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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mann totgefahren, und dann freche sprüche.


MSABK
2009-03-09, 21:35:08
Habt ihr das (http://www.bild.de/BILD/news/2009/03/09/totraser/unfassbare-aussage-beim-prozess.html) schon gelesen?

Da muß ich einfach nur meinen Kopf schütteln.

user77
2009-03-09, 21:40:18
nur 3 jahre halft?

MSABK
2009-03-09, 21:42:14
nur 3 jahre halft?

Eltern haben Geld.

centurio81
2009-03-09, 21:42:17
Der muss wirklich in seiner eigenen Welt gelebt haben, fernab der Realität..:eek::|


Wie es so wahnsinnige menschen geben kann oder entstehen könne, da muss ich fast lachen weil es so wahnsinnig ist..
Der kann das ab.. hat es Bupp Bupp gemacht.. ich glaubs net..

Philipus II
2009-03-09, 21:43:05
Auch wenn ich sonst bei Fahrlässigkeit eher für milde Strafen bin (jeder kann Fehler machen), bin ich bei fehlender Einsicht und solchen Sprüchen für Sicherungsverwahrung. Der fährt sonst den nächsten tot...

Kladderadatsch
2009-03-09, 21:45:15
3 jahre haft? also da wäre vielleicht wirklich ein bisschen iranische justiz angebracht..

00-Schneider
2009-03-09, 22:00:21
3 jahre haft? also da wäre vielleicht wirklich ein bisschen iranische justiz angebracht..

Wir wollen es nicht übertrieben... :wink:

Wenn ich was zu sagen hätte: Führerscheinentzug auf Lebenszeit! :)

edit: Artikel gelesen, Todesstrafe.

clockwork
2009-03-09, 22:00:48
Das wäre wieder so ein Fall für meine "Sonderverwahrung" - ein G36 auf Feuerstoß. Oder in dem Falle noch viel besser, zur demonstration als Lebensechter Crashdummy mit 150!

JonSnow
2009-03-09, 22:04:06
Im Knast wird dem schon irgendwas widerfahren. Am Besten machts bei dem dann den ganzen Tag "bupp bupp" am Hintern.

Oid
2009-03-09, 22:05:09
Ich bin für Freispruch, weil er ganz offensichtlich unzurechnungsfähig ist!

deekey777
2009-03-09, 22:06:13
Die Bild-Leser sind da...

Wenn morgen die Schuldigen des Hauseinsturz von Köln zu Bewährungsstrafen von unter zwei Jahren verurteilt werden, was werdet ihr dann sagen?

MogWorf
2009-03-09, 22:06:30
Die Elite darf sich sowas nunmal erlauben :smile:

EDIT: Zum Glück holen die Eltern den über Netzwerke und gezielte Zuwendungen wieder raus!
Im schlechtesten Fall wird seine Strafe einfach auf 1 Jahr mit Bewährung gedrückt.
Es darf nicht sein, dass wohlhabende Menschen aufgrund von Neid und Missgunst weggesperrt werden.

Konami
2009-03-09, 22:07:12
Das war eindeutig vorsätzlich (egal ob alkoholisiert oder nicht), denn er ist ja 2x bewusst drübergefahren (+ die Sprüche danach). Das Gericht hat ihn aber für Fahrlässigkeit verurteilt. (3 Jahre Haft + 6 Monate Führerscheinentzug, lächerlich³).

Man kann nur hoffen, dass das Urteil in zweiter Instanz korrigiert wird.

@deekey: Kannst du mir erklären, was Patzigkeit beim Bau mit vorsätzlichem Töten zu tun hat?

00-Schneider
2009-03-09, 22:08:32
Die Bild-Leser sind da...

Wenn morgen die Schuldigen des Hauseinsturz von Köln zu Bewährungsstrafen von unter zwei Jahren verurteilt werden, was werdet ihr dann sagen?

Todesstrafe.

deekey777
2009-03-09, 22:15:00
Das war eindeutig vorsätzlich (egal ob alkoholisiert oder nicht), denn er ist ja 2x bewusst drübergefahren (+ die Sprüche danach). Das Gericht hat ihn aber für Fahrlässigkeit verurteilt. (3 Jahre Haft + 6 Monate Führerscheinentzug, lächerlich³).

Man kann nur hoffen, dass das Urteil in zweiter Instanz korrigiert wird.

@deekey: Kannst du mir erklären, was Patzigkeit beim Bau mit vorsätzlichem Töten zu tun hat?
Wo hat er ihn vorsätzlich getötet? Lies wenigstens die Meldung:
Der Staatsanwalt sprach von beispielloser Rohheit und Gefühlskälte, das Amtsgericht Norderstedt rügte das menschenverachtende Verhalten des Angeklagten. Urteil: drei Jahre Haft! Die geschmacklosen Sprüche verschärften die Strafe.

Das ist egal, was der Typ sagt (wurde ja ihm angelastet), es kommt nur darauf an, was während der Tat passiert ist. Wäre das Ganze vorsätzlich passiert, würde die Meldung ganz anders sein.

Lest lieber BildBlog.

Konami
2009-03-09, 22:17:13
Wo hat er ihn vorsätzlich getötet? Lies wenigstens die Meldung:


Das ist egal, was der Typ sagt (wurde ja ihm angelastet), es kommt nur darauf an, was während der Tat passiert ist. Wäre das Ganze vorsätzlich passiert, würde die Meldung ganz anders sein.

Lest lieber BildBlog.
Informier du dich bitte lieber besser. Andere Quellen zu finden ist nicht schwer, ich habs auch nicht ursprünglich von bild.de. :rolleyes:
http://news.google.de/news?pz=1&ned=de&hl=de&q=christian+l.

Es war Vorsatz.

SnAxX
2009-03-09, 22:21:33
von wegen 6 monate führerscheinsperre..

der wird um den führerschein zu bekommen mit sicherheit zum Idiotentest (MPU) gehen müssen...

füerscheinsperre auf lebenszeit halte ich persönlich für schwachsinn

RMC
2009-03-09, 22:24:35
Für mich klingt das, als macht er absichtlich einen auf Unzurechnungsfähig. Eigentlich sollte man so einem Menschen selber beibringen was es heißt, mit einem Auto einfach so mal über den Kopf zu fahren. Und dann noch zurückzusetzen.

Das traurige ist nur, der ist nach der Hälfte der Zeit wieder draußen und schmiert die ganze Justiz noch schön, dass er auch noch eine Sonderbehandlung bekommt.

Crow1985
2009-03-09, 22:27:51
Plötzlich wendete der Fahrer, kam zurück und fuhr dem Opfer noch mal über den Kopf – tot!

Imo Vorsatz.

Rooter
2009-03-09, 22:29:03
Jaja, hier drehen mal wieder alle voll am Rad... :crazy2:

Gutes Urteil.

Todesstrafe.
*close this shit please*

MfG
Rooter

deekey777
2009-03-09, 22:31:05
Informier du dich bitte lieber besser. Andere Quellen zu finden ist nicht schwer, ich habs auch nicht ursprünglich von bild.de. :rolleyes:
http://news.google.de/news?pz=1&ned=de&hl=de&q=christian+l.

Es war Vorsatz.
Boah...
Aus deinem Link: http://www.abendblatt.de/daten/2009/03/07/1076245.html

L. hatte zum Unfallzeitpunkt mindestens 1,11 Promille. Das Gericht folgte der Anklage, die auf fahrlässige Tötung, Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht lautete, blieb aber unter dem von der Staatsanwaltschaft gefordertem Strafmaß von drei Jahren und neun Monaten.

Wenn du mit Internet umgehen kannst, dann schaue bei Wiki, was "Vorsatz" ist und was "Fahrlässigkeit".

Spasstiger
2009-03-09, 22:34:27
Gibts für Mord normal nicht lebenslänglich? Ich sehe hier keine Fahrlässigkeit, sondern ganz klaren Vorsatz. Mit 1,1 Promille kann zumindest ich persönlich die Auswirkungen meiner Handlungen noch abschätzen und mir ist klar, dass es höchstwahrscheinlich tödlich endet, wenn ich einem Fußgänger nach einem Zusammenstoß noch extra über den Kopf fahre. 1,1 Promille sind kaum mehr als die früher gültige Grenze von 0,8 Promille. Und den 0,79-Promille-Fahrern hat man da volle Zurechnungsfähigkeit anerkannt.

ernesto.che
2009-03-09, 22:35:20
Also in einem Film würde ich Tränen lachen bei solchen Worten.
Im RL? So recht vorstellen kann ich mir nicht, das man so neben der Spur sein kann.

deekey777
2009-03-09, 22:36:23
Gibts für Mord normal nicht lebenslänglich? Ich sehe hier keine Fahrlässigkeit, sondern ganz klaren Vorsatz.
http://www.abendblatt.de/daten/2009/03/07/1076245.html
L. hatte in der Nacht zum 26. Januar 2008 auf der Hamburger Straße in Henstedt-Ulzburg den 29 Jahre alten Dzevad Johic, einen Lokführer der AKN, überfahren, den 395 PS starken Jaguar seiner Mutter gewendet und das Opfer nochmals überrollt. Johic starb wenige Sekunden nach dem ersten Zusammenprall.

Muahahaha:
Als der Todesfahrer im November 2008 betrunken randalierte und wegen seines aggressiven Verhaltens von der Polizei in die Psychiatrische Klinik nach Rickling gebracht wurde, folgten weitere Entgleisungen. "Wenn ihr hier Wild umfahrt, ist das nicht schlimm. Das ist doch genauso, als wenn ich mit meinem fast drei Tonnen schweren Jaguar einen Menschen überfahre. Der geht wie durch Butter." Ärgerlich sei nur, dass dabei das Auto beschädigt werde. Besser sei es, ein Kind zu überfahren, da gehe nichts kaputt. Das schilderte der Rettungssanitäter, der L. im Krankenwagen begleitete.
Aha.

Der Angeklagte aus wohlhabendem Haus war dem zweitägigen Verfahren teilnahmslos gefolgt. Erst im Schlusswort brach er sein Schweigen und sagte, dass er die Tat bedauere

Ja, die Bild-Zeitung schafft alles...

Konami
2009-03-09, 22:38:24
Boah...
Aus deinem Link: http://www.abendblatt.de/daten/2009/03/07/1076245.html


Wenn du mit Internet umgehen kannst, dann schaue bei Wiki, was "Vorsatz" ist und was "Fahrlässigkeit".
Ich weiß, dass die Anklage "fahrlässige" Tötung war. Hab ich auch schon geschrieben. Aber die Tat war Vorsatz. Und wie du siehst, bin ich mit dieser Ansicht auch nicht allein. ;)

Und deine Arroganz kannste in nen Schuhkarton packen, brauchen wa hier nisch.

Schön, dass er nach dem ersten Zusammenprall tot war. Aber der Täter wollte ja offenbar auf Nummer sicher gehen und ist deswegen extra nochmal drübergefahren. (y)

deekey777
2009-03-09, 22:44:03
Ich weiß, dass die Anklage "fahrlässige" Tötung war. Hab ich auch schon geschrieben. Aber die Tat war Vorsatz. Und wie du siehst, bin ich mit dieser Ansicht auch nicht allein. ;)

Und deine Arroganz kannste in nen Schuhkarton packen, brauchen wa hier nisch.

Schön, dass er nach dem ersten Zusammenprall tot war. Aber der Täter wollte ja offenbar auf Nummer sicher gehen und ist deswegen extra nochmal drübergefahren. (y)
Meine Arroganz?
Ich kann es einfach nicht fassen, dass es Leute gibt, die den Aussagen der Bild-Zeitung brav folgen.
Vorsatz? In deinem Google-Link steht doch ganz klar, dass das Opfer nach dem ersten Zusammenprall nach wenigen Sekunden verstarb: Wo ist hier der Vorsatz beim zweiten Überfahren? Man kann keine Leichen töten.
Der Typ war alkoholisiert und wurde in eine psychiatrische Klink eingewiesen, weil er Scheiße im Kopf hat und diese Scheiße der Welt geteilt hat.

Wenn du jetzt aber schreibst, dass die Fahrerflucht sowie Trunkenheitsfahrt vorsätzlich waren, reiße ich dir den Arsch auf. ;D

Spasstiger
2009-03-09, 22:47:22
Aber der Täter wollte ja offenbar auf Nummer sicher gehen und ist deswegen extra nochmal drübergefahren. (y)
Richtig, da ist ganz klar der Vorsatz erkennbar. Der Fahrer konnte ja nicht wissen, ob der am Boden liegende schon tot ist oder noch lebt. Das erste Überfahren kann man angesichts der hohen Geschwindigkeit und der leichten Trunkenheit noch als fahrlässig durchgehen lassen, aber das zweite Überfahren war doch mit voller Absicht. Ich zitiere mal das Abendblatt:
"Wenn ihr hier Wild umfahrt, ist das nicht schlimm. Das ist doch genauso, als wenn ich mit meinem fast drei Tonnen schweren Jaguar einen Menschen überfahre. Der geht wie durch Butter." Ärgerlich sei nur, dass dabei das Auto beschädigt werde. Besser sei es, ein Kind zu überfahren, da gehe nichts kaputt. Das schilderte der Rettungssanitäter, der L. im Krankenwagen begleitete.

Auf jeden Fall gehört der Typ für den Rest seines Lebens aus dem Verkehr gezogen. Er hat das Persönlichkeitsprofil eines psychopatischen Mörders auch wenn das Gericht auf Fahrlässigkeit entschieden hat.

Ich kann mir auch vorstellen, dass bei diesem Prozess Gutachter bestochen wurden, damit dem Täter kein Vorsatz in die Schuhe geschoben werden kann. Wie will man denn präzise feststellen, ob das Opfer beim ersten oder beim zweiten Drüberrollen starb? Da muss nur ein Gutachter daher kommen und sagen: "Ja, das Opfer starb 15 Sekunden vor dem zweiten Überrollen." und schon ist der Vorsatz vom Tisch (zumindest juristisch, der moralische Vorsatz bleibt bestehen).

Kladderadatsch
2009-03-09, 22:49:10
Vorsatz? In deinem Google-Link steht doch ganz klar, dass das Opfer nach dem ersten Zusammenprall nach wenigen Sekunden verstarb: Wo ist hier der Vorsatz beim zweiten Überfahren? Man kann keine Leichen töten.

du tust gerade so, als sei der typ vorm einlegen des rückwärtsganges ausgestiegen, um den tot zu diagnostizieren.
bild hin oder her, wenn der tatverlauf korrekt geschildert ist, brauchts keine populistische presse, um da (zu recht) unverständnis und wut zu wecken.

deekey777
2009-03-09, 22:50:57
Richtig, da ist ganz klar der Vorsatz erkennbar. Der Fahrer konnte ja nicht wissen, ob der am Boden liegende schon tot ist oder noch lebt. Das erste Überfahren kann man angesichts der hohen Geschwindigkeit und der leichten Trunkenheit noch als fahrlässig durchgehen lassen, aber das zweite Überfahren war doch mit voller Absicht.

Auf jeden Fall gehört der Typ für den Rest seines Lebens aus dem Verkehr gezogen. Er hat das Persönlichkeitsprofil eines Mörders auch wenn das Gericht auf Fahrlässigkeit entschieden hat.
http://www.abendblatt.de/daten/2009/03/07/1076245.html
Verteidiger Sebastian Knops versuchte, den Vorwurf der fahrlässigen Tötung zu entkräften. "Die Beweisaufnahme hat nicht eindeutig nachgewiesen, dass ein nüchterner Autofahrer, der mit normalem Tempo fährt, den Unfall hätte vermeiden können." Das sah das Gericht anders: "Unter normalen Umständen hätte ein Autofahrer ausreichend Zeit gehabt zu bremsen", sagte Leendertz. Allerdings habe L. nicht vorsätzlich gehandelt, als er den Leichnam ein zweites Mal überfuhr. Er habe schnell nach Hause zurückfahren wollen, um mehr Alkohol zu trinken und zu demonstrieren, dass er erst nach dem Unfall getrunken habe
So viel zur "Elite" und "Eltern haben Geld".
du tust gerade so, als sei der typ vorm einlegen des rückwärtsganges ausgestiegen, um den tot zu diagnostizieren.
bild hin oder her, wenn der tatverlauf korrekt geschildert ist, brauchts keine populistische presse, um da (zu recht) unverständnis und wut zu wecken.
Vielleicht sollte man einfach vernüftige Quellen lesen, bevor man sich eine Meinung bildet?

Konami
2009-03-09, 22:52:04
Meine Arroganz?
Ich kann es einfach nicht fassen, dass es Leute gibt, die den Aussagen der Bild-Zeitung brav folgen.
Die "Aussagen der Bild-Zeitung" sind mir scheißegal, ich seh den Bild-Link heute zum ersten Mal, die Story kannte ich schon vorher. Also reg dich ab. :|

Ansonsten: siehe Spasstiger. Und: Die Unfallstelle war wohl auch noch hell genug, dass er wahrscheinlich sogar beim ersten Mal hätte bremsen können, wenn er gewollt hätte.

