Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückwirkende Krankschreibung
wüstenblume
2009-03-09, 12:49:52
Hallo ! Ich habe folgendes "Problem" ... Ich war letzte Woche von Sonntag bis Mittwoch im Krankenhaus. Wollte dann am Donnerstag Mittag zu meinem Hausarzt gehen dieser jedoch war krank und hatte nur am Morgen eine Vertretung bei sich in der Praxis. Am Freitag war seine Praxis nicht besetzt. Bei dem anderen Vertretungsarzt von meinem Arzt war ich vor einiger Zeit schonmal und da wollte ich dann am Freitag hin, dieser war aber im Urlaub und ist heute wieder da. Also wollte ich heute zu dem Arzt gehen . Meint ihr er würde mich von Donnerstag an rückwirkend Krankschreiben? Bzw. ist es erlaubt?
Liebe Grüße
Wüstenblume
Zwergi
2009-03-09, 20:40:55
Afaik gehen nur 3 tage rückwirkend. Ich weiß aber net, obs da net auch auf die Gegend ankommt bzw. ob das ein Gesetz ist oder so.
Wenn du im Krankenhaus warst, hast du doch einen Behandlungsvertrag unterschrieben und einen Entlassungsbericht bekommen. Du kannst bsplw. die wichtigen Daten, die den Arbeitgeber nix angehen schwärzen und ihm geben, damit er sieht, dass du krank warst. Beziehugsweise zum Krankenhaus gehen und dir eine Art Bestätigung holen für die Dauer des Aufenthalts. Geben Krankenhäuser eigentlich keine Krankmeldungen mehr raus?
Blackpitty
2009-03-09, 20:47:58
ich hatte letzte woche Grippe und ging erst am dienstag zum Arzt, er meinte dan, dass er nur einen Tag Rückwirkend schreiben kann und darf, somit ging der Montag noch mit dazu
der13big-l
2009-03-09, 21:38:34
mir sagen die ärzte immer die könen nicht rückwirkend schreiben, ich habe es sogar schon erlebt das ich nachmittags zum arzt gegangen bin und der mich erst für den nächsten tag krank schreiben wollte weil ich nicht frühs gekommen bin.
Würde mich also auch mal interessieren ob es da was gesetzliches gibt zu dem thema.
mfg
BIG-L
Annator
2009-03-09, 21:42:21
Auf die Schnelle:
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/RL_Arbeitsunfaehigkeit-2006-09-19.pdf
Noch nicht durchgeschaut.
*Edit*
Evtl. das hier:
1Der Vertragsarzt teilt der Krankenkasse auf Anforderung vollständig und in der Re-gel innerhalb von drei Werktagen weitere Informationen auf den vereinbarten Vordru-cken mit.
In der Regel klingt sehr schwammig. ;)
Schiller
2009-03-09, 21:43:22
Soweit ich weiß sind es nur 24h.
MarcWessels
2009-03-10, 01:59:19
Ich leide unter chronischer Migräne und so ein Anfall kann schonmal so heftig sein, dass ich erst ein paar Tage später zum Arzt kann. Wurde mehrmals Mittwochs rückwirkend ab Montag krankgeschrieben.
Panasonic
2009-03-10, 02:00:50
Bis drei Tage kann jeder Hausarzt rückwirkend einen AU ausstellen. Wenn er den Willen dazu hat.
XtraLarge
2009-03-10, 20:33:11
Sollte in dem Fall kein Problem darstellen, da man ja nachweisen kann, dass man tatsächlich im Krankenhaus war. Du warst im Krankenhaus und warst deswegen logischerweise Arbeitsunfähig.
Anders verhält es sich natürlich, wenn Lieschen Müller zum Arzt geht und sagt, dass sie letzte Woche nicht arbeiten war, weil sie "krank" war.
Da könnte ja jeder kommen...
Fritte
2009-03-10, 20:35:48
Ich leide unter chronischer Migräne und so ein Anfall kann schonmal so heftig sein, dass ich erst ein paar Tage später zum Arzt kann. Wurde mehrmals Mittwochs rückwirkend ab Montag krankgeschrieben.
Wozu? Musst du das deinem "Arbeitgeber" vorzeigen?
[dzp]Viper
2009-03-10, 20:59:04
Er DARF eigentlich Rückwirkend garkeine Krankschreibungen ausstellen.
Er KANN es aber machen... nur riskiert er damit seine Zulassung wenn er das Regelmäßig macht und das irgendwie rauskommt.
