beta3
2009-01-02, 20:32:06
Hi
Also ich haette mal eine Frage zum oesterr. Zivilrecht bzw. zur Inkraftsetzung des Rechts.
Bin ich richtig informiert, dass es auch bei zivilrechtlichen Prozessen die Zeugenpflicht gibt, falls man geladen wird?
Kann man dies irgendwie verweigern?
Was, wenn man trotz Entgegennehmen/Abholung der Ladung, nicht vor Gericht erscheint? Wie wird hier vorgegangen (bei einer zivilrechtlichen Klage)?
Was, wenn man so eine Ladung (ich nehme an RSa-Brief) nicht entgegen nehmen will oder kann (z.b. Info-Zettel von der Post nicht abholt bzw. ueber mehrere Wochen/Monate im Ausland ist und diese daher nicht abholen kann)?
Wie werden Ladungen im EU-Land zugestellt?
Ich waer dankbar, wenn jmd hier ein paar Infos oder Erfahrungen hat. Es geht um nichts Schlimmes, nur um einen Scheidungsprozess, wo ein Bekannter (der jetzt mehrere Wochen im Ausland ist) nicht aussagen will, aber moeglicherweise vorgeladen werden kann.
Also ich haette mal eine Frage zum oesterr. Zivilrecht bzw. zur Inkraftsetzung des Rechts.
Bin ich richtig informiert, dass es auch bei zivilrechtlichen Prozessen die Zeugenpflicht gibt, falls man geladen wird?
Kann man dies irgendwie verweigern?
Was, wenn man trotz Entgegennehmen/Abholung der Ladung, nicht vor Gericht erscheint? Wie wird hier vorgegangen (bei einer zivilrechtlichen Klage)?
Was, wenn man so eine Ladung (ich nehme an RSa-Brief) nicht entgegen nehmen will oder kann (z.b. Info-Zettel von der Post nicht abholt bzw. ueber mehrere Wochen/Monate im Ausland ist und diese daher nicht abholen kann)?
Wie werden Ladungen im EU-Land zugestellt?
Ich waer dankbar, wenn jmd hier ein paar Infos oder Erfahrungen hat. Es geht um nichts Schlimmes, nur um einen Scheidungsprozess, wo ein Bekannter (der jetzt mehrere Wochen im Ausland ist) nicht aussagen will, aber moeglicherweise vorgeladen werden kann.