Mark3Dfx
2007-12-23, 14:42:04
Weder bei DHL noch Hermes Nachnahme Sendungen gibt es eine Papier Quittung für das bezahlen.

Taschencompi hingehalten,
mit diesen komsichen Stift unterschrieben
Paket bekommen
Abfahrt

Realitätsfremdes Urteil des BHG, da könnte ja jeder Händler 2x versuchen abzukassieren.

Mark3Dfx
2007-12-23, 14:43:59
Ich befürchte, das Problem wird die Nachweisbarkeit sein. Geht der Händler vor Gericht und DHL behauptet, sie hätten keine Unterschrift, dann wird es für Herrn X schwierig sein, ohne jeglichen Beleg dem Gericht zu beweisen, dass er bezahlt hat.

Dann würde ich fragen wie er das Paket erhalten hat.
-> Paketbote hats verbockt und zahlt logischerweise.

Cyv
2007-12-23, 14:47:08
Ich befürchte, das Problem wird die Nachweisbarkeit sein. Geht der Händler vor Gericht und DHL behauptet, sie hätten keine Unterschrift, dann wird es für Herrn X schwierig sein, ohne jeglichen Beleg dem Gericht zu beweisen, dass er bezahlt hat.

Nach meiner Sicht besteht keine Nachweispflicht. Das Paket darf ich ja nur bekommen wenn ich bezahlt habe.

Der Bote bekommt eine elektronische Unterschrift von mir, dass ich das Paket erhalten habe. Ich bekomme keine Quittung dass ich bezahlt habe?!?

Ich behaupte einfach ich habe kein Paket erhalten- dann muss die DHL beweißen, dass ich unterschrieben hab!
Da ich das Paket erst erhalten darf, wenn ich bezahlt habe, schneidet sich die DHL selbst ins Fleisch.

Laut Homepage möchte sie doch als "Inkasso" fungieren, der Verkäufer brauch sich keine Sorgen über den Geldtransfer machen.
http://www.dhl.de/dhl?xmlFile=1215

_Gast
2007-12-23, 14:49:22
Eure Meinung in Ehren und der gesunde Menschenverstand gibt euch ja auch Recht. Aber leider sieht das der Bundesgerichtshof anders.

Halte uns auf jeden Fall auf dem Laufenden, wie die Geschichte nun ausgegangen ist für Mr. X.

Cyv
2007-12-23, 14:53:31
Ich würde einfach mal bei DHL anrufen und fragen was Sache ist.
Die müssen normal gegen sowas versichert sein.
Weiterhin mal drauf ansprechen dass man keine Quittung erhält.

Würde mich auch interessieren wie das Ganze jetzt seinen Lauf nimmt.

LG

Mr.Fency Pants
2007-12-23, 14:53:49
Nach meiner Sicht besteht keine Nachweispflicht. Das Paket darf ich ja nur bekommen wenn ich bezahlt habe.

Der Bote bekommt eine elektronische Unterschrift von mir, dass ich das Paket erhalten habe. Ich bekomme keine Quittung dass ich bezahlt habe?!?


Genau so seh ich das auch. Das Paket wird per NN ja erst ausgehändigt, wenn man bezahlt hat, ob der Postbote danach die Kohle versäuft oder sonstwas mit macht, ist nicht das Problem von Herrn X.

Mr.Postman
2007-12-23, 15:05:54
Jungs, ich sehe es wie ihr. Leider hat der BGH zu diesem Thema eine gänzlich andere Meinung.

ux-3
2007-12-23, 15:07:32
Wenn der Händler und DHL behaupten, der Betrag sei versehentlich nicht eingezogen worden, wie soll man das ohne Beleg widerlegen?

Der Händler dürfte als Zeuge wohl kaum zählen.




Angenommen, der Paketbote macht einen Fehler und stellt das Paket einfach so zu. Der Kunde unterschreibt eine elektronische Paketzustellung ohne zu zahlen. Dieser Irrtum negiert den Zahlungsanspruch nicht. Sollte also ein Paket zugestellt und nicht bezahlt worden sein, so wird der Zahlungsanspruch weiter bestehen.