So hat es mir mein Arzt jedenfalls mal erklärt!
rotkäppchen
2009-03-10, 21:37:47
mein ex chef meinte immer max ein tag rückwirkend geht, aber er hatte auch schon paar mal bis zu 3 tagen rückwirkend gemacht.
MarcWessels
2009-03-10, 23:25:12
Ich leide unter chronischer Migräne und so ein Anfall kann schonmal so heftig sein, dass ich erst ein paar Tage später zum Arzt kann. Wurde mehrmals Mittwochs rückwirkend ab Montag krankgeschrieben.
Wozu? Musst du das deinem "Arbeitgeber" vorzeigen?Der ARGE, richtig.
Viper;7158392']Er DARF eigentlich Rückwirkend garkeine Krankschreibungen ausstellen.
Er KANN es aber machen... nur riskiert er damit seine Zulassung wenn er das Regelmäßig macht und das irgendwie rauskommt.
So hat es mir mein Arzt jedenfalls mal erklärt!Das kann ich mir nicht vorstellen, denn schließlich wird das Erstellungsdatum auf die Bescheinigung gedruckt.
Panasonic
2009-03-10, 23:33:15
Viper;7158392']Er DARF eigentlich Rückwirkend garkeine Krankschreibungen ausstellen.
Er KANN es aber machen... nur riskiert er damit seine Zulassung wenn er das Regelmäßig macht und das irgendwie rauskommt.
So hat es mir mein Arzt jedenfalls mal erklärt!
Das ist nicht richtig.
Heimatsuchender
2009-03-11, 00:06:43
Der ARGE, richtig.
Das kann ich mir nicht vorstellen, denn schließlich wird das Erstellungsdatum auf die Bescheinigung gedruckt.
Kurzes OT: Ich bin seit einiger Zeit krankgeschrieben. Meine Bescheinigungen sind zwar per Computer erstellt, aber die Daten hat mein Arzt per Kugelschreiber eingetragen. Ist das OK oder kann das Probleme geben?
tobife
MarcWessels
2009-03-11, 00:12:17
"Von" "bis", oder? "Ausgestellt am" ist immer gedruckt - anders kenne ich es zumindest nicht.
Heimatsuchender
2009-03-11, 00:22:00
"Von" "bis", oder? "Ausgestellt am" ist immer gedruckt - anders kenne ich es zumindest nicht.
Alles per Kugelschreiber.
tobife
ShadowXX
2009-03-11, 00:22:58
Viper;7158392']Er DARF eigentlich Rückwirkend garkeine Krankschreibungen ausstellen.
Er KANN es aber machen... nur riskiert er damit seine Zulassung wenn er das Regelmäßig macht und das irgendwie rauskommt.
So hat es mir mein Arzt jedenfalls mal erklärt!
Dann hat er dir was falsches erklärt oder weiß es selber tatsächlich nicht besser.
Natürlich kann ein Arzt rückwirkend Krankschreiben, AFAIR bis zu 3 Tage, wobei die meisten nur bis zu 2 Tagen machen.
Alles per Kugelschreiber.
tobife
Solange sein Stempel und seine Unterschrift drauf sind ist das alles völlig OK. Es gibt keine Vorschrift das das mit nem Drucker ausgefüllt werden muss.
Lord Wotan
2009-03-11, 00:27:30
Viper;7158392']Er DARF eigentlich Rückwirkend garkeine Krankschreibungen ausstellen.
Er KANN es aber machen... nur riskiert er damit seine Zulassung wenn er das Regelmäßig macht und das irgendwie rauskommt.
So hat es mir mein Arzt jedenfalls mal erklärt! Das kann nicht stimmen. Lt Arbeitsrecht, kann man 3 Tage ohne AU Bescheinigung Krank sein. Ab den vierten Tag braucht man dann eine. Und zwar rückwirkend für alle 4 Tage. Somit muss das gehen. Sonst war das Vertragsrecht ja falsch. Da ich aber immer am ersten Tag, zum Leidwesen meines Arbeitgebers, zum Arzt gehe. Kann ich nicht sagen, ob sich jeder Arzt an das Deutsche Arbeitsrecht hält.
Didi Bouzul
2009-03-11, 15:19:42
ich war gerade gestern (Dienstag) beim Arzt, um mich bis heute rückwirkend eine Woche krankschreiben zu lassen.
Eigentlich ein klassischer Fall - Donnerstag und Freitag zuhause geblieben, in der Hoffnung, am Montag wieder durchstarten zu können; am Sonntagabend immer noch stark am Husten inklusiver hoher Schleimproduktion. Ihr wisst schon, was ich meine: die schöne gelb-grünliche Soße ... (die Färbung ist übrigens ein Indikator für eine bakterielle Infektion).