"Er habe schnell nach Hause zurückfahren wollen, um mehr Alkohol zu trinken und zu demonstrieren, dass er erst nach dem Unfall getrunken habe"
Das ist ja wohl das Dümmste, was ich je gehört hab. X-D

"Ich habe meinen Link gelesen, du auch?" Jetzt ja. :)

deekey777
2009-03-09, 22:52:57
Die "Aussagen der Bild-Zeitung" sind mir scheißegal, ich seh den Bild-Link heute zum ersten Mal, die Story kannte ich schon vorher. Also reg dich ab. :|

Ansonsten: siehe Spasstiger. Und: Die Unfallstelle war wohl auch noch hell genug, dass er wahrscheinlich sogar beim ersten Mal hätte bremsen können, wenn er gewollt hätte.
Ich habe meinen Link gelesen, du auch?

mapkyc
2009-03-09, 23:00:00
[x]Pranger
Überlasst ihn doch der Öffentlichkeit.
Wenn ich so jemanden irgendwo sehe und wiedererkenne ... huiuiui...
Naja, die Sozialstunden wär's mir dann wert.

Womit wir wieder beim Thema "Straftäter öffentlich machen" wären.

Piffan
2009-03-09, 23:13:52
Angemessene Strafen:

An den Haaren aufhängen und langsam in siedendes Öl versenken.

Oder mit dem Sack so lange auf den Tisch schlagen, bis er klar ist im Koppe....


Alles klar? :wink:

Hier wird sich über einen Versager, vielleicht Psychopathen aufgeregt, und dabei werden Bestrafungen gefordert, die der Sacheirgendwie nicht gerecht werden.
Hey, am besten formieren und lynchen die Sau....

Man kann die Sache sehen wie man will, aber wenn die Justiz ein Exempel statuieren würde, weil der Typ reich ist, dann wären wir in einer Bananenrepublik. Recht muss Recht bleiben, ungeachtet der Beteiligten.

Grey
2009-03-09, 23:17:17
Da muß ich einfach nur meinen Kopf schütteln.

Muss ich auch immer wieder, wenn ich sehe dass tatsächlich Leute BILD lesen, verlinken und auf den Bauern-Stil hereinfallen.

Fail.

raschomon
2009-03-09, 23:21:01
Heilige Fresse!

Könnt Ihr bitte beim nächsten Mal gleich ins erste Posting reinschreiben, daß es zur "Bild" geht. Dem "Bild"-Schmierfink ist es doch tatsächlich nicht zu peinlich das Wort "menschenverachtend" in seinem Textchen unterzubringen. Das muß sich sich mal ganz in Ruhe durch die Gehirnwindungen sickern lassen. :eek: Kritik an "menschenverachtenden" Einlassungen des Angeklagten im Zentralorgan der Menschenverachtung.

Ganz unten dann ein Link zum "Nacktrodeln" im Harz und noch ne leckere Fotostrecke zum Thema "Flitzer" bei Sportveranstaltungen. Wohl bekomm's!

PS: Welcher Jaguar wiegt drei Tonnen?

Fritte
2009-03-09, 23:22:43
in Deutschland findet sich immer einer der für so ein ******** kämpft und argumentiert, nur die Opfer werden schnell vergessen!

Spasstiger
2009-03-09, 23:32:25
Übrigens hätte der Unfallfahrer noch fast eine weitere Person auf dem Gewissen gehabt. Eine 19-Jährige, die dem Opfer helfen wollte, wurde wohl auch noch fast von dem Bekloppten überfahren:
http://archiv.mopo.de/archiv/2009/20090305/hamburg/das_raetsel_um_den_doppelt_ueberfahrenen.html

Piffan
2009-03-09, 23:32:42
Die Ärzte in ihrem Titel "lasse reden" : Bild: Hass, Angst und Titten.....

Wie wahr! :tongue:

boxleitnerb
2009-03-09, 23:38:14
Ich schließe mich Spasstiger und Co an. Wer diesen Menschen nicht für lange Zeit hinter Gittern/in einer psychiatrischen Klinik sehen will, der ist imho nicht ganz richtig im Kopf. Mir ist scheißegal, ob er reich, arm, schwarz oder weiß ist, er hat einen Menschen UMGEBRACHT und seine Äusserungen lassen schließen, dass er

a) total irre im Kopp ist und weggesperrt gehört zu den Männern mit den weissen Kitteln

b) einfach ein menschenverachtender Drecksack ist, der lebenslang in den Knast gehört

Für Mord kann man lebenslänglich kriegen. Und imho war es Mord, siehe die Vorredner. Einen Menschen töten und sich so verhalten und dann drei Jahre, das ist einfach nur armselig. Was sind drei Jahre? Drei Jahre sind nix und die Worte des Täters lassen für die Zeit nach dem Knast nichts Gutes erahnen.

Panasonic
2009-03-09, 23:42:08
Hört sich für mich eher nach Psychiatrie an.

IVN
2009-03-09, 23:45:46
Auch wenn ich sonst bei Fahrlässigkeit eher für milde Strafen bin (jeder kann Fehler machen), bin ich bei fehlender Einsicht und solchen Sprüchen für Sicherungsverwahrung. Der fährt sonst den nächsten tot...
Hallo!? Welche Fahrlässigkeit?

Auf einer hell beleuchteten Straße lag Dzevad J. (29, Lokführer). Er war gestürzt! Der Drei-Tonnen-Jaguar überrollte ihn. Plötzlich wendete der Fahrer, kam zurück und fuhr dem Opfer noch mal über den Kopf – tot!

Das ist doch Vorsatz ---> Mord!

Mindestens 25 Jahre sollte es absitzen.

Korak
2009-03-09, 23:52:18
Da er scheinbar auch einige Zeit nach dem Unfall nicht begriffen hat was er getan hat und was es bedeutet jemanden zu töten, sollte er schon in psychatrische Behandlung inkl. Entzug der Fahrerlaubnis (zusätzlich zur Haftstrafe, das geht ja parallel).
Imo klingt aber der Grund warum er zurück fuhr nicht so wirklich glaubhaft. Irgendwie sieht es schon so aus, dass er absichtlich nochmal drüber gefahren ist, und sei es nur wegen dem tollen Geräusch. Es fährt doch niemand aus versehen zweimal über einen Menschen.
Aber ich hab weder mit ihm geredet noch bin ich Psychologe, also was weiss ich schon :>

deekey777
2009-03-09, 23:53:35
Hallo!? Welche Fahrlässigkeit?



Das ist doch Vorsatz ---> Mord!

Mindestens 25 Jahre sollte es absitzen.
Vielleicht solltest du nicht nur das erste Posting lesen und definitiv keinen Schwachsinn der Bild wiedergeben.

IVN
2009-03-09, 23:54:27
Meine Arroganz?
Ich kann es einfach nicht fassen, dass es Leute gibt, die den Aussagen der Bild-Zeitung brav folgen.
Vorsatz? In deinem Google-Link steht doch ganz klar, dass das Opfer nach dem ersten Zusammenprall nach wenigen Sekunden verstarb: Wo ist hier der Vorsatz beim zweiten Überfahren? Man kann keine Leichen töten.
Der Typ war alkoholisiert und wurde in eine psychiatrische Klink eingewiesen, weil er Scheiße im Kopf hat und diese Scheiße der Welt geteilt hat.

Wenn du jetzt aber schreibst, dass die Fahrerflucht sowie Trunkenheitsfahrt vorsätzlich waren, reiße ich dir den Arsch auf. ;D
OMG! Du bis echt nicht von dieser Welt. Der Mörder konnte ja nicht wissen das sein Opfer sofort tot war. Darauf deutet auch hin das er noch mal über den Mann gefahren ist. DAS IST VORSATZ!

Ice04
2009-03-09, 23:55:30
Woher nimmt der sich das Recht über das Leben anderer zu entscheiden?

Das ist einfach nur krank. Mit einer Bestrafung ist es bei dem nicht getan...

Gruß

deekey777
2009-03-10, 00:01:54
OMG! Du bis echt nicht von dieser Welt. Der Mörder konnte ja nicht wissen das er sofort tot war. Darauf deutet auch hin das er noch mal über den Mann gefahren ist. DAS IST VORSATZ!
Lass mich raten: Du warst Zeuge. Aber die blöden Richter und die Staatsanwaltschaft denken sich was aus...
Verteidiger Sebastian Knops versuchte, den Vorwurf der fahrlässigen Tötung zu entkräften. "Die Beweisaufnahme hat nicht eindeutig nachgewiesen, dass ein nüchterner Autofahrer, der mit normalem Tempo fährt, den Unfall hätte vermeiden können." Das sah das Gericht anders: "Unter normalen Umständen hätte ein Autofahrer ausreichend Zeit gehabt zu bremsen", sagte Leendertz. Allerdings habe L. nicht vorsätzlich gehandelt, als er den Leichnam ein zweites Mal überfuhr. Er habe schnell nach Hause zurückfahren wollen, um mehr Alkohol zu trinken und zu demonstrieren, dass er erst nach dem Unfall getrunken haben.

Woher nimmt der sich das Recht über das Leben anderer zu entscheiden?

Das ist einfach nur krank. Mit einer Bestrafung ist es bei dem nicht getan...

Gruß
Wo hat hier jemand über das Recht anderer entschieden? Es war ein fahrlässige Tötung, was in Deutschland bestimmt nicht zum ersten Mal passiert ist.
Nur sind hier einige blinde Bild-Leser, die widerlegten Aussagen der Bild ohne Weiteres hier wiedergeben und ihre Meinung darauf bilden.
Ich sag nur:
Bild:
Plötzlich wendete der Fahrer, kam zurück und fuhr dem Opfer noch mal über den Kopf – tot!

Tatsache:
Johic starb wenige Sekunden nach dem ersten Zusammenprall.

Spasstiger
2009-03-10, 00:06:49
Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete übrigens aufgrund der recht eindeutigen Beweislage auf vorsätzliche Tötung (Mord) und nicht auf fahrlässige Tötung. Erst der fleißige Rechtsverdreher des Angeklagten konnte die Beweise entkräften.

raschomon
2009-03-10, 00:10:30
Ich schließe mich Spasstiger und Co an. Wer diesen Menschen nicht für lange Zeit hinter Gittern/in einer psychiatrischen Klinik sehen will, der ist imho nicht ganz richtig im Kopf. Mir ist scheißegal, ob er reich, arm, schwarz oder weiß ist, er hat einen Menschen UMGEBRACHT und seine Äusserungen lassen schließen, dass er
...

Glaube ich Dir nicht. Genau darum geht es ja auch. Springer-"Journalisten" (ich persönlich bin ja der Meinung das sollte man immer in Anführung setzen, so wie früher die "DDR" in den Blättern des ASV stets ihre Tüttelchen hatte.) wissen schon wie man gezielt Ressentiments weckt, wie man die Angehörigen unterschiedlicher sozialer Gruppen oder Schichten gegeneinander ausspielt, kurz: wie man Quote/Auflage/Reichweite macht. Das Verbrechen hat ja durchaus etwas Bizarres, aber das reicht für sich genommen noch nicht aus für den "Skandal", das Wecken urwüchsiger Emotionen, das Herauskitzeln von "gesundem" (?) Volksempfinden. Dazu bedarf es noch einer zusätzlichen, besonderen Zutat, und in diesem Fall ist das eben die Herkunft des Täters aus dem gehobenen Besitzbürgertum (wenn man den entsprechenden "Informationen" überhaupt Glauben schenken darf). Todesstrafe? Nicht mit mir, sollte ich es mir allerdings irgendwann anders überlegen, dann steht das ASV-Gesockse ganz oben auf der To-do-List: Friede, Döpfner, Diekmann, Wagner, ...

Popeljoe
2009-03-10, 00:10:38
Also zur Justiz fallen mir viele Sachen ein, aber Gerechtigkeit ist definitiv mittlerweile kaufbar!
Wenn selbst BGH Präsidenten öffentlich Urteile verurteilen...
Aus dem privaten Kreis kenne ich u.a. einen Fall, in dem ein Junge aus begütertem Haus Betonplatten auf die U Bahnschienen legte und wegen guter Sozialprognose nichtmal vorbestraft war (obwohl breits über 16). Mach das mal als Normalo, da hast du deine Vorstrafe aber sicher!

Was ich mich frage ist: wieso wendet der Typ überhaupt?
Wenn man besoffen ist, reagiert man langsam, aber wenn man mitbekommt, dass man Jemanden überfahren hat, dann bremst man und steigt aus um zu schauen.
Aber man wendet doch nicht und fährt dann nochmal drüber.
Mit 1,1 Promille ist zwar gut angesoffen, aber doch nicht völlig weg.

deekey777
2009-03-10, 00:10:50
Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete übrigens aufgrund der recht eindeutigen Beweislage auf vorsätzliche Tötung (Mord) und nicht auf fahrlässige Tötung. Erst der fleißige Rechtsverdreher des Angeklagten konnte die Beweise entkräften.
Mord ist Mord und (vorsätzliche) Tötung bzw. Totschlag ist Totschlag. Wir sind hier nicht in den USA.

Trotzdem: Quelle?

Lyka
2009-03-10, 00:13:41
daß er beim Zurückfahren dem leblosen Körper nicht ausgewichen ist, weisst auf Vorsatz hin.
Denn er hat ja den Entschluß treffen können, mehr zu trinken.

Ich bin für Psychatrie, bin aber auch der Meinung, daß er mit genug Geld in der Hinterhand noch immer genug Schaden anrichten kann.

erfundenes Beispiel^^: 12 Monkeys

IVN
2009-03-10, 00:18:53
Lass mich raten: Du warst Zeuge. Aber die blöden Richter und die Staatsanwaltschaft denken sich was aus...

Nein, die Richter sind gar nicht blöd, nur unglaublich korrupt.

Nur sind hier einige blinde Bild-Leser, die widerlegten Aussagen der Bild ohne Weiteres hier wiedergeben und ihre Meinung darauf bilden.
Ich sag nur:
Bild:

Tatsache:
OK, hat er den Mann ein 2. mal überfahren oder nicht? :rolleyes:

Und was er da als Grund für das "2. mal" angibt ist völlig irrelevant. Man kann mit ein wenig gesundem Menschenverstand anhand seiner anderen Aussagen schon nachvollziehen was der wahre Grund war - ganz zu schweigen davon das seine Ausrede ihn noch ZUSÄTZLICH belasten sollte!

Er habe schnell nach Hause zurückfahren wollen, um mehr Alkohol zu trinken und zu demonstrieren, dass er erst nach dem Unfall getrunken habe

Ich frage mich aber wie es mit deinem Verständnis von Gerechtigkeit aussieht, wenn du nach all seinen Aussagen (die seine Motivation gut offenlegen) die 3 Jahre für genug und als korrekt empfindest. Wieviel (oder besser gesagt, wiewenig) ist in deinen Augen ein Menschenleben wert?

P.S. Ich frage mich auch was in PoWi los wäre, wäre der Mörder ein Ausländer gewesen... :rolleyes:

Brrrr, ein furchterregender Gedanke.

deekey777
2009-03-10, 00:19:57
Nein, die Richter sind gar nicht blöd, nur unglaublich korrupt.

OK, hat er den Mann ein 2. mal überfahren oder nicht? :rolleyes:

Und was er da als Grund für das "2. mal" angibt ist völlig irrelevant. Man kann mit ein wenig gesundem Menschenverstand anhand seiner anderen Aussagen schon nachvollziehen was der wahre Grund war - ganz zu schweigen davon das seine Ausrede ihn noch ZUSÄTZLICH belasten sollte!



Ich frage mich aber wie es mit deinem Verständnis von Gerechtigkeit aussieht, wenn du nach all seinen Aussagen (die seine Motivation gut offenlegen) die 3 Jahre für genug und als korrekt empfindest. Wieviel (oder besser gesagt, wiewenig) ist in deinen Augen ein Menschenleben wert?

P.S. Ich frage mich auch was in PoWi los wäre, wäre der Mörder ein Ausländer gewesen... :rolleyes:

Brrrr, ein furchterregender Gedanke.
Warst du Zeuge oder nicht?

Echt eine lustige Diskussion: Hier bin ich der Böse, weil mich daran halte, was die Richter festgestellt haben und nicht erfinde. In diesem Thread war ich der Böse, weil ich erklärt habe, dass der Autofahrer keine Kinder anfahren darf, selbst wenn er "unschuldig" ist. (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=417185)

IVN
2009-03-10, 00:23:03
Warst du Zeuge oder nicht?
Antworte auf meine Fragen, dann werde ich auf deine...


...weil mich daran halte, was die Richter festgestellt haben...

Und wie wir alle wissen, können Richter nie danebenliegen?

Spasstiger
2009-03-10, 00:24:17
Trotzdem: Quelle?

Die Staatsanwaltschaft beantragte, den Prozess vor dem Landgericht zu verhandeln. Laut Sprecher Uwe Wick liegt „inzwischen ein hinreichender Tatverdacht für ein vorsätzliches Delikt vor“. In diesem Fall würde der maximale Strafrahmen am Amtsgericht von vier Jahren nicht ausreichen.

http://www.bild.de/BILD/hamburg/aktuell/2008/12/11/autounfall/mordwaffe-jaguar.html

Panasonic
2009-03-10, 00:26:25
Vorsatz hielt ich bisher eigentlich auf für gegeben, immerhin kannte der Täter sogar sein Opfer und eine Frau gab es als gemeinsame Verbindung...

_DrillSarge]I[
2009-03-10, 00:28:33
das hier ist eindeutig tötung mit direktem vorsatz ("ich fahr nochmal drüber") und nicht "nur" fahrlässige tötung. das strafmaß ist absolut unangemessen niedrig.

IVN
2009-03-10, 00:32:24
I[;7156378']das hier ist eindeutig tötung mit direktem vorsatz ("ich fahr nochmal drüber") und nicht "nur" fahrlässige tötung. das strafmaß ist absolut unangemessen niedrig.

