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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu österr. Zivilrecht


beta3
2009-01-02, 20:32:06
Hi

Also ich haette mal eine Frage zum oesterr. Zivilrecht bzw. zur Inkraftsetzung des Rechts.

Bin ich richtig informiert, dass es auch bei zivilrechtlichen Prozessen die Zeugenpflicht gibt, falls man geladen wird?
Kann man dies irgendwie verweigern?

Was, wenn man trotz Entgegennehmen/Abholung der Ladung, nicht vor Gericht erscheint? Wie wird hier vorgegangen (bei einer zivilrechtlichen Klage)?

Was, wenn man so eine Ladung (ich nehme an RSa-Brief) nicht entgegen nehmen will oder kann (z.b. Info-Zettel von der Post nicht abholt bzw. ueber mehrere Wochen/Monate im Ausland ist und diese daher nicht abholen kann)?

Wie werden Ladungen im EU-Land zugestellt?


Ich waer dankbar, wenn jmd hier ein paar Infos oder Erfahrungen hat. Es geht um nichts Schlimmes, nur um einen Scheidungsprozess, wo ein Bekannter (der jetzt mehrere Wochen im Ausland ist) nicht aussagen will, aber moeglicherweise vorgeladen werden kann.

beta3
2009-01-02, 20:35:21
Hab hier was interessantes gefunden:



Zeuginnen und Zeugen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen die Aussage verweigern. Sie müssen sich beispielsweise nicht äußern zu

-Fragen, deren Beantwortung sie selbst oder ihre nahen Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung aussetzen würde,
-Fragen, deren Beantwortung ihnen oder ihren nahen Angehörigen einen unmittelbaren vermögensrechtlichen Nachteil bescheren würde,
...


http://www.help.gv.at/Content.Node/101/Seite.1010200.html#zeug

Dann dürfte ja jeder Familienangehöriger bei Scheidungen einfach die Aussage verweigern, ist dies wirklich korrekt?

beta3
2009-01-04, 16:44:01
keine Juristler unter uns?

caLi
2009-01-04, 21:03:31
Naja, schon, nur halt net österreichisches Recht ;-) (auch wenns eh größtenteils auf unserem basiert)

beta3
2009-01-04, 21:44:32
Naja, schon, nur halt net österreichisches Recht ;-) (auch wenns eh größtenteils auf unserem basiert)

Wie wird bei deutschem Recht vorgegangen? :P


p.s.:
RSa-Brief ist ein persönlich zu übergebener Brief (also mit Ausweiskontrolle durch Post, nur und wirklich nur fuer den Empfänger persoenlich zu uebergeben), z.b. Einberufungsbefehl, Klagen, Vorladungen, etc.

Marscel
2009-01-04, 21:47:44
Wie wird bei deutschem Recht vorgegangen? :P

http://dejure.org/gesetze/ZPO/383.html

Das und die folgenden, aber was da in Österreich zählt, weiß ich nicht.

Für die Österreicher, sieht irgendwie genauso aus: http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?QueryID=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40013450&Abfrage=Bundesnormen&Index=&Titel=Zivilprozessordnung&Gesetztesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsorgan=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=04.01.2009&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&WxeFunctionToken=56452e31-c09c-4060-83ce-59e10bf56495