Die Frage ist nun, wer in diesem Fall die Nachweispflicht hat. Ich werde mir also in Zukunft eine Quittung aushändigen lassen.

kleeBa
2007-12-23, 15:13:54
Auch wenn der gesunde Menschenverstand sagt,das Herr X aus dem Schneider ist weil Zusteller/Postfiliale ein Nachnahmepaket erst dann aushändigen dürfen wenn der entsprechende Betrag bezahlt wurde und somit die DHL für Ansprüche der Firma Y der richtige Ansprchpartner wäre...
...das Urteil des BGH in Karlsruhe sagt aber etwas völlig anderes.Der Empfänger ist in der Nachweispflicht (Quittung).Somit kann sich Firma Y im Fall der Fälle darauf berufen.
Klingt komisch,ist aber so. :|

yardi
2007-12-23, 15:24:58
Wir bekommen in der Firma auch sehr oft Nachnahmepakete. Der aktuelle DHL Paketbote hat auch nie Quittungen dabei, obwohl er welche haben müsste. Ich lasse mir die Zahlung immer auf den beigelegten Versandpapieren (meist Rechnungen) quitieren. Ich schrecke auch nicht davor ab dafür das Paket zu öffnen obwohl der Bote das natürlich nicht gerne sieht, ist mir aber in dem Fall völlig egal denn wenn er keine Quittungen dabei hat ist das sein Pech.

Der vorherige Pote hatte immer Quittungen dabei und hat diese auch ohne Nachzufragen ausgestellt. Auch Privat habe ich bisher immer eine Quittung bekommen. Egal ob von DHL, GLS oder UPS.

Cyv
2007-12-23, 15:42:47
Dann werd ich ab jetzt auch immer pingeligst drauf bestehen, ne quittung zu bekommen.
;)

KinGGoliAth
2007-12-23, 15:47:52
ich bestelle zwar nicht oft was per nachnahme aber eine quittung habe ich noch nie bekommen und höre das hier auch zum ersten mal.

Ich befürchte, das Problem wird die Nachweisbarkeit sein. Geht der Händler vor Gericht und DHL behauptet, sie hätten keine Unterschrift, dann wird es für Herrn X schwierig sein, ohne jeglichen Beleg dem Gericht zu beweisen, dass er bezahlt hat.
das wäre dann auch das problem von dhl und nicht deins. wenn sie das paket irgendwem in die hand drücken ohne dafür eine unterschrift zu verlangen ist das ebenfalls vollkommen ihr bier und nicht dein problem.

Siegfried
2007-12-23, 15:47:59
aussage gegen aussage
wenn der postbote nen nachnahme paket abgibt und vergisst geld zu nehmen
dann isses fuer dich kostenlos und er muss es vom gehalt zahlen
zumindest wenn du luegst
kann halt niemand ueberpruefen

_Gast
2007-12-23, 15:51:34
aussage gegen aussage
wenn der postbote nen nachnahme paket abgibt und vergisst geld zu nehmen
dann isses fuer dich kostenlos und er muss es vom gehalt zahlen
zumindest wenn du luegst
kann halt niemand ueberpruefenHast das Urteil des höchsten deutschen Gerichts auf der ersten Seite überlesen? Da steht genau das Gegenteil von dem, was du hier schreibst.

GBWolf
2007-12-23, 15:51:38
Na das ist ja mal ein ziemlicher Dämpfer. :confused:

Herr X hat keinen Beleg für die Zahlung und hat auch noch nie einen Beleg für eine Zahlung einer Nachnahmelieferung in den Händen gehalten.


brauch er auch nicht.

Nachnahme bedeutet, Ware gegen Bares. Hat Herr X die Wahre, hat DHL Bares. ;)

_Gast
2007-12-23, 15:53:22
brauch er auch nicht.

Nachnahme bedeutet, Ware gegen Bares. Hat Herr X die Wahre, hat DHL Bares. ;)Warum lest ihr nicht das Urteil des Bundesgerichtshofes. Da ist doch alles erklärt. Oder seid ihr Anwälte, die das besser wissen?

Siegfried
2007-12-23, 15:58:31
naja ein unrechtsurteil
das wuerde sicher wieder aufgehoben wenn man in revision geht
sonst koennte ja jeder geldgierige postbote kommen und das geld in die eigene tasche stecken

_Gast
2007-12-23, 16:02:03
naja ein unrechtsurteilDas kann ich nicht beurteilen, denn ich kenne den Fall ja nicht.das wuerde sicher wieder aufgehoben wenn man in revision gehtDas war kein Amtsgericht, sondern der Bundesgerichtshof, also schon die höchste Instanz. Eine Revision ist damit nicht möglich.sonst koennte ja jeder geldgierige postbote kommen und das geld in die eigene tasche steckenDas lässt sich ja einfach umgehen, in dem man sich eine Quittung geben lässt. Und genau das verlangt der Gesetzgeber ja.

Ric
2007-12-23, 16:05:11
naja ein unrechtsurteil
das wuerde sicher wieder aufgehoben wenn man in revision geht


Das war die letzte instanz. Schon komisch das alles beim bgh endend. So ein tolles amtsgericht hebt die entscheidung sicher wieder auf. (*sakamus=off*)



sonst koennte ja jeder geldgierige postbote kommen und das geld in die eigene tasche stecken

.. dagegen hast du einen anspruch auf eine quittung.