Neeeiiiin, sag das bloß nicht, sonst wirst du sofort als "blöder Bildleser" betitelt...

deekey777
2009-03-10, 00:34:49
http://www.bild.de/BILD/hamburg/aktuell/2008/12/11/autounfall/mordwaffe-jaguar.html
Vielen Dank.
Los geht's:
Nach einer Rangelei liegt J. auf der Straße, wird überrollt, sein Rad später 100 Meter entfernt gefunden.

Bestätigt ist die Identität des Schlägers nicht. Klarheit erhofft sich die Staatsanwaltschaft von Zeugenaussagen. So soll eine junge Frau das Unfassbare verfolgt haben:

Nach 170 Metern wendet Christian L. die Limousine, gibt Gas und fährt dem zu diesem Zeitpunkt schon toten Opfer ein zweites Mal über den Kopf!
Zur Erinnerung:
http://www.bild.de/BILD/news/2009/03/09/totraser/unfassbare-aussage-beim-prozess.html
Der Drei-Tonnen-Jaguar überrollte ihn. Plötzlich wendete der Fahrer, kam zurück und fuhr dem Opfer noch mal über den Kopf – tot!
Die Bild hat also gelogen, obwohl es bekannt war, dass das Opfer beim zweiten Überrollen schon tot war.
Die Staatsanwaltschaft beantragte, den Prozess vor dem Landgericht zu verhandeln. Laut Sprecher Uwe Wick liegt „inzwischen ein hinreichender Tatverdacht für ein vorsätzliches Delikt vor“.
Inzwischen? Wie jetzt: Die StA erhebt eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung, obwohl sie hinreichenden Verdacht hatte, dass es ein vorsätzliches Delikt war? Das ist Schwachsinn.
In diesem Fall würde der maximale Strafrahmen am Amtsgericht von vier Jahren nicht ausreichen.
Schwachsinn. Siehe GVG. (http://www.bundesrecht.juris.de/gvg/__74.html)
MORDWAFFE JAGUAR?
Muahahahaha
Und hier wohl die eigentliche Wahrheit:
Wick hält sich bedeckt: „Es hat im November einen Vorfall mit dem Angeklagten gegeben.“ Anfang nächster Woche fällt die Entscheidung, ob das Landgericht in Kiel den Fall übernimmt. Totraser L. sitzt in Untersuchungshaft, nachdem er gegen Auflagen verstoßen hat. Es besteht Fluchtgefahr.
Die Entscheidung war: Die StA erhebt eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

_DrillSarge]I[
2009-03-10, 00:40:39
übrigens:
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.


§212 stgb
nix mit 4 jahren o.ä.

IVN
2009-03-10, 00:47:35
Nein, es ist kein Schwachsinn.

Man sollte annehmen, das wenn man nach 170m wendet, genug Zeit hat um das liegende Opfer auszuweichen. Besonders wenn man in Betracht zieht, das der Fahrer betrunken war, und nicht neben dem Opfer stand, sonder in seinem Auto saß - in solch einer Situation kann man nicht annehmen das der am Boden liegende Mann tot ist, und deswegen versucht ein nicht vorsätzlich handelnder, hypothetischer Fahrer, auszuweichen, um den nicht als tot Identifizierten, nicht zu töten. Da der Kerl, in unserem konkreten Fall, noch einmal drüberfährt, bedeutet das nichts anderes als Vorsatz.

deekey777
2009-03-10, 00:48:13
I[;7156398']übrigens:

§212 stgb
nix mit 4 jahren o.ä.
Jein, das GVG sagt ganz klar, dass bei Totschlag und Mord das LG zuständig ist.

Ich sag nur: http://www.bildblog.de/4029/bild-verwechselt-bibel-mit-grundgesetz/
Wie gesagt: Lest BildBlog.
Nein, es ist kein Schwachsinn.

Man sollte annehmen, das wenn man nach 170 wendet, genug Zeit hat um das liegende Opfer auszuweichen. Besonders wenn man in Betracht zieht, das der Fahrer betrunken war, und nicht neben dem Opfer stand, sonder in seinem Auto saß - in solch einer Situation kann man nicht annehmen das der am Boden liegende Mann tot ist, und deswegen versucht ein nicht vorsetzlich handlender, hypothetischer Fahrer, auszuweichen, um den nicht als tot Identifizierten, nicht zu töten. Da der Kerl, in unserem konkreten Fall, noch einmal drüberfährt, bedeutet das nichts anderes als Vorsatz.
Du hast Recht: Wozu die juristische Ausbildung? Referendarzeit? Gutachten? Wen interessieren da die Beweise?
Das ist wie in "Last Action Hero", als der Junge auf ein Haus zeigt und sagt, dass die bösen Jungs dadrin sind, und Schwarzenegger darauf dem Jungen seine Marke gibt.

Nur so eine IDee: Der Typ überfährt sein Opfer. Es wurde festgestellt, dass dies fahrlässig war. Er wendet und überfährt das schon tote Opfer nochmal. Nur so ein Gedanke: Er hat gewendet. Er überfuhr den Körper nur deswegen, weil er eben auf der Straße lag. Nicht mehr und nicht weniger.
Warum hätte er den Typen überhaupt nochmal überfahren sollen? Um Spuren zu verwischen? Macht keinen Sinn. Um auf die Nummer sicher zu gehen? Macht auch keinen Sinn, denn sonst wäre das erste Überholen nicht fahrlässig. Um auch die helfende junge Frau zu erwischen? Auch dafür gibt es keine Anhaltspunkte.

_DrillSarge]I[
2009-03-10, 00:51:41
Ich sag nur: http://www.bildblog.de/4029/bild-verwechselt-bibel-mit-grundgesetz/
Wie gesagt: Lest BildBlog.
ich lese nie bild, darum "brauch" ich bildblog auch nicht (ausser um noch mehr über bild abzulachen). :D

Jein, das GVG sagt ganz klar, dass bei Totschlag und Mord das LG zuständig ist.
:confused: und?

deekey777
2009-03-10, 00:58:50
I[;7156415']ich lese nie bild, darum "brauch" ich bildblog auch nicht (ausser um noch mehr über bild abzulachen). :D


:confused: und?
Das heißt, dass die Bild sich malwieder was ausgedacht hat (wie das Schrwören auf die Bibel).

IVN
2009-03-10, 01:16:29
Du hast Recht: Wozu die juristische Ausbildung? Referendarzeit? Gutachten? Wen interessieren da die Beweise?
Das ist wie in "Last Action Hero", als der Junge auf ein Haus zeigt und sagt, dass die bösen Jungs dadrin sind, und Schwarzenegger darauf dem Jungen seine Marke gibt.

Du verstehst es echt nicht?

Ich bin aus Serbien, ich hab die Milosevic-Zeit erlebt - die Korruption und vieles mehr. Diese Dinge kommen langsam aber sicher auch nach Dland.

Es ist absolut egal welche Ausbildung man hat, wenn man kein gerechtes Urteil fällen will, nutzen die ganzen "Referendarzeiten, Gutachten, Beweise" garnichts!

Aber ich sehe schon langsam ein, du bist auch einer dieser naiven Deutschen, die immer noch in einer ausgedachten Welt leben, wo der Staat nie falsch liegen, geschweige denn korrupt sein kann. :rolleyes:


Nur so eine IDee: Der Typ überfährt sein Opfer. Es wurde festgestellt, dass dies fahrlässig war. Er wendet und überfährt das schon tote Opfer nochmal. Nur so ein Gedanke: Er hat gewendet. Er überfuhr den Körper nur deswegen, weil er eben auf der Straße lag. WIESO!? Deiner Quelle nach, hatte er 170m um auszuweichen! Da kann man einfach nicht, wie beim ersten mal, sagen "Upps, habsch nischt aufgepasst/meine Konzentration ließ nach."Nicht mehr und nicht weniger.
Um auf die Nummer sicher zu gehen? Macht auch keinen Sinn, denn sonst wäre das erste Überholen nicht fahrlässig.????? OMG, was für eine Logik ist das denn? Du zitiers das Urteil/Feststellung des Gerichtes, als sei es eine "Aufnahme der Wahrheit selbst". Die depparte Rückkonstruktion des Tathergangs geht einfach nicht. Nur weil das 2. mal Vorsatz war, heißt das noch lange nicht, dass das 1. nicht fahrlässig war. Für dich mal: Vorsatz heißt nicht "geplant" sondern "gewollt".

deekey777
2009-03-10, 01:19:53
Du verstehst es echt nicht?

Ich bin aus Serbien, ich hab die Milosevic-Zeit erlebt - die Korruption und vieles mehr. Diese Dinge kommen langsam aber sicher auch nach Dland.

Es ist absolut egal welche Ausbildung man hat, wenn man kein gerechtes Urteil fällen will, nutzen die ganzen "Referendarzeiten, Gutachten, Beweise" garnichts!

Aber ich sehe schon langsam ein, du bist auch einer dieser naiven Deutschen, die immer noch in einer ausgedachten Welt leben, wo der Staat nie falsch liegen, geschweige denn korrupt sein kann. :rolleyes:
Du gibt absoluten Unsinn von dir, eine Diskussion ist mit dir somit unmöglich.

Und du hast wirklich null Ahnung.

IVN
2009-03-10, 01:22:51
Du gibt absoluten Unsinn von dir, eine Diskussion ist mit dir somit unmöglich.

Und du hast wirklich null Ahnung.
Mit dir machts auch keinen Spass. Ständig hört man da nur "es kann nicht sein, weils nicht sein darf."

deekey777
2009-03-10, 02:51:03
Vorsatz hielt ich bisher eigentlich auf für gegeben, immerhin kannte der Täter sogar sein Opfer und eine Frau gab es als gemeinsame Verbindung...
Ähm, nein?
http://www.bild.de/BILD/hamburg/aktuell/2008/12/11/autounfall/mordwaffe-jaguar.html
Sicher ist: Zur Zeit der Tragödie ist der AKN-Lokführer mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit in Kaltenkirchen. Laut Staatsanwaltschaft gerät er dabei in einen Streit. Angeblich mit einem Jugendlichen, der nach einem Krach mit seiner Freundin durch die Stadt zieht. Nach einer Rangelei liegt J. auf der Straße, wird überrollt, sein Rad später 100 Meter entfernt gefunden.

Bestätigt ist die Identität des Schlägers nicht. Klarheit erhofft sich die Staatsanwaltschaft von Zeugenaussagen.
Das Opfer liegt auf der Straße. Warum liegt es auf der STraße, interessiert es keinen.
Der Täter (der nichts mit dem Opfer zu tun hatte!) fährt alkoholisiert und überfährt das Opfer, das nach wenigen Sekunden an den Verletzungen stirbt.

http://www.abendblatt.de/daten/2009/03/07/1076245.html
Verteidiger Sebastian Knops versuchte, den Vorwurf der fahrlässigen Tötung zu entkräften. "Die Beweisaufnahme hat nicht eindeutig nachgewiesen, dass ein nüchterner Autofahrer, der mit normalem Tempo fährt, den Unfall hätte vermeiden können." Das sah das Gericht anders: "Unter normalen Umständen hätte ein Autofahrer ausreichend Zeit gehabt zu bremsen", sagte Leendertz
Fahrlässige Tötung, null Vorsatz.
Der Täter wendet nach 170 m und fährt nochmal über das schon tote Opfer, das weiterhin auf der Straße liegt.
Ähm, jetzt wird's lustig: Ihr geht vom Vorsatz aus. Danach dachte sich der Typ: "Hey, der lebt noch, jetzt gebe ich ihm den Rest!" Aber in Wirklichkeit ist er schon tot, eine Leiche, eine Sache, ein lebloser Gegenstand. Eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht, also reduziert sich das Vergehen auf einen versuchten Totschlag (denn er wollte ja eurer Meinung nach einen Menschen töten oder seinen Tod billigend in Kauf nehmen bzw. ihm dieser gleichgültig war).
...
Was ich mich frage ist: wieso wendet der Typ überhaupt?
Wenn man besoffen ist, reagiert man langsam, aber wenn man mitbekommt, dass man Jemanden überfahren hat, dann bremst man und steigt aus um zu schauen.
Aber man wendet doch nicht und fährt dann nochmal drüber.
Mit 1,1 Promille ist zwar gut angesoffen, aber doch nicht völlig weg.
Wenn er bloß eine Fahrerflucht begehen wollte, dann wäre er weitergefahren. Wollte er aber nicht, er wollte sich besaufen. Ergo wollte er nach Hause und überfuhr dabei den toten Körper.
Da er scheinbar anscheinend auch einige Zeit nach dem Unfall nicht begriffen hat, was er getan hat und was es bedeutet jemanden zu töten, sollte er schon in psychatrische Behandlung inkl. Entzug der Fahrerlaubnis (zusätzlich zur Haftstrafe, das geht ja parallel).
Imo klingt aber der Grund warum er zurück fuhr nicht so wirklich glaubhaft. Irgendwie sieht es schon so aus, dass er absichtlich nochmal drüber gefahren ist, und sei es nur wegen dem tollen Geräusch. Es fährt doch niemand aus versehen zweimal über einen Menschen.
Aber ich hab weder mit ihm geredet noch bin ich Psychologe, also was weiss ich schon :>
Wenn der Körper immernoch da liegt, warum sollte er ausweichen? Er hat schon begriffen, was er getan hat (er hätte sonst nicht gewendet, um sich zu besaufen), nur ergeben seine Handlungen nicht viel Sinn. Sich besaufen hätte er auch an der Tanke können, aber er fährt nach Hause, um sich so schnell wie möglich zu betrinken. Vielleicht gab es in der Nähe keine Tanke oder kam einfach nicht auf die Idee.
Und nochmal:
Zu Polizeibeamten hatte er gesagt: "Das war doch ein fetter Kerl, der hätte das abkönnen müssen." Er zahle 600 Euro für die Versicherung im Jahr, dafür könne er jemanden überfahren.
Hoppla! Wie kann jemand, der einen Menschen vorsätzlich überfahren haben soll, später sagen, dass der Überfahrene daran eigentlich gar nicht sterben könne?
Oder meint er, dass er davon nur beim ersten Überfahren davon ausging?
Egal, wie ihr das hinbiegt, das zweite Überrollen war kein vorsätzliches Delikt.

Panasonic
2009-03-10, 03:02:51
Ähm, nein?
Ich meine mich zu erinnern, dass Opfer und Täter sich über eine Frau kannten, weshalb tatsächlich am Anfang auch Mord in Betracht kam. Stand afaik so mal im ABendblatt.

_DrillSarge]I[
2009-03-10, 05:30:25
Ähm, jetzt wird's lustig: Ihr geht vom Vorsatz aus. Danach dachte sich der Typ: "Hey, der lebt noch, jetzt gebe ich ihm den Rest!" Aber in Wirklichkeit ist er schon tot, eine Leiche, eine Sache, ein lebloser Gegenstand. Eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht, also reduziert sich das Vergehen auf einen versuchten Totschlag (denn er wollte ja eurer Meinung nach einen Menschen töten oder seinen Tod billigend in Kauf nehmen bzw. ihm dieser gleichgültig war).
das ist vollkommen unerheblich. er tut es wissentlich (drüberfahren -> tot), er hat Verwirklichungswille.

Absicht (direkter Vorsatz ersten Grades)
Wenn Straftat letztes Handlungsziel und entscheidender Beweggrund des Handelns ist. Es kommt dem Täter auf den Erfolg an.

Eventualvorsatz
Täter sieht Verwirklichung des TB als möglich voraus, nimmt sie in Kauf. Erfolg mögliche Begleiterscheinung („na wenn schon“).

das wichtigste: egal, welche vorsatzart vorliegt, alles wird gleich behandelt, als vorsätzlich

Dead Man
2009-03-10, 09:07:33
Hoppla! Wie kann jemand, der einen Menschen vorsätzlich überfahren haben soll, später sagen, dass der Überfahrene daran eigentlich gar nicht sterben könne?
Oder meint er, dass er davon nur beim ersten Überfahren davon ausging?
Egal, wie ihr das hinbiegt, das zweite Überrollen war kein vorsätzliches Delikt.

Deekey777 ich hab den Eindruck, dass Du hier krampfhaft versuchst Deine Meinung aufrecht zu erhalten. Zum einen plädiertst Du auf Fahrlässigkeit, da das Opfer schon beim ersten Überfahren tot gewesen sein soll und implizierst dabei, dass der Fahrer sich da zu 100% sicher gewesen ist, dass ein 2. Überrollen also keine Rolle mehr spielte. Zum anderen zitierst Du den Fahrer, der meinte, der fette Sack hätte das Überrollen abkönnen müssen. Was also heißt, dass der Fahrer sich keineswegs sicher sein konnte, das Opfer beim 1. mal getötet zu haben.

Egal wie, er ist ein 2. mal über den Körper gefahren, ohne wissen zu können, ob er ihn schon beim ersten mal versehentlich getötet hat. Dafür hätte er aussteigen müssen. Jeder andere Mensch wäre wohl in die andere Richtung davon gefahren, wenn man davon ausgeht, dass sich im Kopf der Gedanke festgesetzt hat, sich jetzt besaufen zu müssen. Wobei ich das für ziemlich konstruiert halte.

MfG Dead Man

Spasstiger
2009-03-10, 09:15:43
Ich frage mich auch, was der Täter beim Zurückfahren auf der Gegenspur verloren hat.

