Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Problem mit Ebay Mitglied
3dzocker
2008-12-19, 17:41:22
folgende Situation:
Vor einer Woche ca. hab ich für 20€ inklusive ne 40Gb 7200er HD geschossen.
Die Platte kam prompt, eingebaut, XP drauf, HD-Tach laufen lassen, Werte mau und Everest+Google verrieten mir dann auch dass es nur eine 5400er Platte ist - Seagte Momentus, 1. Generation.
Ich habe das Ebay Mitglied daraufhin angeschrieben, dass es nur ne 5400er Platte ist und er mir einfach das Geld zurück überweist, die Platte zurück bekommt und gut.
Antwort war er als Laie dachte es gäbe nur 7200er Platten und er würde so ja Ebay Gebühren miese machen und Versand.
Also schlug ich ihm vor die Hälfte der Gebühren zu tragen und was den Versand angeht, 1x hab ich bezahlt, 1x würde er jetzt bezahlen - ausgeglichen.
Antwort war meine Rechnung wär falsch weil er ja dann auch 1x den Versand getragen hätte. Sein Vorschlag war ich könne die Platte selbst weiter verkaufen und vielleicht mache ich noch gut ;)
Klar, ne Momentus der 1. Generation, inzwischen sind die bei der 5ten oder 6ten...
Wie würdet ihr reagieren???
Weiter freundlich auf Rückgängigmachung bestehen oder mies bewerten und Platte versuchen los zu werden?
Es geht ja nur um 20€, trotzdem hab ich jetzt was hier was ich nicht gebrauchen kann und das nur weil der falsche Angaben gemacht hat...
tschau
Philipus II
2008-12-19, 17:43:38
Ich?
Ich bin ein Streithaml.
Ich würde ihn zunächst per Mail auffordern, nachzubessern, dann per Post, dann den KV rückgängig machen, dann Zahlungsaufforderung schicken, dann einen Mahnbescheid rausgehen lassen und anschliessend klagen.Aus den 20€ wurden dann eh schon 120€...
00-Schneider
2008-12-19, 17:52:39
Ihm eine letzte Mail schreiben, er soll das ganze Geld zurücküberweisen, sonst ebay benachrichtigen oder zur Polizei gehen. Wieso sollst du für seine Fehler zahlen?
Haarmann
2008-12-19, 17:53:53
3dzocker
Ich denke, es gibt gar keine 40GB 7200 rpm Momentus...
Falls dem so ist, bist Du durchaus mitschuldig.
Acrylsäure
2008-12-19, 17:53:56
Vertick sie weiter und verbuch es als Lehrgeld... Der Stress wär mir ansonsten viel zu viel...
Negativ bewerten würd ich auf jeden Fall.
EureDudeheit
2008-12-19, 17:54:06
Frist setzen zur Nachlieferung einer 7200upm platte. Bei Weigerung, Ablauf der Frist vom Kaufvertrag zurücktreten, empfangene Leistungen zurückverlangen. §§ 323, 346 BGB. Wenn er dem nicht nachkommt MAhnbescheid schicken, anschließend Klage einreichen.
nomadhunter
2008-12-19, 18:38:50
Ich denke, es gibt gar keine 40GB 7200 rpm Momentus...
Falls dem so ist, bist Du durchaus mitschuldig.
Er hat nicht gesagt, dass er eine 7200rpm Momentus ersteigert hat. Und selbst wenn es so wäre, ist das einzig das Problem des Verkäufers.
Haarmann
2008-12-19, 18:51:12
nomadhunter
Ich weiss nicht, was er genau ersteigert hat, weil ich das Angebot nicht sehe. Ich weiss auch nicht, ob eine NB Platte mit 7200 rpm existiert, die nur 40 GB fasst.
Was ich jedoch kenne, ist ein Urteil aus der Schweiz. Sagen wir jemand verkaufte einen 4 GHz P4 per Bucht. Der Käufer meinte, es handle sich um einen "echten" 4GHz Chip und nicht um eine OC Variante und klagte - der Richter war der Ansicht, dass der Käufer das hätte wissen können, wenn er sich mit dem, was er gekauft hat, auseinandergesetzt hätte. Der Käufer ging mit seiner Forderung also baden.
nomadhunter
2008-12-19, 18:54:44
Das ist was völlig anderes. Im von dir genannten Fall läuft die CPU wie angegeben mit 4 GHz, wenn auch nicht "original". Im hier angegebenen Fall kannst du dich aber auf den Kopf stellen, die Platte läuft trotzdem nicht mit 7200 rpm. Damit entspricht die geliegerte Ware nicht der Produktbeschreibung, was eindeutig ein Sachmangel ist. Ob es eine Momentus mit 7200 rpm gibt, muss den Käufer nicht interessieren. Für die Richtigkeit der Angaben ist der Verkäufer verantwortlich.
soLofox
2008-12-19, 18:59:14
wegen 20EUR würd ich aber nicht so einen aufstand machen, bei ebay reinhauen (natürlich richtig deklariert als 5400er), negativ bewerten und dann ist gut, rachebewertung kann er ja zum glück nicht geben. damit hat sich die sache.
bei 20EUR lohnt sich doch der ganze aufwand gar nicht, leute. ginge es um mehr als 50EUR, würd ich die sache auch anders sehen, aber wegen 20EUR soviel stress und polizei und anzeige blabla? wäre mir zuviel des guten.
ausser du, 3dzocker, bist so dermaßen knapp bei kasse, dass du jeden cent umdrehen musst, aber das kann ich mir nicht vorstellen.
einmal würde ich ihm drohen, dann negativ und platte bei ebay reinhauen, wenn du sie absolut nicht gebrauchen kannst. scheisse gelaufen.