Der Arzt meinte, dass er rückwirkend nur drei (Arbeits-)Tage krankschreiben könne, sonst mache er sich strafbar. Also Donnerstag, Freitag und Montag.
Man hat nunmal gesetzlich festgeschriebene Karenztage - wenn diese nicht ausreichen, muss auch rückwirkend eine Krankschreibung möglich sein. Wie sollte das denn anders funktionieren?
Lord Wotan
2009-03-12, 00:28:43
ich war gerade gestern (Dienstag) beim Arzt, um mich bis heute rückwirkend eine Woche krankschreiben zu lassen.
Eigentlich ein klassischer Fall - Donnerstag und Freitag zuhause geblieben, in der Hoffnung, am Montag wieder durchstarten zu können; am Sonntagabend immer noch stark am Husten inklusiver hoher Schleimproduktion. Ihr wisst schon, was ich meine: die schöne gelb-grünliche Soße ... (die Färbung ist übrigens ein Indikator für eine bakterielle Infektion).
Der Arzt meinte, dass er rückwirkend nur drei (Arbeits-)Tage krankschreiben könne, sonst mache er sich strafbar. Also Donnerstag, Freitag und Montag.
Man hat nunmal gesetzlich festgeschriebene Karenztage - wenn diese nicht ausreichen, muss auch rückwirkend eine Krankschreibung möglich sein. Wie sollte das denn anders funktionieren?
Ack
Genau das habe ich ja gesagt. Wenn man an vierten Tag zu Arzt geht. Bekommt man für diesen tag plus die 3 rückwirkenden Tage eine AU Bescheinigung . Und der dann noch vorlaufenden Tage. Also gilt 3 Tage ohne AU. Ab den vierten Tag mit AU für alle rückwirkenden Tage.
Davion
2009-03-14, 17:48:27
Das kann nicht stimmen. Lt Arbeitsrecht, kann man 3 Tage ohne AU Bescheinigung Krank sein.
Außer der Arbeitgeber verlangt explizit eine AU ab erstem Krankheitstag. Das kann er nämlich von einzelnen Mitarbeitern oder Mitarbeitergruppen verlangen.
Davion
2009-03-14, 17:50:04
ich war gerade gestern (Dienstag) beim Arzt, um mich bis heute rückwirkend eine Woche krankschreiben zu lassen.
Eigentlich ein klassischer Fall - Donnerstag und Freitag zuhause geblieben, in der Hoffnung, am Montag wieder durchstarten zu können; am Sonntagabend immer noch stark am Husten inklusiver hoher Schleimproduktion. Ihr wisst schon, was ich meine: die schöne gelb-grünliche Soße ... (die Färbung ist übrigens ein Indikator für eine bakterielle Infektion).
Der Arzt meinte, dass er rückwirkend nur drei (Arbeits-)Tage krankschreiben könne, sonst mache er sich strafbar. Also Donnerstag, Freitag und Montag.
Man hat nunmal gesetzlich festgeschriebene Karenztage - wenn diese nicht ausreichen, muss auch rückwirkend eine Krankschreibung möglich sein. Wie sollte das denn anders funktionieren?
Dafür gibt es Notfallpraxen und Krankenhäuser. Was meinst Du mit "gesetzlich festgeschriebenen Karenztagen"?
Lord Wotan
2009-03-14, 21:48:14
Außer der Arbeitgeber verlangt explizit eine AU ab erstem Krankheitstag. Das kann er nämlich von einzelnen Mitarbeitern oder Mitarbeitergruppen verlangen.
Ja auch das ist richtig. Das ändert aber nichts daran, das in Normalfall der Arzt eben 3 Tage rückwirkend Krankschreiben muss bei einer nach gewissenden Krankheit.
Lord Wotan
2009-03-14, 21:52:04
Dafür gibt es Notfallpraxen und Krankenhäuser. Solange der Arbeitgeber nicht mit zustimmung des Personalrates, für dich die Karenztage abschafft. Kann dich kein Mensch auf Erden dazu schwingen Notfallpraxen und Krankenhäuser zu besuchen. Denn genau dafür gibt es die 3 Tage Reglung.
Was meinst Du mit "gesetzlich festgeschriebenen Karenztagen"? Das man erst ab den 4 Tage eine Krankschreibung von Arzt braucht. Ohne dieser kann man 3 Tage so zur Hause bleiben bei Krankheit. Ist man länger Krank muss der Arzt rückwirkend Krankschreiben.
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