Cyphermaster
2009-03-10, 11:31:04
Ich sehe das genauso. Das erste Überrollen mag noch als Fahrlässigkeit durchgehen wegen überhöhter Geschwindigkeit und Alkohol - aber wer nach einem wahrgenommenen Unfall, bei dem auch noch ein Mensch beteiligt ist, nicht anhält oder zumindest per Weiterfahren flüchtet, sondern aktiv wendet, um nochmal exakt die Unfallstelle zu überqueren, macht das weder im Affekt, noch aus Versehen.
Ob er nun den Vorsatz hatte, eine Leiche zu überrollen (Gibts da nicht sowas wie Leichenschändung/Störung der Totenruhe?), oder einen eventuell noch lebenden Menschen, tut für die Frage Vorsatz ja oder nein nichts zur Sache, imo. Die Frage ist: Hat er sich bewußt entschieden, zurückzufahren, oder war das ein Versehen?

Alleine der Satz mit dem "der hätte das doch abkönnen müssen" sagt ja aus, daß er bewußt davon ausging, daß das Opfer 1. nach dem ersten Überrollen noch gelebt hat und 2. er billigend in Kauf nahm, das Opfer nochmals zu Überrollen, statt einen anderen Rückweg zu nehmen (Eventualvorsatz). Wenn sich dieses Verhaltensmuster durch Zeugenaussagen oder andere Indizien belegen ließe, und man ihm keine psychische Störung attestiert, wäre er imo in jedem Fall wegen fahrlässiger Tötung und Fahrerflucht in schwerem Fall (wegen dem zweiten Überrollen) dran. Wenn man ihm zusätzlich auch nicht anrechnen würde, daß er wegen des Alkohols in diesem Moment nicht einschätzen konnte, wie schwer Verletzungen durch das Überrollen mit einem 3-Tonnen-Fahrzeug sind, vielleicht sogar wegen Mordes - denn dann hätte er definitiv gewußt, daß mehrfaches Überrollen eines Menschen durch ein schweres Fahrzeug zu dessen Tod führt, und es trotzdem getan. Und ich denke, dazu und zu 1,1 Promille kann sich fast jeder hier selber was denken...




Was die Sprüche des Fahrers angeht, gibts noch ne Möglichkeit, warum sowas kommt: Sein Verteidiger hat ihm vielleicht deutlich gesagt, daß er ohne festgestellte Psycho-Macke wohl wegen dem möglicherweise belegbaren Vorsatz beim 2. Mal als kaltblütiger Mörder auf die Anklagebank wandern könnte - und daß es in der Psychiatrie nicht nur wesentlich angenehmer ist ("Hey, Promibübchen - schönen Hintern hast du. Wieviel ist der dir und deinen Eltern denn wert...?") , sondern man auch eher die Chance hat, wieder rauszukommen, als nach ~25 Jahren. Grade, wenn die Eltern Geld haben, und man auf verschiedenen Parties in Schicki-Micki-Kreisen zufällig mal mit verschiedenen Professoren in Gutachter-Funktion Lachshäppchen verknuspert...

deekey777
2009-03-10, 11:34:41
Irgendwie habe ich wirklich keine Lust weiterzumachen. Es bringt einfach nichts, darum empfehle ich jedem folgende Links anzuschauen:
error in persona vel in obiecto (http://de.wikipedia.org/wiki/Error_in_persona)
Aberratio ictus (http://de.wikipedia.org/wiki/Aberratio_ictus)
Erst dann macht es Sinn, eine Diskussion weiterzuführen.

Popeljoe
2009-03-10, 11:57:39
Wenn er bloß eine Fahrerflucht begehen wollte, dann wäre er weitergefahren. Wollte er aber nicht, er wollte sich besaufen. Ergo wollte er nach Hause und überfuhr dabei den toten Körper.
Wie soll er gewußt haben, dass der Mann tot war?
Selbst mit 1,1 Promille kriegst du noch mit, dass du Jemanden überfahren hast!
So besoffen ist man mit 1.1 im Blut nicht.
Ich denke, dass man einen auf der Strasse liegenden Körper wahrnimmt, auch mit 1.1 Promille. Wieso hat der Angeklagte diesen Körper dann zweimal nicht gesehen und beim ersten Mal ja anscheinend nicht einmal wahrgenommen, dass er über ihn rübergfahren ist?
Wieso kann er aber beschreiben, wie es sich angehört hat, als er drübergefahren ist?
Will er es beim ersten MAl nicht wahrgenommen haben, aber beim zweiten Mal schon?!
Wieso fällt dem Fahrer 170 Meter nachdem er Jemanden überfahren hat ein, dass er jetzt schnell nach Hause muss um sich noch mehr zu besaufen?
Zufall?!
Sorry, Deekeey, aber diese Fragen sind vom Richter nicht zufriedenstellend geklärt worden. Die Antworten des Angeklagten sind nicht stichhaltig, wurden aber vom Richter so akzeptiert.
Das stinkt doch!

Cyphermaster
2009-03-10, 12:03:32
Mit Verlaub:

Keiner der beiden verlinkten Sachverhalte liegt vor, nach dem, wie ich das lese. Der Fahrer wußte ja (siehe eigene Aussage!), daß er einen Menschen und nicht etwa eine Leiche überrollt hatte, und nahm das beim Zurückfahren nochmals zumindest billigend in Kauf. Da nicht anzunehmen ist, daß das bereits tote Opfer sich beim zweiten Überrollen noch in irgendeiner Form bewegt hat, oder er sich auf andere Weise in den Fahrweg des Autos begeben hat, hat der Fahrer auch keine Anstalten gemacht, dieses zu vermeiden (Wahl eines anderen Weges nach Hause, Ausweichen um die Unfallstelle herum), sondern bewußt darauf hingewirkt.

Selbst wenn er sich hätte sicher sein können, daß das Opfer bereits tot ist, wäre ihm wohl nach §168 StGB "Störung der Totenruhe" (bis zu 3 Jahren Haft!) anzulasten, wegen des Vorsatzes, der auch bei den bei dir verlinkten Sachverhalten unter diesen Umständen nicht wegfällt.

Nasenbaer
2009-03-10, 12:17:50
Ich weiß gar nicht was alle gege die Bild haben. Aus marktwirtschaftlicher Sicht macht sie so doch alles richtig. Dreht ein wenig an der Wahrheit rum und lässt manche Details weg - der Kern bleibt richtig - aber bei den Lesern werden so gezielt Emotionen wie Wut geschürt. Das steigert die Auflage, weil so eine Zeitung nicht mehr nüchtern die Sachlage präsentiert, wie es eigentlich sein sollte, sondern durch ihre Äußerungen ordentlich Stoff für die Mittagspause liefert. Außerdem sind die Artikel kurz und massenhaft bebildert damit der Leichtgläubige von heute auch nicht überfordert wird.

Selbst wenn ich den Artikel, um den es hier geht, gelesen hab, so bringt mich das doch auch nicht weiter. Erstmal war ich auch entsetzt, wie manche Leute drauf sind. Aber sein wir doch mal ehrlich, davon gibt es Hunderte und diese in allen Schichten. Die Typen, die den Opa in der U-Bahn zusammengetreten haben waren auch nicht besser. Und dann gibt es noch militärische Hardliner, die massenweise Menschen auf dem Gewissen haben aber frei rumlaufen.
Statt sich über so einen Unsinn hier zu zoffen, sollte man sowas einfach ignorieren oder halt aktiv was dagegen tun - als Sozialarbeiter oder was auch immer. Aber hier rumzuschreien, dass man die Todestrafe bauch ist echt albern. :)

Urion
2009-03-10, 12:21:20
Ganz ruhig Leute....
Es war das Urteil eines Amtsgerichts :rolleyes:

Warten wir mal die Rechtsmittel ab und was dann passiert...

Das Mord nicht zugelassen wird war klar, ist nun mal leider so auch wenns in dem Fall komisch klingt.

Im übrigen dürften 3 Jahre Knast für einen Bonzen der einen Ausländer "umgenockt" hat und sich damit noch brüskiert der Spaß des Jahrhunderts werden...

Dead Man
2009-03-10, 12:44:08
Irgendwie habe ich wirklich keine Lust weiterzumachen. Es bringt einfach nichts, darum empfehle ich jedem folgende Links anzuschauen:
error in persona vel in obiecto (http://de.wikipedia.org/wiki/Error_in_persona)
Aberratio ictus (http://de.wikipedia.org/wiki/Aberratio_ictus)
Erst dann macht es Sinn, eine Diskussion weiterzuführen.

Tut mir leid, aber ich lese aus diesen Links völlig andere Sachverhalte heraus. Ich kann ohne weitere Erläuterungen keinen Zusammenhang zum vorliegenden Fall herstellen.

Außerdem wird sich ja offensichtlich bei dem 2. Link darüber gestritten, ob man Vorsatz annehmen kann oder nicht.

Ich frage mich jetzt allerdings, was manche immer mit der Bild-Zeitung haben. Wenn man die ganz nüchternen Fakten nimmt: Jemand wird versehentlich überfahren und anschließend nochmal absichtlich, ohne dass zwischendurch festgestellt wird, ob das Opfer noch lebt. Das ist zumindest für mein Rechtsverständnis vorsätzlich, egal wo das gestanden hat.

Okay, beim 2. Mal hat er möglicherweise nur noch eine "Sache" überfahren. Aber wer kann das beurteilen?

MfG Dead Man

Ash-Zayr
2009-03-10, 13:03:03
"2 x überfahren ist einfach sauerber und endgültiger als möglicherweise einen Krüppel zurückzulassen, für den man lebenlang zahlen muss, und der einem lebenslang ein schlechtes Gewissen macht, Papierkram, Besuche, usw...."

So, oder so ähnlich kann es sich im Kopf des Typen doch abgespielt haben...ob nun aus Panik, Suff oder Berechnung....er wollte, wo er nun schon in dieser Situation landete, dann wenigstens einen Toten auf den Gewissen haben, denn einen verstümmelten Krüppel, der sich in seinen Eingweiden blutend auf der Straße wälzt.
Das ist eine Reaktion wie von Leuten, die in panischer Todesangst und Notwehr ein ganzes Magazin auf jemanden Abfeuern, oder sie zu Brei schlagen, sofern der Angreifer/Täter einmalig überwältigt ist....eine Überreaktion.
Oder was würdet ihr machen, wenn ihr, wie auch immer es dazu kommt, von einem wilden Exil-Albaner ausgeraubt und angegriffen werdet...im Todeskampf greift ihr sein Messer, und irgendwie stecht ihr zu...aber er ist nur leicht verletzt und jetzt erst recht in Rage und darauf aus, euch zu töten und sich danach eure kleine Tochter vorzunehmen....in Sekundenbruchteilen geht euch durch den Kopf, dass dieser Typ, sobald er frei ist, solltet ihr ihn verletzt zurücklassend flüchten, nur darauf aus ist, euch und am Besten die gesamte Familie zu töten....was macht ihr? Ihr stecht zu, wieder und wieder und wieder...es muss enden!

Ich kann mir vorstellen, dass der reiche Typ aus dem Beispiel so gedacht oder intuitiv so agiert hat und die Sprüche einfach nur Show und "sich profilieren" ist...nur war es bei ihm, keine Todesangst, keine Panik wegen Gefahr, sondern vielleicht Panik vor den "Unannehmlichkeiten" dafür verantwortlich zu sein, einen Krüppel zu hinterlassen. Und das ist das Verwerfliche.

Ash-Zayr

Nasenbaer
2009-03-10, 13:49:26
@Dead Man @Ash-Zayr

Das sind halt keine nüchternen Fakten, die ihr vortragt, sondern Unterstellungen. Woher wollt ihr wissen unter welchen Umständen der Typ nochmal über das Opfer gefahren ist. Vielleicht hat er ihn beim zweiten mal gar nicht gesehen, weil er unter Schock stand oder was auch immer. Man darf bei der Beurteilung nicht von seinen Sprüchen ausgehen. Wenn ich mich hinsteller und sage, dass ich Uwe Barschel in der Wanne ertränkt habe, dann ist das noch lange nicht so gewesen. Die Justiz darf sich davon ja nicht beeinflussen lassen.

Und wenn die Person schon nach dem ersten Aufprall starb (wie man sowas rausbekommt überlasse ich den Rechtsmedizinern), dann ist es beim zweiten mal sicher keine vorsätzliche Tötung oder sowas. Wenn ich auf ne Leicher schieße aber denke, dass die Person noch lebt, dann ist das auch nicht automatisch Mord.
Man kann nur für das verurteilt werden was man auch getan hat und nicht was man vor hatte zu tun. ;)

Spasstiger
2009-03-10, 13:59:11
Vielleicht hat er ihn beim zweiten mal gar nicht gesehen, weil er unter Schock stand oder was auch immer.
Deshalb ist er natürlich auch auf die Gegenfahrbahn gefahren. Im Schock hat er mal kurz die StVO vergessen.

Das Auge
2009-03-10, 14:13:12
Passend in diesem Zusammenhang das Urteil zu der Erpressung der Quandt-Erbin: 6 Jahre Haft für den Casanova. Der hat aber niemanden umgebracht, im Gegenteil er hat die Olle mal ordentlich durchgebumst, alleine damit hat er sich das Geld doch redlich verdient. Jedenfalls beweist das wieder mal daß Geld mehr Wert ist als ein Menschenleben und die Justiz in Deutschland käuflich ist.
Demnächst laufen die Gerichtsverhandlungen wie bei Sotheby's: Wer mehr bietet erhält den Zuschlag.

Lyka
2009-03-10, 14:20:20
ja, ich hab auch gezuckt. Bei Geld sind die Strafen sehr oft höher als bei Verletzungen oder dem Tod des Opfers. Es gilt wohl: bei Geld kann man nicht auf Fahrlässigkeit oder psych. Problemen des Täters spekulieren.

Nasenbaer
2009-03-10, 14:42:15
@Spaßtiger
Ich wollte damit ausdrücken, dass man doch gar nicht wissen kann warum der nochmal rüberfuhr. Und im Zweifel kannst du ihm das halt nicht anlasten.

@Lyka
Ganz recht, das kann man nicht. Man begeht nicht aus Fahrlässigkeit mehrere Jahre lang Betrug.

Desweiteren hat der Typ natürlich jemanden umgebracht aber das wohl nicht vorsätzlich, sondern billigend in Kauf genommen mit seiner Raserei. Zudem hat er psychisch sicher wohl auch was weg. Bei einer Ersttat und Fahrlässigkeit ist das sicher was anderes als wenn jemand jahrelang Tussis abzieht, finanziell ruiniert und dann auch nicht den Verbleib des Geldes aufklärt. Das war immerhin 3x wo er das Gemacht hat und das nun wirklich vorsätzlich.

Bei der Rechtssprechung geht es schließlich nicht darum Vergeltung zu üben, sondern eine Strafe so zu wählen, dass ein Rückfall möglichst unwarscheinlich ist. Wir sind hier nicht im wilden Westen.
Aus Sicht der Opfer ist das sicher nicht fair, das kann ich auch gut verstehen aber darum gibt es ja keine Selbstjustiz.

knallebumm
2009-03-10, 16:42:45
Jetzt mal unabhängig davon, ob das zweite Drüberfahren vorsätzliche Tötung war oder nicht:

Wenn man sich nicht wissen kann, ob jemand tot ist oder noch lebt, gehört das nochmalige Drüberfahren dann nicht auch bestraft?

Fahrerflucht und somit unterlassene Hilfeleistung werden empfindlich bestraft aber wenn man nochmal drüberjagt, sollte das nicht eine harte Strafe zur Folge haben?

Oder werfe ich da was durcheinander?

Pinoccio
2009-03-10, 16:57:02
/edit: ich halt mich hier raus.

mfg

_DrillSarge]I[
2009-03-10, 17:05:34
Deine Argumentation geht völlig daneben: wenn das Opfer bereits tot ist, kann es nicht mehr getötet werden. Folglich kann auch niemand mehr den Vorsatz haben, es zu töten.

mfg
das ist vollkommen egal. er hat es wissentlich getan, billigend in kauf genommen, dass er sein opfer tötet.

Absicht liegt dann vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges herbeizuführen oder den Umstand zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt.

Direkter Vorsatz ist dann gegeben, wenn der Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt.

Eventualvorsatz bedeutet, der Täter hält es ernstlich für möglich und findet sich damit ab, dass sein Verhalten zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt.


Der direkte Vorsatz liegt vor, wenn der Täter weiß oder es als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands (z.B. Tod eines Menschen) führt.

Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Der vorsätzlich Handelnde weiß, dass er die gesetzlichen Merkmale erfüllt und will dies auch.

Die Absicht ist die stärkste Vorsatzform. Absicht ist der zielgerichtete Erfolgswille. Frei nach dem Motto: Ich will das du stirbst, also schieße ich. Das "Wollen" steht hierbei im Mittelpunkt. Dem Täter kommt es gerade darauf an, den Eintritt des Erfolgs (z.B. Tod eines Menschen) herbeizuführen.

Eventualvorsatz (oder bedingten Vorsatz) liegt dann vor, wenn der Täter sich auch durch die naheliegende Möglichkeit des Erfolgseintritts nicht von der Tatausführung abhalten lässt und sein Verhalten den Schluss rechtfertigt, dass er sich um des von ihm erstrebten Zieles willen mit dem Risiko der Verwirklichung des Tatbestands (z.B. Totschlag, § 212 StGB) abgefunden hat, also eher zur Hinnahme dieser Folge bereit war als zum Verzicht auf die Vornahme der Handlung.

^^die standardmäßige auslegung §15

deekey777
2009-03-10, 17:22:35
....
Was nicht falsch ist, solange er Recht hat.