Siegfried
2007-12-23, 16:07:13
naja wer laesst sich schon eine quittung geben
das hab ich ja in meinem ganzen leben noch nie gesehen
schon schlimm wie krass man in deutschland betruegen kann und die gerichte nichts tun

Cyv
2007-12-23, 16:30:03
naja wer laesst sich schon eine quittung geben
das hab ich ja in meinem ganzen leben noch nie gesehen
schon schlimm wie krass man in deutschland betruegen kann und die gerichte nichts tun
Die Gerichte können da herzlich wenig für.
Die können nur die Fakten berücksichtigen und müssen nach dem Gesetz urteilen. Ob nun der Käufer bescheissen will, oder der DHL-Bote... Das kann das Gericht nicht hellsehen, daher muss es nach den gegebenen Fakten urteilen.
Da der Käufer keinen Beweis hat, dass er bezahlt hat, hat er vermutlich Pech.

Siegfried
2007-12-23, 16:39:32
naja eigentlich gilt im zweifel fuer den angeklagten
aber der wurde scheinbar verurteilt weil er sich keine quittung geben lies
eine quittung die es standardmaesig nicht ausgehaendigt wird bzw nichtmal existiert

waere ich postbote wuerde ich halt einmalig mal nen paar tausend euro einstecken
wenn betrueger hier in deutschland so willkommen sind

ShadowXX
2007-12-23, 16:39:33
Das lässt sich ja einfach umgehen, in dem man sich eine Quittung geben lässt. Und genau das verlangt der Gesetzgeber ja.
Nö...das lässt sich noch einfach umgehen. Man sagt einfach man hat nie ein Paket bekommen.

Dann müsste nämlich DHL nachweisen, das Sie es geliefert haben....wenn Sie das können, weisen Sie automatsich nach das Bezahlt wurde.

Das Urteil des BGH ist völlig unrealistich und beweißt nur einmal mehr das Richter genauso bestechliches Pack sind wie alle anderen Behörden.
Für dieses Urteil ist sicher allerhand Geld geflossen.

ux-3
2007-12-23, 17:06:07
Nö...das lässt sich noch einfach umgehen. Man sagt einfach man hat nie ein Paket bekommen.

...

Das Urteil des BGH ist völlig unrealistich und beweißt nur einmal mehr das Richter genauso bestechliches Pack sind wie alle anderen Behörden.
Für dieses Urteil ist sicher allerhand Geld geflossen.

Da stellt man zunächst einmal deutlichst seine eigene Verlogenheit zur Schau, um dann anderen organisierte Kriminalität in Form von kollektiver Bestechlichkeit vorzuwerfen. Klar, das eigene Denken ist stets Leitlinie bei der Interpretation der Handlungen anderer.

:down:

yardi
2007-12-23, 17:11:52
eine quittung die es standardmaesig nicht ausgehaendigt wird bzw nichtmal existiert


Wie ich bereits geschrieben habe gibt es sehr wohl Quittungen. Sowohl bei DHL, GLS als auch bei UPS. Wie es bei anderen aussieht weiss ich nicht. Sowohl privat als auch im Betrieb bekomme ich immer eine Quittung und das meist unaufgefordert.

Wenn ihr sowas nicht bekommt dann isses schlampige Arbeit des Boten bzw. euer Versäumnis ihn darum zu bitten.

John Woo
2007-12-23, 18:13:08
Es ist doch immer diese Nachnahmezettel im Tütchen drauf, da quittiert der Bote das er kassiert hat. Den Durchschlag sollte man aufbewahren.

Mr.Postman
2009-05-12, 12:47:11
Hallo ihr Lieben

Es ist nun ein Weilchen her, seit diese Angelegenheit die Gemüter erhitzt hat.

Was ist daraus geworden? Nachdem durch Fachkräfte im Auftrag von Herrn X ein schärferes Schreiben aufgesetzt wurde, kam kein weiteres Schreiben der Firma Y. Zumindest bis auf die Werbung. :wink:

Ich hoffe, dass die Angelegenheit endgültig erledigt ist.

noid
2009-05-12, 13:27:58
Magic Buzzword für Privatleute: Packstation.

EC-Karte rein, bezahlt, Quittung, Paket.

EureDudeheit
2009-05-12, 14:19:42
Hast das Urteil des höchsten deutschen Gerichts auf der ersten Seite überlesen? Da steht genau das Gegenteil von dem, was du hier schreibst.


Der BGH kann ruhig seine Meinung haben, entscheiden tut immer noch das Amtsgericht, wo die Sache dann landet. Und die Richter haben dort ihre eigene Meinung und würdigen die Zeugenaussagen entsprechend.