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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie lange wird ein 110 Notruf aufgezeichnet?


desperado2000
2008-12-26, 03:41:03
Hallo

Habe letztens wegen nem Angriff auf mich den Notruf gewählt und brauche den Mitschnitt wegen Beweis in ner Körperverletzungsanzeige.

Anwältin ist wegen Urlaub gerade nicht erreichbar und daher die Frage ob man auch nach ca 7-10 Tagen Anruf damit rechnen kann das der Mitschnitt verfügbar ist.

Danke

Philipus II
2008-12-26, 04:12:55
Ich kann dir nur raten, möglichst bald bei der zuständigen Stelle nachzufragen.Sollte der Mitschnitt noch vorhanden sein, wäre es extrem ärgerlich, wenn er jetzt gelöscht wird.
Soweit ich aber weis, wird der Mitschnitt 4 Wochen gespeichert.

desperado2000
2008-12-26, 04:15:21
ich hab ja bereits ein Fax an die Wache geschickt bei denen ich auch Anzeige erstattet habe. Aber bislang keine Antwort.

Franklin
2008-12-26, 07:01:33
Ruf die Wache doch an, und notiere mit wem du dort geasprochen hast. Oder selbst hinfahren, mit jemandem zusammen als Zeugen , das du dort warst.

Stormtrooper
2008-12-26, 09:54:26
Ich glaube nicht das dies unter ein paar Jahre gelöscht wird.
Denn der Notruf ist immer wieder Beweis in bestimmten Angelegenheiten.

desperado2000
2008-12-26, 12:29:16
mit der wache mach ich nichts mehr die waren sauer das ich auf ein paar Begrifflichkeiten bei der Anzeige und gründliche Durchsuchung gedrängt habe, von alleine ging von den beiden Pfeifen nämlich gar nichts...

Und ein Foto von meiner verdreckten Jacke wollte die Oberpfeife auch nicht machen da es ja protokolliert sei. Frage von mir kann ichs sehen bitte ? Ähh nein und jetzt gehen sie!

Soll sich jetzt Anwältin mit den 0815 Pfeifen ärgern.

N.A.T.I
2008-12-26, 12:37:18
Wurde das neuerdings geändert? Ein mitschnitt beim Notruf wird bis zu 12 Wochen gespeichert so weit ich weiss....

PS: Von wegen Polizei dein Freund und Helfer...

foobi
2008-12-26, 13:08:16
Offiziell werden Notrufe einige Wochen lang gespeichert und dann gelöscht, falls sie nicht weiter benötigt werden. Tatsächlich findet die Löschung zumindest in manchen Dienststellen einfach gar nicht statt und es wird fröhlich aufgezeichnet, auf den Festplatten ist schließlich genug Platz und es schaut sowieso keiner nach. So tauchen manchmal mehrere Jahre alte Anrufe auf, die eigentlich schon 50mal gelöscht hätten sein müssen.
Da der Dienststellenleiter das aber kaum zugeben wird oder sich überhaupt nicht dafür interessiert, gilt für dich die obige gesetzliche Frist.

desperado2000
2008-12-26, 13:11:45
hmm gut einige wochen. dann kann ich ja jetzt sorgenfreier schlafen :)

!_Tomcat_!
2008-12-26, 14:53:41
Kann Dir auf Deine Frage nicht weiterhelfen aber ich hoffe Dir geht es einigermaßen gut!

In 3 Zeilen, was ist denn wann und wo passiert?

desperado2000
2008-12-26, 15:00:46
wurde erst mit ner waffe in der hand (schraubenzieher oder ähnliches ) bedroht aus dem auto auszusteigen, da hab ich sofort notruf gewählt, der typ flüchtete zu fuss, ich bin ihm gefolgt in einigem abstand, hab alles schön beschrieben wo ich bin, wohin ich gehe, wie der typ aussieht dann verschwand er in ner gasse ich schaute am eck vorbei wo er ist, da kam er auf mich gestürzt, ich mit handy am ohr hab ihm einen fußstoß auf sein brustkoprb verpasst und hab ihm von mir fernhalten wollen, dann hat er mir ein paar faustschläge auf hinterkopf verpasst und ich fiel mit dem hinterkopf auf den beton, er drohte mir dann in dem gerangel noch mich zu töten, mich abzustechen (hoffe das ist auch auf dem band zu hören) und die polizei kam ca 15 bis 20 min später. nach der kurzen (lustlosen) suche nach der waffe die wir leider nicht mehr fanden und aufnahme der personalien wars das auch schon von seiten der streife. ich hab dann später auf der zuständigen wache anzeige erstellt und war später noch im KH und hab meine verletzungen bestätigen lassen und mich durch checken lassen.

Philipus II
2008-12-26, 15:03:58
Das is ja ne ganz schöne Geschichte-verdammte Scheiße.
Da kann man nur hoffen, dass der Täter etwas länger einwandert...

haifisch1896
2008-12-26, 15:05:01
10 Jahre, so wie Schulnoten.