Ich könnte Recht haben? :biggrin:
Auch wenn man nicht wissen kann, ob derjeneige noch lebt: ist er tot, kannst du ihn nicht töten! Und demzufolge auch nicht den Vorsatz haben ihn zu töten. Und in einem Rechtsstaat auch nicht wegen Vorsatzes verurteilt werden.

mfg
Wenn man versucht, einen schon toten zu töten, kann man noch die versuchte Tötung prüfen. Und für den Versuch braucht man ja Vorsatz (Tatentschluss). Darum bitte ich euch mir zu zeigen, wo sich L dazu entschlossen hat, den 29jährigen zu töten.

_DrillSarge]I[
2009-03-10, 17:27:48
Darum bitte ich euch mir zu zeigen, wo sich L dazu entschlossen hat, den 29jährigen zu töten.
er ist nochmal drüber gefahren. mir kann niemand erzählen, dass er es nicht wusste, dass dadurch der mann stirbt. :|
(ja, ja auch wenn er schon tot gewesen sein soll)
was ist eigentlich mit dem urteil? bei bild steht was von 3 jahren, das ist überhaupt nicht zulässig. selbst bei fahrlässiger tötung.

deekey777
2009-03-10, 17:30:14
I[;7157866']er ist nochmal drüber gefahren. mir kann niemand erzählen, dass er es nicht wusste, dass dadurch der mann stirbt. :|
(ja, ja auch wenn er schon tot gewesen sein soll)
was ist eigentlich mit dem urteil? bei bild steht was von 3 jahren, das ist überhaupt nicht zulässig. selbst bei fahrlässiger tötung.
Zeig mir den Vorsatz, dass er den Erfolg herbeiführen wollte bzw. diesen billigend in Kauf nahm. Wenn du es nicht kannst, dann versuch es gar nicht erst.

_DrillSarge]I[
2009-03-10, 17:32:24
Zeig mir den Vorsatz, dass er den Erfolg herbeiführen wollte bzw. diesen billigend in Kauf nahm. Wenn du es nicht kannst, dann versuch es gar nicht erst.
er IST nochmal drüber gefahren. wozu sollte er sowas sonst tun?
:confused:

Nasenbaer
2009-03-10, 17:34:40
I[;7157866']bei bild steht was von 3 jahren, das ist überhaupt nicht zulässig. selbst bei fahrlässiger tötung.
Welche Paragraph ist denn das und es kam vielleicht noch das Jugendstrafrecht zur Anwendung, gerade wenn der Typ sicht so wenig erwachsen benimmt.

deekey777
2009-03-10, 17:35:13
I[;7157875']er IST nochmal drüber gefahren. wozu sollte er sowas sonst tun?
:confused:
Was ist daran so schwer zu verstehen: Zeig mir einen subjektiven Anhaltpunkt, dass der Täter davon ausging, dass der 29jährige noch lebte und er ihn töten wollte bzw. seinen Tod billigend in Kauf nahm, als er nach Hause fuhr.

Welche Paragraph ist denn das und es kam vielleicht noch das Jugendstrafrecht zur Anwendung, gerade wenn der Typ sicht so wenig erwachsen benimmt.
Jugendstrafrecht bei einem 23jährigen? Soso.

_DrillSarge]I[
2009-03-10, 17:44:01
Welche Paragraph ist denn das und es kam vielleicht noch das Jugendstrafrecht zur Anwendung, gerade wenn der Typ sicht so wenig erwachsen benimmt.
§227 stgb
(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
€: es ist §222
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
-> bis zu 5 jahren, hab mich da vertan

Was ist daran so schwer zu verstehen: Zeig mir einen subjektiven Anhaltpunkt, dass der Täter davon ausging, dass der 29jährige noch lebte und er ihn töten wollte bzw. seinen Tod billigend in Kauf nahm, als er nach Hause fuhr.
er hat ihn überfahren -> fahrlässige tötung
er fuhr nochmal drüber -> vorsatz (welcher ist noch zu klären)

was ist daran so schwer zu verstehen?!?

irgendwie reden wir aneinander vorbei, hab ich das gefühl.

knallebumm
2009-03-10, 17:51:49
Wenn jetzt ein Jäger mit dem ersten Schuß jemanden versehentlich tötet und er feuert eine Minute später wiederum mehrmals auf den Getroffenen, von dem er nicht weiß ob er lebt oder lebendig ist.

Kann man dann etwa auch nicht von einem Vorsatz ausgehen?
Eine bekloppte Erklärung wäre ja, daß er danach noch par Vögel treffen wollte und zufällig wieder den Mann getroffen hat. :)

deekey777
2009-03-10, 17:52:20
I[;7157896']§227 stgb
(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
€: es ist §222
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
-> bis zu 5 jahren, hab mich da vertan


er hat ihn überfahren -> fahrlässige tötung
er fuhr nochmal drüber -> vorsatz (welcher ist noch zu klären)

was ist daran so schwer zu verstehen?!?

irgendwie reden wir aneinander vorbei, hab ich das gefühl.

Was daran für mich schwer zu verstehen ist, ist die Tatsache, dass du und eigentlich alle anderen sich was aus den Fingern saugen, wovon nirgendwo was zu lesen ist.
Nochmal zeig mir eine Quelle, dass er nur deswegen gewendet hat, um dem 29jährigen den Rest zu geben bzw. seinen Tod in Kauf nahm.

Dead Man
2009-03-10, 18:00:04
Nochmal zeig mir eine Quelle, dass er nur deswegen gewendet hat, um dem 29jährigen den Rest zu geben bzw. seinen Tod in Kauf nahm.

Kannst Du mir einen vernünftigen Grund nennen, nochmal über den Körper drüber zu fahren?

MfG Dead Man

_DrillSarge]I[
2009-03-10, 18:01:21
Nochmal zeig mir eine Quelle, dass er nur deswegen gewendet hat, um dem 29jährigen den Rest zu geben bzw. seinen Tod in Kauf nahm.
zeig mir eine quelle das es nicht so war. :cool:

meine quelle ist DENKEN. Wozu nochmal zurückfahren? um ihn richtig platt zu machen (niedere beweggründe -> noch schlimmer)? um sicher zu gehen (tod wissentlich in kauf genommen -> vorsatz)?

wird ja eh nochmal verhandelt, mal sehen.

Nasenbaer
2009-03-10, 18:08:02
Jugendstrafrecht bei einem 23jährigen? Soso.
Ganz ruhig bleiben. :) Ich bin nicht sein Vater und hatte darum sein Alter nicht im Kopf und zum nachsehen war ich zu faul. ^^
Aber in manchen Fällen kann man auch bei älteren Menschen dennoch Jugendstrafrecht anwenden, wenn deren Entwicklung zurückgeblieben ist. Wie weit man das treiben kann.

Urion
2009-03-10, 18:16:44
Tja das Opfer war schon tot nach dem ersten Überfahren.... toter als tot geht nicht.

Selbst wenn der Wille zur Tat vorhanden war der Taterfolg konnte nicht eintreten also war es auch kein Mord.

http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=3235


Das ist im Strafrecht einfach so und braucht hier nich diskutiert werden.

Über die geistige Abart des Täter besteht ja wohl sowieso kein Zweifel....
Also warum die Aufregung?

hmx
2009-03-10, 18:21:56
Tja das Opfer war schon tot nach dem ersten Überfahren.... toter als tot geht nicht.

Selbst wenn der Wille zur Tat vorhanden war der Taterfolg konnte nicht eintreten also war es auch kein Mord.

http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=3235


Das ist im Strafrecht einfach so und braucht hier nich diskutiert werden.

Über die geistige Abart des Täter besteht ja wohl sowieso kein Zweifel....
Also warum die Aufregung?

Es gibt aber eben auch versuchten Mord.

Dead Man
2009-03-10, 18:24:19
Tja das Opfer war schon tot nach dem ersten Überfahren.... toter als tot geht nicht.

Und das weißt Du woher?

MfG Dead Man

Urion
2009-03-10, 18:24:40
Es gibt aber eben auch versuchten Mord.

An einer Leiche?

Urion
2009-03-10, 18:26:10
Und das weißt Du woher?

MfG Dead Man


Das ist unerheblich....


Leute wir brauchen das nicht zu diskutieren, die Rechtsprechung ist so.
Es muss so sein.

Punkt und aus.

Dead Man
2009-03-10, 18:26:27
Es gibt aber eben auch versuchten Mord.

Für versuchten Mord muss das Opfer wohl vor und nach dem Versuch am Leben sein. Ein Toter ist nämlich keine Person mehr sondern nur noch eine Sache.

MfG Dead Man

hmx
2009-03-10, 18:27:33
Für versuchten Mord muss das Opfer wohl vor und nach dem Versuch am Leben sein. Ein Toter ist nämlich keine Person mehr sondern nur noch eine Sache.

MfG Dead Man

Nö, der Typ wusste doch nicht dass der Mann schon tot war.

_DrillSarge]I[
2009-03-10, 18:27:43
eigentlich sind diese 3 sachverhalte hier gegeben (einer davon ;)) nur welcher? mord eher nicht.

§ 211 Mord.

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
§ 212 Totschlag.

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

§ 222 Fahrlässige Tötung.

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Xanatos
2009-03-10, 18:32:05
Nö, der Typ wusste doch nicht dass der Mann schon tot war.

Ja und jetzt? Versuchter Mord ist es trotzdem nicht.

Urion
2009-03-10, 18:32:59
Nö, der Typ wusste doch nicht dass der Mann schon tot war.

Und? War er aber und das ist Tatsache.

Das Denken das Täters ist damit unerheblich

Eine Leiche kann man nicht Ermorden, auch wenn man will nicht -> Kein Mord



Mal ein Beispiel.

Du fährst besoffen von der Disco Nachhause, in einer engen Straße wirft dir ein Sexualmörder sein jungstes Opfer vor deinen SUV,
dieses wird total zermalmt.
Ermitlungen ergeben das die Person schon vor dem Unfall tot war (Kopfschuß).

So und jetzt kommst du wegen fahr. Tötung vors Gericht, denn du konntest es ja nich wissen das die Person schon tot ist....

hmx
2009-03-10, 18:35:08
Und? War er aber und das ist Tatsache.

Das Denken das Täters ist damit unerheblich

Eine Leiche kann man nicht Ermorden, auch wenn man will nicht -> Kein Mord

Darum geht es beim versuchtem Mord aber nicht. Und selbst für einen Totschlag ist diem Strafe von 3 Jahren ein Witz, blos weil er betrunken war...

Acrylsäure
2009-03-10, 18:36:16
Leute... das ist nie im Leben Mord (egal ob nun versucht oder nicht). Dafür müsste man dem Jungen schon nachweisen dass er extra ins Auto gestiegen ist um jemanden umzubringen.

Warum er nochmal umgedreht hat wird man sicherlich nie zweifelsfrei klären können.

Lyka
2009-03-10, 18:41:07
wie sähe es mit Mordversuch aus?... da vorsätzlicher Mord durch zurückfahren nun nicht nachvollzogen werden kann, wenn der andere bereits tot ist?

Urion
2009-03-10, 18:41:14
Darum geht es beim versuchtem Mord aber nicht. Und selbst für einen Totschlag ist diem Strafe von 3 Jahren ein Witz, blos weil er betrunken war...

Mann kann auch nicht versuchen eine Leiche zu ermorden auch hier ist der Taterfolg nicht möglich...

An deiner Argumentation merke ich das du nicht sachlich sondern emotional reagierst deswegen für mich EOD.

Die jur. Fakten habe ich dargestellt und fertig.

Was für mich fraglich bleibt warum man nicht auf Totschlag ging.

Gerade wo Gerichte in letzter Zeit bei Verkehrsdelikten Eventualvorsatz gerne anbringen, wobei das gegen "in dubio pro reo" rennt....

Aber bei den Äußerungen des Täters wäre das mal ne Maßnahme....

#44
2009-03-10, 18:41:21
Ich frage mich auch, was der Täter beim Zurückfahren auf der Gegenspur verloren hat.
Woraus folgerst du das? Die Leiche kann auch mittig gelegen habe. Ich hab bis jetzt keinen Link gelesen, der Rückschlüsse in die eine oder andere Richtung zulässt.

Das Denken das Täters ist damit unerheblich
Dann ist für diesen speziellen Fall also ausschlaggebend wie die Körperliche Verfassung des Unfallgegners ist? Jemand anderes hätte evtl. eine Überlebenschance gehabt, wodurch es zu einem 2. Delikt gekommen wäre... Und das ohne sonstige Änderung am Tathergang.

Interessante Frage, oder?

Nedo
2009-03-10, 18:43:41
Ich schließe mich Spasstiger und Co an. Wer diesen Menschen nicht für lange Zeit hinter Gittern/in einer psychiatrischen Klinik sehen will, der ist imho nicht ganz richtig im Kopf. Mir ist scheißegal, ob er reich, arm, schwarz oder weiß ist, er hat einen Menschen UMGEBRACHT und seine Äusserungen lassen schließen, dass er

a) total irre im Kopp ist und weggesperrt gehört zu den Männern mit den weissen Kitteln

b) einfach ein menschenverachtender Drecksack ist, der lebenslang in den Knast gehört

Für Mord kann man lebenslänglich kriegen. Und imho war es Mord, siehe die Vorredner. Einen Menschen töten und sich so verhalten und dann drei Jahre, das ist einfach nur armselig. Was sind drei Jahre? Drei Jahre sind nix und die Worte des Täters lassen für die Zeit nach dem Knast nichts Gutes erahnen.
Sehe ich leider genauso.

Mein Gott, der Typ hat einen Menschen auf dem Gewissen und macht auch noch extremst unangebrachte Witze darüber. So einer gehört 5000 Jahre weggesperrt und nie wieder rausgelassen. An der Stelle der Schwestern vom Opfer (wenn es denn so war wie Bild schreibt) hätte ich beim Prozess ernsthafte Tötungsgedanken mit Qualverfahren bekommen.

Whatever, ich finde, dass 3 Jahre sehr sehr unfair und absolut nicht angemessen sind. Klar war es rechtlich kein Mord, hätte er es vor Gerich bereut, dann wäre das wieder etwas anderes, kann schon passieren. Wenn man sich aber so äußert, dann kann der auch ruhig eine ganze Weile länger weg.

Urion
2009-03-10, 18:44:54
Dann ist für diesen speziellen Fall also ausschlaggebend wie die Körperliche Verfassung des Unfallgegners ist? Jemand anderes hätte evtl. eine Überlebenschance gehabt, wodurch es zu einem 2. Delikt gekommen wäre... Und das ohne sonstige Änderung am Tathergang.

Interessante Frage, oder?

Genau so ist es, hätte das Opfer noch gelebt während der Täter ein zweites mal drüber gerammelt ist, dann wäre die Anklage auf Mord gegangen davon bin ich überzeugt...

#44
2009-03-10, 18:49:34
Deswegen haben wir wohl soviele Tatbestände in dem Bereich. Es werden Ergebnisse bestraft, nicht Taten.

Steche 2 Menschen ein Messer in die Brust. Einer überlebt, der andere Stirbt. Einmal ist es versuchter Mord und das andere mal Mord.

Gefällt mir gerade nicht so.

Urion
2009-03-10, 18:55:36
Es werden Ergebnisse bestraft, nicht Taten.



ahh nich ganz....

Ein Mordversuch zB du gehst los und hälst deinem Lehrer eine Knarre an den Knopf weil du ihn töten willst, die Waffe versagt du gehst in den Knast.

Das ist ja nun eine Tat ohne Ergebnis, außer das du im Bau bist und der Lehrer ne braune Hose hat....

das is aber alles sehr komplex....

wille zur tat, taterfolg, blablalbla

Im obigen Fall ist es nunmal wie ich es geschrieben habe.

hmx
2009-03-10, 18:55:47
Genau so ist es, hätte das Opfer noch gelebt während der Täter ein zweites mal drüber gerammelt ist, dann wäre die Anklage auf Mord gegangen davon bin ich überzeugt...

Das Leuchtet mir nicht ein. Wenn man davon ausgeht war die Tötungsabsicht ja vorhanden, unabhängig davon dass der Mann schon tot war. Es kann doch nicht seinn das ein Typ der erst ausversehen einen Menschen überfährt, diesen dann vorsätzlich umbringt um "auf Nummer sicher" zu gehen dann so leicht davon kommt nur weil er das "Glück" hatte dass das Opfer schon beim erstem Mal tot war. Die Absicht hatte er ja.

Urion
2009-03-10, 18:57:03
doch genau so ist es aber....

Lyka
2009-03-10, 18:59:43
wie sähe es mit Mordversuch aus?... da vorsätzlicher Mord durch zurückfahren nun nicht nachvollzogen werden kann, wenn der andere bereits tot ist?

#44
2009-03-10, 19:03:26
Im obigen Fall ist es nunmal wie ich es geschrieben habe.
Das glaube ich dir auch aufs Wort.

Aber selbst wenn alle Begleitumstände, ausser dem Taterfolg gleich sind, wäre die Strafe eine andere. Siehe mein Messer-Beispiel.

Ich frage mich halt, ob eine anderes System da nicht besser wäre.

Urion
2009-03-10, 19:04:21
das gleiche Spiel, toter als tot geht nich....

auch der Versuch eine Leiche zu ermorden ist nicht strafbar in diesem Fall

hatten wir aber eine Seite vorher schon... :smile:

deekey777
2009-03-10, 19:07:53
I[;7157954']zeig mir eine quelle das es nicht so war. :cool:

meine quelle ist DENKEN. Wozu nochmal zurückfahren? um ihn richtig platt zu machen (niedere beweggründe -> noch schlimmer)? um sicher zu gehen (tod wissentlich in kauf genommen -> vorsatz)?

wird ja eh nochmal verhandelt, mal sehen.
J..