AtTheDriveIn
2008-12-19, 19:01:21
Rein rechtlich ist der TS klar im Recht (Bombensatz), schließlich hat er nicht das bekommen, wofür er bezahlt hat.
Jetzt für 20Euro sein Recht durchzusetzen ist eben eine Entscheidung die du, 3Dzocker treffen muss. Wenn du wissen willst was ich machen würde: weiterverkaufen, 5e gerade seien lassen.
Haarmann
2008-12-19, 19:10:26
nomadhunter
Das Problem ist, wenn es gar keine solche Platte gibt, handelt es sich durchaus um einen offensichtlichen Irrtum. Das Angebot kann ja nur eine 7200rpm Platte betreffen, so es eine solche Platte überhaupt gibt. Ob im Angebot der Hersteller vermerkt war oder nicht, weiss ich schlicht nicht - ich weise nur drauf hin, dass man selbst vor Gericht bei dem auf die Nase fallen könnte, so es keine 40GB 7200rpm 2.5 Zoll Platten gibt.
EureDudeheit
2008-12-19, 19:33:46
Du könntest natürlich auch die Platte behalten und eine Minderung gem. §§ 441, 323 verlangen.
Wenn es die Platte nicht gibt, dann kann der Artikel unmöglich bei Lieferung der Beschreibung entsprechen.
Ebay Mahnverfahren anwerfen, dem Troll erklären, dass er seine Gebühren sehr wohl zurückbekommt. In Zukunft nicht mehr bei Leuten kaufen, denen eine weitere negative Bewertung rein gar nichts ausmacht. Mahnverfahren voll durchziehen und im Anschluss bei Ebay melden und gut formuliert negativ bewerten, so dass er die Bewertung nicht entfernen lassen kann.
Janni555
2008-12-19, 21:58:43
Wenn es die Platte nicht gibt, dann kann der Artikel unmöglich bei Lieferung der Beschreibung entsprechen.
Ebay Mahnverfahren anwerfen, dem Troll erklären, dass er seine Gebühren sehr wohl zurückbekommt. In Zukunft nicht mehr bei Leuten kaufen, denen eine weitere negative Bewertung rein gar nichts ausmacht. Mahnverfahren voll durchziehen und im Anschluss bei Ebay melden und gut formuliert negativ bewerten, so dass er die Bewertung nicht entfernen lassen kann.
genau! stimme voll zu
3dzocker
2008-12-19, 22:18:18
Die Beschreibung war 40Gb, gebraucht, 2,5", Seagate, Ultra ATA, intern, 7200U/min, voll funktionstüchtig.
Auf dem Bild war leider nix zu erkennen was man hätte googeln können.
Schon blöd wegen 20€, aber warum soll ichs jetzt ausbaden.
Neg. Bewertung und verscherbeln... darauf wirds wohl rauslaufen.
187 pos. bei 100%, die eine wird auch net jucken.
tschau
soLofox
2008-12-19, 22:20:34
Schon blöd wegen 20€, aber warum soll ichs jetzt ausbaden.
Neg. Bewertung und verscherbeln... darauf wirds wohl rauslaufen.
187 pos. bei 100%, die eine wird auch net jucken.
tschau
100pro juckt den das, wenn er 100% positiv hat bisher. der wird sich dann garantiert nochmal melden...
Berni
2008-12-19, 22:26:29
7200rpm-PLatten für Notebooks gibts ja ohnehin nur sehr wenige Modelle...abzgl. Versand hast du wohl 15€ gezahlt und da ist es natürlich verständlich, dass der Verkäufer nicht Hin-und Rückweg für den Versand zahlen will. Da könnte er die Platte ja gleich herschenken. Vielleicht kannst du ja die Platte versteigern und er erstattet die Differenz? Oder du bekommst sie 5€ billiger?
Fritte
2008-12-19, 22:42:01
100pro juckt den das, wenn er 100% positiv hat bisher. der wird sich dann garantiert nochmal melden...
genau so ist das, ob du 100% da stehen hast oder 99,5% macht nen Fetten Unterschied aber das schnallt der Typ womöglich erst wenns zu spät ist :|
Hatte mal so ne Bratze die mir ne Rachebewertung reingedrückt hat, weil sie kaputtes Spielzeug vertickt hat, hatte dadurch trotz Protest bei Ebay immer 99,5%, das ging jahrelang so bis diese dumme Pute sich genug negative angesammelt hat und man sie rausschmiss
Also voll durchziehen das Ding, anders lernen diese Freaks das nie!