Zumindest im Rettungsdienst.

desperado2000
2008-12-26, 15:07:45
ist halt schwierig, es steht aussage gegen aussage und ich muss in der verhandlung darlegen warum es angemessen war zuerst körperlich zu werden.

ich hoffe auf der videoüberwachung meiner örtlichen voba und dem mitschnitt des notrufs ist zu sehen bzw zu hören wie er ein gegenstand wegwarf und wie er mich mit dem tod bedroht hat.

aber ob das ausreicht ihn hinter gitter zu stecken ? Weiss nicht.

Was ich aufgeschrieben habe ist erst die Kurzfassung meiner Anwältin habe ich ein 4 seitigen Bericht geschrieben.

!_Tomcat_!
2008-12-26, 15:17:33
Kranker shice :eek:

Ich glaub ich wäre dem Typen nicht hinterher. Wenn Du Pech hast dann sticht er ohne Vorwarnung zu.
Um ein paar Vorurteile zu schüren, wo war das ganze? (Welche Stadt)

desperado2000
2008-12-26, 15:20:13
hätt überall passieren können ist aber ein idyllisches kleines 5000 seelen Nest in Baden.

Ja wegen hinterher oder nicht hinterher ich hab ein ausgeprägten gerechtigkeitssinn und lass mich weder bedrohen noch zum opfer machen. wenn jemand mir so kommt muss er mit strafverfolgung rechnen. Sonst könnt ja jeder kommen.

ich habe mir aber gemerkt das ich sowas nie mehr zu fuss alleine mache sondern das auto zu hilfe nehmen werde.

Und genau wegen der Angst das er auf mich zusticht hab ich ihm auf den Brustkorb gestossen. Lass mich ja nicht erst abstechen und dann erst wehre ich mich. Alles andere wäre ja lebensfremd.

Daher will ich ja auch bei der Verhandlung aus den Einsatzdienstvorschriften der Polizei und BW zitieren denn die hätten es ja auch nicht anders gemacht. Oder ? Zufällig ein Polizist hier ?

!_Tomcat_!
2008-12-26, 15:37:19
Notwehr:
Die Notwehrhandlung ist bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen (Notwehrlage und Notwehrhandlung) gerechtfertigt:


Es wird ein Rechtsgut bedroht.
Die Angriffshandlung steht unmittelbar bevor, dauert an oder ist noch nicht beendet.
Die Angriffshandlung ist rechtswidrig.
Die Notwehrhandlung ist zur Abwehr ist erforderlich.


Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere durch Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen.

Stehen mehrere Mittel zur Auswahl, ist das mildeste zu wählen, sofern damit der Angriff ebenso wirksam abgewehrt werden kann. Der Angegriffene darf dabei grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt; er ist nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist.

D.h. Dein "Erstschlag" war völlig gerechtfertigt da Du damit Deinen überlegenen Gegner (da dieser eine Waffe hatte) von Dir abgehalten hast (bzw. versucht hast dieses zu tun)

Fritte
2008-12-26, 18:27:59
ähm der Typ hat dich also mit ner Waffe bedroht und wollte dich nötigen dein Auto zu verlassen? Von aussen oder wie?

Was warn das für einer? Vollgesoffen? Junkie? oder was?


Kann mir das nicht so recht vorstellen...
Ach ja, gut das dir nix ernsthaftes passiert ist, deine Reaktion finde ich im Rahmen, ich selbst hätte wahrscheinlich um einiges härter reagiert

desperado2000
2008-12-26, 21:03:30
nein das war der freund einer bekannten der wollte nicht das ich mich mit ihr treffe. und sie hat ihm angeblich erzählt ich würde sie belästigen. wenn sich bestätigt das das so war werd ich sie evtl auch anzeigen wegen beihilfe oder so. aber am montag oder so werd ich alles mit rechtsanwältin besprechen dann sehen wir weiter.

ob der besoffen oder unter Drogen stand weiss ich nicht polizeistreife wollte von sich aus kein test machen. auch den typ nach waffen oder ähnliches durchsuchen haben die erst gemacht als ich die Beamten danach fragte...

erst später fiel mir ein ein drogentest oder auto durchsuchen lassen auf suche nach drogen oder waffen wäre bestimmt eine gute idee gewesen...

DerGroße
2008-12-28, 15:18:35
da brauchste aber nen sehr guten Anwalt, ein Gericht wird dies sonst als Aussage gegen Aussage hinstellen und die Sache ist gegessen für die...

also hoffe ich für dich, dass die Wache auch noch deinen Notruf gespeichert hat, weil du dann viel bessere Karten hast...

sei mal ehrlich, hat sich da was angebändelt mit deiner Bekannten oder gab es Missverständliche Aussage ihrer oder deinerseits, dass der Kerl meinte so reagieren zu müssen um seine Freundin vor dir schützen zu müssen? (jetzt mal nicht davon ausgehend, dass sie meinte du belästigst sie, sondern ohne ihren Teil der Aussage!)