Nur so eine IDee: Der Typ überfährt sein Opfer. Es wurde festgestellt, dass dies fahrlässig war. Er wendet und überfährt das schon tote Opfer nochmal. Nur so ein Gedanke: Er hat gewendet. Er überfuhr den Körper nur deswegen, weil er eben auf der Straße lag. Nicht mehr und nicht weniger.
Warum hätte er den Typen überhaupt nochmal überfahren sollen? Um Spuren zu verwischen? Macht keinen Sinn. Um auf die Nummer sicher zu gehen? Macht auch keinen Sinn, denn sonst wäre das erste Überrollen nicht fahrlässig. Um auch die helfende junge Frau zu erwischen? Auch dafür gibt es keine Anhaltspunkte.
Dann denk mal darüber nach.

Urion
2009-03-10, 19:08:42
Das glaube ich dir auch aufs Wort.

Aber selbst wenn alle Begleitumstände, ausser dem Taterfolg gleich sind, wäre die Strafe eine andere. Siehe mein Messer-Beispiel.

Ich frage mich halt, ob eine anderes System da nicht besser wäre.

Naja schau mal, im Gesetz steht das im Falle des Versuches die Strafe gemildert werden KANN.

Es kann sein das du für den Versuch die gleiche Strafe bekommst wie für die vollendete Tat.

Nasenbaer
2009-03-10, 19:10:43
das gleiche Spiel, toter als tot geht nich....

auch der Versuch eine Leiche zu ermorden ist nicht Strafbar

hatten wir aber eine Seite vorher schon... :smile:
Doch wäre strafbar aber unter nem ganz anderen Paragraphen. :) Ich darf auch Leichen nicht schänden.

Interessanter ist eher wie man feststellen kann ob das Opfer nach dem ersten oder erst nach dem 2. Zusammenstoß gestorben ist. Das ist hier nämlich entscheidend, dann könnte man nämlich durchaus Mord draus machen.

Urion
2009-03-10, 19:18:18
laut Opduktion wurden Leber und Niere beim ersten Aufprall zerfetzt was den sofortigen Tot zur folge hatte....

Malabolge
2009-03-10, 19:32:30
Alles Klar - Ein Unfall die Axt ist ihm aus der Hand gefallen (Siebenmal) :biggrin:
Er konnte doch nicht wissen das der Kerl schon vom ersten Schlag TOT war !!!


Tja So liest sich das ganze hier Ungefähr :D:biggrin:

Soweit kommts halt wenn leute einfach nicht zugeben können , das auch SIE sich IRREN können !

Xanatos
2009-03-10, 19:47:55
Wenn ich das hier lese, bin ich froh, dass man Jura studieren muss.

deekey777
2009-03-10, 20:02:44
Nö, der Typ wusste doch nicht dass der Mann schon tot war.
Irgendwie habe ich wirklich keine Lust weiterzumachen. Es bringt einfach nichts, darum empfehle ich jedem folgende Links anzuschauen:
error in persona vel in obiecto (http://de.wikipedia.org/wiki/Error_in_persona)
Aberratio ictus (http://de.wikipedia.org/wiki/Aberratio_ictus)
Erst dann macht es Sinn, eine Diskussion weiterzuführen.
So oder so: So lange keiner von euch in der Lage ist zu zeigen, dass der Typ vorsätzlich gehandelt hat, haltet einfach die Füße still.
Nur so: Die so dummen Richter haben klar gesagt, dass beim zweiten Überfahren der Täter nicht einmal fahrlässig handelte (wichtig: Wir haben weder einen fahrlässigen Versuch noch eine fahrlässige Sachbeschädigung).
Alles Klar - Ein Unfall die Axt ist ihm aus der Hand gefallen (Siebenmal) :biggrin:
Er konnte doch nicht wissen das der Kerl schon vom ersten Schlag TOT war !!!


Tja So liest sich das ganze hier Ungefähr :D:biggrin:

Soweit kommts halt wenn leute einfach nicht zugeben können , das auch SIE sich IRREN können !
Sehr konstruktiv. Und das von unserem Moralapostel Nr. 1.

Nasenbaer
2009-03-10, 20:05:10
Gibt es den Richterspruch mit Begründung, denn irgendwo zum Nachlesen?

ceed
2009-03-10, 20:20:39
laut Opduktion wurden Leber und Niere beim ersten Aufprall zerfetzt was den sofortigen Tot zur folge hatte....

Woher wissen die das so genau? Kann das nicht auch beim zweiten mal passiert sein?
Irgendwie ist das nicht gerecht, wenn ich mit leicht erhöhter Geschwindigkeit geblitzt werde dann muss ich Strafe zahlen auch wenn nichts passiert ist. Der Typ überfährt einen Menschen auch wenn der schon Tot war und dadurch "keinen Schaden genommen hat" was der Fahrer nicht wissen konnte...

XenoX
2009-03-10, 20:30:42
Die Bild übertreibt wohl maßlos.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bonzenkind den Mann im Rückwärtsgang nochmal überfahren und solch extrem dämliche Kommentare abgegeben hat.

Die Haftstrafe hat der Bonze offensichtlich selbst zu verantworten - Die Schuld für den Unfall ist sowohl beim "Opfer" als auch "Täter" zu suchen.

Sich besoffen ins Auto zu setzen oder besoffen auf die Straße zu legen, ist in meinen Augen gleichermaßen fahrlässig.

3 Jahre Haft für einen Täter mit Reue ist definitiv zu viel - Maximal 1,5 Jahre auf Bewährung, in diesem Fall - Da das Opfer Mitschuld hat. (Mitschuld, was für ein unpassender Ausdruck :()

3 Jahre Haft für einen Täter ohne Einsicht ist definitiv zu wenig - Den sollte man für 5 Jahre in den Knast stecken und mit 100 Peitschenhieben bestrafen. :D

Keel
2009-03-10, 20:35:53
http://www.abendblatt.de/daten/2009/02/27/1065640.html
Angeklagt wegen:
- fahrlässige Tötung,
- Gefährdung des Straßenverkehrs,
- Trunkenheit im Verkehr,
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (wird in Dtl. praktisch gar nicht bestraft),
- gefährliche Körperverletzung
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Nichtigkeit)

Hier interessiert hauptsächlich die fahrlässige Tötung, wobei die anderen Sachen natürlich (geringfügig) mit einbezogen werden. Auf fahrlässige Tötung gibt es maximal 5 Jahre (hier gibt es kein Minimum, auch Geldstrafe möglich). Wenn man bedenkt, dass ein Richter in Dtl niemals über 2/3 der Höchststrafe hinausgeht, hat er alles bekommen, was drin ist. Höhere Instanzen schwächen das meist nur noch weiter ab.
An alle, die an Vorsatz glauben: Selbst wenn es so gewesen wäre, so kann man ihm das hier nicht beweisen. Auch wenn der Mob gerne "Vorsatz" und "Totschlag" schreit. Seine Bemerkungen wären bei einem Totschlag gewichtiger gewesen, aber für eine fahrlässige Tötung hat er so ziemlich alles bekommen, was in Dtl üblich ist.

deekey777
2009-03-10, 20:36:12
Schuld beim Opfer? Erm...
Er wollte nur einen Streit zwischen einem Paar schwichtigen. Staatdessen griff ihn der 20jährige an, worauf das Opfer auf die Fahrbahn flüchtete, wo es hinfiel. Der Typ packte ihn am Hosenbein (und bedrohte nebenbei mit einem Messer), das Opfer versuchte mit Fußtritten sich zu befreien. Und zu diesem Zeitpunkt fuhr der alkoholisierte 23jährige L über das Opfer.
Aber das scheint hier niemanden zu stören.

(Bezieht sich auf Xenox)

Fritte
2009-03-10, 20:45:56
Seine Bemerkungen wären bei einem Totschlag gewichtiger gewesen, aber für eine fahrlässige Tötung hat er so ziemlich alles bekommen, was in Dtl üblich ist.

Und dann soll mir noch einer sagen die Strafen in Deutschland wären schon hoch genug, man müsste da nichts mehr verschärfen :rolleyes:

Keel
2009-03-10, 20:49:23
Und dann soll mir noch einer sagen die Strafen in Deutschland wären schon hoch genug, man müsste da nichts mehr verschärfen :rolleyes:
Schärfere Strafen schrecken i.d.R. nicht ab. Schau dir die USA und Russland an. Die Länder mit den schärfsten Strafen sind gleichzeitig die Länder mit den meisten und schlimmsten Straftaten. Ein Täter geht meist davon aus, gar nicht erwischt zu werden (indem er z.B. Maßnahmen ergreift, um seine Entdeckung zu verhindern), also kann eine schärfere Strafandrohung auch nicht abschrecken. Es funktioniert leider nicht so, wie man sich das so vorstellen mag. Hinzu kommt noch, dass Dtl sehr sehr liberal ist.

Fritte
2009-03-10, 20:57:07
Schärfere Strafen schrecken i.d.R. nicht ab. Schau dir die USA und Russland an. Die Länder mit den schärfsten Strafen sind gleichzeitig die Länder mit den meisten und schlimmsten Straftaten. Ein Täter geht meist davon aus, gar nicht erwischt zu werden (indem er z.B. Maßnahmen ergreift, um seine Entdeckung zu verhindern), also kann eine schärfere Strafandrohung auch nicht abschrecken. Es funktioniert leider nicht so, wie man sich das so vorstellen mag. Hinzu kommt noch, dass Dtl sehr sehr liberal ist.

wer redet von Abschrecken? :confused:
Die Typen sollen einfach länger von der Strasse verschwinden, bestenfalls bis sie Greise sind und sich kaum noch bewegen können :D dann sind sie auch keine Gefahr mehr

Ach ja, kannst ruhig die Stammtischkeule bringen jetzt, die tut mir auch nicht mehr weh :wink:

evolutionconcept
2009-03-10, 21:02:12
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand so dumm ist. Bzw. das jemand so etwas dummes von sich gibt ohne geistig behindert zu sein.
Allerdings kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die Bild da wieder ordentlich auf die Kacke gehauen hat.


http://www.abendblatt.de/daten/2008/02/05/844146.html

Keel
2009-03-10, 21:08:09
wer redet von Abschrecken? :confused:
Die Typen sollen einfach länger von der Strasse verschwinden, bestenfalls bis sie Greise sind und sich kaum noch bewegen können :D dann sind sie auch keine Gefahr mehr

Ach ja, kannst ruhig die Stammtischkeule bringen jetzt, die tut mir auch nicht mehr weh :wink:
Ok, wer im Knast sitzt, kann erstmal nichts mehr machen - das stimmt.
Aber nach diesem Gesichtspunkt strafen deutsche Gerichte nicht. Der Hauptgesichtspunkt bei der Bestrafung liegt auf der Resozialisierung, nicht der Prävention gegenüber der Allgemeinheit. Jeder (!) soll die Chance bekommen, wieder ein normales Leben zu führen.
Die Bestrafung zur Verhinderung von künftigen Straftaten nennt sich Sicherungsverwahrung und unterliegt strengsten Anforderungen. Da kann man bei einer fahrlässigen Tötung gar nicht rankommen.
Edit: Und Sicherungsverwahrung ist keine Bestrafung, sondern reine Prävention gegenüber der Allgemeinheit. Wer nach 15 Jahren seine "lebenslange" Freiheitsstrafe für Mord abgesessen hat, hat seine Strafe auch abgesessen. Dann kann er nur noch in besonders schweren Fällen zum Schutz der Allgemeinheit in Sicherungsverwahrung genommen werden - läuft natürlich für den Täter auf dasselbe hinaus. :D

Nasenbaer
2009-03-10, 21:10:35
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand so dumm ist. Bzw. das jemand so etwas dummes von sich gibt ohne geistig behindert zu sein.
Allerdings kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die Bild da wieder ordentlich auf die Kacke gehauen hat.
Geistig Behinderte und Idioten in einen Topf stecken - irgendwann musste das ja kommen.

@Keel
Wer soll die denn all die Jahre durchfüttern, der wehrte Herr Steuerzahler möchte das sicher nicht. Alternativen wären Todestrafe oder Zwangsarbeit für Insassen um die Kosten zu decken. Das wären wieder zwei Dinge über deren Für und Wieder man vortrefflich streiten könnte. So einfach ist das alles nicht, wenn man auf Ethik Wert legt.

Keel
2009-03-10, 21:31:01
@Keel
Wer soll die denn all die Jahre durchfüttern, der wehrte Herr Steuerzahler möchte das sicher nicht. Alternativen wären Todestrafe oder Zwangsarbeit für Insassen um die Kosten zu decken. Das wären wieder zwei Dinge über deren Für und Wieder man vortrefflich streiten könnte. So einfach ist das alles nicht, wenn man auf Ethik Wert legt.
Mir ist voll und ganz klar, dass meist schon die Strafverfolgung erheblich teurer ist als der Schaden durch die Straftat, von den Folgemaßnahmen (Gerichte, Strafvollzug) mal ganz zu schweigen.
Todesstrafe ist KEINE Alternative, wurde durch Bundesverfassungsgericht explizit verboten, da es allein schon an Art. 1 GG scheitert. Auch über wirkliche Zwangsarbeit müssen wir wohl nicht diskutieren, gemeinnützige Arbeit schon eher (wird ja auch angeboten).

XenoX
2009-03-10, 22:50:44
Schuld beim Opfer? Erm...
Er wollte nur einen Streit zwischen einem Paar schwichtigen. Staatdessen griff ihn der 20jährige an, worauf das Opfer auf die Fahrbahn flüchtete, wo es hinfiel. Der Typ packte ihn am Hosenbein (und bedrohte nebenbei mit einem Messer), das Opfer versuchte mit Fußtritten sich zu befreien. Und zu diesem Zeitpunkt fuhr der alkoholisierte 23jährige L über das Opfer.
Aber das scheint hier niemanden zu stören.

(Bezieht sich auf Xenox)


Upps, da habe ich wohl nicht genau gelesen. :(

Ich dachte, der Täter sei auf dem Nachhauseweg gewesen und das Opfer hätte aufgrund seiner Trunkenheit auf der Straße geschlafen, bzw. lag dort bewusstlos.

Kannte der Täter den 20-Jährigen Angreifer des Opfers?

Waren zum Unfallzeitpunkt beide Personen auf der Straße, bzw. der Angreifer noch in der Nähe? Es macht ja einen Unterschied bzgl. der Wahrnehmung des Opfers, wenn eine aufrechte Person und eine liegende Person auf der Straße sind - Das liegende Opfer alleine kann man schlechter sehen.

Nasenbaer
2009-03-10, 23:12:32
Mir ist voll und ganz klar, dass meist schon die Strafverfolgung erheblich teurer ist als der Schaden durch die Straftat, von den Folgemaßnahmen (Gerichte, Strafvollzug) mal ganz zu schweigen.
Todesstrafe ist KEINE Alternative, wurde durch Bundesverfassungsgericht explizit verboten, da es allein schon an Art. 1 GG scheitert. Auch über wirkliche Zwangsarbeit müssen wir wohl nicht diskutieren, gemeinnützige Arbeit schon eher (wird ja auch angeboten).
Na also, dann ist auch das Wegsperren bis ins Greisenalter nicht möglich. Das wollte ich damit nur ausdrücken.

deekey777
2009-03-10, 23:17:30
XenoX:
AFAIK ist folgendes passiert: Ein 20jähriger (nennen wir ihn X) streitet mit seiner 19jährigen Freundin (nennen wir sie F). Das Opfer DJ fährt mit seinem Fahrrad, sieht den Streit und schreitet ein. Er wird von dem X bedroht, er versucht zu flüchten, stolpert und fällt auf der Fahrbahn hin. X packt ihn am Hosenbein, DJ versucht sich mit Fußtritten zu befreien. Zu diesem Zeitpunkt fährt der Täter L mit seinem Jaguar und überfährt den auf der Fahrbahn liegenden DJ, schleift ihn einige Meter mit. DJ verstirbt dadurch nach wenigen Sekunden. L wendet etwa 170 m und will schnellstens nach Hause, dabei überfährt er den schon toten DJ nochmal (er erwischt seinen Kopf). Das war am 26. Januar 2008.
Die StA glaubt nicht den Äußerungen des L nicht und vermutet ein vorsätzliches Delikt, als er den DJ zum zweiten Mal überfuhr, siehe Evos Link. Nur klagt sie ihn dann wegen fahrlässiger Tötung an, ergo ihre Vermutungen liefen ins Leere.
Im November wird L von der Polizei festgenommen und in die Klapsmühle, wo er von sich sehr menschenverachtende Äußerungen gibt. Die StA hat wieder den Verdacht eines vorsätzlichen Delikts und beantragt die Ssache vorm LG zu verhandeln. Wird abgewiesen.
Anfang März 2009 wird der Typ vom AG wegen fahrlässiger Tötung und weiterer Delikte zu 3 Jahren verurteilt. Dabei haben die Äußerungen des L die Strafhöhe verschärft, das zweite Überrollen war aber weder vorsätzlich noch fahrlässig, ist halt dumm gelaufen.