PS: sonst noch einer hier der 1.4.1999 als Ebay-Anmeldedatum hat? :D
specialDD
2008-12-19, 22:46:22
Wenn es auf der Email-Ebene zu keiner Einsicht kommt, kannste es einfach mal telefonisch versuchen.
Hab ich bisher 2x bei Problemen (falsche Angaben) gemacht, und konnte mich darüber dann sehr schnell mit dem jenigen Verkäufer einigen.
Mit jemandem zu reden ist halt doch noch etwas anders als nur schriftlich zu diskutieren.
3dzocker
2008-12-19, 23:03:03
Das mit dem Preisnachlass klingt vernünftig, dann kann er sich auf neutral retten.
Wegen 20€ jem. was reinwürgen... weiß nicht , irgendwie doof.
Mal schauen was er meint...
tschau
PS: sonst noch einer hier der 1.4.1999 als Ebay-Anmeldedatum hat? :D
Ja ich. Aber dennoch nur 76 mit 100%. Bald 10 Jahre voll, gibts was umsonst?
Zum Topic. Also ne 40er mit 5400 oder 7200 sollte jetzt doch nicht den gravierenden Unterschied machen. Was ist wenn er sich wirklich vertan hat und keine Ahnung hatte?
Fritte
2008-12-19, 23:51:21
Ja ich. Aber dennoch nur 76 mit 100%. Bald 10 Jahre voll, gibts was umsonst?
ja nen tritt in den Hintern vielleicht, von Ebay jedoch sicher nichts!
Na bei mir hats immerhin zu rund 280 Bewertungen gereicht in der Zeit...
Zum Topic. Also ne 40er mit 5400 oder 7200 sollte jetzt doch nicht den gravierenden Unterschied machen. Was ist wenn er sich wirklich vertan hat und keine Ahnung hatte?
Was nichts daran ändert
nymand
2008-12-19, 23:54:52
jup, lass dir 5€ wiedergeben und dann ist die sache gegessen ;)
Oder du vertickst sie wieder bei ebay und läßt dir vom alten verkäufer den Verlust erstatten (solltest du welchen haben)
sun-man
2008-12-20, 00:34:49
Letztendlch kannst Du nichts dafür das er keine Ahnung hatte was er versteigert, Du wolltest eine 7200 und er liefert 5400. Sag Ihm halt das Du eine solche Platte nicht haben willst, denn sonst hättest Du ja eine erteigert.
ich habe vor kurzem einen fast ähnlichen Fehler gemacht. Ich hab zwei Aquariumfilter versteigert - allerdings stand auf der Seite von eheim nichts mehr von einem 2231 (Name) Ecco sondern nur noch 2232 - also dachte ich meiner wäre auch 2232. Sieht genauso aus usw usw...naja, habe 5€ zurücküberwiesen und fertig. Ich hätte das ganze aber auch Anstandslos zurückgenommen denn es war ja mein Fehler, selbst mit den Versandkosten doppelt.
Schreib Ihm das die VK nicht dein problem sind und er nur richtig lesen musste,sollte er nicht drauf eingehen würde eine Meldung an Ebay rausgehen und diese Kosequenzen müsste er dann selber tragen. Freundlich aber bestimmt. "Ohjeee, das ist ein Fiat?? Mensch, ich dachte das ist ein Mercedes. Neee, zurück nehm ich den nicht...."
DerRob
2008-12-20, 02:35:54
PS: sonst noch einer hier der 1.4.1999 als Ebay-Anmeldedatum hat? :D
jo: http://myworld.ebay.de/derrob
war an dem tag irgendwas besonderes? :confused:
nymand
2008-12-21, 00:40:38
me hat das selbe datum. war wohl weltebay tag :biggrin:
(wohl eher das alle alten accounts auf diesen Tag gelegt wurden)
Fritte
2008-12-21, 00:49:55
Nein, das war schlichtweg der Starttag von Ebay Deutschland, nachdem die die Klitsche Alando gekauft hatten
Alle Alt-Mitglieder haben das als Startdatum
Also ich würde die nicht wieder versteigern. Das kann der alte Verkäufer tun. Du schickst sie dann weiter. So fällt kein Rückporto an und falls was schief geht, hast du nicht die Pappnase auf.
@Fritte: Das Datum hab ich auch...
3dzocker
2008-12-21, 06:27:48
wir ham uns geeinigt.
tschau
Acrylsäure
2008-12-21, 09:00:48
wir ham uns geeinigt.
tschau
und was ist nun bei rausgekommen?
Majestic
2008-12-21, 09:17:22
Frist setzen zur Nachlieferung einer 7200upm platte. Bei Weigerung, Ablauf der Frist vom Kaufvertrag zurücktreten, empfangene Leistungen zurückverlangen. §§ 323, 346 BGB. Wenn er dem nicht nachkommt MAhnbescheid schicken, anschließend Klage einreichen.
Ja ne ist klar.... Das meinst du nicht ernst, oder? Wegen 20€ ne Klage einreichen.....? :biggrin:
3dzocker
2008-12-21, 09:20:20
hab bissi Geld überwiesen bekommen ;)
tschau
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