Nasenbaer
2009-03-10, 23:22:53
Wenn das so abgelaufen ist, dann ist auch klar, dass man feststellen konnte bei welchem der beiden Zusammenstöße es zum Tod kam. Danke für die Aufklärung.
Das zeigt auch, dass die Bild sehr wohl die Dinge manipuliert um bestimmte Reaktionen zu provozieren. Ich weiß schon warum ich dafür noch nie nen Cent bezahlt hab.

betasilie
2009-03-11, 00:22:45
Für mich ganz klar eine Tötungsabsicht, weil er nochmal drüber gefahren ist.

Und dass das beim 2. mal keine Absicht war, kann ich so einem Typen sicher nicht glauben, nach den ganzen Kommentaren.

deekey777
2009-03-11, 00:36:06
Für mich ganz klar eine Tötungsabsicht, weil er nochmal drüber gefahren ist.

Und dass das beim 2. mal keine Absicht war, kann ich so einem Typen sicher nicht glauben, nach den ganzen Kommentaren.
Aha, du gehst davon also aus. Und jetzt belege doch deine Behauptung.
Und seine Kommentare hat er zehn Monate nach dem Unfall abgelassen.

betasilie
2009-03-11, 00:47:21
Aha, du gehst davon also aus. Und jetzt belege doch deine Behauptung.
Und seine Kommentare hat er zehn Monate nach dem Unfall abgelassen.
Mir liegen die relevanten Prozessunterlagen nicht vor, sondern nur Zeitungsberichte, die auch Abseits des unterirdischen Bildartikels, im Grunde kein komplettes Bild liefern. Aber wenn jemand so menschenverachtend über die Tötung eines Menschen redet, dann geh ich davon aus, dass er nochmal drüber gefahren ist, um sicher zu gehen, dass er tot ist.

Meine Meinung ist schlicht aus dem Bauch heraus entstanden, weil mir die entsprechenden Informationen fehlen, genauso wie dir diese Informationen nicht zugänglich sind. Oder irre ich?

deekey777
2009-03-11, 00:50:04
Mir liegen die relevanten Prozessunterlagen nicht vor, sondern nur Zeitungsberichte, die auch Abseits des unterirdischen Bildartikels, im Grunde kein komplettes Bild liefern. Aber wenn jemand so menschenverachtend über die Tötung eines Menschen redet, dann geh ich davon aus, dass er nochmal drüber gefahren ist, um sicher zu gehen, dass er tot ist.

Meine Meinung ist schlicht aus dem Bauch heraus entstanden, weil mir die entsprechenden Informationen fehlen, genauso wie dir diese Informationen nicht zugänglich sind. Oder irre ich?
Bezieh dich einfach darauf, worauf sich dein Bauchgeüfhl bezieht. Oder lies auch das eine Posting, wo erklärt wird, was Vorsatz ist.
Hier wurden mehrere Links zu sachlich besseren Artikeln gepostet.

betasilie
2009-03-11, 00:58:05
Bezieh dich einfach darauf, worauf sich dein Bauchgeüfhl bezieht. Oder lies auch das eine Posting, wo erklärt wird, was Vorsatz ist.
Hier wurden mehrere Links zu sachlich besseren Artikeln gepostet.
Ich habe die Artikel gelesen und keine Sorge, wenn ich was aus der Bild lese, dann such ich mir als erstes andere Quellen, um zu lesen was wirklich passiert ist.





Wie gesagt, ich kenne die Prozessunterlagen nicht und dementsprechend kann ich nur anhand der mickrigen Infos aus dem Bauch heraus was dazu sagen. Und was ich dazu sagen kann, ist folgendes:

Der Typ überfährt das Opfer, dreht um und fährt nochmal drüber. Zurück wollte er angeblich, um Alkohol zu besorgen, damit er seine geplante Lüge untermauern kann. Dabei fährt er ausversehen nochmal drüber. Danach erzählt er, wieviel Spaß es ihm gemacht hat, dass Geräusch zu hören, welches "der Fettsack" (das Opfer) gemacht, als er drüber gefahren ist.

Entschuldigung, das glaube ich so nicht. Mag sein, dass das im Prozess irgendwie glaubhaft gemacht werden konnte, was ja durchaus möglich ist, aber ohne genauere Infos glaube ich, dass er nochmal drüber gefahren ist, und irgendeinen Grund hatte. Und sei es nur das aus seiner Sicht lustige Geräusch. ... Sowenig wie der getrunken hat und dann 2 mal drüber fahren ausversehen?`Und noch nüchtern genug sein um ein fiktives Szenario zu planen?

deekey777
2009-03-11, 01:02:44
Für Vorsatz braucht man:
a) Der Typ musste davon ausgehen, dass er noch lebt.
b) Er wollte ihn töten oder seinen Tod in Kauf nehmen.

betasilie
2009-03-11, 01:28:25
Für Vorsatz braucht man:
a) Der Typ musste davon ausgehen, dass er noch lebt.
b) Er wollte ihn töten oder seinen Tod in Kauf nehmen.
Und im Strafrecht wird Vorsatz eigentlich ganz einfach beschrieben: "Wissentlich und willentlich." Und ja, ich geh davon aus, dass er wusste was er tat und er fuhr willentlich nochmal über das Opfer drüber. ... Das kann sich natürlich im Prozess anders dargestellt haben.

Deine Punkte a) und b) haben übrigens nichts mit Vorsatz zu tun, sondern mit dem Tatbestand des Mordes. Weil für den Tatbestand des Mordes muss der Täter davon ausgegangen sein, dass sein Opfer noch lebt. Dass zu einer vorsätzlichen Tötung Vorsatz gehört sollte auch klar sein, aber die Absicht einer Tötung hat nichts mir der Definition des Vorsatzes zu tun. Ich glaube Du verwechselst gerade irgendwie Mord und Vorsatz.




Erklär mir doch mal was dich so sicher macht, dass er nicht aus Spaß nochmal drüber ist oder weil er sicher gehen wollte, dass er nix mehr aussagen kann?

XenoX
2009-03-11, 03:18:29
XenoX:
AFAIK ist folgendes passiert: Ein 20jähriger (nennen wir ihn X) streitet mit seiner 19jährigen Freundin (nennen wir sie F). Das Opfer DJ fährt mit seinem Fahrrad, sieht den Streit und schreitet ein. Er wird von dem X bedroht, er versucht zu flüchten, stolpert und fällt auf der Fahrbahn hin. X packt ihn am Hosenbein, DJ versucht sich mit Fußtritten zu befreien. Zu diesem Zeitpunkt fährt der Täter L mit seinem Jaguar und überfährt den auf der Fahrbahn liegenden DJ, schleift ihn einige Meter mit. DJ verstirbt dadurch nach wenigen Sekunden. L wendet etwa 170 m und will schnellstens nach Hause, dabei überfährt er den schon toten DJ nochmal (er erwischt seinen Kopf). Das war am 26. Januar 2008.
Die StA glaubt nicht den Äußerungen des L nicht und vermutet ein vorsätzliches Delikt, als er den DJ zum zweiten Mal überfuhr, siehe Evos Link. Nur klagt sie ihn dann wegen fahrlässiger Tötung an, ergo ihre Vermutungen liefen ins Leere.
Im November wird L von der Polizei festgenommen und in die Klapsmühle, wo er von sich sehr menschenverachtende Äußerungen gibt. Die StA hat wieder den Verdacht eines vorsätzlichen Delikts und beantragt die Ssache vorm LG zu verhandeln. Wird abgewiesen.
Anfang März 2009 wird der Typ vom AG wegen fahrlässiger Tötung und weiterer Delikte zu 3 Jahren verurteilt. Dabei haben die Äußerungen des L die Strafhöhe verschärft, das zweite Überrollen war aber weder vorsätzlich noch fahrlässig, ist halt dumm gelaufen.

Danke - Jetzt wird einiges klarer. =)

Also war X und seine Freundin anwesend als DJ von L überfahren wurde. (Zeuge)

Warum ist L umgedreht? Hat er danach Fahrerflucht begangen, hat er sich evtl. mit X unterhalten?

Wenn L nach dem ersten Anfahren realisiert hat, das er DJ und nicht X überfahren hat (lässt sich schwer beweisen), dann spielt es für mich keine Rolle ob DJ zum Zeitpunkt des 2.ten Anfahrens schon tot war - Das ist fahrlässige Tötung.

Letztlich kann man den Täter nicht doppelt bestrafen - Bzw. das zweite Überfahren schlecht ahnden, da dass Opfer schon gewesen sein soll.

FAZIT: Es wäre besser gewesen, wenn DJ zum Zeitpunkt des 2. Überrollens gelebt hätte - Dann wäre L zu einer wesentlich höheren Haftstrafe verurteilt worden.:rolleyes:

betasilie
2009-03-12, 03:06:56
Deekey will jetzt nichtmal mehr die ganz einfachen Fragen beantworten, weil ihm die Argumente ausgehen. ;(

Erst den Begriff Mord mit dem Begriff Vorsatz durcheinander bringen, weil scheinbar sehr wenig Wissen über das Strafrecht vorhanden ist, und dann unhöflicher Weise nichtmal die Fragen andere Diskussionsteilnehmer beantworten, die ihm vorher seine Fragen beantwortet haben.

Sehr unfein Deekey und deine PN ebenfalls.

Nasenbaer
2009-03-12, 08:25:39
Deekey will jetzt nichtmal mehr die ganz einfachen Fragen beantworten, weil ihm die Argumente ausgehen. ;(

Erst den Begriff Mord mit dem Begriff Vorsatz durcheinander bringen, weil scheinbar sehr wenig Wissen über das Strafrecht vorhanden ist, und dann unhöflicher Weise nichtmal die Fragen andere Diskussionsteilnehmer beantworten, die ihm vorher seine Fragen beantwortet haben.

Sehr unfein Deekey und deine PN ebenfalls.
Kindergarten? Ich glaube jeder hat das Recht eine so sinnslose Diskussion zu beenden, wenn er es für richtig hält.

Ich stimme mit deinen Argumenten übrigens nicht überein. Mord ist es, wenn §211 (2) StGB erfüllt ist. Also nehmen wir mal an, dass er noch lebte und L willentlich über ihn drüber gefahren ist beim 2. mal. Dann sag mir mal, welchen Beweggrund er dafür hatte. Was man dann aber auch noch beweisen können muss.

deekey777
2009-03-12, 12:05:51
Und im Strafrecht wird Vorsatz eigentlich ganz einfach beschrieben: "Wissentlich und willentlich." Und ja, ich geh davon aus, dass er wusste was er tat und er fuhr willentlich nochmal über das Opfer drüber. ... Das kann sich natürlich im Prozess anders dargestellt haben.

Deine Punkte a) und b) haben übrigens nichts mit Vorsatz zu tun, sondern mit dem Tatbestand des Mordes. Weil für den Tatbestand des Mordes muss der Täter davon ausgegangen sein, dass sein Opfer noch lebt. Dass zu einer vorsätzlichen Tötung Vorsatz gehört sollte auch klar sein, aber die Absicht einer Tötung hat nichts mir der Definition des Vorsatzes zu tun. Ich glaube Du verwechselst gerade irgendwie Mord und Vorsatz.




Erklär mir doch mal was dich so sicher macht, dass er nicht aus Spaß nochmal drüber ist oder weil er sicher gehen wollte, dass er nix mehr aussagen kann?
Was erzählst du da für einen Schwachsinn?
Wirklich null Ahnung.
Du weißt nichteinmal, wie Mord sich vom Totschlag unterscheidet. Und du willst, dass ich noch mit dir diskutiere? :crazy2:

Wenn er wirklich vorhatte, den liegenden zu töten, dann wäre es ein versuchter Totschlag (wenn Mordmerkmale gegeben, dann versuchter Mord).
Du fragst dich jetzt "OMG, was erzählt er da". Damit du es verstehst, suche in Google nach error in persona vel objecto.

So oder so: Die Richter haben das zweiter Überfahren nicht einmal als fahrlässig angesehen. Nur so eine Idee: Er hat ihn zum zweiten Mal nur deswegen überfahren, weil er eben so auf der Straße lag. Bild.de und noch jemand berichten, dass er beim zweiten Mal über den Kopf gefahren ist. Das geht nur, wenn man mit den Rädern der linken Seite über den Kopf/Körper fährt, ergo fuhr L so, wie es das Gesetz will: auf der richtigen Straßenseite sowie unter Beachtung des Rechtsfahrgebots.

Dead Man
2009-03-12, 12:19:10
Bild.de und noch jemand berichten, dass er beim zweiten Mal über den Kopf gefahren ist. Das geht nur, wenn man mit den Rädern der linken Seite über den Kopf/Körper fährt, ergo fuhr L so, wie es das Gesetz will: auf der richtigen Straßenseite sowie unter Beachtung des Rechtsfahrgebots.

Wieso geht das nur mit den Rädern der linken Seite?

MfG Dead Man

deekey777
2009-03-12, 12:36:37
Wieso geht das nur mit den Rädern der linken Seite?

MfG Dead Man
Weil dann es sehr schwer wäre zu glauben, dass er nichteinmal fahrlässig über den Körper gefahren ist. Das war wohl der Punkt, der die StA gestört hat.

Jetzt stell dir eine Straße vor: Eine Fahrspur geht in eine Richtung, eine andere in die Gegenrichtung. Quer über die Straße liegt der Körper (sagen wir, er 1,70 groß). Bei der Annahme, dass die Fahrspur etwa 3 m breit ist, der Jaguar etwa 2 m und durch die Beachtung des Rechtsfahrgebots (äußerst rechts) noch weitere 40-50 cm hinzukommen, bleiben zw. dem Auto und der Mitte der Straße 50-60 cm. Wenn der L "nur" über den Kopf gefahren ist, dann war der Körper zu einem Drittel auf der Fahrspur des L.
Meine Meinung: Je mehr vom Körper des L auf der Fahrspur des L war, um so weniger hat er fahrlässig gehandelt. Er hatte einfach keine andere Wahl, als über den Körper zu fahren, ohne sich StVO-widrig zu verhalten. Aber das ist aus der Sicht eines Dritten.
Wenn aber der Körper fast auf der entgegenkommenden Fahrspur war und er trotzdem drüber gefahren ist, dann würde dahinter irgendeine böse Absicht stecken.

Dead Man
2009-03-12, 13:20:23
Okay, Du hast also auch keine näheren Informationen zur Beschaffenheit der Straße und zur Lage und Ausrichtung des Körpers auf der Straße. Daher können wir beide nur spekulieren und uns damit eigentlich kein Urteil erlauben.

Irgendwo habe ich gelesen, dass der Körper beim ersten Überfahren ein Stück mitgeschleift worden sei. Falls das stimmt, dann hat er mit großer Wahrscheinlichkeit nicht quer zur Fahrbahn gelegen sondern längs oder schräg.

Aber wie gesagt, alles reine Spekulation. Ich gehe mal davon aus, dass die Gutachter das im Gegensatz zu uns recht Realitätsnah beurteilen konnten.

MfG Dead Man

betasilie
2009-03-12, 14:39:54
Was erzählst du da für einen Schwachsinn?
Wirklich null Ahnung.
Du weißt nichteinmal, wie Mord sich vom Totschlag unterscheidet. Und du willst, dass ich noch mit dir diskutiere? :crazy2:
Da muss ich jetzt aber laut lachen. :D Du willst mir erzählen, dass Vorsatz durch folgende Punkte definiert wird:

Für Vorsatz braucht man:
a) Der Typ musste davon ausgehen, dass er noch lebt.
b) Er wollte ihn töten oder seinen Tod in Kauf nehmen.


Ich denke für dich ist erstmal eine Stunde nachilfe im Googeln angesagt, so dass Du in der Lage bist einfachste Rechtsdefinitionen zu recherchieren. :up:

Und Mord und Todschlag sind beides vorsätzliche Tötungsdelikte Herr Professor. Und deine Definition für Vorsatz, ist eben keine Definition für Vorsatz, sondern sind Voraussetzungen für Mord und Totschlag, was beides nach StGB als vorsätzliche Tötung definiert ist.





Ich stelle jetzt nochmal die Frage, weil es interessant ist, worauf Du deine abgehobene Aussage baust, dass es kein Vorsatz war. Du laberst hier die Leute voll, dass der Typ ja völlig unabsichtlich über das Opfer gefahren ist, und ich sehe nur Indizien, in Form der Aussagen des Täters, die für Vorsatz sprechen. ... Woher Du deine ganzen Insiderinformationen hast, ist mir schleierhaft.

"Erklär mir doch mal was dich so sicher macht, dass er nicht aus Spaß nochmal drüber ist oder weil er sicher gehen wollte, dass er nix mehr aussagen kann?"

Nasenbaer
2009-03-12, 14:58:11
Und Mord und Todschlag sind beides vorsätzliche Tötungsdelikte Herr Professor. Und deine Definition für Vorsatz, ist eben keine Definition für Vorsatz, sondern sind Voraussetzungen für Mord und Totschlag, was beides nach StGB als vorsätzliche Tötung definiert ist.
Wenn du alles besser weißt, dann erleuchte uns doch und gib uns den Paragraphen in dem Vorsatz definiert ist.

Oder ich helf dir mal lieber. Im StGB steht es nämlich nicht explizit drin aber bei Wikipedia kannste es nachlesen http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz#Deutsches_Strafrecht
Das ist genau das was du oben zitiert hast, nur mit anderen Worten ausgedrückt.
b) Beschreibt nämlich Dolus directus 1. Grades bzw. Dolus eventualis. Und a) muss natürlich für den Täter gelten, sonst kann er den Tod ja nicht billigend in Kauf nehmen, wenn er davon überzeugt ist, dass er bereits tot ist.

deekey777
2009-03-12, 15:04:29
Boah:
Direktvorsatz (dd 2. Grades, Vorsatz) ist das Wissen und Wollen einer Tatbestandsverwirklichung. Ich habe vor, dich zu töten: Ich gehe also davon aus, dass du lebst, und ich will durch meine Handlungen deinen Tod herbeiführen.
Absicht (dd 1. Grades): Es kommt mir gerade darauf an, dich zu töten. Ich gehe davon aus, dass du noch lebst.
Eventualvorsatz (bedingter Vorsatz): Ich habe etwas vor und nehme deinen Tod billigend in Kauf, um mein Vorhaben zu verwirklichen. Auch hier muss ich davon ausgehen, dass du noch lebst. Da du von Nichts 'ne Ahnung hast: Ich will eine heiße Sanierung meines Hauses durchführen. Dass du dabei in deinem Bettchen schläfst und durch das Feuer umkommen kannst, nehme ich gern in Kauf.

Mord:
Neben vorsätzlichen Totschlag müssen noch die objektiven, subjektiven, objektiv-subjektiven Mordmerkmale erfüllt werden. Ich töte dich nicht bloß, sondern bohre ein Loch in deinen Schädel, um zu schauen, ob da was drin ist, was für dich grausam ist. Ich erschieße dich, weil ich dafür bezahlt wurde. Usw. Das ist Mord.

Fahrlässigkeit: Ich verhalte mich objektiv und subjektiv sorgfaltswidrig: Obwohl die Straße hell beleuchtet ist und ich Zeit für Ausweichen/Bremsen habe, überfahre ich dich.

Soll ich dir noch den Versuch erklären? Gern: Ich habe vor, dich zu töten. Also stürme ich mit einem Vorschlaghammer und knalle dir damit auf den Kopf. Was ich aber nicht weiß, ist, dass du vorher Gift geschluckt hast, weil du eingesehen hast, dass du keine Ahnung hast, aber andere gern belehrst, und durch das Gift sofort tot warst. Obwohl ich die subjektiven Voraussetzungen des vorsätzlichen Totschalgs erfüllt habe, kann ich den objektiven Teil (den Tod herbeiführen) nicht erfüllen, da du schon tot warst. Also ist es ein versuchter Totschlag (und wenn Mordmerkmale gegeben, dann versuchter Mord).

Du:
Für mich ganz klar eine Tötungsabsicht, weil er nochmal drüber gefahren ist.

Also es kam dem L gerade darauf an, den DJ zu töten? Wow!
Aber wenn jemand so menschenverachtend über die Tötung eines Menschen redet, dann geh ich davon aus, dass er nochmal drüber gefahren ist, um sicher zu gehen, dass er tot ist.

Wow! Ich tu hier auf schlau, habe aber noch nie was von § 8 StGB gehört.
Hat er irgendwo gesagt, dass er ihn töten wollte?

betasilie
2009-03-12, 15:08:55
Schön, dass Du dich jetzt endlich etwas schlau gemacht hast. Wurd auch Zeit - aber besser spät, als garnicht. :)

Ich habe nirgends behauptet, dass er gerade diese Person töten wollte, schließe es aber auch nicht aus. Wenn ich mich ins Auto setze und sage, dass ich jetzt einfach mal wen fremdes tot fahren will, dann ist natürlich Vorsatz vorhanden, auch wenn es keine Mord ist.



Schade allerdings, dass Du die Frage nicht beantworten willst, denn es wäre doch sehr interessant zu wissen, woher Du dein Wissen nimmst, dass der Täter nicht vorsätzlich gehandelt hat, was Du ja jetzt seit zig Seiten hier so groß propagierst. Ich gehe ja immer noch davon aus, dass Du eigentlich keinen einzigen Anhaltspunkt hast, der einen Vorsatz ausschließt. ;(

deekey777
2009-03-12, 15:17:53
Schön, dass Du dich jetzt endlich etwas schlau gemacht hast. Wurd auch Zeit - aber besser spät, als garnicht. :)
Was Vorsatz ist, wußte ich schon vor langer Zeit. Du weißt es immernoch nicht.


Schade allerdings, dass Du die Frage nicht beantworten willst, denn es wäre doch sehr interessant zu wissen, woher Du dein Wissen nimmst, dass der Täter nicht vorsätzlich gehandelt hat, was Du ja jetzt seit zig Seiten hier so groß propagierst. Ich gehe ja immer noch davon aus, dass Du eigentlich keinen einzigen Anhaltspunkt hast, der einen Vorsatz ausschließt. ;(
Was ist los?
Du, 11.03.2009, 00:22:45:
Für mich ganz klar eine Tötungsabsicht, weil er nochmal drüber gefahren ist.

Und dass das beim 2. mal keine Absicht war, kann ich so einem Typen sicher nicht glauben, nach den ganzen Kommentaren.

Ich, 11.03.2009, 00:36:06:
Aha, du gehst davon also aus. Und jetzt belege doch deine Behauptung.
Und seine Kommentare hat er zehn Monate nach dem Unfall abgelassen.
Ich habe dich was gefragt, was du nicht beantwortet hast, trotzdem muss ich dir eine Antwort liefern?

Nasenbaer
2009-03-12, 15:19:58
Ich gehe ja immer noch davon aus, dass Du eigentlich keinen einzigen Anhaltspunkt hast, der einen Vorsatz ausschließt. ;(
Weil das so im deutschen Recht nicht funktioniert. Google mal "in dubio pro reo". Man müsste beweise finden, die bekräftigen, dass er das absichtlich getan hat. Falls man nichts findet, so kann es höchstens fahrlässig getan haben.

deekey777
2009-03-12, 15:24:11
Weil das so im deutschen Recht nicht funktioniert. Google mal "in dubio pro reo". Man müsste beweise finden, die bekräftigen, dass er das absichtlich getan hat. Falls man nichts findet, so kann es höchstens fahrlässig getan haben.
Er kann nicht fahrlässig gehandelt haben, da es keine fahrlässige Sachbeschädigung bzw. "fahrlässiges Überfahren von Leichen" gibt. :smile:

betasilie
2009-03-12, 15:27:02
Was Vorsatz ist, wußte ich schon vor langer Zeit. Du weißt es immernoch nicht.


Was ist los?
Du, 11.03.2009, 00:22:45:


Ich, 11.03.2009, 00:36:06:

Ich habe dich was gefragt, was du nicht beantwortet hast, trotzdem muss ich dir eine Antwort liefern?
Ich habe dir die Frage beantwortet. Ich sagte, dass es sich für mich aus dem Bauch heraus nach Vorsatz anhört, eben aufgrund der Kommentare, die der Täter getätigt hat. Für mich hört sich der Täter so an, als ob er mal ausprobieren wollte, wie es ist einen Menschen tot zu fahren. Ich habe ebenfalls darauf hingewiesen, dass meine Meinung nicht den Anspruch auf Richtigkeit hat, weil ich nur die wenig informativen Presseberichte haben, die auch hier im Thread gepostet wurden.

Nun sag Du mir auf Grund welcher Fakten Du so sicher bist, dass es kein Vorsatz war.

betasilie
2009-03-12, 15:33:00
Er kann nicht fahrlässig gehandelt haben, da es keine fahrlässige Sachbeschädigung bzw. "fahrlässiges Überfahren von Leichen" gibt. :smile:
Auch das vorsätzliche Leichenfleddern ist natürlich keine normale Sachbeschädigung, die sogar mit Freiheitsstrafe belangt werden kann. Leichen Fleddern ist auch im Strafgesetzbuch festgehalten. Wenn Du das vorsätzlich machst, gibts ganz böse Ärger.

Wie soll er aber gewusst habern, dass das Opfer tot ist? Wenn man ihm Vorsatz unterstellen könnte, dann wäre es sicher versuchter Totschlag und keine vorsätzliche Leichenschändung, da er nicht wissen konnte, dass das opfer schon verstorben ist.

deekey777
2009-03-12, 15:36:48
Auch das vorsätzliche Leichenfleddern ist natürlich keine normale Sachbeschädigung, die sogar mit Freiheitsstrafe belangt werden kann. Leichen Fleddern ist auch im Strafgesetzbuch festgehalten. Wenn Du das vorsätzlich machst, gibts ganz böse Ärger.
http://dejure.org/gesetze/StGB/168.html
Zusammenhang?

Edit:
Error in persona vel objecto
[] Ich weiß, was das ist
[X] Ich habe noch nie was davon gehört, aber das ist mir egal.

Ich:
Error in persona vel objecto kann man hier erst gar nicht annehmen, weil es keinen versuchten Totschlag gab. Es sei denn, man darf die Fahrerflucht nur in eine Richtung begehen und darf auf keinen Fall wenden und in die Richtung des Unfallorts fahren, es sei denn, das bloße Überfahren des Toten gleich versuchter Totschlag ist, dabei ist es nebensächlich, dass es für den Täter gar nicht möglich war, über den Toten nicht zu fahren, ohne dabei gegen die StVO zu verstossen, es sei denn § 8 StGB gilt nicht, auch ist es egal, was der Täter berichtet.

Nasenbaer
2009-03-12, 16:24:08
Er kann nicht fahrlässig gehandelt haben, da es keine fahrlässige Sachbeschädigung bzw. "fahrlässiges Überfahren von Leichen" gibt. :smile:
Ich bezog mich dabei noch auf die obiger Hypothese, dass er noch gelebt hätte. Würde man nicht davon ausgehen, so ist die Diskussion ja ohnehin überflüssig. Es geht ja gerade um das 2. Überfahren, denn das erste ist ja wohl offensichtlich fahrlässig.

betasilie
2009-03-12, 16:32:19
Ich:
Error in persona vel objecto kann man hier erst gar nicht annehmen, weil es keinen versuchten Totschlag gab. Es sei denn, man darf die Fahrerflucht nur in eine Richtung begehen und darf auf keinen Fall wenden und in die Richtung des Unfallorts fahren, es sei denn, das bloße Überfahren des Toten gleich versuchter Totschlag ist, dabei ist es nebensächlich, dass es für den Täter gar nicht möglich war, über den Toten nicht zu fahren, ohne dabei gegen die StVO zu verstossen, es sei denn § 8 StGB gilt nicht, auch ist es egal, was der Täter berichtet.
Ok, you made my day. ROFL X-D

Ich denke an dieser Stelle lass ich dich mal alleine. Selten so nen Unsinn gelesen. ... Der Täter muss Opfer oder Leichnahm des Opfers überfahren, weil er sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, wenn er die Spur wechselt. Lächerlicher gehts nun wirklich nicht mehr. Kann garnicht aufhören zu lachen. :hammer:

betasilie
2009-03-12, 16:43:47
Ich bezog mich dabei noch auf die obiger Hypothese, dass er noch gelebt hätte. Würde man nicht davon ausgehen, so ist die Diskussion ja ohnehin überflüssig. Es geht ja gerade um das 2. Überfahren, denn das erste ist ja wohl offensichtlich fahrlässig.
Selbst das kann vorsätzlich sein, wenn besagter Täter in seinem Wahn mal Lust hat einen über den Haufen zu fahren. Seinen Aussagen nach, hat es ihm ja Spaß gemacht.

Und jetzt mal realistisch: Meinst Du der Täter wendet, ist sich sicher, dass die angefahrene Person tot ist, fährt dann über den Körper, insbesondere, weil er ansonsten ja ggf. die Spur wechseln müsste und gegen die StVO verstoßen?

Wenn ich jemanden anfahre, dann geh ich doch nicht davon aus, dass er tot ist und fahr deshalb nochmal drüber. ;)

deekey777
2009-03-12, 16:48:27
Ich bezog mich dabei noch auf die obiger Hypothese, dass er noch gelebt hätte. Würde man nicht davon ausgehen, so ist die Diskussion ja ohnehin überflüssig. Es geht ja gerade um das 2. Überfahren, denn das erste ist ja wohl offensichtlich fahrlässig.
Staatsanwalt spricht von "Tötung"
Die Ankläger in Kiel glauben dem Fahrer nicht. Die Gerichte verwehrten allerdings einen Haftbefehl und sehen den Tod von Dzevad J. als einen Verkehrsunfall (http://www.abendblatt.de/daten/2008/02/05/844146.html)
Die Obduktion der Leiche ergab, dass Dzevad J. schon nach dem ersten Zusammenstoß gestorben ist. Außerdem ist erwiesen, dass Dzevad J. schon auf der Straße lag, als das Auto über ihn fuhr. Christian L. äußerte in der Vernehmung, er sei davon ausgegangen, den Mann beim ersten Überrollen bereits getötet zu haben. In Panik habe er beim Zurückfahren den Mann ein zweites Mal überrollt.

Genau das glaubt ihm die Staatsanwaltschaft aber nicht. Ein furchtbarer Verdacht. Wollte der 22-jährige Christian L. etwa sicher gehen, dass der Mann auf der Straße wirklich tot ist und ihm so als Zeuge nicht mehr gefährlich werden kann?

Erst die Hauptverhandlung wird mutmaßlich die Antworten auf die vielen offenen Fragen ergeben.
Wenn man ihm glaubt, dann scheidet der Vorwurf des versuchten Totschlags aus. Wenn man aber ihm nicht (blind) glaubt, dann versucht man den Unfallhergang zu rekonstruieren (also das, beta, was du nicht kapieren willst): Wie kam es dazu, dass er nochmal über DJ gefahren ist.
Wenn der Körper auf der Gegenspur liegt und L zum Überfahren auf die Gegenspur fahren musste, dann ist der Verdacht sehr groß, dass er (L) damit etwas erreichen wollte. Wenn der Körper auf seiner Fahrspur lag und L nur deshalb darüber fuhr, dann war das unabsichtlich (untechnisch ausgedrückt). Wenn der Körper aber eher mittig lag, dass L zwar ausweichen könnte (objektiv), aber in seiner Lage nicht konnte (Panik, wollte nur schnell nach Hause), wozu er auch nicht verpflichtet ist, dann war das wieder "unbeabsichtlich", sondern zufällig; daraus kann man nie und nimmer einen Vorsatz herleiten.

betasilie
2009-03-12, 16:56:08
Wie gesagt, ich glaube den Typen nicht und die Staatsanwaltschaft glaubt ihm die Geschichte auch nicht - insbesondere im Kontext seiner getätigten Aussagen, wie toll das doch gerumpelt hat, als er nochmal drüber ist.

Selbst wenn der Leichnahm so lag, dass er hätte ausweichen müssen, kann man erwarten, dass er ausweicht, wenn er nicht den Vorsatz hat sicher zu gehen, dass das Opfer spätestens nach dem 2. überfahren keine Aussage mehr machen kann. Er wusste zu dem Zeitpunkt, dass auf der Straße entweder ein schwer verletzter Mensch liegt oder zumindest eine Leiche. Da fährt kein normaler Mensch einfach nochmal drüber.

Die Staatsanwaltschaft sieht es so und andere hier im Thread auch. Richtig muss das natürlich trotzdem nicht sein. Aber was wirklich nervt ist deine besserwisserische, arrogante Art, als ob Du Gutachter und Richter mit Akteneinsicht in einer Person wärst.

deekey777
2009-03-12, 17:01:27
Da du alles besser weißt als ich, widerlege einfach, was ich geschrieben habe. Insbesondere den Punkt, warum er Tötungsvorsatz gehabt haben soll, kannst du sehr ausführlich erläutern.

Nasenbaer
2009-03-12, 17:08:29
Wie gesagt, ich glaube den Typen nicht und die Staatsanwaltschaft glaubt ihm die Geschichte auch nicht - insbesondere im Kontext seiner getätigten Aussagen, wie toll das doch gerumpelt hat, als er nochmal drüber ist.

Für mich ganz klar eine Tötungsabsicht, weil er nochmal drüber gefahren ist.

Und dass das beim 2. mal keine Absicht war, kann ich so einem Typen sicher nicht glauben, nach den ganzen Kommentaren.

Also entweder nimmst du seiner Aussagen ernst oder nicht aber beides geht nicht. Kannst wohl kaum sagen, dass seine Aussage unglaubwürdig sind aber menschenverachtende Sprüche seinerseits, klar seine Motivation zum Ausdruck bringen.

betasilie
2009-03-12, 18:07:24
Also entweder nimmst du seiner Aussagen ernst
???

Also entweder nimmst du seiner Aussagen ernst oder nicht aber beides geht nicht. Kannst wohl kaum sagen, dass seine Aussage unglaubwürdig sind aber menschenverachtende Sprüche seinerseits, klar seine Motivation zum Ausdruck bringen.
Ich nehme sein Ausagen bzgl. seiner Unschuld nicht ernst. Aber ich glaube ihm durchaus die Aussagen, dass er Spaß dran gehabt hat. Wer ein bischen logisch denken kann, der sollte ahnen, welche Aussagen glaubhafter sind. Und die Staatsanwaltschaft sieht es ganz genauso. :)

Nasenbaer
2009-03-12, 18:32:44
???

Was gibts da nicht zu verstehen?

Ich nehme sein Ausagen bzgl. seiner Unschuld nicht ernst. Aber ich glaube ihm durchaus die Aussagen, dass er Spaß dran gehabt hat. Wer ein bischen logisch denken kann, der sollte ahnen, welche Aussagen glaubhafter sind. Und die Staatsanwaltschaft sieht es ganz genauso. :)
Man sollte aber auch wissen was sinnloses Geschwätz und Prahlerei ist. Sich nachträglich hinstellen und Sprüche klopfen hat doch nichts mit der Tat zutun, zumal er das ja auch erstmal Monate nach der Tat geäußert hatte und nicht als er noch am selben Abend von der Polizei besucht wurde.